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   BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17   

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BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17 (https://dejure.org/2019,12706)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2019 - 3 C 19.17 (https://dejure.org/2019,12706)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2019 - 3 C 19.17 (https://dejure.org/2019,12706)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVZO § 29, Nr. 3 der Anlage VIIIb; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4, § 137 Abs. 2; ZPO § 239 Abs. 1, § 246 Abs. 1; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; LVwG § 117 Abs. 2 Nr. 3
    Abmahnung; Anerkennungsbehörde; Aussetzung; Betrauung; Erledigung; Feststelllungsinteresse; Hauptuntersuchung; Kollegialitätsgerichtsregel; Mängelerkennungsquote; Prognose; Rechtsnachfolger; Schadensersatzanspruch; Untersuchungsaufgaben; Unzuverlässigkeit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Abmahnung; Anerkennungsbehörde; Aussetzung; Betrauung; Erledigung; Feststelllungsinteresse; Hauptuntersuchung; Kollegialitätsgerichtsregel; ...

  • doev.de PDF

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei fehlender Zuverlässigkeit

  • rewis.io

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei fehlender Zuverlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung; Anerkennungsbehörde; Aussetzung; Betrauung; Erledigung; Feststelllungsinteresse; Hauptuntersuchung; Kollegialitätsgerichtsregel; Mängelerkennungsquote; Prognose; Rechtsnachfolger; Schadensersatzanspruch; Überwachungsorganisation; Untersuchungsaufgaben; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei fehlender Zuverlässigkeit

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei fehlender Zuverlässigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der für Kfz-Hauptuntersuchungen betraute Prüfingenieur - und die fehlende Zuverlässigkeit

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Abmahnung verhindert nicht weitergehende Maßnahmen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Widerruf der Betrauung eines Kfz-Prüfingenieurs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 811
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11

    Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs nach StVZO; Widerruf wegen

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17
    Sie entfaltet keine Rechtswirkungen mehr und hat sich erledigt (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 3 C 8.11 - Buchholz 442.16 § 29 StVZO Nr. 1 Rn. 19).

    a) Rechtsgrundlage für den angegriffenen Widerruf der Betrauung ist Nr. 3 der Anlage VIIIb zur StVZO i.V.m. den Vorschriften zum Widerruf eines Verwaltungsakts im Verwaltungsverfahrensrecht des Landes, dessen Behörde den Widerruf verfügt hat (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 3 C 8.11 - Buchholz 442.16 § 29 StVZO Nr. 1 Rn. 9).

    Das Zustimmungserfordernis bei der Betrauung soll eine staatliche Überprüfung der Eignung und Zuverlässigkeit solcher Personen ermöglichen, die als Prüfingenieure mit Außenwirkung hoheitlich tätig werden (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 3 C 8.11 - Buchholz 442.16 § 29 StVZO Nr. 1 Rn. 15).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17
    Von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit geht die Rechtsprechung nur bei der Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns durch ein Kollegialgericht aus (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 m.w.N.).

    Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sind vom Streitgegenstand nur auf die Regelung des Zwischenzeitraumes gerichtet und ergehen aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage; aus ihnen kann die offensichtliche Aussichtslosigkeit eines Schadensersatzprozesses daher regelmäßig nicht geschlossen werden (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 a.a.O. S. 106).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17
    aa) Die Widerrufsvoraussetzung der Unzuverlässigkeit ist ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 - NJW 2003, 913 und vom 15. Juli 2004 - 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 ); steht sie fest, bleibt für Ermessenserwägungen der Behörde kein Raum.
  • VG Karlsruhe, 13.03.2017 - 3 K 1390/16

    Zustimmung zur Betrauung eines Prüfingenieurs - Zulässigkeit der Klage einer

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17
    bb) Die Zustimmung der Anerkennungsbehörde ist in Nr. 3.7 der Anlage VIIIb zur StVZO aber als Entscheidung im Verhältnis zur Überwachungsorganisation ausgestaltet (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 13. März 2017 - 3 K 1390/16 - juris Rn. 47).
  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 8.04

    Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Schutz vor

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17
    Anknüpfungspunkt für die hierzu erforderliche Prognose sind in der Vergangenheit eingetretene Tatsachen, die den Schluss zulassen, dass der Betroffene auch in Zukunft eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung nicht erwarten lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 1966 - 1 C 62.65 - BVerwGE 24, 38 und vom 11. November 2004 - 3 C 8.04 - BVerwGE 122, 182 ).
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17
    In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wird angenommen, dass im Ausspruch einer Abmahnung regelmäßig der konkludente Verzicht auf das Recht zur Kündigung aus den gerügten Gründen liege (vgl. etwa BAG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - NZA-RR 2012, 43 Rn. 52 f.).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17
    Unzuverlässig ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 6.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:150415U8C6.14.0] - BVerwGE 152, 39 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17
    aa) Die Widerrufsvoraussetzung der Unzuverlässigkeit ist ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 - NJW 2003, 913 und vom 15. Juli 2004 - 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 ); steht sie fest, bleibt für Ermessenserwägungen der Behörde kein Raum.
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17
    Anknüpfungspunkt für die hierzu erforderliche Prognose sind in der Vergangenheit eingetretene Tatsachen, die den Schluss zulassen, dass der Betroffene auch in Zukunft eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung nicht erwarten lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 1966 - 1 C 62.65 - BVerwGE 24, 38 und vom 11. November 2004 - 3 C 8.04 - BVerwGE 122, 182 ).
  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 34/92

    Amtshaftung für TÜV-Sachverständigen bei Vorprüfung nach Druckbehälterverordnung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17
    Der Zuständigkeit der Anerkennungsbehörde für die Zuverlässigkeitsprüfung der Prüfingenieure entspricht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sie - und nicht die Überwachungsorganisation - für Amtspflichtverletzungen des Prüfingenieurs haftet (BGH, Urteile vom 30. November 1967 - VII ZR 34/65 - BGHZ 49, 108 , vom 25. März 1993 - III ZR 34/92 - BGHZ 122, 85 und vom 2. November 2000 - III ZR 261/99 - NVwZ-RR 2001, 147).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 20 F 6.09

    Das Verfahren ist durch den Tod des Klägers nicht gemäß § 173 Satz 1 VwGO in

  • BGH, 30.11.1967 - VII ZR 34/65

    Haftung für Amtspflichtverletzungen eines amtlich anerkannten Sachverständigen im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung;

  • BGH, 02.11.2000 - III ZR 261/99

    Haftung bei weisungswidriger Aushändigung des Kfz-Briefes an einen

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98

    Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2010 - 6 A 10154/10

    Widerruf der Gutachtentätigkeit eines TÜV-Ingenieurs

  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19

    Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und

    Da sich die fehlende Berechtigung, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, im Fall des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV unmittelbar aus dem Gesetz ergebe, scheide die Zusicherung, einen Verwaltungsakt diesen Inhalts nicht zu erlassen, bereits aus Rechtsgründen aus (UA Rn. 34; vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2019 - 3 C 19.17 [ECLI:DE:BVerwG:2019:160519U3C19.17.0] - juris Rn. 43).
  • VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20

    Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation nach der StVZO;

    Fehlt es - wie hier in der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung - an einer Legaldefinition des Zuverlässigkeitserfordernisses kann nach ständiger Rechtsprechung auf den gewerberechtlichen Begriff der Zuverlässigkeit zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - BVerwG 3 C 19.17 - juris, Rn. 34 für den PI einer Überwachungsorganisation).

    Anknüpfungspunkt für die zu treffende Prognose sind in der Vergangenheit eingetretene Tatsachen, die den Schluss zulassen, dass der Betroffene auch in Zukunft eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung nicht erwarten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - BVerwG 3 C 19.17 - juris, Rn. 36).

    Unzuverlässig ist danach ein technischer Leiter, der bei prognostischer Betrachtung nach dem Gesamteindruck seines konkreten Verhaltens in der Vergangenheit nicht die Gewähr dafür bietet, dass er die ihm übertragenen Aufgaben künftig ordnungsgemäß wahrnehmen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - BVerwG 3 C 19.17 - juris, Rn. 34 ff.).

    Die Betrauung eines unzuverlässigen PI ist zu widerrufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - BVerwG 3 C 19/17 - juris, Rn. 22 ff.).

    Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer ordnungsgemäßen Prüfung von Kraftfahrzeugen auf ihren den verkehrssicherheitstechnischen und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen genügenden Zustand, um das Leben und die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer zu schützen (BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - BVerwG 3 C 19/17 - juris, Rn. 35).

  • VG Düsseldorf, 08.12.2020 - 6 L 1700/20

    Zuverlässigkeit Steuerhinterziehung Anerkennungsentscheidung Strafurteil

    vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2019 - 3 C 19.17, VRS 136, 135, und vom 26. Januar 2012- 3 C 8.11, NVwZ-RR 2012, 431.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2019 - 3 C 19.17, VRS 136, 135; OVG NRW, Urteil vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99, NZV 2001, 184, 189; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 29 StVZO Rn. 22.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2019 - 3 C 19.17, VRS 136, 135.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2019 - 3 C 19.17, VRS 136, 135.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2019 - 3 C 19.17, VRS 136, 135.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 1509/20

    Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation zur Durchführung von

    Danach ist ein Gewerbetreibender unzuverlässig, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben werde (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - 3 C 19.17 - juris Rn. 34; Urteil vom 15.04.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 14).

    Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer ordnungsgemäßen Prüfung von Kraftfahrzeugen auf ihren den verkehrssicherheitstechnischen und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen genügenden Zustand, um das Leben und die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer zu schützen (BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - BVerwG 3 C 19.17 - juris Rn. 35).

    Bei der Gewährleistung der Verhinderung einer Gefahrenlage durch unzuverlässige Überwachungsorganisationen handelt es sich vielmehr um eine wichtige staatliche Aufgabe, bei der es um den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Verkehrsteilnehmer geht (BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - 3 C 19.17 - juris Rn. 35).

  • OVG Hamburg, 05.02.2024 - 3 Bs 160/23

    Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und

    Es habe die Schwere des Verstoßes zwar aus einem Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2019 (3 C 19/17, Buchholz 442.16 § 29 StVZO Nr. 2, juris Rn. 39) hergeleitet.

    Anders als das Vorbringen des Antragstellers insinuiert, hat das Verwaltungsgericht die seiner vorgenannten Annahme zugrundeliegende Einordnung der eigen- und vollständigen Prüfung von Anlagen als Kernaufgabe eines Prüfsachverständigen nicht ohne Weiteres auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2019 (3 C 19/17, Buchholz 442.16 § 29 StVZO Nr. 2, juris Rn. 39) gestützt.

  • VG Schleswig, 18.06.2021 - 12 B 17/21

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen des Widerrufs der

    Ausgehend von den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen für Gewerbetreibende (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 16.05.2019 - 3 C 19/17 -, Rn. 33, 34 m.w.N., juris) erweist sich eine verantwortliche Person i.S.v. Nr. 2.3 der Anlage VIIIc zur StVZO als unzuverlässig, wenn sie nach dem Gesamteindruck ihres Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass sie die ihr übertragenen Prüfaufgaben künftig ordnungsgemäß wahrnehmen wird.

    Dabei sind an die persönliche Zuverlässigkeit einer verantwortlichen Person wegen der ihr obliegenden Prüf- und Überwachungsaufgaben spezifisch höhere Anforderungen zu stellen als dies grundsätzlich allgemein für Gewerbetreibende gilt (VG Augsburg, Urt. v. 05.12.2006 - Au 3 K 06.966 -, Rn. 20; vgl. für Prüfingenieure BVerwG, Urt. v. 16.05.2019 - 3 C 19/17 -, Rn. 34; VGH München, Beschl. v. 09.03.2020 - 11 ZB 19.1722 -, Rn. 19, jeweils juris).

    Anknüpfungspunkt für die erforderliche Prognose sind in der Vergangenheit eingetretene Tatsachen, die den Schluss zulassen, dass der Betroffene auch in Zukunft eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung nicht erwarten lässt (BVerwG, Urt. v. 16.05.2019 - 3 C 19/17 -, Rn. 35 f., juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2020 - 20 A 875/17

    Sammlung; Sammler; gewerblich; Abfall; Alttextilien; Unzuverlässigkeit; Prognose;

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2019 - 3 C 19.17 -, juris.
  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 11 ZB 19.1722

    Widerruf der Betrauung als Prüfingenieur wegen Unzuverässigkeit

    Die Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Prüfaufgaben muss widerrufen werden, wenn seine Unzuverlässigkeit feststeht (BVerwG, U.v. 16.5.2019 - 3 C 19.17 - VRS 136, 135 Leitsatz 1).

    Die Zustimmung der Anerkennungsbehörde ist in Nr. 3.7 der Anlage VIIIb zur StVZO als Entscheidung im Verhältnis zur Überwachungsorganisation ausgestaltet und beansprucht daher keine unmittelbare Rechtswirkung gegen den Prüfingenieur (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2019 a.a.O. Rn. 30).

  • VG Hamburg, 31.08.2023 - 9 E 3275/23

    Erfolgloser Eilantrag gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer

    zukünftig ordnungsgemäß durchführen wird (BVerwG, Urt. v. 8.7.2020, 7 C 30.18, juris Rn. 21; Urt. v. 16.5.2019, 3 C 19.17, juris Rn. 34).

    Das Merkmal der Unzuverlässigkeit ist ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff, der der Behörde weder einen Beurteilungs- noch einen Ermessensspielraum eröffnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2002, 3 C 37.01, juris Rn. 28; Beschl. v. 16.5.2019, 3 C 19.17, juris Rn. 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21

    Zulassung eines anthroposophischen Vereins als Träger des Freiwilligen

    Ein Träger bietet nach § 10 Abs. 2 JDFG die Gewähr für eine den §§ 2, 4 und 5 JDFG entsprechende Durchführung des FÖJ, wenn eine Prognose die in diesem Sinne ordnungsgemäße Durchführung des FÖJ erwarten lässt (vgl. zur Auslegung des Begriffs des "Gewährbietens" im Rahmen der Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit BVerwG, Urteil vom 29.03.1966 - 1 C 62.65 - BVerwGE 24, 38, juris Rn. 7; zur Zuverlässigkeit eines Prüfingenieurs BVerwG, Urteil vom 16.05.2019 - 3 C 19.17 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 06.06.2023 - 19 ZB 22.2560

    Widerruf der Zulassung zur Durchführung von allgemeinen Integrationskursen und

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