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   BVerwG, 23.02.2006 - 3 C 14.05   

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https://dejure.org/2006,1172
BVerwG, 23.02.2006 - 3 C 14.05 (https://dejure.org/2006,1172)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2006 - 3 C 14.05 (https://dejure.org/2006,1172)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 3 C 14.05 (https://dejure.org/2006,1172)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    TierSchG § 3 Nr. 11
    Tierschutz; Verbot des Einsatzes von Elektroreizgeräten zur Hundeausbildung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    TierSchG § 3 Nr. 11
    Tierschutz; Verbot des Einsatzes von Elektroreizgeräten zur Hundeausbildung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verbot des Einsatzes von Elektroreizgeräten zur Hundeausbildung; Voraussettzung der Tierschutzwidrigkeit der Verwendung von Elektroreizgeräten; Verstoß gegen das Grundgesetz durch ein generelles Verwendungsverbot für Elektroreizgeräte; Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht ...

  • Judicialis

    TierSchG § 3 Nr. 11

  • petsystems.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSchG § 3 Nr. 11
    Verbotener Einsatz von Elektroreizgeräten zur Hundeausbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundeerziehung per Stromschlag? - Tierschutz: Der Einsatz von Elektroreizgeräten ist verboten

  • dicalfasgemma.de (Kurzinformation)

    Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten

Besprechungen u.ä.

  • oejv.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Telereizgeräte - Ein Reizthema

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2134
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2006 - 3 C 14.05
    Dies bedeutet, dass der gesetzliche Eingriff zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein sowie bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein muss (BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 u.a. - BVerfGE 30, 292 ; vom 4. Oktober 1983 - 1 BvR 1633/82 u.a. - BVerfGE 65, 116 ; vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - BVerfGE 94, 372 ).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2006 - 3 C 14.05
    Dies bedeutet, dass der gesetzliche Eingriff zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein sowie bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein muss (BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 u.a. - BVerfGE 30, 292 ; vom 4. Oktober 1983 - 1 BvR 1633/82 u.a. - BVerfGE 65, 116 ; vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - BVerfGE 94, 372 ).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2006 - 3 C 14.05
    Dies bedeutet, dass der gesetzliche Eingriff zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein sowie bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein muss (BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 u.a. - BVerfGE 30, 292 ; vom 4. Oktober 1983 - 1 BvR 1633/82 u.a. - BVerfGE 65, 116 ; vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - BVerfGE 94, 372 ).
  • VG Freiburg, 15.03.2007 - 4 K 2339/05

    Verbot des Elektrohalsbandes zur Erziehung von Hunden

    Auch das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 23.02.2006 - 3 C 14.05 - ausdrücklich festgestellt, dass durch das Verbot des § 3 Nr. 11 TierSchG von vornherein nur solche Geräte erfasst würden, die erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen könnten.

    Ziel der Verwendung ist es gerade, über diese Art des "Zugriffs" auf den Hund selbst über große Entfernungen unerwünschte Bewegungen, wie Weglaufen oder Jagen, zu unterbinden und erwünschte Bewegungen, wie etwa Herkommen oder dergleichen, zu erreichen (so zu Elektroreizgeräten einer anderen Firma: BVerwG, Urteil vom 23.02.2006, NJW 2006, 2134).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 23.02.2006 (a.a.O.), dem die Kammer folgt, ausdrücklich klargestellt (ebenso die vorhergehenden Urteile des OVG NRW vom 15.09.2004 - 20 A 3176/03 -, juris, und des VG Gelsenkirchen vom 14.05.2003 - 7 K 625/01 -, juris [Ls.]; vgl. auch Metzger, NuR 2006, 693).

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass Gegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.02.2006 (a.a.O.) bzw. der genannten vorangegangenen Entscheidungen ebenfalls ein moderneres Elektroreizgerät "mit einer Stromstärke von unter 100 mA" war (vgl. VG Gelsenkirchen, a.a.O., Urteilsabdruck S. 3: "Produkte der Firma Innotek..., die mit ihrer Reizwirkung in einem Bereich lägen, der im Rahmen der Reizstrombehandlung bei Menschen unbedenklich sei"; vgl. auch OVG NRW, a.a.O., juris, RdNr. 53; BVerwG, a.a.O., juris, RdNr. 53).

  • BVerwG, 10.03.2005 - 3 B 136.04

    Aufhebung der gerichtlichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision -

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 14.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Trier, 28.06.2007 - 6 K 643/06

    "Kuhtrainer" verhindert Teilnahme am Förderprogramm Umweltschonende

    Schmerzen, Leiden oder Schäden sind dann nicht unerheblich im Sinne des § 3 Nr. 11 TierSchG , wenn sie unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nach Art und Dauer gewichtig sind, wobei für die Beurteilung u.a. die Empfindsamkeit des Tieres oder die Folgen der Behandlung im Verhalten des Tieres bedeutsam sein können (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.September 2004 - 20 A 3176/03 sowie Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Februar 2006 - 3 C 14/05 jeweils zum Einsatz von Elektroreizgeräten in der Hundeausbildung).
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