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   BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 23.96   

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BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 23.96 (https://dejure.org/1997,2879)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.1997 - 3 C 23.96 (https://dejure.org/1997,2879)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 1997 - 3 C 23.96 (https://dejure.org/1997,2879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Mineralwässern aus Drittländern - Der Begriff des Abtrennens bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe i.S. des § 6 Satz 1 Nr. 1 MTVO - Keine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts anhand einer EG-Richtlinie bei laufender Umsetzungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lebensmittelrecht - Mineralwasser, Anerkennung bei Gewinnung in einem Drittstaat; Europarecht - Nicht umgesetzte Richtlinie keine Auslegungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 645
  • DVBl 1998, 148
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 18.02.1988 - BT-Drs 11/1836
    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 23.96
    Im Berufungsurteil wird zutreffend ausgeführt, bei der Umsetzung des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der EG-Richtlinie 80/777/EWG sei von fachlicher Seite darauf hingewiesen worden, daß bei der üblichen Enteisenung und Entschwefelung durch Belüftung und anschließender Filtration oder Dekantation nicht nur die in unbehandeltem natürlichen Mineralwasser unbeständigen Eisen- und Schwefelverbindungen, sondern auch Anteile der beständigen Stoffe Arsen oder Mangan mitausgefällt werden können, ohne daß dabei das natürliche Mineralwasser in seinen wesentlichen Eigenschaften verändert wird (vgl. BTDrucks 11/1836 vom 18. Februar 1988, S. 3).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 23.96
    Nationales Recht ist stets im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der einschlägigen EG-Richtlinien auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. April 1984, Rs 14/83, Sig. 84 S. 1891).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2095/02

    Abgrenzung von Arzneimitteln zu Nahrungsergänzungsmitteln

    Selbst wenn man den vorstehenden Ausführungen nicht folgt, müsste sich die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts ohnehin soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck von Richtlinien - jedenfalls nach Ablauf der Umsetzungsfrist, vgl. BVerwG, Urteil vom 07. August 1997 - 3 C 23.96 -, LRE 35, 19 (21 f.), die für die Richtlinie 2004/27/EG nach deren Art. 3 Satz 1 bis zum 30. Oktober 2005 lief - ausrichten, um das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 1977/02

    Klärung der Verkehrsfähigkeit eines Produkts in Deutschland bei Ablehnung der

    Selbst wenn man den vorstehenden Ausführungen nicht folgt, müsste sich die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts ohnehin soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck von Richtlinien - jedenfalls nach Ablauf der Umsetzungsfrist, vgl. BVerwG, Urteil vom 7.8.1997 - 3 C 23.96 -, LRE 35, 19 (21 f.), die für die RL 2004/27/EG nach deren Art. 3 Satz 1 bis zum 30.10.2005 lief - ausrichten, um das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2098/02

    Einstufung von Vitaminpräparaten als Arzneimittel; Vitamin E-Kapseln als

    Selbst wenn man den vorstehenden Ausführungen nicht folgt, müsste sich die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts ohnehin soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck von Richtlinien - jedenfalls nach Ablauf der Umsetzungsfrist, vgl. BVerwG, Urteil vom 07. August 1997 - 3 C 23.96 -, LRE 35, 19 (21 f.), die für die Richtlinie 2004/27/EG nach deren Art. 3 Satz 1 bis zum 30. Oktober 2005 lief - ausrichten, um das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen.
  • BVerwG, 10.07.2013 - 8 C 9.12

    Vorlage an den EuGH, unter welchen Voraussetzungen ein in Österreich tätiger

    Damit ist im Hinblick auf das Gebot richtlinienkonformer Auslegung (vgl. dazu u.a. EuGH, Urteil vom 10. April 1984 - Rs. 14/83, von Colson - Slg. 1984 S. 1891; BVerwG, Urteil vom 7. August 1997 - BVerwG 3 C 23.96 - Buchholz 418.77 MinTVO Nr. 2 = juris Rn. 18) entscheidungserheblich, welche inhaltlichen Anforderungen Art. 10 Buchst. c der Richtlinie 2005/36/EG insoweit stellt.
  • BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 18.08

    Natürliches Mineralwasser; amtliche Anerkennung; ursprüngliche Reinheit;

    Das hindert jedoch nicht, einem Mineralwasser schon die Anerkennung zu versagen, wenn es einer unzulässigen Behandlung unterzogen wird (vgl. zu einer Fluoridreduktion Urteil vom 7. August 1997 - BVerwG 3 C 23.96 - Buchholz 418.77 MinTVO Nr. 2 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 13 A 463/03

    Geltung des aus EG-Normen resultierenden Vorrangs arzneimittelrechtlicher

    Selbst wenn man den vorstehenden Ausführungen nicht folgt, müsste sich die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts ohnehin soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck von Richtlinien - jedenfalls nach Ablauf der Umsetzungsfirst, vgl. BVerwG, Urteil vom 7.8.1997 - 3 C 23.96 -, LRE 35, 19 (21 f.), die für die Richtlinie 2004/27/EG nach deren Art. 3 Satz 1 bis zum 30.10.2005 lief - ausrichten, um das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 13 B 96/99

    Medizinprodukte; Ordnungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    - BVerwG, Urteil vom 7. August 1997 - 3 C 23.96 -, LRE 35, 19 - Ausnahmebeispiel: BGH, Urteil vom 5. Februar 1998 - 1 ZR 211/95 -, LRE 35, 23 -, sondern die Einzelstaaten lediglich hindern, während der Umsetzungsfrist Vorschriften zu erlassen, die geeignet sind, die Erreichung des in der Richtlinie vorgeschriebenen Ziels ernstlich in Frage zu stellen, - vgl. EuGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - C 129/96 -, LRE 35, 13 -, ist dem Senat eine Berücksichtigung hier schon jetzt deshalb möglich, weil es sich nach seiner Auffassung insofern lediglich um eine Klarstellung handelt.
  • VG Münster, 01.08.2005 - 1 K 385/04

    Wiederaufnahmegründe im Asylverfahren; Konvertierung zu einem anderen Glauben als

    wohl verneinend BayVGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 14 B 02.30878 - vgl. allgemein zu einer schon vor Umsetzung und vor Ablauf der Umsetzungsfrist möglichen Bindung der nationalen Gerichte z. B. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 26. September 1996 - C-168/95 -, Sammlung der Rechtsprechung 1996 S. 1-04705; Beschluss vom 17. Oktober 2003 - C-35/02 -, Sammlung der Rechtsprechung 2003 S. 1-12229; daran anschließend z. B. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2004 - 3 C 39.03 -, Buchholz 418.01 Nr. 27 = www.bundesverwaltungsgericht.de, Rn. 26; BGH, Urteil vom 5. Februar 1998 - I ZR 211/95 -, NJW 1998 S. 2208, 2211; anderer Auffassung wohl noch BVerwG, Urteil vom 7. August 1997 - 3 C 23.96 -, NVwZ-RR 1998 S. 645 = DVBl. 1998 S. 148; Gellermann, in: Rengeling/Middeke/Gellermann, Handbuch des Rechtsschutzes in der Europäischen Union, 2. Auflage 2003, § 33 Rn. 52 mit weiteren Nachweisen.
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