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   BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 19.04   

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BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 19.04 (https://dejure.org/2005,6376)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2005 - 3 C 19.04 (https://dejure.org/2005,6376)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 3 C 19.04 (https://dejure.org/2005,6376)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AusglLeistG § 2 Abs. 1 Satz 2, Satz 3; EntschG § 7 Abs. 1, § 7 Abs. 2 Satz 1, Satz 4
    Anspruch; Höhe des Anspruchs; Kürzung; Kürzungsbetrag; Kürzungsbeträge; Degression; Anteilsdegression; Gesamtschau; Erbe; Erbengemeinschaft; Gesamthandsgemeinschaft; Gesamthandseigentum; Berechtigter; Geschädigter; unmittelbar Geschädigter; Stichtag; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AusglLeistG § 2 Abs. 1 Satz 2
    Anspruch; Anteilsdegression; Berechtigter; Degression; Erbe; Erbengemeinschaft; Gesamthandseigentum; Gesamthandsgemeinschaft; Gesamtschau; Geschädigter; Höhe des Anspruchs; Kürzung; Kürzungsbetrag; Kürzungsbeträge; Stichtag; Stichtagsberechtigter; Stichtagsberechtigung; ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung einer höheren Ausgleichsleistung für eine Enteignung von Gütern; Begriff des "Berechtigten"; Zusammenrechnung von Ansprüchen bei Abstellen auf die Mitglieder der Erbengemeinschaft anstatt auf die Erbengemeinschaft selbst

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entschädigungsanspruchsberechtigter; Gesamthandsgemeinschaften; Stichtag

  • Judicialis

    AusglLeistG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; AusglLeistG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; EntschG § 7 Abs. 1; ; EntschG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; EntschG § 7 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusammentreffen mehrerer Wiedergutmachungsansprüche in der Person eines Anspruchsberechtigten nach dem Entschädigungsgesetz - mehrere Gesamthandsgemeinschaften als Berechtigte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 1195
  • DÖV 2006, 310
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 32.03

    Höhe des Anspruchs; Kürzung der Bemessungsgrundlage; Kürzungsbetrag;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 19.04
    Wie der Senat im Urteil vom 16. September 2004 (- BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1) bereits entschieden hat, ist Berechtigter im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG derjenige, der durch die den Entschädigungsanspruch oder den Anspruch auf Ausgleichsleistung auslösende Maßnahme unmittelbar geschädigt wurde.

    Aus dem Urteil des Senats vom 16. September 2004 (- BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 Nr. 1 S. 2 f.) ergibt sich nichts anderes.

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 19.04
    Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 - findet die Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Stütze.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte dort die Rüge, dass § 2 Abs. 1 Satz 3 AusglLeistG und § 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstießen, mit dem Argument zurückgewiesen, diese Regelungen stellten die Gleichbehandlung von Berechtigten, die einen wertvollen Vermögensgegenstand verloren hätten, und solchen, denen mehrere, wertmäßig dem einen Vermögensgegenstand entsprechende Vermögensobjekte entzogen worden seien, sicher (BVerfGE 102, 254 ).

  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96

    Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 19.04
    Der Wiedergutmachungsanspruch steht der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zu, nicht jedoch ihren einzelnen Mitgliedern (vgl. Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 22.96 - Buchholz 428 § 2a VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12

    Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage;

    Die Anteilsdegression nach dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der unmittelbar Geschädigte als "Stichtagsberechtigter" auch noch zum Zeitpunkt des Inkafttretens des Vermögensgesetzes gelebt bzw. existiert hat (grundlegend: Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1; bestätigt durch Urteile vom 19. Mai 2005 - BVerwG 3 C 19.04 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 2 und - BVerwG 3 C 35.04 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 3).
  • VG Cottbus, 13.06.2013 - 1 K 988/08

    Ausgleichsleistungsrecht

    Ihm könne daher auch kein Anteil an dem zum Nachlass gehörenden Wiedergutmachungsanspruch zugeordnet werden (BVerwG, Urt. v. 19. Mai 2005 - BVerwG 3 C 19.04).

    Unabhängig davon, dass die Alteigentümerin, und nicht ihr Sohn, auf besatzungshoheitlicher Grundlage geschädigt wurde - mit der Folge, dass der Anspruch den Mitgliedern "der Erbengemeinschaft nach Theodora Gräfin von A." und, ungeachtet einer Personen- und Anteilsidentität, nicht den Mitgliedern der "Erbengemeinschaft nach August Sylvius von A." zusteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Mai 2005 - BVerwG 3 C 19.04 - UA S. 6) -, waren die Eigentumsrechte an den bezeichneten beweglichen Vermögensgegenständen jedenfalls an die aus den Klägern und den Beigeladenen zu 1. bis 4 (unter deren vorheriger Beteiligung) bestehende Erbengemeinschaft zurück zu übertragen.

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 35.04

    Höhe des Anspruchs; Anspruch; Kürzung; Kürzungsbetrag; Kürzungsbeträge;

    Das hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 3 C 19.04 - entschieden; hierauf wird verwiesen.
  • VG Magdeburg, 28.10.2020 - 3 A 10/20

    Staatliche Ausgleichsleistung für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher

    Nichts anderes besagt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.09.2004 (3 C 32.03; juris) auf die in der Entscheidung vom 19.05.2005 (3 C 19.04; juris) verwiesen wird.

    Die Kläger vernachlässigen in ihrer Wiedergabe der betreffenden Textstellen im Urteil v. 19.05.2005 (3 C 19.04; juris Rz. 20) den weiteren Zusatz des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Sätze 3 und 4 des § 7 Abs. 2 EntschG andere Sachverhalte als Satz 1 regeln, nämlich das Bruchteils- oder Gesamthandseigentum.

  • BVerwG, 14.06.2007 - 3 C 7.06

    Festsetzung einer höheren Ausgleichsleistung für ein im Zuge der Bodenreform im

    14 a) Berechtigter im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG ist der Inhaber der Wiedergutmachungsansprüche im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes am 1. Dezember 1994 (Urteil vom 19. Mai 2005 BVerwG 3 C 19.04 Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 2).
  • VG Cottbus, 10.04.2014 - 1 K 917/13
    Ungeachtet des Umstands, dass vorliegend viel dafür spricht, dass der Beklagte die nach § 7 EntschG vorzunehmende sogenannte Degression der Ausgleichsleistung im Bescheid vom 30. April 2009 auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 14. Juni 2007 - BVerwG 3 C 7.06 -, juris Rn. 13 ff., und vom 19. Mai 2005 - BVerwG 3 C 19.04 -, Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 2, juris Rn. 23) fehlerhaft zu gering angesetzt hat, erweist sich der die Ausgleichsleistung bewilligende Bescheid schon deshalb als rechtswidrig, weil der Beklagte nicht den vollständigen Betrag der von der Klägerin als Rechtsnachfolgerin ihrer Mutter und Schwester zur Verrechnung zurückzufordernden Lastenausgleichsleistung berücksichtigt hat.
  • BVerwG, 17.06.2004 - 3 B 125.03

    Rechtsmittel

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 19.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • LG Bonn, 21.06.2004 - 6 T 136/04

    Anlass zur Klageerhebung

    Parallel zur Klageschrift, ebenfalls am 16.01.2004 bei dem Amtsgericht eingegangen, hat die Klägerin ein in Antrag und Begründung gleichlaufendes einstweiliges Anordnungsverfahren -3 C 19/04 AG Bonnbetrieben.
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