Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8064
BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18 (https://dejure.org/2020,8064)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2020 - 3 C 16.18 (https://dejure.org/2020,8064)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2020 - 3 C 16.18 (https://dejure.org/2020,8064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,8064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Zulässigkeit eines lokalen Versandhandels mit Botenzustellung

  • doev.de PDF

    Apothekenrecht; Zulässigkeit eines lokalen Versandhandels mit Botenzustellung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Rechtmäßigkeit der von einer Apotheke in einem Supermarkt unterhaltenen Einrichtung zum Sammeln von Verschreibungen und Arzneimittelbestellungen; Zulässigkeit eines lokalen Arzneimittelversandhandels mit Botenzustellung; Bestimmung des Umfangs einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit eines lokalen Versandhandels mit Botenzustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Versandhandel mit Arzneimitteln umfasst auch das Einsammeln von Rezepten und Botenauslieferungen im Einzugsbereich der Präsenzapotheke

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Versandhandel mit Arzneimitteln umfasst auch das Einsammeln von Rezepten und Botenauslieferungen im Einzugsbereich der Präsenzapotheke

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arzneimittel per Boten - von der örtlichen Apotheke

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Versandhandel von Arzneimitteln umfasst auch begrenzte Tätigkeiten vor Ort

  • datev.de (Kurzinformation)

    Versandhandel mit Arzneimitteln umfasst auch das Einsammeln von Rezepten und Botenauslieferungen

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht, 23.04.2020)

    Rezeptsammlung im Supermarkt ist doch zulässig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Apotheke mit Versandhandelserlaubnis: Sammeln von Verschreibungen und Arzneimittelbestellungen, Auslieferung durch Booten

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Darf ein Apotheken-Versandhandel eine Rezeptsammelstelle betreiben?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Regionale Ausrichtung einer Versandapotheke erlaubt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 168, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07

    Arzneimittel; Arzneimittelversand; Versandapotheke; Versandhandel mit

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18
    Das ergebe sich sowohl aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 - BVerwG 3 C 27.07 - als auch aus den Gesetzgebungsmaterialien zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz vom 22. Dezember 2010.

    Der Versand kann auch durch Übersendung an eine Abholstation erfolgen, in der die Arzneimittelsendung dem Kunden ausgehändigt wird (BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - BVerwGE 131, 1 Rn. 17 ff.).

    Nach dem allgemeinen Begriffsverständnis ist der Versandhandel eine Form des Direktvertriebs, bei dem der Vertragsabschluss durch Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt und der Verkäufer die bestellten Waren den Käufern durch Transportunternehmen oder eigene Transportmittel zustellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - BVerwGE 131, 1 Rn. 18).

    aa) Der Senat hat durch Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - (BVerwGE 131, 1) entschieden, dass die Vorschrift des § 24 ApBetrO nicht für das Einsammeln von Verschreibungen im Rahmen des Versandhandels mit Arzneimitteln gilt.

    Die Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln umfasse daher auch die Möglichkeit, Verschreibungen und Medikamentenbestellungen in einer Sammeleinrichtung entgegenzunehmen und gebündelt an die Apotheke zu übersenden (BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 a.a.O. Rn. 34).

  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 9.04

    Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel; Außenschalter einer Apotheke;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18
    Gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) - hier in der wegen des zu überprüfenden Dauerverwaltungsakts maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 604; vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 9.04 - Buchholz 418.21 ApBO Nr. 16 S. 2 m.w.N.) - treffen die zuständigen Behörden die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen.

    Die Ermöglichung des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist vor allem mit dem Anliegen der Verbraucher begründet worden, Erschwernisse der Arzneimittelbeschaffung abzubauen (BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 9.04 - Buchholz 418.21 ApBO Nr. 16 S. 3; BT-Drs.

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 30.09

    Apothekenterminal; Apotheker; Arzneimittelabgabe; Aushändigung in der Apotheke;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18
    Er kann seine Bestellung schriftlich, telefonisch oder elektronisch aufgeben (vgl. zu den Fernkommunikationsmitteln § 312c Abs. 2 BGB) und sich die bestellten Medikamente an einen beliebigen Ort zustellen lassen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 30.09 - BVerwGE 137, 213 Rn. 14).

    Sie sind nur gerechtfertigt, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls getragen werden und nicht außer Verhältnis zu den beeinträchtigten Interessen des Erlaubnisinhabers stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 C 30.09 - BVerwGE 137, 213 Rn. 28 ff. und vom 19. September 2013 - 3 C 15.12 - BVerwGE 148, 28 Rn. 20).

  • BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17

    Vorarbeiten; Vorbereitung der Planung; Vorbereitung der Baudurchführung; Boden-

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18
    Eine ordnungsgemäße Anhörung muss den beabsichtigten Verwaltungsakt nach Art und Inhalt so konkret umschreiben, dass der Adressat erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll und mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat (BVerwG, Beschluss vom 17. August 2017 - 9 VR 2.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:170817B9VR2.17.0] - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 6 Rn. 9; Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 Rn. 12).
  • BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 442/18

    Nichtannahmebeschluss: Zur Auslegung des § 11a ApoG (Umfang einer

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18
    Die Zulassung der Botenzustellung im Versandhandel beeinträchtigt weder die Arzneimittelsicherheit, noch ist erkennbar, dass sie zu einer Gefährdung der Arzneimittelversorgung führen könnte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. November 2018 - 1 BvR 442/18 - GesR 2019, 131 Rn. 5 - dort zu Rezeptsammelstellen in Gemeinden ohne Präsenzapotheke).
  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 15.12

    Apotheke; apothekenrechtliche Untersagungsverfügung; apothekenübliche Waren;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18
    Sie sind nur gerechtfertigt, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls getragen werden und nicht außer Verhältnis zu den beeinträchtigten Interessen des Erlaubnisinhabers stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 C 30.09 - BVerwGE 137, 213 Rn. 28 ff. und vom 19. September 2013 - 3 C 15.12 - BVerwGE 148, 28 Rn. 20).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18
    Eine ordnungsgemäße Anhörung muss den beabsichtigten Verwaltungsakt nach Art und Inhalt so konkret umschreiben, dass der Adressat erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll und mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat (BVerwG, Beschluss vom 17. August 2017 - 9 VR 2.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:170817B9VR2.17.0] - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 6 Rn. 9; Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 Rn. 12).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 30.13

    Apotheke; inländische Apotheke; ausländische Apotheke; EU-Apotheke;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18
    Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf ordnungsrechtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen das Apothekenrecht (stRspr, BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 30.13 [ECLI:DE:BVerwG:2015:260215U3C30.13.0] - BVerwGE 151, 291 Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 9 S 527/20

    "Antizipierter Versand" verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel aus

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei geklärt, dass zu den Verstößen, die hiernach die zuständigen Behörden zum Eingreifen ermächtigen, neben der Missachtung arzneimittelrechtlicher Vorschriften auch die Verletzung apothekenrechtlicher Bestimmungen gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2020 - 3 C 16.18 -, BVerwGE 168, 63, juris Rn. 8; stRspr.).

    Insoweit unterscheiden der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber zwischen der Abgabe "in den Apothekenbetriebsräumen" (§ 17 Abs. 1a Satz 1 ApBetrO), der Abgabe im Wege der Zustellung von Arzneimitteln durch Boten der Apotheke (§ 17 Abs. 2 ApBetrO) als Sonderform der Abgabe in den Betriebsräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2020 - 3 C 16.18 -, BVerwGE 168, 63, juris Rn. 18) und der Abgabe im Wege des Versandes apotheken- bzw. verschreibungspflichtiger Arzneimittel (§ 11a ApoG, § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG) als Form der Abgabe von Arzneimitteln "aus der Apotheke heraus" (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 13).

    bbb) Hieraus wird deutlich, dass der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber den mit verschiedenen Möglichkeiten des Transports und der Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt einhergehenden Gefahren durch differenzierte Regelungen Rechnung tragen will, die ein Abhandenkommen apotheken- bzw. verschreibungspflichtiger Medikamente ebenso ausschließen sollen wie eine Abgabe ohne die notwendige Verschreibung, eine Verwechselung von Arzneimitteln oder eine irrtümliche Abgabe an einen falschen Empfänger (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2020, a.a.O., juris Rn. 17 sowie BT-Drs. 15/1525, S. 161).

    Beim Versand erfolgt die Arzneimittelabgabe dabei aus einer öffentlichen Apotheke heraus, ohne dass der Kunde gehalten ist, die Apothekenbetriebsräume zu betreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2020, a.a.O., juris Rn. 13 ff. auch zur Sonderform des Versandes durch apothekeneigene Boten).

    Denn unabhängig davon, dass dem Arzneimittelrecht bei der gebotenen systematisch-teleologischen Auslegung [oben II. 1. c) cc) aaa), bbb)]; vgl. zu diesem Erfordernis auch BVerwG, Urteil vom 23.04.2020 - 3 C 16.18 -, BVerwGE 168, 63, juris Rn. 17 ff., 23 ff.; sowie Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, BVerwGE 131, 1, juris Rn. 19 ff.) ein spezifischer Versandbegriff zugrunde liegt, so dass es auf ein möglicherweise weiteres allgemeinsprachliches Begriffsverständnis nicht ankäme, folgt auch aus der vom Bundesverwaltungsgericht als Ausgangspunkt für die Auslegung des Versandbegriffs (hinsichtlich der Zulässigkeit auch des Versandes an Abholstationen) herangezogenen Definition der Brockhaus-Enzyklopädie (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 18 unter Verweis auf Brockhaus, 21. Aufl. 2005, Stichwort "Versandhandel") lediglich, dass die Warenbestellung im Versandhandel regelmäßig unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ("durch Kataloge, Prospekte, Anzeigen, elektronische Medien oder Außendienstmitarbeiter [...]" bzw. "schriftlich, telefonisch, elektronisch oder mündlich bestellte [...] Waren") erfolgt, nicht aber, dass jedwede durch Telekommunikation vermittelte Warentransaktion dem Versandhandel zuzuordnen wäre.

  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Eine ordnungsgemäße Anhörung muss dabei den beabsichtigten Verwaltungsakt nach Art und Inhalt so konkret umschreiben, dass der Adressat erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll und mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 23.04.2020 - 3 C 16.18 -, BVerwGE 168, 63; BVerwG, Beschluss vom 17.08.2017 - 9 VR 2.17 -, juris; Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, BVerwGE 142, 205).

    Zwar mögen damit Gegenstand und Inhalt der beabsichtigten Maßnahme noch hinreichend klar bezeichnet gewesen sein, weil auch den Antragstellern zu 2) und 3) als damaligen Geschäftsführern der Antragstellerin zu 1) die umfängliche Vorgeschichte von den ersten Sanierungsuntersuchungen bis hin zur Erstellung des Sanierungsplans bekannt gewesen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.04.2020 - 3 C 16.18 -, BVerwGE 168, 63, aber etwa auch HessVGH, Urteil vom 27.02.2013 - 6 C 824/11.T -, ZUR 2013, 367).

  • BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22

    Anordnung der Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter ist rechtmäßig

    Die Anhörung muss so konkret sein, dass der Angehörte erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll, mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat und dass er Gelegenheit zur Stellungnahme hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2020 - 3 C 16.18 - BVerwGE 168, 63 Rn. 9 und vom 25. Mai 2022 - 8 C 11.21 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 57 Rn. 20).
  • OLG Rostock, 01.03.2021 - 2 W 3/21

    Rezepte-Sammelkasten - Apothekenrechtliche Zulässigkeit der Entgegennahme von

    Es ist insoweit auf die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 3 C 16/18 -, PharmR 2020, 562; Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27/07 -, MedR 2008, 572), der sich die Kammer ausdrücklich anschießt.

    (...) Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch die Form der Auslieferung der Medikamente durch einen Boten - die Beschriftung des Sammelkastens verweist auf diese - der Annahme eines Versandhandels mit Medikamenten nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020, a.a.O.).

    a) Mit dem Landgericht vermag auch der Senat den beiden in Rede stehenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Urteil vom 13.03.2008 (Az.: 3 C 27/07) und Urteil vom 23.04.2020 (Az.: 3 C 16/18) - keinen Anhalt dafür zu entnehmen, das Bundesverwaltungsgericht mache die Verortung des Sammelkastens in einem Ladenlokal - bzw., in der Terminologie des § 24 Abs. 2 ApoBetrO, einem "Gewerbebetrieb" - zur Voraussetzung seines Entscheidungssatzes.

  • BVerwG, 25.05.2022 - 8 C 11.21

    Rechtswidriger Teilwiderruf einer Zuwendung wegen Zweckverfehlung

    Die Anhörung muss so konkret sein, dass der Angehörte erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll, mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat und dass er Gelegenheit zur Stellungnahme hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 3 C 16.18 - BVerwGE 168, 63 Rn. 9).
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2022 - 12 Qs 65/22

    Strafbarkeit eines Apothekers wegen Belieferung von Kunden über Dritte

    Allerdings erlaubt § 11a ApoG den Versand nur aus der öffentlichen Apotheke (vgl. § 11a Satz 1 Nr. 1 ApoG), d.h. aus Räumen, die von der einheitlichen Betriebserlaubnis der Apotheke erfasst sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Mai 2019 - 6 U 36/18, juris Rn. 78 f.; Pfeil/Pieck/Blume, aaO., § 17 Rn. 241; Tanner/Paschen, Apotheken-Vorschriften, 105. EL 2022, § 11a ApoG Rn. 1; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27/07, juris Rn. 25; Urteil vom 23. April 2020 - 3 C 16/18, juris Rn. 13).
  • VG Köln, 11.03.2024 - 12 L 103/24
    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2020 - 3 C 16.18 - BVerwGE 168, 63 Rn. 9, und vom 25. Mai 2022 - 8 C 11.21 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 57 Rn. 20 sowie vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 -, juris Rn. 20.
  • VG Köln, 11.03.2024 - 12 L 2657/23
    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2020 - 3 C 16.18 - BVerwGE 168, 63 Rn. 9, und vom 25. Mai 2022 - 8 C 11.21 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 57 Rn. 20 sowie vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 -, juris Rn. 20.
  • VG Berlin, 15.11.2023 - 4 K 253.22

    Investitionsprüfung: Erwerb eines Medizinprodukteherstellers durch chinesisches

    Die Anhörung muss so konkret sein, dass der Angehörte erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll, mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat und dass er Gelegenheit zur Stellungnahme hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 2023 - BVerwG 8 A 2.22 - juris, Rn. 20, vom 25. Mai 2022 - BVerwG 8 C 11.21 - juris, Rn. 20; vom 23. April 2020 - BVerwG 3 C 16.18 - juris, Rn. 9; Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 28 Rn. 35).
  • VG Berlin, 07.11.2023 - 4 K 536.22

    Investitionsprüfung: Erwerb eines Anteils an der PCK Raffinerie in Schwedt gilt

    Die Anhörung muss so konkret sein, dass der Angehörte erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll, mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat und dass er Gelegenheit zur Stellungnahme hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 2023 - BVerwG 8 A 2.22 - juris, Rn. 20, vom 25. Mai 2022 - BVerwG 8 C 11.21 - juris, Rn. 20, und vom 23. April 2020 - BVerwG 3 C 16.18 - juris, Rn. 9; Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 28 Rn. 35).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2022 - 1 L 100/20

    Aufforderung zur Vorlage von Dienstplänen und Arbeitszeitnachweisen für

  • VG Karlsruhe, 19.01.2024 - 1 K 2777/23

    Untersagung der Herstellung bestimmter Arzneimittel in nicht am Hauptsitz einer

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 9 S 2271/21

    Apothekenrechtliche Untersagung, Arzneimittel patientenindividuell neu zu

  • VG Augsburg, 02.08.2023 - Au 4 K 23.385

    Beseitigungsanordnung, Werbeanlagen, (keine) Erledigung trotz Vollzugs des

  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 22 ZB 20.1035

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag zur Übertragung der Notdienstverpflichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2023 - 4 A 4173/18

    Rücknahme der festgesetzten Bewilligungssumme mit Wirkung für die Vergangenheit;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht