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   BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06   

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BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06 (https://dejure.org/2007,2196)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2007 - 3 C 24.06 (https://dejure.org/2007,2196)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 3 C 24.06 (https://dejure.org/2007,2196)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. ... 14 Abs. 1 Satz 2, Art. 14 Abs. 3; EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7; GBBerG § 15; BGB §§ 1911, 2032, 2033, 2038, 2039, 2042 Abs. 1, § 2094; VermG § 2a Abs. 1 und Abs. 1a, § 11b
    Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht auffindbarer Miterbe; Erbe; Erbengemeinschaft; Gesamthandseigentum; herrenloses Eigentum; öffentliches Aufgebot; Aufgebotsverfahren; Ausschluss; Ausschlussbescheid; Eigentum; Erbrecht; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Art. 14 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 S. 2 Entschädigungsgesetz (EntschG) in der Fassung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes (EntschRÄndG); Ausschluss nicht auffindbarer Miterben von ihren Rechten hinsichtlich ehemals staatlich verwalteter Vermögenswerte ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht auffindbarer Miterbe; Erbe; Erbengemeinschaft; Gesamthandseigentum; herrenloses Eigentum; öffentliches Aufgebot; Aufgebotsverfahren; Ausschluß; Ausschlußbescheid; Eigentum; Erbrecht; ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. ... 14 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7; ; GBBerG § 15; ; BGB § 1911; ; BGB § 2032; ; BGB § 2033; ; BGB § 2038; ; BGB § 2039; ; BGB § 2042 Abs. 1; ; BGB § 2094; ; VermG § 2a Abs. 1; ; VermG § 2a Abs. 1a; ; VermG § 11b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungsrecht - Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht auffindbarer Miterbe; Erbe; Erbengemeinschaft; Gesamthandseigentum; herrenloses Eigentum; öffentliches Aufgebot; Aufgebotsverfahren; Ausschluss; Ausschlussbescheid; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfassungswidrigkeit des EntschG bezügl. unauffindbarer Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 430
  • NJ 2008, 41
  • DVBl 2007, 1449 (Ls.)
  • DÖV 2008, 784
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
    Die Enteignung ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (stRspr, vgl. u.a. BVerfGE 100, 226 ; 101, 239 ; 102, 1 ; 104, 1 ).

    Überschreitet der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken diese Grenzen, so ist die gesetzliche Regelung unwirksam (stRspr, vgl. u.a. BVerfGE 100, 226 m.w.N.).

  • VG Berlin, 06.11.2003 - 29 A 294.02

    Bereinigung der offenen Vermögensfragen im Hinblick auf ehemals staatlich

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
    An den hierbei zu betreibenden Aufwand sind im Hinblick auf den mit dem Aufgebots- und Ausschlussverfahren verbundenen Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechte strenge Anforderungen zu stellen (zutreffend VG Berlin, Beschluss vom 6. November 2003 - 29 A 294/02 - VIZ 2004, 463; vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Voßhoff u.a., BTDrucks 14/7237 S. 2 f.).

    Demgemäß handelt es sich bei der in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG getroffenen Regelung um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (ebenso i.E. VG Berlin, Beschluss vom 6. November 2003 - 29 A 294/02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 25.06

    Klagefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzung von Amts

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
    Das Ausschlussverfahren des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG dient der baldigen Bereinigung der Eigentumsverhältnisse an staatlich verwalteten Vermögenswerten bei unbekannten Berechtigten oder Berechtigten unbekannten Aufenthalts (Beschluss vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 B 176.05 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 4; Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 25.06).

    Außerdem führt das Verfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG zu einer besonderen Eigentumszuordnung, weil der Vermögenswert oder der für ihn erzielte Erlös bei Erfolglosigkeit des Aufgebotsverfahrens und - wie zu ergänzen ist - Fortdauer der Ungewissheit über den Eigentümer oder seinen Aufenthalt bis zum Eintritt der Bestandskraft des Ausschlussbescheides (vgl. Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 25.06) an den Entschädigungsfonds abzuführen ist.

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
    Die Enteignung ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (stRspr, vgl. u.a. BVerfGE 100, 226 ; 101, 239 ; 102, 1 ; 104, 1 ).

    Diese ist beschränkt auf solche Fälle, in denen Güter hoheitlich beschafft werden, mit denen ein konkretes, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienendes Vorhaben durchgeführt werden soll (vgl. BVerfGE 38, 175 ; 104, 1 ).

  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 B 176.05

    Abwesender Eigentümer; Aufgebotsverfahren; Ausschlussbescheid; gesetzlicher

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
    Das Ausschlussverfahren des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG dient der baldigen Bereinigung der Eigentumsverhältnisse an staatlich verwalteten Vermögenswerten bei unbekannten Berechtigten oder Berechtigten unbekannten Aufenthalts (Beschluss vom 18. Mai 2006 - BVerwG 3 B 176.05 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 4; Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 25.06).

    Diese besondere Eigentumszuordnung könnte allein durch die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters unterlaufen werden, obwohl sich an dem für die Zuordnung maßgeblichen Sachverhalt - der Unbekanntheit oder Unauffindbarkeit des Eigentümers - nichts ändert (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2006 a.a.O.; i.E. ebenso Broschat, in: Fieberg u.a., VermG, § 10 EntschG Rn. 42a und Kuhlmey/Wittmer, in: Kimme , Offene Vermögensfragen, § 10 EntschG Rn. 34).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
    Auch eine - etwa wegen einer Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - verfassungswidrige Inhaltsbestimmung stellt nicht zugleich einen "enteignenden Eingriff" im verfassungsrechtlichen Sinne dar und kann wegen des unterschiedlichen Regelungsgehalts von Inhaltsbestimmung und Enteignung auch nicht in einen solchen umgedeutet werden (BVerfGE 79, 174 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
    Solche Vorschriften bleiben auch dann Inhalts- und Schrankenbestimmungen, wenn sie konkrete Vermögenspositionen ganz oder teilweise entziehen oder hierzu für den Einzelfall die Voraussetzung bilden (vgl. zum erweiterten Verfall von Gegenständen des Täters oder Teilnehmers nach § 73d StGB: BVerfGE 110, 1 m.w.N.; vgl. a. BVerfGE 83, 201 ).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
    Solche Vorschriften bleiben auch dann Inhalts- und Schrankenbestimmungen, wenn sie konkrete Vermögenspositionen ganz oder teilweise entziehen oder hierzu für den Einzelfall die Voraussetzung bilden (vgl. zum erweiterten Verfall von Gegenständen des Täters oder Teilnehmers nach § 73d StGB: BVerfGE 110, 1 m.w.N.; vgl. a. BVerfGE 83, 201 ).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
    Zu deren grundlegendem Gehalt gehören die Testierfreiheit und das Prinzip des Verwandtenerbrechts (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
    Diese ist beschränkt auf solche Fälle, in denen Güter hoheitlich beschafft werden, mit denen ein konkretes, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienendes Vorhaben durchgeführt werden soll (vgl. BVerfGE 38, 175 ; 104, 1 ).
  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94

    Erbschaftsbesteuerung

  • Drs-Bund, 26.10.2001 - BT-Drs 14/7237
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07

    Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den

    Sie ist wie die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG insgesamt auf eine Bereinigung der Eigentumsverhältnisse bei unbekannten Berechtigten oder Berechtigten unbekannten Aufenthalts und damit auf die Beseitigung einer faktischen Herrenlosigkeit ehedem im Beitrittsgebiet staatlich verwalteter Vermögenswerte gerichtet (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss, Rn. 22, NVwZ 2008, S. 430 ; ebenso Broschat, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 10 EntschG Rn. 42, August 2009).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 22.10

    Entschädigungsrecht; Ausschluss von Rechten nicht auffindbarer Miterben

    Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren mit Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 24.06 - (NVwZ 2008, 430) ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 2 EntschG, soweit davon Rechte einzelner nicht auffindbarer Miterben betroffen sind, mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar ist.

    Es ist auch sonst unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet, diese in Zweifel zu ziehen, zumal alle maßgeblichen Gesichtspunkte in dem Vorlagebeschluss vom 21. Juni 2007 (a.a.O.) und in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (a.a.O.) erwogen worden sind.

    In dem Vorlagebeschluss vom 21. Juni 2007 (a.a.O.), der den Beteiligten bekannt ist und auf den zur weiteren Begründung verwiesen wird, ist aufgeführt, dass und aus welchen Gründen das Bundesamt für offene Vermögensfragen ein ordnungsgemäßes Aufgebotsverfahren im Sinne des § 15 GBBerG durchgeführt hat und ein "nicht beanspruchter Vermögenswert" im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG auch dann vorliegt, wenn - wie hier - der Abwesenheitspfleger der Klägerin für sie Ansprüche geltend gemacht hat.

  • VG Cottbus, 18.07.2019 - 1 K 227/14

    Verpflichtung zur Abführung des Veräußerungserlöses nach dem VermG an den

    Über den Wortlaut des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 S. 1 EntschG hinaus ist auf den Sinn und Zweck der Norm zu verweisen, die neben einer Finanzierung des Entschädigungsfonds im Wesentlichen zum Ziel hat, die Eigentumsverhältnisse bei unbekannten Berechtigten oder Berechtigten unbekannten Aufenthalts zu klären und die Bildung herrenlosen Vermögens im Beitrittsgebiet zu verhindern (vgl. u. a. BVerfG, Beschl. v. 21. Juli 2010 - 1 BvL 8/07 -, juris Rn. 89 ff. m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 24.06 -, juris Rn. 13 m. w. N.; Broschat in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus: VermG, § 10 EntschG Rn. 1 und 42).

    Zwar begründet die Feststellung, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist, § 1964 Abs. 1 BGB, lediglich eine widerlegbare Vermutung für das Erbrecht des Fiskus, § 1964 Abs. 2 BGB, mit der Folge, dass unbekannte Erben ihrer Rechte nicht verlustig gehen (Weidlich in: Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 1964 Rn. 3); das ändert jedoch nichts daran, dass dem Gesetzeszweck, der Bildung herrenlosen Vermögens entgegenzuwirken und die Eigentumsverhältnisse - wenn auch, theoretisch, unter Vorbehalt - zu klären, in diesem Fall an sich genügt wäre; diese Sachverhaltskonstellation wäre damit von der in der Rechtsprechung - zutreffend verneinend - geklärten Frage zu trennen, ob ein nach § 11b VermG bestellter gesetzlicher Vertreter des unbekannten Eigentümers ein Aufgebotsverfahren nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EntschG i. V. m. § 15 GBBerG entbehrlich macht (BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 2006 - BVerwG 3 B 176.05 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 24.06 -, juris Rn. 13).

    Zwar sind an die Bemühungen der Behörde im Hinblick auf den mit dem Aufgebots- und Ausschlussverfahren verbundenen Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschützten Rechte strenge Anforderungen zu stellen (BVerwG, Vorlagebeschl. v. 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 24.06 -, juris Rn. 14).

    Schließlich trägt auch der Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 (BVerwG 3 C 24.06 -, juris, insb. Rn. 15) nicht; die vorliegend streitige Rechtsfrage war in dieser Entscheidung nicht erheblich und den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts, die Bekanntgabe des Aufgebots im Bundesanzeiger, wonach sich die "Berechtigten bzw. ihre Rechtsnachfolger" zu melden hätten, sei auch vor der Ergänzung des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EntschG um einen Satz 2 durch Art. 1 Nr. 6 lit. b) EntschRÄndG - unter anderem mit der Klarstellung, dass "nicht beanspruchte Vermögenswerte" auch die dem nicht bekannten oder nicht auffindbaren Miteigentümer oder Miterben zustehenden Rechte seien - rechtmäßig und eine erneute Bekanntgabe allein wegen der Gesetzesänderung nicht erforderlich gewesen, kann ohne Weiteres beigetreten werden.

  • BVerwG, 17.05.2006 - 3 B 130.05

    Vereinbarkeit der Übertragung von Rechten nicht auffindbarer Miterben auf den

    BVerwG 3 B 130.05 (3 PKH 13.05) (künftig: 3 C 24.06) VG 1 K 3193/04.

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 24.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

  • BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 15.10

    Abführung des Veräußerungserlöses an Entschädigungsfonds; Vereinbarkeit mit Art.

    Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht indessen bereits ausdrücklich bejaht (vgl. Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 24.06 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 8).

    Auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens besteht keine Veranlassung anzunehmen, dass die Aussetzung mit Blick auf das infolge des Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2007 (a.a.O.) beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren 1 BvL 8/07 prozessökonomisch oder auch nur zweckmäßig wäre.

  • KG, 29.07.2008 - 1 W 423/07

    Pflegschaft: Erweiterung des Wirkungskreises eines zum Pfleger für unbekannte

    Sollte ein Verfahren nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EntschG in Verbindung mit § 15 GBBerG - bezogen auf den Anteil der unbekannten Erben - durchgeführt werden und zu einem bestandskräftigen Ausschlussbescheid, § 15 Abs. 3 GBBerG, führen, hätte dies wohl zur Folge, dass der Entschädigungsfonds anteilig an der Erbengemeinschaft beteiligt wäre (vgl. Broschat, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Loseblatt, Stand: September 2007, § 10 EntschG, Rdn. 42b; BVerwG, NVwZ 2008, 430, 432), änderte an deren gesamthänderischen Verbundenheit aber nichts.

    Etwas anderes folgt auch nicht im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BVerwG gemäß Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG vom 21. Juni 2007 (3 C 24/06, NVwZ 2008, 430).

  • BVerwG, 04.01.2007 - 3 PKH 14.06

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    BVerwG 3 PKH 14.06 (3 C 24.06).
  • BVerwG, 08.05.2007 - 3 PKH 14.06

    Folgen der Unmöglichkeit weiterer Angaben zum Einkommen und Vermögen wegen des

    BVerwG 3 PKH 14.06 (3 C 24.06).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 5 B 19.09

    Verfassungswidrigkeit des Abführens der Veräußerungserlöse an den

    Vor dem Hintergrund des Umstands, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Vorlagebeschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 24.06 - (Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 8) entschieden und dies im Einzelnen begründet hat, dass § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 2 EntschG zwar insoweit als verfassungswidrig zu beurteilen ist, als hiervon sowohl die Rechte bekannter als auch nicht auffindbarer Miterben betroffen sind, die Vorschrift aber unter der Voraussetzung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, dass weder ein Alleinerbe noch die Gesamtheit der in Betracht zu ziehenden Miterben auffindbar ist, hat das Verwaltungsgericht nach seinen Urteilsgründen einen differenzierten tatsächlichen sowie rechtlichen Standpunkt eingenommen.
  • VG Berlin, 07.11.2012 - 29 K 97.09

    Klage gegen Ausschlussbescheid

    An den hierbei zu betreibenden Aufwand sind im Hinblick auf den mit dem Aufgebots- und Ausschlussverfahren verbundenen Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechte strenge Anforderungen zu stellen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 3 C 24.06 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 8 = juris Rdnr. 14, bestätigt durch Urteil vom 11. November 2010 - 5 C 22.10 -, ZOV 2011, 41 = juris Rdnr. 11; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 6. November 2003 - 29 A 294.02 - ZOV 2004, 205 = juris Rdnr. 11).
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   BVerwG, 04.01.2007 - 3 PKH 14.06 (3 C 24.06)   

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BVerwG, 04.01.2007 - 3 PKH 14.06 (3 C 24.06) (https://dejure.org/2007,15534)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.2007 - 3 PKH 14.06 (3 C 24.06) (https://dejure.org/2007,15534)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 2007 - 3 PKH 14.06 (3 C 24.06) (https://dejure.org/2007,15534)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 08.11.1999 - 14 WF 157/99

    Keine PKH für "untergetauchten" Mandanten

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2007 - 3 PKH 14.06
    Eine solche Bedürftigkeit ist nicht dargelegt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. November 1999 - 14 WF 157/99 - NJW-RR 2000, 288).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06

    Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2007 - 3 PKH 14.06
    BVerwG 3 PKH 14.06 (3 C 24.06).
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   BVerwG, 08.05.2007 - 3 PKH 14.06, (3 C 24.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23255
BVerwG, 08.05.2007 - 3 PKH 14.06, (3 C 24.06) (https://dejure.org/2007,23255)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2007 - 3 PKH 14.06, (3 C 24.06) (https://dejure.org/2007,23255)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 3 PKH 14.06, (3 C 24.06) (https://dejure.org/2007,23255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Folgen der Unmöglichkeit weiterer Angaben zum Einkommen und Vermögen wegen des unbekannten Aufenthalts des Prozesskostenhilfe-Beantragenden; Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Unmöglicheit der Fortsetzung eines verwaltungsgerichtlichen ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 08.11.1999 - 14 WF 157/99

    Keine PKH für "untergetauchten" Mandanten

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2007 - 3 PKH 14.06
    Die Gründe für eine fehlende weitere Aufklärbarkeit ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse liegen - nicht anders als in dem vom OLG Köln entschiedenen Fall (Beschluss vom 8. November 1999 - 14 WF 157/99 - NJW-RR 2000, 288) - in der Sphäre der Klägerin.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06

    Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2007 - 3 PKH 14.06
    BVerwG 3 PKH 14.06 (3 C 24.06).
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