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   BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 21.16   

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BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 21.16 (https://dejure.org/2018,18385)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.2018 - 3 C 21.16 (https://dejure.org/2018,18385)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 3 C 21.16 (https://dejure.org/2018,18385)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEG § 2 Abs. 9, § ... 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1 und 2, §§ 6, 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1a, § 18 Satz 1, § 23; VwGO § 42 Abs. 2, § 43 Abs. 1 und 2, §§ 91, 137 Abs. 2, § 134 Abs. 4, § 142 Abs. 1; VwVfG § 72 Abs. 1; Richtlinie 2012/34/EU Art. 13 Abs. 6
    Bahnsteiganlagen; Begriff der Strecke; Begriff des Bahnhofs; Betriebsanlagen; Durchgangsbahnhof; Einschreiten der Aufsichtsbehörde; Einschränkung von Funktionen; Einstellung des Betriebs; Eisenbahn; Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Gleisanlagen; Hilfsantrag; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für die Verpflichtung einer Aufsichtsbehörde (hier: des Eisenbahn-Bundesamtes) zu einem Einschreiten gegen den beabsichtigten Rückbau von Eisenbahninfrastrukturanlagen; Feststellungsklage zur Klärung einer im Falle des Rückbaus drohenden ...

  • doev.de PDF

    Verpflichtung zu aufsichtlichem Einschreiten gegen den beabsichtigten Rückbau von Eisenbahnbetriebsanlagen

  • rewis.io

    Verpflichtung zu aufsichtlichem Einschreiten gegen den beabsichtigten Rückbau von Eisenbahnbetriebsanlagen

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    §§ 3, 6, 11, 18, 23 AEG, Art. 13 Abs. 6 der Richtlinie 2012/34/EU
    Stilllegungsverfahren bei Umbau eines Bahnhofes, Umbau eines oberirdischen Kopfbahnhofes in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof, Streckenbegriff des AEG, Betriebseinstellung von Serviceeinrichtungen, Unterwegsbahnhöfe, betriebswichtige Bahnhöfe, Stut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsanlagen; Eisenbahn; Stuttgart 21; Sprungrevision; Kopfbahnhof; Tiefbahnhof; Durchgangsbahnhof; Einschreiten der Aufsichtsbehörde; Verpflichtung zur Untersagung; Rechtsschutzbedürfnis; Verpflichtungsklage; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Hilfsantrag; ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis für die Verpflichtung einer Aufsichtsbehörde (hier: des Eisenbahn-Bundesamtes) zu einem Einschreiten gegen den beabsichtigten Rückbau von Eisenbahninfrastrukturanlagen; Feststellungsklage zur Klärung einer im Falle des Rückbaus drohenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bahnanlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des Stuttgarter Tiefbahnhofs nicht für Dritte nutzbar bleiben

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bahnanlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des Stuttgarter Tiefbahnhofs nicht für Dritte nutzbar bleiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Stuttgarter Kopfbahnhof - und seine zukünftige Nutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückbau von Eisenbahnbetriebsanlagen - und die Verpflichtung zu aufsichtlichem Einschreiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bahnanlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des Stuttgarter Tiefbahnhofs nicht für Dritte nutzbar bleiben

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Stuttgart 21: Bahn darf oberirdische Gleise zurück bauen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 ist ein Umbau und kein Neubau

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Stuttgarter Netz AG kann Deutsche Bahn keine Konkurrenz machen

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Verpflichtung zu aufsichtlichem Einschreiten gegen den beabsichtigten Rückbau von Eisenbahnbetriebsanlagen - Anmerkung zum Urteil des Urteils des BVerwG vom 05.07.2018 - 3 C 21/16" von Prof. Urs Kramer, original erschienen in: NVwZ 2019, 68 - 75. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 69
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15

    Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 21.16
    Das unter öffentlicher Bekanntmachung der Einstellungsabsicht und der Übernahmemöglichkeit durchzuführende Stilllegungsverfahren ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dazu bestimmt, die Interessen von Dritten zu schützen, die ernsthaft gewillt sind, die Eisenbahninfrastruktureinrichtung zu übernehmen; die Vorschrift begründet insoweit subjektive Rechte (Urteil vom 25. Mai 2016 - 3 C 2.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250516U3C2.15.0] - BVerwGE 155, 218 Rn. 23 f.).

    § 11 AEG lässt eine Verständigung darüber zu, dass ein Übernahmeinteressent nur Teile einer stillzulegenden Strecke oder Bahnhofsanlage übernimmt, sofern sie für sich nutzbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2016 - 3 C 2.15 - BVerwGE 155, 218 Rn. 26).

    In diesem Sinne hat der Senat schon im zitierten Urteil vom 25. Mai 2016 - 3 C 2.15 - BVerwGE 155, 218 Rn. 25 hervorgehoben, dass die Verfahrensanforderungen des § 11 Abs. 1a Satz 1 bis 3 AEG durch die Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren (§ 18a AEG i.V.m. § 73 VwVfG) nicht unterlaufen werden dürfen.

    Dem Gesetzgeber ging es bei der Genehmigungsbedürftigkeit von Stilllegungsmaßnahmen nach § 11 AEG im Ausgangspunkt nicht um den Erhalt von Eisenbahninfrastruktur schlechthin, sondern um die Aufrechterhaltung der mit ihr verbundenen Verkehrsmöglichkeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2016 - 3 C 2.15 - BVerwGE 155, 218 Rn. 16 f., 21).

    Ungeachtet des Umstandes, dass der Wettbewerbsgedanke in § 1 Abs. 1 AEG nicht mehr enthalten ist (Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich vom 29. August 2016 <BGBl. I S. 2082>), ist zwar richtig, dass § 11 AEG den Wettbewerb im Interesse der Erhaltung bestehender Eisenbahninfrastruktur fruchtbar macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2016 - 3 C 2.15 - BVerwGE 155, 218 Rn. 24).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass von der Einstellung des Betriebs einer Strecke nicht ohne weiteres gesprochen werden kann, wenn ein Bahnhof verlegt wird (BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2016 - 3 C 2.15 - BVerwGE 155, 218 Rn. 21).

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 21.16
    Als Rechtsverhältnis kann sich die Klägerin auf die mögliche Verletzung eines Rechts auf Durchführung eines Stilllegungsverfahrens nach § 11 Abs. 1, Abs. 1a AEG berufen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ).

    Danach kann der Klägerin die Klagebefugnis nur dann abgesprochen werden, wenn ihr Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise zustehen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 6.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:131217U6A6.16.0] - DVBl 2018, 439 Rn. 17 und Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.2017 - 6 A 6.16

    Bundesnachrichtendienst muss Speicherung und Nutzung der Metadaten von durch Art.

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 21.16
    Danach kann der Klägerin die Klagebefugnis nur dann abgesprochen werden, wenn ihr Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise zustehen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 6.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:131217U6A6.16.0] - DVBl 2018, 439 Rn. 17 und Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 21.16
    Rechtsänderungen, die nach Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eintreten, sind zu berücksichtigen, wenn sie das Tatsachengericht - entschiede es anstelle des Revisionsgerichts - seinerseits zu berücksichtigen hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2016 - 1 C 15.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:260516U1C15.15.0] - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 83 Rn. 9).
  • BVerwG, 16.07.2008 - 9 A 21.08

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 21.16
    In dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht eine Strecke als eine aus Gleisen bestehende Verkehrsverbindung zwischen zwei Punkten - von A nach B - beschrieben (BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2008 - 9 A 21.08 - Buchholz 310 § 48 VwGO Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 21.16
    Erforderlich ist ein behördliches Einschreiten nur bei einer Sachlage, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit zu einem Schaden für ein geschütztes Rechtsgut führen wird (vgl. zum Gefahrbegriff BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 ).
  • BGH, 22.03.2021 - AnwZ (Brfg) 2/20

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - Kein Anspruch auf Verwendung

    Die Klagebefugnis würde nur fehlen, wenn den Klägern die geltend gemachten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise zustehen könnten (vgl. BVerwG, NVwZ 2019, 69 Rn. 21; BVerwGE 101, 157, 159; jeweils mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Sämtliche Streckenverbindungen, worunter nicht die konkreten Gleisanlagen in einem anlagentechnischen, sondern in einem räumlich-funktionalen Sinn die Verbindung zwischen einem Abfahrts- und einem Bestimmungsort zu verstehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.5.2016 - 3 C 2.15 - NVwZ 2017, 235, juris Rn. 17) bleiben erhalten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 5.7.2018 - 3 C 21.16 - juris Rn. 29 ff., und VG Stuttgart, Urteil vom 9.8.2016 - 13 K 2947/12 - juris Rn.85).
  • VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001

    Erfolglose Klage gegen eine Plangenehmigung zur Erneuerung bzw. für den

    Das gleiche Ergebnis eines hier erforderlichen Stilllegungsverfahrens folge aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. im Urteil vom 5. Juli 2018 (Az. 3 C 21.16); soweit darin Bahnsteiganlagen als Serviceeinrichtung angesehen würden, verstoße dies gegen die RL 2012/34/EU.

    Zudem würde eine rein anlagenbezogene Sicht über den mit § 11 AEG verfolgten Gesetzeszweck hinaus die Möglichkeit von Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Anpassung von Betriebsanlagen an neue Verkehrsbedürfnisse erschweren (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 3 C 21.16 - juris Rn. 30).

    Andernfalls würde ein technischer Bestand perpetuiert und Entwicklungen bzw. Modernisierungen ausgeschlossen (vgl. auch BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 3 C 21.16 - juris Rn. 39 zum "Einsatz moderner Fahrzeuge").

    Aus einem Erst-Recht-Schluss zur Tatbestandsvariante 3 ergibt sich - abgesehen davon, dass es sich vorliegend ohnehin nicht um eine Betriebseinstellung, sondern um eine bloße Änderung handelt - zudem, dass allein die Änderung der Länge und Höhe von Bahnsteigen (als Serviceeinrichtungen, vgl. § 2 Abs. 9 AEG-2016 i.V.m. Anlage 2 zum ERegG Nr. 2 Buchst. a sowie BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 3 C 21.16 - juris Rn. 43) nicht ausreichen kann, damit Tatbestandsvariante 2 greift (vgl. dazu im Übrigen auch BVerwG a.a.O. Rn. 48).

    Zur Umsetzung der Eisenbahnrichtlinie 2012/34/EU dient im Übrigen (auch) § 11 Abs. 1 Satz 2 Var. 3 AEG-2016 (vgl. dazu BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 3 C 21.16 - juris Rn. 44 ff.).

  • BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18

    Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen

    Wesentliches Merkmal einer Eisenbahnstrecke ist ihre Verkehrsfunktion, nämlich die Verbindung zweier Orte mittels Eisenbahn durch einen Schienenweg (BVerwG, NVwZ 2009, 189 Rn. 6; 2019, 69 Rn. 30).
  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

    a) Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sowohl der Begriff der Strecke als auch der des (betriebswichtigen) Bahnhofs nach einer funktionalen Betrachtung zu bestimmen ist (BVerwG, Urt. v. 25.5.2016, 3 C 2.15, BVerwGE 155, 218, juris Rn. 17; Urt. v. 5.7.2018, 3 C 21.16, insoweit bisher nur Pressemitteilung Nr. 46/2018 auf www.bverwg.de; so auch das VG Stuttgart als Vorinstanz, Urt. v. 9.8.2016, 13 K 2947/12, juris Rn. 80, 88).

    Auch wird der neue Bahnhof die Funktion als betriebswichtiger Bahnhof Hamburg-Altona beibehalten; auf die Fortexistenz aller Gleis- oder Bahnhofsanlagen kommt es insoweit nicht an (so BVerwG, Urt. v. 5.7.2018, a.a.O., zu "Stuttgart 21"; zur Verladeeinrichtung für Autoreisezüge sogleich unter b)).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2020 - 10 S 1082/19

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen Beanstandung des Landesbeauftragten für die

    Daran fehlt es, wenn der Klägerin die geltend gemachten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise zustehen können (BVerwG, Urteil vom 05.07.2018 - 3 C 21.16 - NVwZ 2019, 69 Tz. 21); das ist hier nicht der Fall.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2022 - 1 S 1865/20

    Restitution bzw. Liquidation der Zeppelin-Stiftung; Klagebefugnis der

    Die Zulässigkeit der Feststellungsklage verlangt über das berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung hinaus eine Klage- und Prozessführungsbefugnis entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, juris Rn. 20; Urt. v. 28.06.2000 - 11 C 13.99 -, juris Rn. 32; Urt. v. 27.05.2009 - 8 C 10.08 -, juris Rn. 24; Urt. v. 05.07.2018 - 3 C 21.16 -, juris Rn. 21).

    Die Klagebefugnis kann nur dann abgesprochen werden, wenn dem Kläger die geltend gemachten eigenen Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise zustehen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2017 - 6 A 6.16 -, juris Rn. 17; Urt. v. 05.07.2018 - 3 C 21.16 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 13.19

    Drittstaatsangehörige Seeleute benötigen für Arbeitseinsätze auf

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind indes während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderungen zu berücksichtigen, wenn das Tatsachengericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 2016 - 1 C 15.15 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 83 Rn. 9 und vom 5. Juli 2018 - 3 C 21.16 - NVwZ 2019, 69 Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 8 A 513/19

    Rechtmäßiges Betreten eines Anlagengrundstücks durch Mitarbeiter der

    b) Die Klägerin ist auch in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO, vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2018 - 3 C 21.16 -, juris Rn. 21, klagebefugt, da nicht von vornherein ausgeschlossen ist, dass das Betreten des Anlagengrundstücks am 10. Juli 2018 rechtswidrig war und sie in ihren Grundrechten verletzte.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 1 S 2579/21

    Konkludente Widmung eines Friedhofs; Wirkung von Formverstößen bei

    Gemäß § 42 Abs. 2 VwGO, der entsprechende Anwendung auf die allgemeine Feststellungsklage findet (st. Rspr.; vgl. nur BVerwG, Urt. v. 05.07.2018 - 3 C 21.16 -, juris Rn. 21), ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, in seinen Rechten verletzt zu sein.
  • VG Sigmaringen, 22.01.2020 - 6 K 300/17

    Feststellung des Fortbestehens der Zeppelin-Stiftung; Klage- bzw.

  • BVerwG, 14.07.2021 - 3 C 2.20

    Anspruch gesetzlicher Krankenkassen auf Information zu Risikobewertungen von

  • VG Köln, 04.03.2022 - 18 K 205/21
  • VGH Bayern, 22.07.2019 - 22 B 18.186

    Eisenbahnrecht - Stilllegungsgenehmigung Wasserburger Altstadtbahn

  • BVerwG, 12.10.2022 - 7 B 5.22

    Plangenehmigung zur Erneuerung bzw. den barrierefreien Ausbau von

  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 22 AS 20.40008

    Plangenehmigung zur Erneuerung von Bahnsteigen

  • VG Berlin, 06.06.2019 - 1 K 571.17

    Volksentscheid Tegel: FDP-Tafeln durften nicht beseitigt werden

  • VG Frankfurt/Oder, 28.06.2022 - 5 K 1122/19
  • VG Minden, 22.03.2021 - 3 K 3087/19

    Einschreiten, Klagebefugnis, Kleinkind, Markt, Marktüberwachung,

  • VG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 5 K 1122/19

    Öffentliche Rechte kann nur der Verband geltend machen

  • VG Berlin, 03.09.2019 - 36 K 247.18

    Anspruch auf Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze

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