Rechtsprechung
BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 2.13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 5 EGV 1/2005, TierSeuchSchBMV, Art 12 EWGRL 425/90
EuGH-Vorlage; Tierschutz- und Tierseuchenrecht; Vermittlung und Transport von herrenlosen Hunden aus dem Ausland nach Deutschland - Wolters Kluwer
Geltung von Vorschriften des Unionsrechts zum Schutz von Tieren beim Transport; Wirksamkeit nationaler Bestimmungen des Tierseuchenschutzrechts bei der Vermittlung von Hunden nach Deutschland
- rewis.io
Vorlage zur Vorabentscheidung; EuGH-Vorlage; Tierschutz- und Tierseuchenrecht; Vermittlung und Transport von herrenlosen Hunden aus dem Ausland nach Deutschland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Geltung von Vorschriften des Unionsrechts zum Schutz von Tieren beim Transport; Wirksamkeit nationaler Bestimmungen des Tierseuchenschutzrechts bei der Vermittlung von Hunden nach Deutschland
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Europäischer Gerichtshof soll die Auslegung tierschutzrechtlicher Bestimmungen des Unionsrechts klären
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Europäischer Gerichtshof soll die Auslegung tierschutzrechtlicher Bestimmungen des Unionsrechts klären
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Sammeltransporte durch Tierschutzvereine - EuGH in der Pflicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hundetransport aus dem europäischen Ausland
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Europäischer Gerichtshof soll die Auslegung tierschutzrechtlicher Bestimmungen des Unionsrechts klären
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 12.12.2013 - C-327/12
Soa Nazionale Costruttori - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV - Öffentliche …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 2.13
Unbeschadet dessen hat der Gerichtshof die Feststellung einer wirtschaftlichen Tätigkeit darauf gestützt, dass eine Leistung gegen ein Entgelt mit eigenem finanziellen Risiko erbracht wurde (EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - Rs. C-327/12, Soa Nazionale Costruttori - EuZW 2014, 356 Rn. 27, 29). - EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
Jany u.a.
Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 2.13
b) Findet ein in die Rechtsordnung der Union bereits eingeführter Begriff Verwendung, so ist dessen gewöhnliche Auslegung maßgeblich, wenn sich aus dem konkreten Zusammenhang und dem Regelungszweck keine Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 20. November 2001 - Rs. C-268/99, Jany u.a. - Slg. 2001, I-8657 Rn. 32, 37 f.). - EuGH, 13.03.2014 - C-204/13
Malburg - Steuern - Mehrwertsteuer - Entstehung und Umfang des Rechts auf …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 2.13
Ergänzt ist diese Definition "insbesondere" um die Nutzung von Gegenständen zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen, was jedenfalls typischerweise mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden sein dürfte (Art. 9 RL 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006, ABl Nr. L 347 S. 1; vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 13. März 2014 - Rs. C-204/13, Malburg - DStR 2014, 592 Rn. 35 f.). - EuGH, 10.01.2006 - C-222/04
Cassa di Risparmio di Firenze - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - …
Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 2.13
Das ist insbesondere bei gewöhnlichen Geschäften der Fall, mit deren Gewinn die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke finanziert werden soll (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - Rs. C-222/04, Cassa di Risparmio di Firenze u.a. - Slg. I-325, Rn. 120 ff.).
- BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15
Tierschutz; Tierseuchenschutz; Anzeigepflicht; Erlaubnispflicht; …
Mit Beschluss vom 9. April 2014 - 3 C 2.13 - (Buchholz 418.6 TierSG Nr. 23) hat das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung von Art. 1 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und Art. 12 der Richtlinie 90/425/EWG vorgelegt. - VG Saarlouis, 08.10.2014 - 5 K 808/13
Nachbarabwehranspruch gegen die Nutzung einer alten Feldscheune und einer …
Für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht genügt, wenn zumindest im Nebenzweck erkennbar die Absicht besteht, einen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, wobei ein nicht nur unerheblicher Gewinn regelmäßig Indiz für eine Gewinnerzielungsabsicht ist.(BVerwG, Beschluss vom 09.04.2014 - 3 C 2.13 -, juris Rdnr. 14).