Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.09.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,563
BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07 (https://dejure.org/2008,563)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 (https://dejure.org/2008,563)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 (https://dejure.org/2008,563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AMG § 43 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 69 Abs. 1 Satz 1, § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, § 4 Abs. 17; ApoG § 11a; ApBetrO § 24
    Arzneimittel; Arzneimittelversand; Versandapotheke; Versandhandel mit Arzneimitteln; Apothekenpflicht; Rezeptsammelstellen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AMG § 43 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 69 Abs. 1 Satz 1, § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, § 4 Abs. 17
    Apothekenpflicht; Arzneimittel; Arzneimittelversand; Rezeptsammelstellen; Versandapotheke; Versandhandel mit Arzneimitteln

  • webshoprecht.de

    Versandapotheken dürfen für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Zustellung bei einem Versandhandel bestellter Medikamente an die Adresse eines Endverbrauchers - Möglichkeit der Übersendung bestellter Medikamente an eine in einem Gewerbebetrieb eingerichtete Abholstation - Wegfall eines Arzneimittelversandes durch ...

  • Judicialis

    AMG § 4 Abs. 17; ; AMG § 43 Abs. 1 Satz 1; ; AMG § 43 Abs. 3; ; AMG § 69 Abs. 1 Satz 1; ; AMG § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a; ; ApoG § 11a; ; ApBetrO § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesundheitsverwaltungsrecht: Versandhandel mit Arzneimitteln, Umfang der Funktion als Transportmittler, Verbot der Einrichtung von Rezeptsammelstellen und Aufsammeln von Medikamentenbestellungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte einbeziehen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    "Abholstation Drogeriemarkt XY" - Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte als Logistikpartner einbeziehen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Versandapotheken dürfen für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen

  • IWW (Kurzinformation)

    Dm-Bestell- und Abholservice für Arzneimittel ist zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arzneimittel aus der Drogerie

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versandhandel mit Medikamenten - Versandapotheken dürfen auch Drogeriemärkte einbeziehen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte einbeziehen

  • integritas-hwg.de (Leitsatz)

    Einbeziehung von Drogeriemärkten in Versandhandel von Arzneimitteln ist zulässig

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte einbeziehen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kooperation zwischen dm-Drogerien und Versandapotheke zulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte einbeziehen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Pick- up Verbot vorerst vom Tisch

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Versandapotheken dürfen Drogeriemärkte als Vertriebsnetz nutzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte einbeziehen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Rezeptsammlung in Supermarkt für stationäre Apotheke zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versandhandelskooperation von Apotheke und Drogeriekette ist zulässig

  • apothekenrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versandhandel mit Arzneimitteln jetzt auch unter Einbeziehung von Drogeriemärkten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 131, 1
  • NVwZ 2008, 1238
  • DVBl 2008, 870 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass zu den Verstößen, die hiernach die zuständigen Behörden zum Eingreifen ermächtigen, neben der Missachtung arzneimittelrechtlicher Vorschriften auch die Verletzung apothekenrechtlicher Bestimmungen gehört (Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 3 C 6.97 - BVerwGE 106, 141 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 13 B 426/05

    Kein Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in dm-Drogerien

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07
    Der Antrag der Klägerin, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Verfügung wiederherzustellen, blieb zunächst ohne Erfolg (OVG NRW, Beschluss vom 19. August 2005 - 13 B 426/05).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 9.04

    Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel; Außenschalter einer Apotheke;

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07
    Mit der Einführung des Versandhandels mit Arzneimitteln hat der Gesetzgeber bewusst die Inanspruchnahme der Beratung durch den Apotheker in die freie Entscheidung des Patienten gestellt (vgl. Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 9.04 - BVerwGE 123, 236 ).
  • VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 3 K 5393/17

    Untersagung des Verkaufs von Arzneimitteln mittels pharmazeutischer Videoberatung

    Der gesetzlich nicht näher definierte Begriff des Versandhandels sei seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.03.2008 (- 3 C 27.07 -) weit auszulegen.

    Auch in dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.03.2008 (- 3 C 27/07 -) zugrundeliegenden Sachverhalt sei der Kundenkreis beschränkt gewesen, da die Abholstellen für Arzneimittel in Drogeriemärkten nur in acht Filialen angeboten worden seien.

    Die Brockhaus-Enzyklopädie definiert den Begriff des "Versandhandels" als eine Form des Direktvertriebs, bei der Einzel- und Großhandelsbetriebe, aber auch Hersteller ihre Angebote durch Kataloge, Prospekte, Anzeigen, elektronische Medien oder Außendienstmitarbeiter (i.d.R. Sammelbesteller oder Vertreter im Nebenberuf) abgeben und die schriftlich, telefonisch, elektronisch oder mündlich bestellten Waren den Käufern durch Transportunternehmen oder eigene Transportmittel zustellen, unter Umständen über Kontaktstellen (BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, juris, Rn. 18 unter Bezugnahme auf Brockhaus, 21. Aufl. 2005, Stichwort "Versandhandel").

    Auch der Verzicht auf eine individuelle Zustellung und die Abholung der bestellten Ware an einer Abholstation durch den Empfänger ist vom Begriff des Versandhandels gedeckt (BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, juris).

    56 Der bloße Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, juris) und die dort enthaltene weite Auslegung des Versandhandelsbegriffs führt nicht zwangsläufig dazu, jeden getätigten Kauf von Waren über Fernkommunikationsmittel bereits nach seinem Wortlaut unter den Begriff des Versandes von Arzneimitteln fassen zu können.

    Die von dem Gesetzgeber mit der Einführung des Versandhandels beabsichtigten Belange des Verbraucherschutzes und der Arzneimittelsicherheit (vgl. BT-Drucks. 15/1525, S. 75) stehen einer Auslegung der von der Klägerin angebotenen Arzneimittelabgabe als Versand von Arzneimitteln entgegen, da die von der Klägerin angebotene Arzneimittelabgabe gegenüber der Individualzustellung bzw. der Lieferung an eine Pick-up-Stelle als weniger sicher erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, juris, Rn. 21).

    76 Der Begriff des Versandes von Arzneimitteln setzt nach dem Zweck des § 43 Abs. 1 AMG zwar nicht voraus, dass die Arzneimittel dem Endverbraucher an seine Adresse zugestellt werden (BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, juris, Leitsatz).

    Maßgebliches Kriterium für das Vorliegen eines Versandhandels ist das Fehlen einer räumlichen Bindung des Abgabevorgangs an die Präsenzapotheke (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.10.2012 - 3 C 25.11 -, juris, Rn. 21, und vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, juris, Rn. 25).

    77 Ein Versandhandel liegt nach Sinn und Zweck des § 43 AMG jedenfalls dann nicht mehr vor, wenn unter Beteiligung einer Abholstation nach außen der Eindruck des Betriebs einer Präsenzapotheke erweckt wird oder es aber den Anschein hat, dass Arzneimittel nicht mehr von einer Apotheke versandt, sondern vom Transporteur bzw. dem Gewerbebetrieb, in dessen Räumen sich die Abholstation befindet, in den Verkehr gebracht werden (BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, juris, Rn. 25 - 26).

    78 Ob der Anschein einer Präsenzapotheke erweckt wird, ist wertend unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines verständigen Dritten (Kunden) zu prüfen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, juris, Rn. 25, welches auf den "Eindruck" abstellt, den das in den Vertrieb eingeschaltete Unternehmen erweckt).

    Die Bestimmung verlangt also, dass die in der Europäischen Union ansässige ausländische Versandapotheke, wenn sie nicht nach deutschem Recht befugt ist, nach dem Recht ihres Heimatlandes zum Versandhandel befugt ist und dass dieses Recht dem deutschen Apothekenrecht im Hinblick auf die Vorschriften zum Versandhandel entspricht (BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, juris, Rn. 28).

    Der Bekanntmachung kommt unabhängig von ihrer rechtlichen Qualifikation jedenfalls die Bedeutung einer gesetzlich vorgesehenen sachverständigen Feststellung zu, die auch für die Gerichte grundsätzlich so lange bindend ist, wie die ihr zugrundeliegende fachliche Einschätzung nicht substantiiert in Frage gestellt wird (BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, juris, Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2018 - 13 A 2289/16

    Apotheke darf keine Rezepte in einem Supermarkt sammeln

    Zur Begründung führte es aus, dahinstehen könne, ob die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - vertretene Auffassung, die Regelungen in § 24 ApoBetrO seien für die Entgegennahme von Arzneimittelbe-stellungen im Versandhandel nicht einschlägig, nach der zwischenzeitlichen Änderung der ApoBetrO durch die Vierte Verordnung zur Änderung der ApoBetrO vom 5. Juni 2012 noch Geltung beanspruchen könne.

    Zwar sei nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - § 24 ApBetrO für die Entgegennahme von Arzneimittelbestellungen im Versandhandel nicht einschlägig.

    Hinsichtlich des Verhältnisses von § 24 ApBetrO zu § 11a ApoG beanspruche das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - weiterhin Geltung.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 2012 - 3 C 25.11 -, BVerwGE 144, 355 = juris, Rn. 8 m.w.N., und vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 7. November 2006 - 13 A 1314/06 -, juris, Rn. 33 ff., sowie Be-schluss vom 2. Mai 2016 - 13 B 284/16 -, juris, Rn. 8.

    Abweichendes folgt nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - (bb).

    bb) Mit diesem Verständnis steht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - im Einklang.

    Ohne den Begriff des Versandhandels abschließend zu definieren, hat das Bundesverwaltungsgericht den Versand über eine Pick-up-Stelle (Bestellungs- und Abholservice für Arzneimittel in einem Drogeriemarkt) in seinem Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - unter den Begriff "Versandhandel" subsumiert.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 2012 - 3 C 25.11 -, juris, Rn. 21, und vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 -, juris, Rn. 25; Wesser/Saalfrank, MedR 2018, 21 (22).

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 -, juris, Rn. 25, welches auf den "Eindruck" abstellt, welche das in den Vertrieb eingeschaltete Unternehmen erweckt.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 -, juris, Rn. 25: Dem Apotheker ist anstelle der unmittelbaren Übergabe an die Patienten die Versendung gestattet; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 13 B 284/16 -, juris, Rn. 27, in welchem auf den fehlenden persönlichen Kontakt abgestellt wird.

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11

    Pharmazeutische Beratung über Call-Center

    Mit der seit 2004 geltenden Regelung des Versandhandels mit Arzneimitteln verzichtet das Gesetz zwar auf die räumliche Bindung der Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel an die Apotheke, hält aber gleichwohl am Erfordernis fest, dass die Abgabe solcher Arzneimittel institutionell allein durch eine Apotheke erfolgen darf (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 Rn. 15 = WRP 2012, 1101 - Europa-Apotheke Budapest; BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07, BVerwGE 131, 1 Rn. 25).

    Dieses Erfordernis hindert den Apotheker, der über eine Versandhandelserlaubnis verfügt, allerdings nicht daran, in seinen Vertrieb etwa Logistikunternehmen einzuschalten oder auch mit Drogerien zusammenzuarbeiten, deren Niederlassungen als Abholstationen fungieren, solange diese Unternehmen sich nicht so verhalten, wie wenn sie selbst Arzneimittelhandel betrieben (BGH, GRUR 2012, 954 Rn. 17 - Europa-Apotheke Budapest; BVerwGE 131, 1 Rn. 25).

  • BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18

    Versandhandel mit Arzneimitteln umfasst auch das Einsammeln von Rezepten und

    Das ergebe sich sowohl aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 - BVerwG 3 C 27.07 - als auch aus den Gesetzgebungsmaterialien zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz vom 22. Dezember 2010.

    Der Versand kann auch durch Übersendung an eine Abholstation erfolgen, in der die Arzneimittelsendung dem Kunden ausgehändigt wird (BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - BVerwGE 131, 1 Rn. 17 ff.).

    Nach dem allgemeinen Begriffsverständnis ist der Versandhandel eine Form des Direktvertriebs, bei dem der Vertragsabschluss durch Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt und der Verkäufer die bestellten Waren den Käufern durch Transportunternehmen oder eigene Transportmittel zustellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - BVerwGE 131, 1 Rn. 18).

    aa) Der Senat hat durch Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - (BVerwGE 131, 1) entschieden, dass die Vorschrift des § 24 ApBetrO nicht für das Einsammeln von Verschreibungen im Rahmen des Versandhandels mit Arzneimitteln gilt.

    Die Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln umfasse daher auch die Möglichkeit, Verschreibungen und Medikamentenbestellungen in einer Sammeleinrichtung entgegenzunehmen und gebündelt an die Apotheke zu übersenden (BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 a.a.O. Rn. 34).

  • OLG Stuttgart, 17.02.2011 - 2 U 65/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonberatung beim Versandhandel mit Medikamenten;

    Mit der Einführung des Versandhandels hat der Gesetzgeber deshalb bewusst die Inanspruchnahme der Beratung durch den Apotheker in die freie Entscheidung des Patienten gestellt (BVerwGE 131, 1 = NVwZ 2008, 1238).

    Diese Übersicht ist für die Gerichte bindend (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - I ZR 205/04, GRUR 2008, 275, bei juris Rz. 23 ff., BVerwGE 131, 1 = NVwZ 2008, 1239 ff.).

    Ferner kann nicht darauf abgestellt werden, dass das deutsche Recht keine "Teilapothekenbetriebserlaubnis" kenne (vgl. BVerwGE 131, 1 = NVwZ 2008, 1239, bei juris Rz. 34).

    Anders als in dem vom BVerwG zu entscheidenden Fall (BVerwGE 131, 1 = NVwZ 2008, 1239, bei juris Rz. 34 f.) geht es hierbei nicht nur um das Einsammeln und Übermitteln von Rezepten und um die Übergabe von Medikamentensendungen (also um Tätigkeiten, die anderenfalls der Post übertragen würden), sondern um pharmazeutisch bedeutsame Entscheidungen und Tätigkeiten, die sich nicht auf die innere Organisation der Beklagten beschränken, sondern einen inhaltlich nicht unwesentlichen Teil der Apothekentätigkeit darstellen und unmittelbar auf den Kunden (Patienten) einwirken.

  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 30.13

    Apotheke; inländische Apotheke; ausländische Apotheke; EU-Apotheke;

    Es handelt sich um die Abgabe von Arzneimitteln im Sinne von § 1a Abs. 3 Nr. 3 ApBetrO (BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - BVerwGE 131, 1 Rn. 16), für die die Klägerin als Inhaberin der Betriebserlaubnis und Apothekenleiterin (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ApBetrO) die Verantwortung trägt.

    Sie tritt nicht lediglich als Transportmittler und reine Abholstation in Erscheinung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - BVerwGE 131, 1 Rn. 25), sondern sie fungiert - wie gezeigt - als pharmazeutische Abgabestelle.

    Vergleichbar garantiert § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG die Einhaltung der deutschen Sicherheitsstandards dadurch, dass die ausländische Versandhandelsapotheke entweder im Besitz einer Versanderlaubnis nach § 11a ApoG sein muss oder nach ihrem nationalen Recht zum Versandhandel berechtigt ist und die ausländischen Sicherheitsstandards den deutschen Standards gleichwertig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07 - BVerwGE 131, 1 Rn. 28 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18

    Apothekenautomat - Wettbewerbsverstoß: Aufstellen von Apothekenautomaten;

    Mit dem seit 2004 zulässigen - und auf den innereuropäischen Versandhandel zugleich erstreckten - Direktvertrieb im Wege des "geregelten, kontrollierten und überwachten Versandhandels" (vgl. BT-Drs. 15/1525, S. 165, 166) verzichtet das Gesetz zwar auf die räumliche Bindung der Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel an die Apotheke im Sinne einer Abgabe in den Apothekenbetriebsräumen, hält aber am Erfordernis fest, dass die Abgabe solcher Arzneimittel institutionell allein durch eine Apotheke erfolgen darf (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 Rn. 15 - Europa-Apotheke Budapest; BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27/07, BVerwGE 131, 1 Rn. 25).
  • BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11

    Apotheke; apothekenpflichtige Arzneimittel; verschreibungspflichtige

    Er verlangt aber wie beim Kauf vor Ort, dass die Medikamente institutionell durch die Apotheke und verantwortlich durch den Apothekenleiter und dessen Personal abgegeben werden (Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 3 C 27.07 - BVerwGE 131, 1 Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 9 S 527/20

    "Antizipierter Versand" verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel aus

    Aus § 43 Abs. 1 Satz 1 AMG ergibt sich jedoch, dass der Begriff des "Versandes" eine begriffliche Unterform des berufs- und gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Arzneimitteln für den Endverbrauch beschreibt, das nach der Legaldefinition des § 4 Abs. 17 AMG neben dem Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, dem Feilhalten und dem Feilbieten als Vorbereitungshandlungen (vgl. - in einem das streitgegenständliche Vertriebsmodell in H. betreffenden wettbewerbsrechtlichen Verfahren - OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2019 - 6 U 36/18 -, juris Rn. 61 f.) auch die "Abgabe" an andere, d.h. die Besitzeinräumung im Sinne einer Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, BVerwGE 131, 1, juris Rn. 16), umfasst.

    Denn unabhängig davon, dass dem Arzneimittelrecht bei der gebotenen systematisch-teleologischen Auslegung [oben II. 1. c) cc) aaa), bbb)]; vgl. zu diesem Erfordernis auch BVerwG, Urteil vom 23.04.2020 - 3 C 16.18 -, BVerwGE 168, 63, juris Rn. 17 ff., 23 ff.; sowie Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27.07 -, BVerwGE 131, 1, juris Rn. 19 ff.) ein spezifischer Versandbegriff zugrunde liegt, so dass es auf ein möglicherweise weiteres allgemeinsprachliches Begriffsverständnis nicht ankäme, folgt auch aus der vom Bundesverwaltungsgericht als Ausgangspunkt für die Auslegung des Versandbegriffs (hinsichtlich der Zulässigkeit auch des Versandes an Abholstationen) herangezogenen Definition der Brockhaus-Enzyklopädie (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 18 unter Verweis auf Brockhaus, 21. Aufl. 2005, Stichwort "Versandhandel") lediglich, dass die Warenbestellung im Versandhandel regelmäßig unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ("durch Kataloge, Prospekte, Anzeigen, elektronische Medien oder Außendienstmitarbeiter [...]" bzw. "schriftlich, telefonisch, elektronisch oder mündlich bestellte [...] Waren") erfolgt, nicht aber, dass jedwede durch Telekommunikation vermittelte Warentransaktion dem Versandhandel zuzuordnen wäre.

  • BGH, 12.01.2012 - I ZR 211/10

    Europa-Apotheke Budapest

    bb) Der Revision verhilft auch der Umstand nicht zum Erfolg, dass das Gesetz mit der seit 2004 geltenden Regelung des Versandhandels von Arzneimitteln zwar auf die räumliche Bindung der Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel an die Apotheke verzichtet, aber am Erfordernis festhält, dass die Abgabe solcher Arzneimittel institutionell allein durch eine Apotheke erfolgen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27/07, BVerwGE 131, 1 Rn. 25).

    Dabei darf jedoch das in den Vertrieb eingeschaltete Unternehmen sich niemals so verhalten, als ob es selbst Arzneimittelhandel triebe; insbesondere darf es durch seine Werbung nicht den Eindruck erwecken, bei ihm könnten Arzneimittel im Wege der Bestellung erworben werden (vgl. BVerwGE 131, 1 Rn. 25).

  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 8.15

    Apotheke; Apothekenbetriebserlaubnis; Erlaubnisurkunde; Erweiterung der

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2022 - 12 Qs 65/22

    Strafbarkeit eines Apothekers wegen Belieferung von Kunden über Dritte

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 31.09

    Apothekenterminal; Apotheker; Arzneimittelabgabe; Aushändigung in der Apotheke;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 9 S 2852/08

    Arzneimittelabgabe durch einen nur über Bild- und Tonleitung mit dem Kunden

  • VG Münster, 11.10.2019 - 5 L 724/19

    Versandapotheke darf nicht nur Endkontrolle betreiben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2010 - 13 A 182/08

    Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtiges Arzneimittel

  • OLG Rostock, 01.03.2021 - 2 W 3/21

    Rezepte-Sammelkasten - Apothekenrechtliche Zulässigkeit der Entgegennahme von

  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 15/13

    Arzneikostenregress bei Verstoß gegen Therapiehinweise des Gemeinsamen

  • OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08

    Zur Zulässigkeit der Internetapothekenwerbung mit einem 10%-Preisvorteil für

  • OLG Köln, 07.02.2014 - 6 U 81/13

    Informationspflichten eines Lieferservice hinsichtlich der Inhaltsstoffe

  • VGH Hessen, 15.03.2012 - 7 B 371/12

    Versandhandel mit Arzneimitteln

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2009 - 6 A 11397/08

    Apothekenterminal unzulässig

  • VG Darmstadt, 02.03.2011 - 4 K 1759/09

    Arzneimittelrechts

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 14 LC 44/22

    Arzneimittel für neuartige Therapien; Eigenfetttransplantation;

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2018 - 13 LA 245/17

    Abgabe; Antrag auf Zulassung der Berufung; Arzneimittel; Personal,

  • VG Trier, 01.08.2022 - 6 K 581/22

    Untersagung des Inverkehrbringens CBD-haltiger Präsentationsarzneimittel

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2019 - 13 ME 289/18

    Arzneimittel; Arzneimittel für neuartige Therapien; autologe Transplantation;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - 13 A 2774/08

    Angebot von Magnetschmuck zum Verkauf in einer Apotheke als apothekenübliche Ware

  • VG Düsseldorf, 20.05.2020 - 16 K 7633/18

    Apotheke, Offizin, Barrierefreiheit, barrierefreier Zugang, barrierefreie

  • LG Ulm, 19.05.2010 - 4 O 281/09

    Ausländische Versandapotheke muss bei Tätigkeit in Deuschland auf ihren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 13 A 560/16
  • VG Minden, 23.11.2016 - 7 K 2871/15

    Rechtswidrige Anordnung des Geschlossenhaltens elektrischer Schiebetüren in einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2014 - 13 A 1203/14

    Feststellung der Entbehrlichkeit der Erlaubnis des Bundesinstituts für

  • SG Würzburg, 18.11.2014 - S 6 KR 438/09

    Krankenversicherung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 1 L 151/10

    Zur Dienstbereitschaftsregelung der Apotheken in Sachsen-Anhalt

  • VG Neustadt, 27.08.2019 - 5 K 1638/18

    Bevorratungspflicht und Personaleinsatz in Versandapotheke

  • VG Schwerin, 27.02.2012 - 6 B 300/11

    Gesundheits- und Arzneimittelrecht: Abtrennungsgebot von Betriebsflächen einer

  • VG Neustadt, 27.06.2018 - 4 L 752/18

    Apotheke, Apotheker, Arzneimittel, Briefkasten, Erlaubnis, Erlaubnispflicht,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.09.2007 - 3 B 13.07 (3 C 27.07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20310
BVerwG, 18.09.2007 - 3 B 13.07 (3 C 27.07) (https://dejure.org/2007,20310)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.2007 - 3 B 13.07 (3 C 27.07) (https://dejure.org/2007,20310)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 2007 - 3 B 13.07 (3 C 27.07) (https://dejure.org/2007,20310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,20310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht