Rechtsprechung
   BVerwG, 10.09.1992 - 3 C 19.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3422
BVerwG, 10.09.1992 - 3 C 19.90 (https://dejure.org/1992,3422)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1992 - 3 C 19.90 (https://dejure.org/1992,3422)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1992 - 3 C 19.90 (https://dejure.org/1992,3422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wein - Abfüllerangabe - Weinflaschenetikett

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 1
  • NVwZ 1993, 899 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14

    Irreführende Bezeichnung eines Weinhandels durch die Bezeichnung Weinkellerei

    Dem widersprach die Klägerin unter Hinweis auf ein Urteil des BVerwG vom 10. September 1992 - 3 C 19/90 - mit der Begründung, dass durch die Kombination von Römer"hof" und Weinkellerei klar zum Ausdruck komme, dass nicht nur eigene Weine vertrieben würden.

    Insoweit macht sich die Kammer die nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. September 1992 - 3 C 19/90 -, juris) zur Zulässigkeit der Etikettierung von Weinflaschen unter Hinweis auf die Abfüllerangabe "Kurfürstenhof" zu Eigen:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2015 - 8 A 10050/15

    Verbraucherirreführung durch Bezeichnung eines Unternehmens als "Weinkellerei"

    Die vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 10. September 1992 - 3 C 19/90 -) erwähnte Praxis, dass Gaststätten und Hotels Weine unter ihrem eigenen Namen mit dem Bestandteil "Hof" abfüllten, lasse sich heute nicht mehr belegen.
  • VGH Hessen, 16.06.1993 - 8 UE 622/87

    Zulässigkeit des Namensbestandteils "Hof" im Rahmen der Abfüllerangabe auf dem

    Sie gab in der damaligen Fassung keine Grundlage für die gegen die Klägerin ergangene Verfügung; die Regelung bietet auch in der nunmehr gültigen Fassung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. September 1992, 3 C 19.90) keine Rechtsgrundlage für eine Verfügung, wie sie gegen die Klägerin erlassen worden ist.

    Diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts können uneingeschränkt auch auf den vorliegenden Sachverhalt bezogen werden, weil - wie bereits ausgeführt - die von dem Staatlichen Veterinäramt zur Begründung herangezogene Vorschrift mit jener übereinstimmt, die das Bundesverwaltungsgericht anzuwenden hatte, denn in der Sache weichen diese Rechtsvorschriften nicht voneinander ab, so daß die Etikettierung in der Vergangenheit und in der Zukunft nach einem gleichen Maßstab zu beurteilen ist (BVerwG, Urteil vom 10. September 1992, 3 C 19.90).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1997 - 8 A 986/95

    Sozialhilferecht: Angemessenheit der Unterkunft (-skosten)

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 27. November 1986 - 5 C 2.85 -, Entscheidungen des BVerwG (BVerwGE) 75, 168 (170) = Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 36, 184 (186), vom 21. Januar 1993 - 5 C 3.91 -, BVerwGE 91, 1 (3) = FEVS 44, 133 (137), und vom 17. November 1994 - 5 C 11.93 -, FEVS 45, 363 (364 f.) = Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (NDV) 1995, 298; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Urteile vom 1. August 1995 - 8 A 3117/94 -, und vom 5. Dezember 1995 - 8 A 1970/94 -.
  • VG Saarlouis, 23.03.2011 - 1 L 82/11

    Zulässigkeit vorläufigen Rechtsschutzes, wenn Behörde aufschiebende Wirkung

    BVerwG, Urteile vom 23.01.1992 - 3 C 33/89 -, BVerwGE 89, 320 (Anspruch auf Widerruf einer Erklärung); 10.09.1992 - 3 C 19/90 BVerwGE 91, 1 (Unzumutbarkeit des Abwartens einer entsprechenden Verbotsverfügung); 23.05.2002 - 3 C 28/01 -, NVwZ 2003, 354 ("Darüber hinaus hat die Klägerin auch ein berechtigtes Interesse daran, sich von dem Vorwurf, nicht verkehrsfähige weinhaltige Produkte vertrieben zu haben, zu exculpieren, da hierdurch die Geschäftsbeziehung zu der Ladenkette der Firma L. erheblich gestört worden ist."); Beschluss vom 05.02.2010 - 3 B 60/097 -, juris, unter Bezug auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.10.1986 - A 48/86 -, NVwZ 1987, 425 (Ein Bescheid kann einen Dritten allein wegen seiner Begründung in seinen Rechten verletzen, sofern dieser Dritte die Begründung als diskriminierend ansehen oder infolge der Begründung mit mittelbaren beruflichen Nachteilen rechnen muss.); OVG Nordrhein - Westfalen, Beschlüsse vom 12.10.2010 - 13 A 567/10 -, juris; 26.10.2010 - 13 A 637/10 -, juris (Es bleibt offen, ob die Lieferantin eines Lebensmittels als Nichtadressatin einer dieses Lebensmittel betreffenden, aber gegen einen anderen an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmer gerichteten Ordnungsverfügung klagebefugt ist. Die Feststellungsklage ist unzulässig, wenn sich die Behörde gegenüber der Lieferantin als Nichtadressatin einer lebensmittelrechtlichen Ordnungsverfügung weder irgendwelcher verwaltungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse berühmt noch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen sie angedroht hat.); VGH Hessen Beschluss vom 10.11.1995 - 14 TH 2919/94 -, DVBl 1996, 573 ("dass der nicht an sie gerichtete Verwaltungsakt von ihnen auch nicht angefochten werden kann; und zwar selbst dann nicht, wenn die mittelbare Wirkung des Verwaltungsaktes für Dritte, die mit dessen Adressaten in privat-rechtlichen Geschäftsbeziehungen stehen und Eigentümer betroffener Sachen sind, eine wirtschaftliche Existenzbedrohung begründen kann").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht