Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.01.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1642
BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10 (https://dejure.org/2011,1642)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2011 - 3 C 28.10 (https://dejure.org/2011,1642)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2011 - 3 C 28.10 (https://dejure.org/2011,1642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    FeV § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4, § 46; StVG § 3 Abs. 1; RL Nr. 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1, Art. 8 Abs. 2 und 4
    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; ausländische Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis-Verordnung; Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen; Anerkennung von Führerscheinen; Gemeinschaftsrecht; Unionsrecht; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FeV § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4, § 46
    Anerkennung von Führerscheinen; Anerkennungsgrundsatz; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; EWR-Führerschein; Einzelfallentscheidung; Fahrerlaubnis-Verordnung; Führerscheintourismus; Gemeinschaftsrecht; Missbrauch; Recht, von einer ausländischen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 4 S 1 Nr 4 FeV, § 46 FeV, § 3 Abs 1 StVG, Art 1 Abs 2 EWGRL 439/91, Art 7 Abs 1 EWGRL 439/91
    Automatische Nichtgeltung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland bei Erteilung während einer noch laufenden Sperrfrist

  • verkehrslexikon.de

    Zur automatischen Nichtanerkennung eines während einer laufenden deutschen Sperrfrist erteilten ausländischen EU-Führerscheins

  • Wolters Kluwer

    Wirkung einer in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis bei Erteilung dieser Fahrerlaubnis während einer noch laufenden deutschen Sperrfrist

  • blutalkohol PDF, S. 75
  • rewis.io

    Automatische Nichtgeltung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland bei Erteilung während einer noch laufenden Sperrfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Automatische Nichtgeltung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland bei Erteilung während einer noch laufenden Sperrfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; ausländische Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis-Verordnung; Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen; Anerkennung von Führerscheinen; Gemeinschaftsrecht; Unionsrecht; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Automatische Nichtgeltung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland bei Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis oder bei Erteilung während einer noch laufenden Sperrfrist

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    (Erneute) Absage auf den Führerscheintourismus

  • lto.de (Kurzinformation)

    EU-Fahrerlaubnis gilt in Deutschland nicht

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bundesverwaltungsgericht bremst Führerscheintourismus erneut

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
    Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Juli 2008 (- Rs. C-225/07, Möginger - NJW 2009, 207) und seine Urteile vom 20. November 2008 (- Rs. C-1/07, Weber - Slg. 2008 I-8571 = NJW 2008, 3767) und vom 19. Februar 2009 (- Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009 I-1113 = DAR 2009, 191) stützen diese Annahme.

    Soweit nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Anerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis eng auszulegen ist (vgl. u.a. Beschluss vom 3. Juli 2008 - Rs. C-225/07, Möginger - a.a.O. Rn. 37 m.w.N.), betrifft diese Aussage die inhaltliche Reichweite dieses Ausnahmetatbestandes, nicht aber den verfahrensmäßigen Weg, auf dem die Nichtgeltung der ausländischen Fahrerlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat herbeigeführt werden darf.

    Nach dem Beschluss vom 3. Juli 2008 - Rs. C-225/07, Möginger - verwehrt es der Anerkennungsgrundsatz dem Aufnahmemitgliedstaat nicht, es abzulehnen, die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins anzuerkennen, wenn sein Inhaber im ersten Mitgliedstaat zum Zeitpunkt dieser Ausstellung einer Sperrfrist für die Neuerteilung unterlag; der Umstand, dass sich die Frage der Gültigkeit erst nach Ablauf der Sperrfrist stelle, habe hierauf keinen Einfluss.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
    Aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 -, in dem von einem Zugriffsrecht des Mitgliedstaates die Rede ist (BVerwGE 132, 315 ), lässt sich nicht entnehmen, dass der Senat seinerzeit davon ausgegangen ist, die ausländische EU-Fahrerlaubnis sei zunächst einmal gültig.

    Ebenso wie die Wirkung unterscheiden sich die Voraussetzungen für den entsprechenden "Zugriff" des Aufnahmemitgliedstaates (vgl. zu diesem Begriff BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O. S. 321).

    b) Weder Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG selbst noch die Erwägungsgründe dieser Richtlinie enthalten einen Hinweis darauf, dass die Mitgliedstaaten die ihnen dort eingeräumte Befugnis zu einer entsprechenden Gestaltung ihres innerstaatlichen Rechts (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 36) nicht in der Weise ausüben können, dass sie die Nichtanerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis in einer abstrakt-generellen Regelung bestimmen, die auch ohne eine zusätzliche behördliche Einzelfallentscheidung rechtliche Wirksamkeit erlangt.

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
    § 3 StVG und § 46 FeV erlauben die Fahrerlaubnisentziehung nur bei mangelnder Eignung; sie muss sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zudem gerade aus einem Verhalten des Fahrerlaubnisinhabers nach der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis ergeben (vgl. dazu u.a. EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008 I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 59 sowie BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 ).

    a) In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist geklärt, dass diese Regelungen es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis angewendet worden ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat während dieser Sperrfrist ausgestellten neuen Führerscheins zu versagen (vgl. u.a. Urteil vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und 343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 65 sowie Urteil vom 19. Mai 2011 - Rs. C-184/10, Grasser - DAR 2011, 171 = VR 2011, 249 Rn. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
    Gegen die anderslautende Annahme des Oberverwaltungsgerichts Münster (vgl. u.a. Beschluss vom 12. Januar 2009 - 16 B 1610/08 - DAR 2009, 109 = VRS 119, 314 Rn. 35 und Urteil vom 8. Mai 2009 - 16 A 3373/07 - DAR 2009, 480 Rn. 21), auf die sich der Kläger beruft, sprechen bereits der Wortlaut der Regelung und der systematische Zusammenhang des ersten und des vierten Absatzes von § 28 FeV.

    Allein daraus, dass es für die Feststellung der Rechtslage einer Subsumtion bedarf, kann demzufolge nicht hergeleitet werden, dass diese Rechtsfolge erst durch einen Verwaltungsakt herbeigeführt werden muss (so aber OVG Münster, Beschluss vom 12. Januar 2009 a.a.O.).

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
    Danach ist es nicht zu beanstanden, dass der Betroffene von einer solchen Fahrerlaubnis von Anfang an keinen Gebrauch in Deutschland machen darf, selbst wenn die Umstände, aus denen sich sein Rechtsverstoß ergibt, der deutschen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind (so bereits Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 63).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
    Danach ist es nicht zu beanstanden, dass der Betroffene von einer solchen Fahrerlaubnis von Anfang an keinen Gebrauch in Deutschland machen darf, selbst wenn die Umstände, aus denen sich sein Rechtsverstoß ergibt, der deutschen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind (so bereits Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 63).
  • EuGH, 11.01.2008 - C-329/07

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
    Unbegründet ist auch der Einwand, der Europäische Gerichtshof habe mit seinem Urteil vom 26. Juni 2008 in der Rechtssache Wiedemann u.a. (- Rs. C-329/07 und C-343/07 - a.a.O.) auch entschieden, dass es die Art. 1 Abs. 2 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG nicht verwehrten, die Aussetzung der Fahrberechtigung anzuordnen, wenn sich aus den Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen ergibt, dass das gemeinschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis nicht gewahrt wurde (a.a.O. Rn. 81 ff.).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
    Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Juli 2008 (- Rs. C-225/07, Möginger - NJW 2009, 207) und seine Urteile vom 20. November 2008 (- Rs. C-1/07, Weber - Slg. 2008 I-8571 = NJW 2008, 3767) und vom 19. Februar 2009 (- Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009 I-1113 = DAR 2009, 191) stützen diese Annahme.
  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
    a) In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist geklärt, dass diese Regelungen es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis angewendet worden ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat während dieser Sperrfrist ausgestellten neuen Führerscheins zu versagen (vgl. u.a. Urteil vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und 343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 65 sowie Urteil vom 19. Mai 2011 - Rs. C-184/10, Grasser - DAR 2011, 171 = VR 2011, 249 Rn. 33).
  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
    Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Juli 2008 (- Rs. C-225/07, Möginger - NJW 2009, 207) und seine Urteile vom 20. November 2008 (- Rs. C-1/07, Weber - Slg. 2008 I-8571 = NJW 2008, 3767) und vom 19. Februar 2009 (- Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009 I-1113 = DAR 2009, 191) stützen diese Annahme.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen bereits vor ihrer Erteilung bestehender

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2010 - 10 A 10411/10

    Keine Fahrberechtigung aufgrund EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3373/07

    EU-Führerschein vor dem 19.01.2009, zur Verwertung eines negativen MPU-Gutachtens

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67

    Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis; (keine) Notwendigkeit eines

  • LG Oldenburg, 27.09.1966 - 6 Ms 35/66
  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13

    Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische

    b) In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die ausländische EU-Fahrerlaubnis bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt, ohne dass es zusätzlich noch eines Verwaltungsakts der Fahrerlaubnisbehörde bedarf, der diese Rechtsfolge konstitutiv ausspricht (vgl. Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 28.10 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 9 Rn. 12; ebenso zu § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV: Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 25.10 - a.a.O.).

    Das ergibt sich, wie in den genannten Entscheidungen näher ausgeführt wird (Urteile vom 25. August 2011 a.a.O. Rn. 13 f.,16 ff.), bereits aus dem Wortlaut der Regelung, darüber hinaus aus dem systematischen Zusammenhang des ersten und des vierten Absatzes von § 28 FeV, überdies aus § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV, der eine "Kann-Vorschrift" darstellt und außerdem nur einen feststellenden Verwaltungsakt vorsieht.

  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    a) Dieser Ausschlussgrund erfasst die sog. isolierte (weil ohne gleichzeitige Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochene) Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 28.10 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 9 Rn. 11).
  • BVerwG, 16.01.2020 - 3 B 51.18

    Nichtanerkennung einer in der Zeit der vorläufigen Entziehung der deutschen

    In seinem Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 28.10 - (Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 9 Rn. 22) hat der Senat dazu ausgeführt, dass es wegen der besonderen Bedeutung der Verkehrssicherheit und der in Rede stehenden hochrangigen Rechtsgüter der Verkehrsteilnehmer, die vor ungeeigneten Kraftfahrern geschützt werden müssten, auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar sei, dass das deutsche Fahrerlaubnisrecht die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis vom Nachweis der (Wieder-)Erlangung der Kraftfahreignung abhängig mache und die Nachweispflicht dem Betroffenen auferlege (vgl. § 11 und § 13 FeV sowie § 28 Abs. 5 FeV).

    Das Erfordernis einer konstitutiven Einzelfallentscheidung ist - wie der Senat in mehreren Urteilen ausgeführt hat - ebenso wenig aus dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit oder aus dem Unionsrecht herleitbar (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 28 und vom 25. August 2011 - 3 C 28.10 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 9 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 15.08.2019 - 4 StR 21/19

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Aufspaltung durch kurzzeitige

    Eines Hinweises auf diese gesetzliche Folge bedarf es in der Urteilsformel nicht (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, NZV 1996, 500, 502; siehe auch BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 28/10, DAR 2012, 102, 103).
  • OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11

    EU-Fahrerlaubnis: Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche

    Wie sich bereits aus der Norm selbst ergibt, hat die EU-Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf (BVerwG, Beschl. v. 25.08.2011 - 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11 - zitiert nach "juris"; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 207; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris"; Dauer a.a.O., § 28 FeV, Rn. 39).
  • VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.317

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Jedoch ist die Behörde dazu nicht verpflichtet, weil sich die Berechtigung, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, direkt kraft Gesetzes ergibt (BVerwG, Ue.v. 25.8.2011 - 3 C 25.10 - BVerwGE 140, 256; 3 C 28.10 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 9; 3 C 9.11 - Blutalkohol 49, 53).

    Fehlt die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland, bedarf es nach der Rechtsprechung keines weiteren konstitutiven Aktes zur Feststellung, sondern die Inlandsungültigkeit ist von Anfang an kraft Gesetzes ohne weiteres anzunehmen (BVerwG, Ue.v. 25.8.2011 - 3 C 25.10 - BVerwGE 140, 256; 3 C 28.10 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 9; 3 C 9.11 - Blutalkohol 49, 53; BayVGH, U.v. 27.5.2010 - 11 BV 10.67 - SVR 2010, 313).

  • VG Würzburg, 29.08.2011 - W 6 K 11.280

    Zulässige Feststellungsklage; keine Subsidiarität der Feststellungsklage

    Für den gegenteiligen Fall des positiven Feststellens der Berechtigung erscheint ein Erlass eines Verwaltungsaktes der Fahrerlaubnisbehörde ebenfalls nicht ausgeschlossen, jedoch ist die Behörde dazu nicht verpflichtet, weil sich die Berechtigung, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, direkt kraft Gesetzes ergibt (BVerwG, U.v. 25.08.2011, Az: 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mittlerweile ausdrücklich entschieden (U.v. 25.08.2011, Az: 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11), dass die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erteilte Fahrerlaubnis von Anfang an nicht zum Führen von Fahrzeugen in Deutschland berechtigt, wenn der Betroffene bei deren Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz ausweislich der vom Europäischen Gerichtshof geforderten Nachweise nicht im Ausstellermitgliedsstaat hatte.

  • VG Saarlouis, 14.07.2014 - 6 K 2115/13

    Berechtigung zum Gebrauch eines EU-Führerscheins

    BVerwG, u.a. Urteile vom 13.02.2014, 3 C 1.13, ZfS 2014, 296, und vom 25.08.2011, 3 C 28.10, DAR 2012, 102.

    EuGH, u.a. Urteile vom 26.06.2008, Rs. C-329/06 und C-341/06, Wiedemann u.a., a.a.O., und vom 19.05.2011, Rs. C- 184/10, Grasser, DAR 2011, 171; ferner BVerwG, Urteil vom 25.08.2011, 3 C 28.10, a.a.O., m.w.N.

  • OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11

    Umdeutung eines fehlerhaften Aberkennungsbescheids in einen die Nichtgeltung der

    Geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 25.8.2011 - 3 C 25.10 -, DAR 2012, 98 ff., - 3 C 28.10 -, DAR 2012, 102 ff., und - 3 C 9.11 -, BA 49, 53 ff.) des Weiteren, dass die in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis von Anfang an nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt, wenn der Betroffene bei der Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz ausweislich der vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geforderten Nachweise nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte beziehungsweise die Fahrerlaubnis während einer noch laufenden deutschen Sperrfrist erteilt wurde.
  • VG Saarlouis, 26.04.2013 - 10 L 574/13

    Fahrerlaubnisrecht: Entzug der Fahrerlaubnis; Anordnung zur Beibringung eines

    etwa zur Errechnung des Streitwertes für die Fahrerlaubnisklassen B, BE und C1E OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.12.2011, 1 B 420/11, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 04.10.2011, 3 C 28.10.
  • OVG Saarland, 24.10.2011 - 1 B 367/11

    Zur Reichweite des Anerkennungsgrundsatzes des Art. 1 Abs. 2 EWGRL 439/91 bei

  • VG Bayreuth, 01.08.2013 - B 1 E 13.369

    Ausstellung bzw. Umschreibung einer Fahrerlaubnis auf der Basis eines britischen

  • VG Saarlouis, 20.01.2012 - 10 L 1872/11

    Fahrerlaubnisentziehung; Verdacht auf Einnahme von Betäubungsmitteln;

  • AG Hamburg-Harburg, 17.05.2011 - 619 Ds 53/11

    Fahrerlaubnis, ausländische, Verzicht, inländische, Sperrfrist

  • OVG Thüringen, 20.06.2018 - 2 EO 154/17

    Nichtanerkennung einer umgetauschten EU-Fahrerlaubnis

  • VG München, 04.08.2021 - M 26a K 18.4090

    Berechtigung zum Führen von Kfz in Deutschland aufgrund einer slowakischen

  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG Saarlouis, 04.06.2013 - 10 L 673/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

  • VG Saarlouis, 03.09.2012 - 10 L 711/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Bindung an Feststellungen im

  • VGH Bayern, 21.11.2011 - 11 ZB 11.277

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2009

  • VGH Bayern, 31.10.2011 - 11 ZB 11.204

    Vor dem 19. Januar 2009 erworbene tschechische Fahrerlaubnis

  • VG München, 06.10.2011 - M 6b K 11.2532

    EU-Führerschein; deutscher Wohnsitz; keine vorangegangene Maßnahme nach § 28 Abs.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.01.2011 - 3 C 28/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,76777
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.01.2011 - 3 C 28/10 (https://dejure.org/2011,76777)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 18.01.2011 - 3 C 28/10 (https://dejure.org/2011,76777)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 3 C 28/10 (https://dejure.org/2011,76777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,76777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht