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   BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17   

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BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17 (https://dejure.org/2019,8675)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2019 - 3 C 13.17 (https://dejure.org/2019,8675)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 (https://dejure.org/2019,8675)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 11 Abs. 7 und 8, §§ 13, 14 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Nr. 3,; § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und Anlage 4 Nr. 9.2.2; GG Art. 3 Abs. 1
    Aufklärungsmaßnahmen; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Ermessensentscheidung; Fahrerlaubnis; Klärung von Zweifeln an der Fahreignung; MPU; Risikogrenzwert; THC; THC-Grenzwert; Tetrahydrocannabinol; Trennung des Cannabiskonsums vom Führen eines Kraftfahrzeugs; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • verkehrslexikon.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verletzung des Trennungsgebots durch einen gelegentlichen Konsumenten von Cannabis

  • IWW

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 11 Abs. 7 und 8, §§ 13, 14 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Nr. 3, § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und Anlage 4 Nr. 9.2.2; GG Art. 3 Abs. 1
    StVG, FeV, GG

  • RA Kotz

    Gelegentlicher Cannabis-Konsum - Wann ist eine Fahrerlaubnisentziehung zulässig?

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verletzung des Trennungsgebots durch einen gelegentlichen Konsumenten von Cannabis

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Fahrerlaubnisentzug bei einmaligem Fahren unter Cannabis-Einfluss durch Gelegenheitskonsumenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Cannabis; gelegentlicher Cannabiskonsum; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentlicher Cannabiskonsument; Tetrahydrocannabinol; THC; THC-Grenzwert; Risikogrenzwert; Trennung des Cannabiskonsums vom Führen eines Kraftfahrzeugs; Trennung von Konsum und Fahren; ...

  • rechtsportal.de

    Entzug der Fahrerlaubnis ohne weitere Aufklärung nach erstmaliger Cannabis-Fahrt; Fall des gelegentlichen Konsums von Cannabis; Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach pflichtgemäßem Ermessen; Beachtung des Trennungsgebots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt regelmäßig nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechungsänderung: Erstmaliges Fahren unter Cannabis-Einfluss kein zwingender Grund für Entziehen der Fahrerlaubnis

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Rechtsprechung geändert: Erstmaliges Fahren unter Cannabis-Einfluss kein zwingender Grund für Entziehen der Fahrerlaubnis

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung nach Konsum von Cannabis, oder: Erstmaliger Verstoß reicht i.d.R. nicht

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Hoffnung bei Cannabis am Steuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einmal kiffen - und der Führerschein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstmalig Fahrzeug unter Cannabiseinfluss gefahren - keine direkte Entziehung der Fahrerlaubnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Führerscheinentzug bei erstmaligem Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Konsum von Cannabis nur nach MPU

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt regelmäßig nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mach Cannabisfahrt kein zwingender Führerscheinentzug

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kiffen ist nicht so schlimm - Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei erstmaligem Cannabis-Verstoß

  • rug-anwaltsblog.de (Kurzinformation)

    Erstes Fahren eines Kfz unter Cannabiseinfluss führt bei gelegentlichem Cannabis-Konsum nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis behalten trotz Cannabis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstmalige Fahrt unter Drogeneinfluss führt nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cannabiskonsum und Fahrerlaubnisentziehung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cannabis und Entziehung der Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein direkter Fahrerlaubnisentzug bei erster Fahrt unter THC-Einfluss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cannabis-Gelegenheitskonsument: Bei Erstverstoß kein sofortiger Führerscheinentzug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erste Fahrt unter Wirkung von THC führt bei gelegentlichen Konsumenten nicht mehr zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gelegentlicher Cannabiskonsum - nicht zwangsläufig ungeeignet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Führerschein weg nach erstmaligem Cannabiskonsum?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was geschieht bei Fahrt unter Cannabis? Wird der erste Verstoß anders bewertet?

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Drogen am Steuer: Bundesverwaltungsgericht ändert Rechtsprechung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    An der gegenteiligen Auffassung, die der erkennende Senat im Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:231014U3C3.13.0] - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33, 36) zur Anwendbarkeit von § 11 Abs. 7 FeV vertreten hat, wird nicht festgehalten (2.).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 13 und vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 11 jeweils m.w.N.); abzustellen ist hier daher auf den Erlass des Widerspruchsbescheids am 18. März 2015.

    a) Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 liegt vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 19 ff. m.w.N.).

    Eine dieser "Zusatztatsachen" ist neben dem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol, dass der Betroffene nicht zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trennt (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 29).

    Allerdings rechtfertigt nicht jeder bei einem Kraftfahrzeugführer festgestellte THC-Wert die Annahme fehlender Trennung im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 a.a.O. Rn. 31).

    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).

    Diese Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zum abstrakten Gefährdungsdelikt des § 24a Abs. 2 StVG sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 34) auf das auf Prävention und Gefahrenabwehr zielende Vorgehen auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung ohne Weiteres übertragbar (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ).

    An seiner im Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - (Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33, 36) geäußerten gegenteiligen Auffassung hält der erkennende Senat nach nochmaliger Prüfung nicht fest.

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ) und des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 51) ist anerkannt, dass wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials für die Verkehrssicherheit und der unterschiedlichen Wirkungsweise eine Ungleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsum im Fahrerlaubnisrecht nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    a) Das Fahrerlaubnisrecht ist Gefahrenabwehrrecht (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 21).

    Zur Beantwortung der Frage, ob durchgreifende und damit zur Entziehung der Fahrerlaubnis führende Zweifel an der Fahreignung bestehen, ist daher anhand des bekannt gewordenen Verhaltens des Betroffenen und sonstiger fahreignungsrelevanter Umstände eine Prognose anzustellen, ob Wiederholungsgefahr besteht, ob also - mit anderen Worten - künftig mit weiteren für die Beurteilung der Fahreignung relevanten Zuwiderhandlungen zu rechnen ist (vgl. zum Mischkonsum von Alkohol und Cannabis: BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 16).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Damit gemäß § 24a Abs. 2 StVG ein als Ordnungswidrigkeit zu ahndendes Führen eines Kraftfahrzeugs "unter der Wirkung" von Cannabis tatbestandlich angenommen werden kann, hält es das Bundesverfassungsgericht in verfassungskonformer Auslegung dieser Vorschrift für erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine THC-Konzentration im Blut festgestellt wird, die eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit des am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeugführers als möglich erscheinen lässt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ) und des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 51) ist anerkannt, dass wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials für die Verkehrssicherheit und der unterschiedlichen Wirkungsweise eine Ungleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsum im Fahrerlaubnisrecht nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

  • OVG Hamburg, 15.11.2017 - 4 Bs 180/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Beweislast für Gelegentlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).

    Diese Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zum abstrakten Gefährdungsdelikt des § 24a Abs. 2 StVG sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 34) auf das auf Prävention und Gefahrenabwehr zielende Vorgehen auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung ohne Weiteres übertragbar (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2016 - 1 B 37.14

    Fehlendes Trennungsvermögen bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einer

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).

    Diese Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zum abstrakten Gefährdungsdelikt des § 24a Abs. 2 StVG sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 34) auf das auf Prävention und Gefahrenabwehr zielende Vorgehen auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung ohne Weiteres übertragbar (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ).

  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Es lässt für die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde nicht den Besitz von Cannabis genügen, sondern verlangt darüber hinaus, dass konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür ermittelt wurden, dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 - NJW 2002, 2381).
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Das ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom gleichen Tage im Verfahren BVerwG 3 C 14.17 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 10 S 738/16

    Zur "Empfehlung der Grenzwertkommission für die Konzentration von

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Es lässt für die Annahme fehlender Trennungsbereitschaft und damit eines charakterlich-sittlichen Eignungsmangels genügen, dass eine drogenkonsumbedingte Fahruntüchtigkeit jedenfalls nicht auszuschließen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 ).
  • OVG Bremen, 25.02.2016 - 1 B 9/16

    Konsum und Abbau von Cannabis im Blut

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Mischkonsum von Alkohol und Cannabis

    Denn der Grenzwert von 1, 0 ng/ml THC, ab welchem eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit bei gelegentlichen Cannabiskonsumenten möglich erscheint, war vorliegend fast um das Fünffache überschritten (vgl. zur Maßgeblichkeit des Grenzwerts von 1, 0 ng/ml THC BVerwG, Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 13.17 u.a. -, juris m.w.N.).

    Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 13.17 u.a. -, DAR 2019, 637) erweist sich ein gelegentlicher Cannabiskonsument jedoch nicht bereits durch einen einmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i. V. m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 der FeV.

    Zwar hat dieser mit einer Blutalkoholkonzentration von 0, 23 mg/l den für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG maßgeblichen Wert von 0, 25 mg/l sowie die für eine - allein - alkoholbedingt verminderte Fahrtüchtigkeit als Richtwert angesehene Blutalkoholkonzentration von 0, 3 bis 0, 4 Promille (BT-Drs. 13/1439 S. 4) knapp unterschritten, jedoch ist die Schwelle für eine - allein - cannabisbedingt verminderte Fahrtüchtigkeit von 1, 0 ng/ml (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Grenzwertes: BVerwG, Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 13.17 u.a., DAR 2019, 637) um fast das Fünffache überschritten.

    Ob dies unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.04.2019 (3 C 13.17 u.a.) mit Blick auf die im Rahmen des § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV zu treffenden Prognoseentscheidung fort gilt oder der Mischkonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr zunächst Zweifel an der Fahreignung begründet, die im Rahmen eines nach §§ 46 Abs. 3, 11 Abs. 3, 14 Abs. 1 Satz 3 FeV einzuholenden Gutachtens näher zu erforschen sind, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

    Es muss deshalb nicht entschieden werden, ob durch einen fahreignungsrelevanten Mischkonsum von Alkohol und Cannabis nur Fahreignungszweifel hervorgerufen werden und eine weitere Aufklärung erforderlich ist (vgl. für Zweifel am Trennvermögen BVerwG, Pressemitteilung Nr. 29/2019 vom 11.4.2019 im Verfahren 3 C 13.17 u.a.) oder ob jedenfalls bei einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss eines fahreignungsrelevanten Mischkonsums die Fahreignung ohne weitere Aufklärung zu verneinen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 16 B 638/19

    Rechtsmittel gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; Feststellung der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris, Rn. 24 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris, Rn. 28 unter Verweis auf BR-Drs.

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   BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17   

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BVerwG, Entscheidung vom 05.11.2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17 (https://dejure.org/2018,38854)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17 (https://dejure.org/2018,38854)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 5, § 80b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2; StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 11 Abs. 3 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 3, § 20 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3
    Aufschiebende Wirkung; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfolgsaussichten; Fahreignung; THC-Wert; Trennung von Cannabiskonsum und Fahren; Wiederholungsgefahr; Zweifel an der Fahreignung; gelegentlicher Cannabiskonsum; medizinisch-psychologische Untersuchung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 3 S 1 FeV 2010, § 20 Abs 1 S 1 FeV 2010, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung hinsichtlich des Ergebens der aktuellen Fahreignung des Betroffenen aufgrund einer medizinisch-psychologische Untersuchung; Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter ...

  • doev.de PDF

    Besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bestehen eines besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung hinsichtlich des Ergebens der aktuellen Fahreignung des Betroffenen aufgrund einer medizinisch-psychologische Untersuchung; Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrt unter Cannabis: Keine Entziehung der Fahrerlaubnis

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorläufiger Rechtsschutz beim Bundesverwaltungsgericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2019, 495
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.09.2011 - 1 VR 1.11

    Vorläufiger Rechtsschutz; aufschiebende Wirkung; Wegfall der aufschiebenden

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Auch insoweit muss die Regelung des § 80b VwGO, der seine konkrete Ausgestaltung erst im Vermittlungsausschuss erfahren hat (BT-Drs. 13/5642), berichtigend ausgelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - Buchholz 310 § 80b VwGO Nr. 3 Rn. 6 f.).

    Die Voraussetzungen dieser Regelannahme sind durch den Erfolg der Klage im Berufungsverfahren beseitigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - Buchholz 310 § 80b VwGO Nr. 3 Rn. 9).

  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Sofortvollzuges

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Die Möglichkeit einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahreignung rechtfertigt grundsätzlich auch die Anordnung oder Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Juli 2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6).

    Darüber hinaus sprechen sowohl der beim Antragsteller gemessene THC-Wert von über 3, 0 ng/ml (vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 29. März 2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 21) als auch der Umstand, dass der Antragsteller auch aktuell (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. März 2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 5) mit Cannabis angetroffen wurde, gegen die vom Antragsteller vorgetragene Behauptung, dass er zwischenzeitlich abstinent geworden sei.

  • BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; aufschiebende Wirkung; Fortdauer der;

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Der Antrag nach § 80b Abs. 2 VwGO ist nicht fristgebunden; eine Frist ergibt sich auch nicht mittelbar aus dem Begriff der Fortdauer (BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 4 VR 2.07 - BVerwGE 129, 58 Rn. 13).
  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Grundverfügung allein kann die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht tragen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - NJW 2010, 2268 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Der Senat ist in seinem Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:231014U3C3.13.0] - (Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 15 und 36) davon ausgegangen, dass auch das einmalige Führen eines Kraftfahrzeuges mit einem THC-Wert, bei dem die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt, ohne dass vorher noch ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen wäre (§ 11 Abs. 7 FeV).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17

    Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, in Fällen einer einmaligen Fahrt unter Cannabiseinfluss könne zwar die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet, nicht aber ohne weitere Aufklärung von einer fehlenden Fahreignung ausgegangen werden (a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 7. März 2017 - 10 S 328/17 - VRS 132, 87 ff.; OVG Münster, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - Blutalkohol 54, 328 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2017 - 12 ME 49/17 - Blutalkohol 54, 274 f.), wirft jedoch neuen grundsätzlichen Klärungsbedarf auf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - 16 A 432/16

    Bisheriger Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, in Fällen einer einmaligen Fahrt unter Cannabiseinfluss könne zwar die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet, nicht aber ohne weitere Aufklärung von einer fehlenden Fahreignung ausgegangen werden (a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 7. März 2017 - 10 S 328/17 - VRS 132, 87 ff.; OVG Münster, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - Blutalkohol 54, 328 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2017 - 12 ME 49/17 - Blutalkohol 54, 274 f.), wirft jedoch neuen grundsätzlichen Klärungsbedarf auf.
  • VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabiskonsum

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Darüber hinaus sprechen sowohl der beim Antragsteller gemessene THC-Wert von über 3, 0 ng/ml (vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 29. März 2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 21) als auch der Umstand, dass der Antragsteller auch aktuell (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. März 2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 5) mit Cannabis angetroffen wurde, gegen die vom Antragsteller vorgetragene Behauptung, dass er zwischenzeitlich abstinent geworden sei.
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2017 - 12 ME 49/17

    Ansehen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen durch Einnahme gelegentlich

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, in Fällen einer einmaligen Fahrt unter Cannabiseinfluss könne zwar die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV angeordnet, nicht aber ohne weitere Aufklärung von einer fehlenden Fahreignung ausgegangen werden (a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 7. März 2017 - 10 S 328/17 - VRS 132, 87 ff.; OVG Münster, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - Blutalkohol 54, 328 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2017 - 12 ME 49/17 - Blutalkohol 54, 274 f.), wirft jedoch neuen grundsätzlichen Klärungsbedarf auf.
  • BVerwG, 22.02.2018 - 3 VR 1.17

    Inhalt und Reichweite des Grundrechtsschutzes der unternehmerischen

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18
    Die Vorschrift ist aber berichtigend dahin auszulegen, dass "das Rechtsmittelgericht" auf Antrag entscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 3 VR 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:220218B3VR1.17.0] - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2024 - 13 B 1037/23

    Widerruf Mietwagen Zuverlässigkeit Geschäftsführer Geschäftsführerwechsel Zäsur

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Januar 2020 - 2 BvR 690/19 -, InfAuslR 2020, 187 = juris, Rn. 16, und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = juris, Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 5. November 2018 - 3 VR 1.18 -, DVBl. 2019, 495 = juris, Rn. 24; OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 - 13 B 1153/21 -, juris, Rn. 24, und vom 13. August 2021 - 13 B 1403/20 -, NWVBl. 2022, 75 = juris, Rn. 14 f., m. w. N.; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/ders., Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 761.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 10 ME 31/24

    Antragsbefugnis; Dringlichkeitsgründe; Einzahlungslimit; Gefahrenabwehrrecht;

    Die Anordnung bezieht sich auf eine Besonderheit in zeitlicher Hinsicht und unterscheidet sich inhaltlich vom Interesse am Erlass des Grundverwaltungsakts (BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 3 VR 1.18 -, juris Rn. 24).

    Gleichwohl können gerade auch im Bereich des Gefahrenabwehrrechts, wie hier zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.4.2023 - 3 M 6/23 -, juris Rn. 18), die sich aus der Ermächtigungsgrundlage ergebenden Gesichtspunkte für den Erlass des Verwaltungsakts und die Dringlichkeitsgründe für die Vollziehbarkeitsanordnung (teilweise) identisch sein (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.12.2023 - 3 M 87/23 -, juris Rn. 42, 44, 55; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.8.2022 - 1 M 441/22 OVG -, juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29.8.2023 - OVG 1 S 56/23 -, juris Rn. 21, und vom 5.5.2020 - OVG 6 S 5/20 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.10.2018 - 13 ME 107/18 -, juris Rn. 30; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.2012 - 13 B 986/12 -, juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 3 VR 1/18 -, juris Rn. 25 unter Bezugnahme auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 -, juris Rn. 6; Schoch in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: März 2023, § 80 Rn. 209 f., 248; Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 80 Rn. 46).

    Denn aus der Natur der Sache ergibt sich, dass bei vergleichbaren Sachverhalten vergleichbare oder gleiche Gründe den Sofortvollzug erforderlich machen können, so etwa, wenn eine weitere Teilnahme einer Person am Straßenverkehr durch Erlass einer Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen werden soll (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 3 VR 1/18 -, juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 11 CS 23.1451

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrrads in erheblich

    Die Möglichkeit einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahreignung rechtfertigt grundsätzlich die Anordnung oder Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung (vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2018 - 3 VR 1.18 - ZfSch 2019, 115 Rn. 25).
  • VG Karlsruhe, 11.09.2023 - 2 K 2644/23

    Vorläufiger Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung der Entziehung einer

    Vielmehr muss darüber hinaus ein besonderes Vollzugsinteresse bestehen, welches die einstweilige Zurückstellung des Suspensivinteresses des Betroffenen rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 = juris Rn. 12; BVerwG, Beschl. v. 05.11.2018 - 3 VR 1.18 -, Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 19 = juris Rn. 24; vgl.).

    Ein Fahrerlaubnisinhaber muss daher den sofortigen Entzug dieser Berechtigung und damit verbundene Erschwernisse in seiner Lebensführung wie unter anderem auch negative berufliche Folgen hinnehmen, wenn - wie hier - hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und daher von seiner aktiven Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine erhöhte Gefahr für Dritte ausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, DVBl. 2002, 1265 = juris Rn. 51 f.; BVerwG, Beschl. v. 05.11.2018 - 3 VR 1.18, 3 C 3.17 -, BayVBl 2019, 279 = juris Rn. 25; s.a. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 -, Blutalkohol 60, 178 = juris Rn. 12; VG Schwerin, Beschl. v. 23.12.2021 - 6 B 1698/21 SN -, juris Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2022 - 13 S 2057/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen acht oder mehr Punkten - keine

    Die bei offenen Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung, bei der dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs eine erhebliche Bedeutung zukommt, gebietet es grundsätzlich nicht, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Fahrerlaubnisentziehung anzuordnen (§ 4 Abs. 9 StVG), solange gravierende Zweifel an der Fahreignung bestehen, die zu einer Erhöhung des Gefahrenpotentials bei einer Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2018 - 3 VR 1.18 - juris Rn. 22 ff.; Beschluss des Senats vom 03.12.2021 - 13 S 3408/21 - juris Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 28.03.2019 - 11 CS 18.2127 - juris Rn. 18, 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe; Verwirkung von Rügen gegen die

    Wegen der von der Verkehrsteilnahme eines ungeeigneten Kraftfahrers ausgehenden erheblichen Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer und der hieraus resultierenden besonderen Bedeutung, die dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17 - juris Rn. 25 f.; BayVGH, Beschluss vom 03.06.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 11), kann selbst dann nichts anderes gelten, wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde pflicht- bzw. rechtswidrig weigern würde, die Nachholung der Begutachtung im Widerspruchsverfahren zu ermöglichen; ob in einem solchen Fall Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht kommt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 08.10.2021 - 4 L 286/21 - juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; psychische

    Daher ist auch bei offensichtlicher Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs in der Hauptsache im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO stets zu prüfen, ob das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung im Entscheidungszeitpunkt fortbesteht (zur Ausweisung eines Ausländers: BVerfG, Beschl. v. 12. September 1995 - 2 BvR 1179//95 -, juris Rn. 47; zur Entziehung der Fahrerlaubnis: BVerwG, Beschl. v. 5. November 2018 - 3 VR 1.18 -, juris Rn. 24).

    Bestehen die Zweifel an seiner Fahreignung hingegen fort, gebietet es die anzustellende Interessenabwägung nicht, die Wiederherstellung und Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der vom Antragsteller erhobenen Anfechtungsklage gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis anzuordnen (BVerwG, Beschl. v. 5. November 2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17 -, juris Rn. 22 ff.).

  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Methamphetamin)

    Die Möglichkeit einer rauschmittelbedingten Beeinträchtigung der Fahreignung rechtfertigt demnach grundsätzlich auch die Anordnung oder Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007, a.a.O. Rn. 6; BVerwG, B.v. 5.11.2018 - 3 VR 1/18 u.a. - ZfSch 2019, 115 Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2021 - 13 B 1403/20

    Verpflichtung zur Erklärung des Einvernehmens zur Festlegung von

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, DVBl. 1995, 1297 = juris, Rn. 47, und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = juris, Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 5. November 2018 - 3 VR 1.18 -, DVBl. 2019, 495= juris, Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2017 - 6 B 1117/16 -, juris, Rn. 4 f., m. w. N.
  • VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930

    Wasserrechtliche Anordnung zur Abgabe einer Restwassermenge beim Betrieb einer

    Folglich kann auch eine offensichtliche Rechtmäßigkeit der Grundverfügung allein die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht tragen (BVerwG, B.v. 5.11.2018 - 3 VR 1/18 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 CS 22.1984

    Beweis der Zustellung und des Zugangs von Schriftstücken

  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.2019 - 10 S 1928/18

    Trennungsvermögen, Grenzwert

  • VG Gelsenkirchen, 23.01.2019 - 9 L 2289/18

    Cannabis, offene Erfolgsaussicht, Fahreignung, Interessenabwägung

  • VG München, 02.06.2022 - M 2 S 22.1725

    Duldungsanordnung, Unbefristete Pflicht zur Duldung einer bereits vorhandenen

  • BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 30.18

    Rücknahme der Erteilung einer Dienstfahrerlaubnis wegen fehlenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2019 - 1 B 719/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Kürzung der Versorgungsbezüge;

  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei behaupteter unwillentlicher Einnahme

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2021 - 13 S 3408/21
  • VG Bayreuth, 17.07.2019 - B 1 S 19.565

    Fahreignungszweifel auf Grund des Verdachts der Einnahme von Crystal

  • VG München, 19.08.2021 - M 2 S 21.3494

    Verpflichtung zum Heckenrückschnitt, Sofortvollzug

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