Rechtsprechung
AG Rendsburg, 16.10.2009 - 3 C 218/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§ 890 ZPO
- aufrecht.de
5.000 Euro Ordnungsgeld wegen wiederholter Zusendung von Spam
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- info-it-recht.de
Wegen wiederholter Zusendung von Spam 5.000,00 EUR Ordnungsgeld
Kurzfassungen/Presse (4)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
5.000,- EUR Ordnungsgeld bei erneutem Versand von unverlangter Werbe-E-Mails
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verstoß gegen Unterlassungsgebot wegen Spam-E-Mails rechtfertigt 5.000,- EUR Ordnungsgeld
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Wiederholter Versand von Spam-Mails rechtfertigt 5.000.- EUR Ordnungsgeld
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
5.000 Euro Ordnungsgeld wegen unerlaubter E-Mail-Werbung
Besprechungen u.ä.
- damm-legal.de (Kurzanmerkung)
§ 890 Abs. 1 ZPO
5.000 EUR Ordnungsgeld wegen Handy-Spam nach Verstoß gegen Unterlassungsurteil
Verfahrensgang
- AG Rendsburg, 13.09.2007 - 3 C 218/07
- AG Rendsburg, 16.10.2009 - 3 C 218/07
Rechtsprechung
AG Rendsburg, 13.09.2007 - 3 C 218/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Rendsburg, 13.09.2007 - 3 C 218/07
- AG Rendsburg, 16.10.2009 - 3 C 218/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 06.01.1999 - 312 O 579/97
Auszug aus AG Rendsburg, 13.09.2007 - 3 C 218/07
Anders als bei gewöhnlicher Briefkastenwerbung muss er daher auch ohne ausdru?cklichen Sperrvermerk davon ausgehen, dass die Zusendung von Werbung grundsätzlich unerwu?nscht ist Missachtet er dies, liegt eine rechtswidrige Beeinträchtigung der Individualsphäre des Empfängers vor, die einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB begru?ndet (vgl. LG Hamburg, MMR 1999, 248; AG Brakel, NJW 1998, 3209;… Sprau in Palandt, § 823 BGB, Rn. 117). - AG Brakel, 11.02.1998 - 7 C 748/97
Unverlangte E-Mail-Werbung
Auszug aus AG Rendsburg, 13.09.2007 - 3 C 218/07
Anders als bei gewöhnlicher Briefkastenwerbung muss er daher auch ohne ausdru?cklichen Sperrvermerk davon ausgehen, dass die Zusendung von Werbung grundsätzlich unerwu?nscht ist Missachtet er dies, liegt eine rechtswidrige Beeinträchtigung der Individualsphäre des Empfängers vor, die einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB begru?ndet (vgl. LG Hamburg, MMR 1999, 248; AG Brakel, NJW 1998, 3209;… Sprau in Palandt, § 823 BGB, Rn. 117).