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   AG Marbach, 19.05.2022 - 3 C 166/21   

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https://dejure.org/2022,45288
AG Marbach, 19.05.2022 - 3 C 166/21 (https://dejure.org/2022,45288)
AG Marbach, Entscheidung vom 19.05.2022 - 3 C 166/21 (https://dejure.org/2022,45288)
AG Marbach, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 3 C 166/21 (https://dejure.org/2022,45288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Eigenbedarfskündigung rechtswidrig bei Verschweigen von absehbarem Eigenbedarf bei Vertragsschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarf bereits bei Vertragsschluss erwogen: Kündigung unwirksam

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verschweigen von absehbarem Eigenbedarf macht spätere Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich! ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Eigenbedarfskündigung - Schon beim Vertragsschluss mit den Mietern war der Eigenbedarf der Vermieterin absehbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verschweigen einer beabsichtigten Eigennutzung macht spätere Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich - Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12

    Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Auszug aus AG Marbach, 19.05.2022 - 3 C 166/21
    (BGH, Urteil vom 04.02.2015 - VIII ZR 154/14; BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 233/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2016 - 23 S 252/14).
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Auszug aus AG Marbach, 19.05.2022 - 3 C 166/21
    (BGH, Urteil vom 04.02.2015 - VIII ZR 154/14; BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 233/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2016 - 23 S 252/14).
  • LG Düsseldorf, 03.02.2016 - 23 S 252/14

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarfs rechtsmissbräuchlich bei

    Auszug aus AG Marbach, 19.05.2022 - 3 C 166/21
    (BGH, Urteil vom 04.02.2015 - VIII ZR 154/14; BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 233/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2016 - 23 S 252/14).
  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines

    Auszug aus AG Marbach, 19.05.2022 - 3 C 166/21
    Damit konnten die Beklagten - dem mit dem Begründungserfordernis verfolgten Zweck entsprechend - anhand der im Kündigungsschreiben zur Rückstandsbegründung mitgeteilten Auflistung der einzelnen Rückstände erkennen, von welchen kündigungsbegründenden Mietrückständen die Vermieterin bei ihrem Kündigungsausspruch ausgegangen war, und diese Angaben auf ihre Stichhaltigkeit überprüfen, um in eigener Verantwortung zu entscheiden, wie hierauf zu reagieren war (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09 -, juris).
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZB 94/03

    Anforderungen an die Angabe des Kündigungsgrundes bei fristloser Kündigung wegen

    Auszug aus AG Marbach, 19.05.2022 - 3 C 166/21
    (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 94/03 -, juris).
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