Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1986 - 3 C 21.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1504
BVerwG, 27.02.1986 - 3 C 21.85 (https://dejure.org/1986,1504)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1986 - 3 C 21.85 (https://dejure.org/1986,1504)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1986 - 3 C 21.85 (https://dejure.org/1986,1504)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kosmetische Artikel - Verkauf in Apotheken - Produkte - Hersteller - Vertreiber - Körperpflege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ApothBetrO § 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 52
  • NJW 1986, 2388
  • DVBl 1986, 568
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84

    Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Apotheker - Berufsordnung - Werbung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 3 C 21.85
    Von der Rechtsgültigkeit der Regelungen in § 12 ApoBO, die den Verkauf von Waren, die keine Arzneimittel sind, auf das sogenannte "apothekenübliche Randsortiment" beschränken, ist der erkennende Senat auch in seinem Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 49.84 - (Gewerbearchiv 1986, 19 ff.; Dok. Berichte aus dem BVerwG, Teil A, 1985, 337 ff.) ausgegangen (zur Ermächtigung in § 21 ApoG a.F. zum Erlaß von Vorschriften über Rezeptsammelstellen vgl. auch das Urteil des 1. Senats vom 25. Juli 1978 - BVerwG 1 C 35.76 - [Buchholz 418.21 Nr. 2 = BVerwGE 56, 186]).
  • BVerwG, 25.07.1978 - 1 C 35.76

    Betreiben von Rezeptsammelstellen - Verfassungsmäßige Ermächtigung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1986 - 3 C 21.85
    Von der Rechtsgültigkeit der Regelungen in § 12 ApoBO, die den Verkauf von Waren, die keine Arzneimittel sind, auf das sogenannte "apothekenübliche Randsortiment" beschränken, ist der erkennende Senat auch in seinem Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 49.84 - (Gewerbearchiv 1986, 19 ff.; Dok. Berichte aus dem BVerwG, Teil A, 1985, 337 ff.) ausgegangen (zur Ermächtigung in § 21 ApoG a.F. zum Erlaß von Vorschriften über Rezeptsammelstellen vgl. auch das Urteil des 1. Senats vom 25. Juli 1978 - BVerwG 1 C 35.76 - [Buchholz 418.21 Nr. 2 = BVerwGE 56, 186]).
  • OLG Oldenburg, 22.11.2007 - 1 U 49/07

    Verkauf geringwertiger Weihnachtsartikel in einer Apotheke als zulässiges

    Der Zweck der §§ 2 Abs. 4, 25 ApBetrO geht dahin, die Funktion der Apotheke als zentrale Abgabestelle für Arzneimittel zu stärken und zu verhindern, dass die Gestaltung der Apotheke den Charakter eines "Drugstore" annimmt und der Apotheker seine Hauptaufgaben im Rahmen der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung hintanstellt und sich zunehmend einträglicheren Geschäften zuwendet (vgl. Pfeil/Pieck/Blume, ApBetrO, LoseblattKommentar, Stand 2005, § 2 ApBetrO Rn.43. BGH NJW 2001, 3411, 3413. BGH NJW-RR 1989, 429. BVerwG NJW 1986, 2388, 2390. OLG Karlsruhe WRP 1993, 825. OLG Frankfurt OLGR 1998, 378).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 3 B 5.87

    Zulässigkeit des Vorrätighaltens, Feilhaltens und Abgebens von Waren in Apotheken

    Von der Rechtsgültigkeit dieser Regelung ist der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (vgl.Urteil vom 27. Februar 1986 - BVerwG 3 C 21.85 - <BVerwGE 74, 52 = Buchholz 418.21 Nr. 8> mit weiteren Hinweisen).

    Es ist gerade die den Apotheken damit eingeräumte Monopolstellung für den Arzneimittelverkauf, die es rechtfertigt, den Verkauf von Waren in Apotheken, die keine Arzneimittel sind, nach § 12 ApoBO auf das dort im einzelnen aufgeführte sogenannte apothekenübliche Randsortiment (Mittel und Gegenstände der Gesundheitsvorsorge und der Körperpflege sowie Waren, für die der Apotheker besonders sachkundig ist) einzuschränken (vgl. Urteil vom 27. Februar 1986 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - 13 A 2774/08

    Angebot von Magnetschmuck zum Verkauf in einer Apotheke als apothekenübliche Ware

    ApBetrO in der Fassung vom 9. Februar 1987 (BGBl. I S. 547), BR-Drucks. 498/86, S. 80, und zur Vorgängerregelung in § 12 ApBetrO vom 7. August 1968 (BGBl. I S. 939), BR-Drucks. 325/68, S. 9; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1986 - 3 C 21.85 -, NJW 1986, 2388, und Beschluss vom 5. September 1991.
  • BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 15.88

    Apotheke - Diät - Diätenverordnung - Lebensmittel

    Durch die Bezugnahme der Apothekenbetriebsordnung 1987 in § 25 Nr. 5 auf die Normierung der Diätverordnung kann die Auslegung des Rechtsbegriffs des diätetischen Lebensmittels nicht mit der Bestimmung der in § 12 Nr. 4 Apothekenbetriebsordnung 1968 verwendeten Begriffe "Mittel und Gegenstände der Hygiene und Körperpflege" durch den Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1986 - BVerwG 3 C 21.85 - (BVerwGE 74, 52) verglichen werden.
  • VGH Hessen, 12.12.1991 - 11 UE 1488/89

    Erfordernis des Abgeschlossenseins der Offizin einer Apotheke - Frist für die

    Hauptaufgabe der Apotheker ist nach wie vor - und dies bedarf der Hervorhebung in diesem Verfahren - die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. BVerfGE 17, 232 (239); BVerwG NJW 1986, 2388 (2389)), hinter der das Streben nach Gewinn zurückzutreten hat (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 3. Januar 1980, BVerfGE 53, 96 (98)).
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 17/86

    "Ernährungsbroschüre"; Abgabe einer Broschüre mit Ernährungsregeln durch eine

    Vielmehr ist diese Bestimmung zur Erhaltung ihrer Gültigkeit restriktiv dahin auszulegen, daß sie das Randsortiment nur insoweit beschränkt, wie es zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die Apotheker geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.1986 - 3 C 21/85, NJW 1986, 2388, 2390).
  • VG Arnsberg, 15.09.2008 - 3 K 1275/07

    Verkauf von Magnetschmuck in einer Apotheke

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1986 - 3 C 21.85 - in: BVerwGE 74, 54 zu § 12 Nr. 4 ApBetrO; ähnlich OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. März 2004 - 1 U 549/03 u.a. - und OLG Naumburg, Urteil vom 9. Dezember 2005 - 10 U 37/05 -, jeweils zit. nach juris.
  • BVerwG, 20.05.1988 - 3 B 9.88

    Apotheke - Hygienemittel - Körperpflege - Mangelnder Dekorativer Zweck

    Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung die rechtliche Bewertung im Senatsurteil vom 27. Februar 1986 - BVerwG 3 C 21.85 - zugrunde gelegt und infolgedessen nicht § 144 Abs. 6 VwGO verletzt.
  • VGH Hessen, 08.09.1992 - 11 UE 611/91

    Räumliche Abtrennung zwischen den Betriebsräumen einer Apotheke zu anderweitig

    Hauptaufgabe der Apotheker ist nach wie vor...die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (BVerfGE 17, 232 (239); BVerwG NJW 1986, 2388 (2389)), hinter der das Streben nach Gewinn zurückzutreten hat (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 3. Januar 1980, BVerfGE 53, 96 (98)).
  • BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 59.88

    Abgrenzung von Lebensmitteln zu apothekenüblichen diätetischen Lebensmitteln -

    Durch die Bezugnahme der Apothekenbetriebsordnung 1987 in § 25 Nr. 5 auf die Normierung der Diätverordnung kann die Auslegung des Rechtsbegriffs des diätetischen Lebensmittels nicht mit der Bestimmung der in § 12 Nr. 4 Apothekenbetriebsordnung 1968 verwendeten Begriffe "Mittel und Gegenstände der Hygiene und Körperpflege" durch den Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1986 - BVerwG 3 C 21.85 - (BVerwGE 74, 52) verglichen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht