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   BVerwG, 24.09.2002 - 3 C 18.02   

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https://dejure.org/2002,1335
BVerwG, 24.09.2002 - 3 C 18.02 (https://dejure.org/2002,1335)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2002 - 3 C 18.02 (https://dejure.org/2002,1335)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2002 - 3 C 18.02 (https://dejure.org/2002,1335)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    FeV § 20 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 2, § 24 Abs. 1, § 76 Nr. 9; StVG § 3 Abs. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. r und x
    Fahrerlaubnis, Neuerteilung einer -; Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Entzug der Fahrerlaubnis und Neuerteilung; Fahrerlaubnis-Klasse; Umstellung von Fahrerlaubnis-Klassen; Übergangsrecht bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen; Befristung einer neu erteilten ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    FeV § 20 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 2, § 24 Abs. 1, § 76 Nr. 9
    Befristung einer neu erteilten Fahrerlaubnis; Bestandsschutz, kein - bei Neuerteilung einer früher unbefristeten und entzogenen Fahrerlaubnis; Entzug der Fahrerlaubnis und Neuerteilung; Fahrerlaubnis, Neuerteilung einer -; Fahrerlaubnis-Klasse; Gleichbehandlungsgebot, ...

  • Wolters Kluwer

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Entzug der Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis-Klasse - Umstellung von Fahrerlaubnis-Klassen - Übergangsrecht bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen - Befristung einer neu erteilten Fahrerlaubnis - Bestandsschutz - Gleichbehandlungsgebot

  • archive.org

    Verfahren - Zur Anwendung des § 76 Nr.9 Satz 2 FeV bei der Ersterteilung bzw. Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

  • Judicialis

    FeV § 20 Abs. 1; ; FeV § 23 Abs. 1 Satz 2; ; FeV § 24 Abs. 1; ; FeV § 76 Nr. 9; ; StVG § 3 Abs. 6; ; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. r; ; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. x

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht; Fahrerlaubnisrecht - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Entzug der Fahrerlaubnis und Neuerteilung; Fahrerlaubnis-Klasse; Umstellung von Fahrerlaubnis-Klassen; Übergangsrecht bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen; Befristung einer neu erteilten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bestandsschutz beim Führerschein

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 76 Nr. 9 Satz 2, 23 Satz 2 Nr. 1, 20 Abs. 1 FeV

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückgabe eines alten Führerscheins nur mit Einschränkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 530
  • NVwZ 2003, 623 (Ls.)
  • NZV 2003, 253
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2004 - 1 Ss 201/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamwerden des Fahrverbots bei Zusammentreffen mit

    Die in § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG enthaltene Regelung der Anschlussvollstreckung gilt nur für verhängte Fahrverbote und ist wegen des bestehenden Analogieverbotes im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 3 OWiG) etwa auf den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht übertragbar (OLG Dresden NZV 1999, 432 f.; fraglich AG Liebenwerda DAR 2003, 42; enger AG Braunschweig, Beschluss vom 19.06.2002, 2 Owi 79/02; AG Herford Zfsch 2000, 175; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, a.a.O., Rn. 30: nur im Rahmen des § 25 Abs. 2 a StVG).
  • VG Frankfurt/Oder, 01.07.2022 - 6 K 1186/18
    Seit der Änderung des § 76 Nummer 11a der Fahrerlaubnis-Verordnung aus dem Jahre 2014 und dem § 76 Nummer 11c der im Februar 2018 geltenden Fahrerlaubnis-Verordnung seien die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2002 - 3 C 18.02 - getroffenen Feststellungen überholt, dass den Personen, denen eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 entzogen gewesen sei, bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch die Vorschrift des § 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung in der seinerzeit geltenden Fassung kein Anspruch auf Zuteilung einer unbefristeten Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E vermittelt worden sei.

    Vielmehr war höchstrichterlich entschieden, dass § 76 Nummer 11a FeV i.d.F. der FeVÄndV keinen Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E vermittelt (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 24. September 2002 - 3 C 18.02 - NJW 2003, 530).

    Neben dem bereits aufgezeigten Umstand, dass die Anlage 3 keine Regelungen zur Befristung neuer Fahrerlaubnisse trifft, spricht hiergegen auch der weitere Umstand, dass der neue Satz 1 des § 76a Nummer 11a FeV "vorbehaltlich der Bestimmung des Satzes 2" galt und damit vorbehaltlich des alten Satzes 1 dieser Bestimmung in der Fassung vom 17. Dezember 2010, der durch den Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d) Doppelbuchstabe bb) der Achten Verordnung vom 10. Januar 2013 zu dem neuen Satz 2 geworden war, nach dessen Regelungsgehalt - wie bereits vorstehend ausgeführt wurde und höchstrichterlich entschieden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2002, a.a.O.) - einem ehemaligen Inhaber einer Fahrerlaubnisklasse 3 im Rahmen der Neuerteilung gerade keine unbefristete Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E zu erteilen war.

    Die Bestimmung des § 76 Nummer 9 Satz 2 FeV gilt allerdings nicht für die Neuerteilung von vormals entzogenen Fahrerlaubnissen, sondern nur für die Umstellung bestehender Fahrerlaubnisse (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2002 - 3 C 18.02 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345

    Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts hat der

    Da seine Fahrerlaubnis mit der Entziehung erloschen ist, ist ein Bestandsschutz hieran entfallen (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.2002 - 3 C 18.02 - NJW 2003, 530; Haus in NK-GVR, § 20 FeV Rn. 70).
  • VG Regensburg, 20.06.2011 - RO 8 K 11.671

    Umschreibung eines Führerscheins nach Entziehung

    15 b) Die Regelung in Nr. 2.2.3 der Anlage 6 zur FeV betrifft nach seinem eindeutigen Wortlaut nur Inhaber einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis (vgl. BVerwG vom 24.9.2002 Az. 3 C 18/02; auch VG Augsburg vom 28.8.2006 Az. Au 3 K 06.00732).

    Eine Gleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern, denen die Fahrerlaubnis rechtmäßig entzogen wurde, mit Inhabern einer Fahrerlaubnis ist von Verfassungs wegen nicht geboten, (vgl. SaarlOVG vom 1.8.2005 Az. 1 Q 2/05 mit Hinweis auf BVerwG vom 24.9.2002 Az. 3 C 18/02, NJW 2003, 530).

  • OVG Hamburg, 27.11.2006 - 3 Bf 232/03

    Zur nachträglichen Befristung der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE

    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 24. September 2002 (NJW 2003, 530, 531) festgestellt, dass es offensichtlich sei und keiner weiteren Begründung bedürfe, dass § 76 Nr. 9 FeV von § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. x StVG gesetzlich gedeckt sei.
  • VG Neustadt, 23.05.2018 - 1 K 1113/17

    Fahrerlaubnisprüfung vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - Erlöschen des

    Soweit hier vom Bestandschutz der früheren Fahrerlaubnis überhaupt die Rede sein kann, ist ein solcher nämlich mit der rechtmäßigen Entziehung der Fahrerlaubnis erloschen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2002 - 3 C 18.02 -, juris).
  • OVG Saarland, 01.08.2005 - 1 Q 2/05

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung -

    Eine Gleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern, denen die Fahrerlaubnis rechtmäßig entzogen wurde, mit Inhabern einer Fahrerlaubnis ist von Verfassungs wegen nicht geboten, vgl. zu alldem BVerwG, Urteil vom 24.9.2002 - 3 C 18/02 -, NJW 2003, 530 = Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 1 = ZfSch 2003, 375 = DAR 2003, 42.
  • VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.497

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3, welche die Klasse 1b enthielt

    Die Miterteilung gemäß § 76 Nr. 11 Buchst. a FeV gilt nach dem Wortlaut nur für die Neuerteilung nach Entziehung, entfaltet aber keine Wirkung für die Umstellung auf EU-Kartenführerscheine (vgl. BVerwG vom 24.9.2002, Az. 3 C 18/02, RdNr. 19), wie sie im Jahr 2008 beim Kläger erfolgte.
  • VG Augsburg, 21.11.2022 - Au 7 K 21.2491

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung, Eintragung in Spalte 10 des

    § 76 Nr. 9 FeV spricht ausdrücklich von "Inhabern" von Fahrerlaubnissen, dies ist nicht gleichzusetzen mit "ehemaligen Inhabern" (BVerwG, U.v. 24.2.2009 - 3 C 18.02 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 09.975

    Kein Anspruch auf Zuteilung der Klasse CE 79 bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    Insoweit hat bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. September 2002 (NJW 2003, 530 bis 531) ausgeführt, dass die Annahme nicht zutreffe, dass aus Bestandsschutz- oder Gleichbehandlungsgründen auch ein früherer Inhaber einer unbefristeten Fahrerlaubnis bei Gelegenheit der Neuerteilung gewissermaßen in den früheren Stand wieder eingesetzt werden müsse.
  • AG Velbert, 08.01.2009 - 20 OWi 12/08

    Mal wieder Fahrverbotsvollstreckung: Parallelvollstreckung "gemischter"

  • VGH Hessen, 21.11.2005 - 2 UZ 738/04

    Bestandsschutz beim Führerschein

  • VG Oldenburg, 28.11.2003 - 7 B 3684/03

    Alte Fahrklasse 3; Bestandschutz; Fahrerlaubnisklasse T; Fahrerlaubnisprüfung;

  • VG Arnsberg, 20.02.2013 - 6 K 1800/12

    Erweiterung einer bisherigen Fahrerlaubnis um die Klasse A1 ohne Ablegung einer

  • AG Düsseldorf, 17.03.2015 - 151 OWi 288/14
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