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   VGH Bayern, 22.12.2016 - 3 C 16.2252   

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https://dejure.org/2016,51574
VGH Bayern, 22.12.2016 - 3 C 16.2252 (https://dejure.org/2016,51574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.12.2016 - 3 C 16.2252 (https://dejure.org/2016,51574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 3 C 16.2252 (https://dejure.org/2016,51574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Gewährung von Prozesskostenhilfe durch Abgabe der Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

  • rewis.io

    Richterablehnung und Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayVwVfG Art. 37 Abs. 5 S. 1; BayHO Art. 59
    PKH-Beschwerde; Richterablehnung; Prozesskostenhilfe für PKH-Beschwerde; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; ordnungsgemäße Beglaubigung

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Gewährung von Prozesskostenhilfe durch Abgabe der Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90

    Keine PKH für das Bewilligungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2016 - 3 C 16.2252
    Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe scheidet aus, weil für das Bewilligungsverfahren keine Prozesskostenhilfe zu gewähren ist (BVerwG, B. v. 22.8.1990 - 5 ER 640/90 - juris).
  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047

    Einsetzung von Schonvermögen bei Prozesskostenhilfe

    Aus Gründen der Prozessökonomie ist es daher geboten, entsprechende Änderungen bereits bei der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen und den Antragsteller nicht auf ein anschließendes Änderungsverfahren zu verweisen (BayVGH, B.v. 20.6.2012 - 8 C 12.653 - BayVBl. 2013, 480 = juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 18.3.2015 - 10 C 13.1227 - juris Rn. 5; B.v. 22.12.2016 - 3 C 16.2252 - juris Rn. 8 ff.; LSG Sachsen-Anhalt, B.v. 4.3.2016 - L 3 R 122/14 - juris Rn. 5; Happ, in: Eyermann, VwGO 14. Aufl. 2014, § 166, Rn. 41).

    Die Klägerin hat damit trotz unter Fristsetzung erfolgter Aufforderung des Gerichts keine vollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt und hat damit bislang ihre derzeitige Bedürftigkeit hinsichtlich ihrer Einkommenslage schon nicht hinreichend nachgewiesen (zur Möglichkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei nicht glaubhaft gemachter Bedürftigkeit nach gerichtlicher Fristsetzung vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2015 - 10 C 13.1227; B.v. 5.8.2015 - 5 C 15.1137; B.v. 22.12.2016 - 3 C 16.2252 - juris Rn. 12).

    Eine Streitwertfestsetzung ist entbehrlich, weil für die Zurückverweisung der Beschwerde nach dem hierfür maßgeblichen Kostenverzeichnis eine Festgebühr anfällt, § 3 Abs. 2 GKG i.V.m. Anlage 1 Nr. 5502 (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2016 - 3 C 16.2252 - juris Rn. 14).

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