Weitere Entscheidung unten: AG Rendsburg, 13.09.2007

Rechtsprechung
   AG Rendsburg, 16.10.2009 - 3 C 218/07   

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https://dejure.org/2009,24462
AG Rendsburg, 16.10.2009 - 3 C 218/07 (https://dejure.org/2009,24462)
AG Rendsburg, Entscheidung vom 16.10.2009 - 3 C 218/07 (https://dejure.org/2009,24462)
AG Rendsburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - 3 C 218/07 (https://dejure.org/2009,24462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    5.000,- EUR Ordnungsgeld bei erneutem Versand von unverlangter Werbe-E-Mails

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Unterlassungsgebot wegen Spam-E-Mails rechtfertigt 5.000,- EUR Ordnungsgeld

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Wiederholter Versand von Spam-Mails rechtfertigt 5.000.- EUR Ordnungsgeld

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    5.000 Euro Ordnungsgeld wegen unerlaubter E-Mail-Werbung

Besprechungen u.ä.

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung)

    § 890 Abs. 1 ZPO
    5.000 EUR Ordnungsgeld wegen Handy-Spam nach Verstoß gegen Unterlassungsurteil

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   AG Rendsburg, 13.09.2007 - 3 C 218/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,47743
AG Rendsburg, 13.09.2007 - 3 C 218/07 (https://dejure.org/2007,47743)
AG Rendsburg, Entscheidung vom 13.09.2007 - 3 C 218/07 (https://dejure.org/2007,47743)
AG Rendsburg, Entscheidung vom 13. September 2007 - 3 C 218/07 (https://dejure.org/2007,47743)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 06.01.1999 - 312 O 579/97
    Auszug aus AG Rendsburg, 13.09.2007 - 3 C 218/07
    Anders als bei gewöhnlicher Briefkastenwerbung muss er daher auch ohne ausdru?cklichen Sperrvermerk davon ausgehen, dass die Zusendung von Werbung grundsätzlich unerwu?nscht ist Missachtet er dies, liegt eine rechtswidrige Beeinträchtigung der Individualsphäre des Empfängers vor, die einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB begru?ndet (vgl. LG Hamburg, MMR 1999, 248; AG Brakel, NJW 1998, 3209; Sprau in Palandt, § 823 BGB, Rn. 117).
  • AG Brakel, 11.02.1998 - 7 C 748/97

    Unverlangte E-Mail-Werbung

    Auszug aus AG Rendsburg, 13.09.2007 - 3 C 218/07
    Anders als bei gewöhnlicher Briefkastenwerbung muss er daher auch ohne ausdru?cklichen Sperrvermerk davon ausgehen, dass die Zusendung von Werbung grundsätzlich unerwu?nscht ist Missachtet er dies, liegt eine rechtswidrige Beeinträchtigung der Individualsphäre des Empfängers vor, die einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB begru?ndet (vgl. LG Hamburg, MMR 1999, 248; AG Brakel, NJW 1998, 3209; Sprau in Palandt, § 823 BGB, Rn. 117).
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