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   BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99   

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https://dejure.org/2000,11796
BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99 (https://dejure.org/2000,11796)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2000 - 3 C 17.99 (https://dejure.org/2000,11796)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 3 C 17.99 (https://dejure.org/2000,11796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    FeV § 66 Abs. 1, § 66 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Anl. 14, § 66 Abs. 2 Satz 2; StVG § 2 Abs. 13, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2, Art. 33
    Begutachtungsstellen für Fahreignung; amtliche Anerkennung; Schutzbereich Art. 12 Abs. 1 GG; Gesetzesvorbehalt (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG); Bedarfsprüfung als Anerkennungsvoraussetzung

  • Wolters Kluwer

    Begutachtungsstellen für Fahreignung - Amtliche Anerkennung - Schutzbereich Art. 12 Abs. 1 GG - Gesetzesvorbehalt - Bedarfsprüfung als Anerkennungsvoraussetzung

  • Judicialis

    FeV § 66 Abs. 1; ; FeV § 66 Abs. 2 Satz 1 Anl. 14; ; FeV § 66; ; FeV § 66 Abs. 2 Satz 2; ; StVG § 2 Abs. 13; ; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 33

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99
    Als Eingriff genügt, dass durch staatliche Maßnahmen der Wettbewerb beeinflusst und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dadurch behindert wird (vgl. BVerfGE 86, 28 ).

    Indes hat er nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stets "selbst zu entscheiden, ob und inwieweit Freiheitsrechte des Einzelnen gegenüber Gemeinschaftsinteressen zurücktreten müssen" (BVerfGE 86, 28 ).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99
    Darunter fallen auch von Einzelnen frei gewählte untypische Betätigungen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; BVerfGE 75, 284 ).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, je näher ein Beruf durch öffentlich-rechtliche Bindungen und Auflagen an den "öffentlichen Dienst" herangeführt werde, desto stärker könnten Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 GG die Wirkung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG tatsächlich zurückdrängen (vgl. BVerfGE 7, 377 ).

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 13.93

    Buchmachererlaubnis - Juristische Person des Privatrechts

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99
    Gemäß Art. 19 Abs. 3 GG kommt die Berufsfreiheit den inländischen juristischen Personen des Privatrechts jedenfalls insoweit zugute, als diese eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit verrichten, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 65, 196 ; BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 13.93 - BVerwGE 97, 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99
    Das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts gilt nur für nachkonstitutionelle Bundesgesetze (vgl. BVerfGE 70, 35 ) und nicht für Rechtsverordnungen (vgl. BVerfGE 1, 184 , stRspr).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99
    Allein die Bindungen an öffentlich-rechtliche Vorschriften, denen Begutachtungsstellen unterworfen sind, sowie der bloße Umstand, dass sich der Staat bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben ihrer Mitarbeit bediente, lässt keine begründeten Zweifel zu, dass solche Stellen vom Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst werden (vgl. BVerfGE 73, 280 ).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99
    Gemäß Art. 19 Abs. 3 GG kommt die Berufsfreiheit den inländischen juristischen Personen des Privatrechts jedenfalls insoweit zugute, als diese eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit verrichten, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 65, 196 ; BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 13.93 - BVerwGE 97, 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 10.99

    Begutachtungsstellen für Fahreignung; amtliche Anerkennung; Schutzbereich Art. 12

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99
    (wie Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 10.99 -).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes -

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99
    Darunter fallen auch von Einzelnen frei gewählte untypische Betätigungen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; BVerfGE 75, 284 ).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99
    Das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts gilt nur für nachkonstitutionelle Bundesgesetze (vgl. BVerfGE 70, 35 ) und nicht für Rechtsverordnungen (vgl. BVerfGE 1, 184 , stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1999 - 10 S 1188/98

    Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung aufgrund Bedürfnisprüfung mit

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 17.99
    BVerwG 3 C 17.99 VGH 10 S 1188/98.
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