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   BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 19.87   

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https://dejure.org/1988,504
BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 19.87 (https://dejure.org/1988,504)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1988 - 3 C 19.87 (https://dejure.org/1988,504)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1988 - 3 C 19.87 (https://dejure.org/1988,504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflanzenschutzmittel - Sonstige Auswirkungen - Wirkungseintritt - Ersetzbarkeit - Nichtverwendungsnachteil - Klageantrag - Rechtshängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 12
  • NVwZ 1990, 565 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1990, 134
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Ob das Gesetz eine solche Beurteilungsermächtigung enthält, ist durch Auslegung des jeweiligen Gesetzes zu ermitteln (BVerwG, Urteile vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 29.82 - BVerwGE 72, 195 , vom 10. November 1988 - BVerwG 3 C 19.87 - BVerwGE 81, 12 , vom 25. November 1993 - BVerwG 3 C 38.91 - a.a.O. S. 309 und vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 24.94 - BVerwGE 100, 221 ).
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Das bedeutet, daß in Fällen, in denen sich bei einem Verpflichtungsbegehren der bei der Verwaltungsbehörde gestellte Antrag auf Erlaß eines Verwaltungsakts vor der (endgültigen) gerichtlichen Entscheidung erledigt hat, das Gericht auf Antrag durch Urteil ausspricht, daß die Versagung - oder Unterlassung - des beantragten Verwaltungsakts rechtswidrig gewesen ist, wenn der Kläger oder die Klägerin ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung hat (Urteil vom 10. November 1988 - BVerwG 3 C 19.87 - Buchholz 424.4 PflSchG Nr. 1).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

    Ein Beurteilungsspielraum der Behörde bei der Prüfung der Umstände, die einer Auskunftserteilung nach § 19 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BDSG entgegenstehen, ist ebenfalls nicht gegeben; denn es liegt keine der Ausnahmen vor, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Annahme einer Einschätzungsprärogative der Behörde rechtfertigen (vgl. dazu BVerwGE 81, 12 (17) [BVerwG 10.11.1988 - 3 C 19/87]; Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 10.88 - Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 9 mit weit.
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