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   BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08   

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BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08 (https://dejure.org/2009,4691)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.2009 - 3 C 25.08 (https://dejure.org/2009,4691)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 (https://dejure.org/2009,4691)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwRehaG § 1a, § 1 Abs. 2
    Kreisverweisung; Deportation; landwirtschaftliche Bodenreform; Enteignung von Großgrundbesitzern; Sowjetische Besatzungszone (SBZ); Zwangsumsiedlung; Entziehung durch Flucht.

  • openjur.de

    Kreisverweisung; Deportation; landwirtschaftliche Bodenreform; Enteignung von Großgrundbesitzern; Sowjetische Besatzungszone (SBZ); Zwangsumsiedlung; Entziehung durch Flucht.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwRehaG § 1a, § 1 Abs. 2
    Bodenreform; Deportation; Deportation; Enteignung; Enteignung von Großgrundbesitzern; Entziehung durch Flucht; Flucht; Großgrundbesitzer; Herabwürdigung; Kreisverweisung; Kreisverweisung; Rechtsstaatswidrigkeit; SBZ; Sowjetische Besatzungszone; Sowjetische Besatzungszone ...

  • Wolters Kluwer

    Schwere Herabwürdigung im persönlichen Lebensbereich i.S.d. § 1a Abs. 1 Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) auch bei Vermeidung des Vollzuges einer Deportation durch Flucht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rehabilitierung; Kreisverweisung; Deportation; landwirtschaftliche Bodenreform; Enteignung von Großgrundbesitzern; Sowjetische Besatzungszone (SBZ); Zwangsumsiedlung; Entziehung durch Flucht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwere Herabwürdigung im persönlichen Lebensbereich i.S.d. § 1a Abs. 1 Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz ( VwRehaG ) auch bei Vermeidung des Vollzuges einer Deportation durch Flucht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Moralische Rehabilitierung nach einer Kreisverweisung im Zusammenhang mit der Bodenreform der DDR

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Moralische Rehabilitation wegen Kreisverweisung

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 18.06

    Enteignungsmaßnahme; Bodenreform; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08
    Die Bodenreform war eine Maßnahme der politischen Verfolgung, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass sie - jedenfalls bei der Personengruppe, die ausschließlich wegen des Umfangs ihres Grundeigentums in Anspruch genommen wurde - primär der Landbeschaffung diente und daher nach der Rechtsprechung des Senats nach § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG unter den Anwendungsvorrang des Vermögensgesetzes fällt (Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 9 ).

    Zwar diente die in Rede stehende Kreisverweisung wie gesagt der Durchsetzung oder Absicherung einer vorrangig gegen das Vermögen und nicht die Person des Alteigentümers gerichteten Enteignung und ist insofern die Fortsetzung eines Eingriffs, dessen verwaltungsrechtliche Rehabilitierung durch den in § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG verankerten Anwendungsvorrang des Vermögensgesetzes bzw. gemäß § 1 Abs. 8 VermG des Ausgleichsleistungsgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl I S. 2624) ausgeschlossen ist (Urteil vom 28. Februar 2007 a.a.O. Rn. 9).

  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 175.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08
    Demgemäß ist der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 14. April 2003 (BVerwG 3 B 167.02 - juris Rn. 15 und - BVerwG 3 B 175.02 - VIZ 2003, 375) sowie im Beschluss vom 27. Juni 2006 (BVerwG 3 B 188.05 - ZOV 2006, 306 ) davon ausgegangen, dass eine Kreisverweisung als eigenständige behördliche Maßnahme grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich ist.
  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 1.03

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Maßnahmen der "Zersetzung" als hoheitliche

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08
    Anders als bei der Rehabilitierung nach § 1 Abs. 1, Abs. 5 VwRehaG (dazu Urteil vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 3 C 1.03 - BVerwGE 119, 102 = Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 8 S. 25 f.) wird aber nicht vorausgesetzt, dass die Folgen der Herabwürdigung im Zeitpunkt der Rehabilitierungsentscheidung fortwirken.
  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 188.05

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rehabilitierungsverfahren nach dem

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08
    Demgemäß ist der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 14. April 2003 (BVerwG 3 B 167.02 - juris Rn. 15 und - BVerwG 3 B 175.02 - VIZ 2003, 375) sowie im Beschluss vom 27. Juni 2006 (BVerwG 3 B 188.05 - ZOV 2006, 306 ) davon ausgegangen, dass eine Kreisverweisung als eigenständige behördliche Maßnahme grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich ist.
  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02

    Rehabilitierung wegen Entscheidungen deutscher Behörden während der sowjetischen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08
    Demgemäß ist der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 14. April 2003 (BVerwG 3 B 167.02 - juris Rn. 15 und - BVerwG 3 B 175.02 - VIZ 2003, 375) sowie im Beschluss vom 27. Juni 2006 (BVerwG 3 B 188.05 - ZOV 2006, 306 ) davon ausgegangen, dass eine Kreisverweisung als eigenständige behördliche Maßnahme grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich ist.
  • VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19

    Die Rückübertragung von im Zuge der Bodenreform enteigneten Vermögens im Wege der

    Sie führten zur Begründung aus, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08) seien Ansprüche auf eine Rehabilitierung der Kreisverweisung nach § 1 a VwRehaG eröffnet worden.

    Denn mit der Einfügung des § 1a in das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 1. Juli 1997 (BGBl I S. 1609) sollte ausweislich der Erwägungen im Gesetzgebungsverfahren den Opfern gerade solcher Unrechtsmaßnahmen persönliche Genugtuung verschafft werden, die wegen des Fehlens eines ausgleichbaren Folgeschadens nach den vor Einfügung der Norm bestehenden Möglichkeiten keine Rehabilitierung erlangen konnten (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 22. April 1997, BTDrucks 13/7491 S. 12 f.) (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25/08 -, Juris Rn. 19).

    Dass diese diskriminierenden Maßnahmen als eigenständige behördliche Maßnahme grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich waren, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in seinen Beschlüssen vom 14. April 2003 (3 B 167.02 -, Juris Rn. 15 und vom 27. Juni 2006 - 3 B 188.05 - ZOV 2006, 306 ) entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25/08 -, Juris Rn. 17).

    Keineswegs ist dazu, wie die Beschwerde vermuten möchte, die Entscheidung des Senats zur Möglichkeit der moralischen Rehabilitierung einer Kreisverweisung gemäß § 1a VwRehaG (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - ZOV 2010, 36) geeignet.

  • BVerwG, 16.10.2020 - 8 B 21.20

    Wiederaufgreifen eines verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens wegen

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mit dem von der Klägerin selbst angeführten Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18.16 - (juris Rn. 3) unterstrichen hat, stellt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - (Buchholz 428.6 § 1a VwRehaG Nr. 1) diese Rechtsprechung nicht in Frage.

    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - (Buchholz 428.6 § 1a VwRehaG Nr. 1) beruft, lässt sie außer Acht, dass selbst bei einer Änderung der Rechtsprechung keine neue Rechtslage, sondern nur eine andere Auslegung des Rechts vorläge.

    Sein Urteil kann schon deshalb nicht von dem Rechtssatz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - (Buchholz 428.6 § 1a VwRehaG Nr. 1) abweichen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 13 A 1305/13

    Formelle Urteilsprüfung wegen mangelnder Begründungstiefe

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von den von den Klägern in Bezug genommenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2010 - 9 C 28.99 - und vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - ab.
  • BVerwG, 15.12.2008 - 3 B 26.08

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer

    BVerwG 3 B 26.08 (3 C 25.08).

    Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 25.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

  • VG Halle, 27.07.2021 - 1 A 200/19

    Bei einer durch die Jugendhilfebehörden der DDR vorgenommenen Zwangsadoption ist

    Mit dem Bezug auf den persönlichen Lebensbereich werden Benachteiligungen in jedwedem Rechtsgut erfasst, das Ausfluss des Anspruchs des Menschen auf Achtung seiner Würde ist (Art. 1 Abs. 1 GG) (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25/08 -, Juris Rn. 19).
  • BVerwG, 26.06.2017 - 8 B 64.16

    Erbengemeinschaft; Zeitpunkt der Enteignung; Kreisverweisung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für den Bereich des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) bereits geklärt, dass die Kreisverweisung eine eigenständige behördliche Maßnahme darstellt, die grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - Buchholz 428.6 § 1a VwRehaG Nr. 1 = juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.05.2016 - 3 B 18.16

    Rehabilitierung wegen Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage

    Keineswegs ist dazu, wie die Beschwerde vermuten möchte, die Entscheidung des Senats zur Möglichkeit der moralischen Rehabilitierung einer Kreisverweisung gemäß § 1a VwRehaG (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - ZOV 2010, 36) geeignet.
  • BVerwG, 15.02.2022 - 8 B 46.21

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für die Enteignungsmaßnahmen zu Lasten der

    Diese Erwägungen des Verwaltungsgerichts stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - Buchholz 428.6 § 1a VwRehaG Nr. 1 Rn. 22; Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 8 B 21.20 - juris Rn. 6) und begründen keinen erneuten Bedarf nach einer revisionsgerichtlichen Klärung.
  • LG Schwerin, 13.03.2018 - 137 AR 38/12
    Ein Anspruch auf moralische Rehabilitierung des Betroffenen im Hinblick auf die im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren - 41 Rh 50/06 - vorgetragene Verweisung des Betroffenen kann ggf. Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung sein (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, 3 C 25/08, Juris).
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