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BVerwG, 24.09.2002 - 3 C 18.02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
FeV § 20 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 2, § 24 Abs. 1, § 76 Nr. 9; StVG § 3 Abs. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. r und x
Fahrerlaubnis, Neuerteilung einer -; Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Entzug der Fahrerlaubnis und Neuerteilung; Fahrerlaubnis-Klasse; Umstellung von Fahrerlaubnis-Klassen; Übergangsrecht bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen; Befristung einer neu erteilten ... - Bundesverwaltungsgericht
FeV § 20 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 2, § 24 Abs. 1, § 76 Nr. 9
Befristung einer neu erteilten Fahrerlaubnis; Bestandsschutz, kein - bei Neuerteilung einer früher unbefristeten und entzogenen Fahrerlaubnis; Entzug der Fahrerlaubnis und Neuerteilung; Fahrerlaubnis, Neuerteilung einer -; Fahrerlaubnis-Klasse; Gleichbehandlungsgebot, ... - Wolters Kluwer
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Entzug der Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis-Klasse - Umstellung von Fahrerlaubnis-Klassen - Übergangsrecht bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen - Befristung einer neu erteilten Fahrerlaubnis - Bestandsschutz - Gleichbehandlungsgebot
- archive.org
Verfahren - Zur Anwendung des § 76 Nr.9 Satz 2 FeV bei der Ersterteilung bzw. Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Judicialis
FeV § 20 Abs. 1; ; FeV § 23 Abs. 1 Satz 2; ; FeV § 24 Abs. 1; ; FeV § 76 Nr. 9; ; StVG § 3 Abs. 6; ; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. r; ; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. x
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht; Fahrerlaubnisrecht - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Entzug der Fahrerlaubnis und Neuerteilung; Fahrerlaubnis-Klasse; Umstellung von Fahrerlaubnis-Klassen; Übergangsrecht bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen; Befristung einer neu erteilten ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Bestandsschutz beim Führerschein
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rückgabe eines alten Führerscheins nur mit Einschränkungen
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 09.07.2001 - 9 K 813/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2002 - 7 A 11585/01
- BVerwG, 24.09.2002 - 3 C 18.02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 530
- NVwZ 2003, 623 (Ls.)
- NZV 2003, 253
Wird zitiert von ... (15)
- OLG Karlsruhe, 13.12.2004 - 1 Ss 201/04
Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamwerden des Fahrverbots bei Zusammentreffen mit …
Die in § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG enthaltene Regelung der Anschlussvollstreckung gilt nur für verhängte Fahrverbote und ist wegen des bestehenden Analogieverbotes im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 3 OWiG) etwa auf den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht übertragbar (OLG Dresden NZV 1999, 432 f.; fraglich AG Liebenwerda DAR 2003, 42; enger AG Braunschweig, Beschluss vom 19.06.2002, 2 Owi 79/02; AG Herford Zfsch 2000, 175;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, a.a.O., Rn. 30: nur im Rahmen des § 25 Abs. 2 a StVG). - VG Frankfurt/Oder, 01.07.2022 - 6 K 1186/18 Seit der Änderung des § 76 Nummer 11a der Fahrerlaubnis-Verordnung aus dem Jahre 2014 und dem § 76 Nummer 11c der im Februar 2018 geltenden Fahrerlaubnis-Verordnung seien die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2002 - 3 C 18.02 - getroffenen Feststellungen überholt, dass den Personen, denen eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 entzogen gewesen sei, bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch die Vorschrift des § 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung in der seinerzeit geltenden Fassung kein Anspruch auf Zuteilung einer unbefristeten Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E vermittelt worden sei.
Vielmehr war höchstrichterlich entschieden, dass § 76 Nummer 11a FeV i.d.F. der FeVÄndV keinen Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E vermittelt (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 24. September 2002 - 3 C 18.02 - NJW 2003, 530).
Neben dem bereits aufgezeigten Umstand, dass die Anlage 3 keine Regelungen zur Befristung neuer Fahrerlaubnisse trifft, spricht hiergegen auch der weitere Umstand, dass der neue Satz 1 des § 76a Nummer 11a FeV "vorbehaltlich der Bestimmung des Satzes 2" galt und damit vorbehaltlich des alten Satzes 1 dieser Bestimmung in der Fassung vom 17. Dezember 2010, der durch den Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d) Doppelbuchstabe bb) der Achten Verordnung vom 10. Januar 2013 zu dem neuen Satz 2 geworden war, nach dessen Regelungsgehalt - wie bereits vorstehend ausgeführt wurde und höchstrichterlich entschieden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2002, a.a.O.) - einem ehemaligen Inhaber einer Fahrerlaubnisklasse 3 im Rahmen der Neuerteilung gerade keine unbefristete Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E zu erteilen war.
Die Bestimmung des § 76 Nummer 9 Satz 2 FeV gilt allerdings nicht für die Neuerteilung von vormals entzogenen Fahrerlaubnissen, sondern nur für die Umstellung bestehender Fahrerlaubnisse (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2002 - 3 C 18.02 - a.a.O.).
- VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345
Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts hat der …
Da seine Fahrerlaubnis mit der Entziehung erloschen ist, ist ein Bestandsschutz hieran entfallen (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.2002 - 3 C 18.02 - NJW 2003, 530;… Haus in NK-GVR, § 20 FeV Rn. 70).
- VG Regensburg, 20.06.2011 - RO 8 K 11.671
Umschreibung eines Führerscheins nach Entziehung
15 b) Die Regelung in Nr. 2.2.3 der Anlage 6 zur FeV betrifft nach seinem eindeutigen Wortlaut nur Inhaber einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis (vgl. BVerwG vom 24.9.2002 Az. 3 C 18/02; auch VG Augsburg vom 28.8.2006 Az. Au 3 K 06.00732).Eine Gleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern, denen die Fahrerlaubnis rechtmäßig entzogen wurde, mit Inhabern einer Fahrerlaubnis ist von Verfassungs wegen nicht geboten, (vgl. SaarlOVG vom 1.8.2005 Az. 1 Q 2/05 mit Hinweis auf BVerwG vom 24.9.2002 Az. 3 C 18/02, NJW 2003, 530).
- OVG Hamburg, 27.11.2006 - 3 Bf 232/03
Zur nachträglichen Befristung der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE
a) Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 24. September 2002 (NJW 2003, 530, 531) festgestellt, dass es offensichtlich sei und keiner weiteren Begründung bedürfe, dass § 76 Nr. 9 FeV von § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. x StVG gesetzlich gedeckt sei. - VG Neustadt, 23.05.2018 - 1 K 1113/17
Fahrerlaubnisprüfung vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - Erlöschen des …
Soweit hier vom Bestandschutz der früheren Fahrerlaubnis überhaupt die Rede sein kann, ist ein solcher nämlich mit der rechtmäßigen Entziehung der Fahrerlaubnis erloschen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2002 - 3 C 18.02 -, juris). - OVG Saarland, 01.08.2005 - 1 Q 2/05
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung - …
Eine Gleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern, denen die Fahrerlaubnis rechtmäßig entzogen wurde, mit Inhabern einer Fahrerlaubnis ist von Verfassungs wegen nicht geboten, vgl. zu alldem BVerwG, Urteil vom 24.9.2002 - 3 C 18/02 -, NJW 2003, 530 = Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 1 = ZfSch 2003, 375 = DAR 2003, 42. - VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.497
Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3, welche die Klasse 1b enthielt
Die Miterteilung gemäß § 76 Nr. 11 Buchst. a FeV gilt nach dem Wortlaut nur für die Neuerteilung nach Entziehung, entfaltet aber keine Wirkung für die Umstellung auf EU-Kartenführerscheine (vgl. BVerwG vom 24.9.2002, Az. 3 C 18/02, RdNr. 19), wie sie im Jahr 2008 beim Kläger erfolgte. - VG Augsburg, 21.11.2022 - Au 7 K 21.2491
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung, Eintragung in Spalte 10 des …
§ 76 Nr. 9 FeV spricht ausdrücklich von "Inhabern" von Fahrerlaubnissen, dies ist nicht gleichzusetzen mit "ehemaligen Inhabern" (BVerwG, U.v. 24.2.2009 - 3 C 18.02 - juris Rn. 15). - VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 09.975
Kein Anspruch auf Zuteilung der Klasse CE 79 bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis …
Insoweit hat bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. September 2002 (NJW 2003, 530 bis 531) ausgeführt, dass die Annahme nicht zutreffe, dass aus Bestandsschutz- oder Gleichbehandlungsgründen auch ein früherer Inhaber einer unbefristeten Fahrerlaubnis bei Gelegenheit der Neuerteilung gewissermaßen in den früheren Stand wieder eingesetzt werden müsse. - AG Velbert, 08.01.2009 - 20 OWi 12/08
Mal wieder Fahrverbotsvollstreckung: Parallelvollstreckung "gemischter" …
- VGH Hessen, 21.11.2005 - 2 UZ 738/04
Bestandsschutz beim Führerschein
- VG Oldenburg, 28.11.2003 - 7 B 3684/03
Alte Fahrklasse 3; Bestandschutz; Fahrerlaubnisklasse T; Fahrerlaubnisprüfung; …
- VG Arnsberg, 20.02.2013 - 6 K 1800/12
Erweiterung einer bisherigen Fahrerlaubnis um die Klasse A1 ohne Ablegung einer …
- AG Düsseldorf, 17.03.2015 - 151 OWi 288/14