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   BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 29.12   

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BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 29.12 (https://dejure.org/2013,38793)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2013 - 3 C 29.12 (https://dejure.org/2013,38793)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2013 - 3 C 29.12 (https://dejure.org/2013,38793)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VO (EG) Nr. 1782/2003 Art. 22, 33, 59, 60; VO (EG) Nr. 796/2004 Art. 12 Abs. 1; VO (EG) Nr. 795/2004 Art. 12, 15, 41; InVeKoSV § 14 Abs. 1
    Gemeinsame Agrarpolitik; Direktzahlung; Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; Obst, Gemüse oder Speisekartoffeln (OGS); OGS-Genehmigung; OGS-Anbau; Antrag; Sammelantrag; Antrag auf Festsetzung von Zahlungsansprüchen; Überlassungsantrag; Formular; Antragsformular; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EG) Nr. 1782/2003 Art. 22, 33, 59, 60
    Angabe; Antrag; Antrag auf Festsetzung von Zahlungsansprüchen; Antragsformular; Beibringungsgrundsatz; Betriebsprämie; Betriebszusammenschluss; Daten; Direktzahlung; Formular; Gemeinsame Agrarpolitik; Information; Nachweis; OGS-Anbau; OGS-Genehmigung; Obst, Gemüse oder ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 22 EGV 1782/2003, Art 33 Abs 3 EGV 1782/2003, Art 59 EGV 1782/2003, Art 60 EGV 1782/2003, Art 12 Abs 1 EGV 796/2004
    Gemeinsame Agrarpolitik; Antrag auf Zuweisung von OGS-Genehmigungen; Betriebszusammenschluss; beizubringende Informationen

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Stellung eines gesonderten Übertragungsantrags im Fall des Zusammenschlusses von Betrieben; Umfang der allgemeinen Mitwirkungspflicht eines Betriebsinhabers i.R. eines Übertragungsantrags

  • rewis.io

    Gemeinsame Agrarpolitik; Antrag auf Zuweisung von OGS-Genehmigungen; Betriebszusammenschluss; beizubringende Informationen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Stellung eines gesonderten Übertragungsantrags im Fall des Zusammenschlusses von Betrieben; Umfang der allgemeinen Mitwirkungspflicht eines Betriebsinhabers i.R. eines Übertragungsantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 28.11.2002 - C-417/00

    Agrargenossenschaft Pretzsch

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 29.12
    I-4497 Rn. 34, vom 28. November 2002 - Rs. C-417/00, Agrargenossenschaft Pretzsch - Slg. 2002, I-11070 Rn. 45 und vom 4. Oktober 2007 - Rs. C-375/05, Geuting - Slg. 2007, I-7987 Rn. 30 und - im Kontext eines Auskunftsanspruchs des Antragstellers - Urteil vom 14. September 2000 - Rs. C-369/98, Fisher - Slg. 2000, I-6773 Rn. 27).

    Entgegen den Ausführungen der Beklagten geht es dabei nicht um eine vollständige Kontrolle, sondern darum, im Rahmen des in einem Massenverfahren Möglichen, effizient und effektiv die Einhaltung der Voraussetzungen der Beihilfegewährung und Verpflichtungen zu kontrollieren (vgl. EuGH, Urteil vom 28. November 2002 - Rs. C-417/00, Agrargenossenschaft Pretzsch - a.a.O. Rn. 52).

  • EuGH, 16.06.2011 - C-536/09

    Omejc - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinschaftliche Beihilferegelungen -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 29.12
    Hier ist unzweifelhaft, dass die Betriebsinhaber eine umfassende Mitwirkungspflicht trifft (vgl. § 29 InVeKoSV und EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - Rs. C-536/09, Omejc - Slg. 2011, I-5367 Rn. 28).
  • EuGH, 21.06.2007 - C-158/06

    ROM-projecten - Strukturfonds - Rückzahlung einer Gemeinschaftsbeihilfe wegen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 29.12
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass der unionsrechtliche Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, dass die Rechtsbetroffenen jedenfalls bei sorgfältiger Prüfung in der Lage sein müssen, den Umfang der ihnen auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (EuGH, Urteile vom 10. März 2009 - Rs. C-345/06, Heinrich - Slg. 2009, I-1659 Rn. 44 f., vom 21. Juni 2007 - Rs. C-158/06, ROM-projecten - Slg. 2007, I-5114 Rn. 25 f. und vom 17. Juli 1997 - Rs. C-354/95, National Farmer"s Union u.a. - Slg. 1997, I-4559 Rn. 57 f.).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 29.12
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass der unionsrechtliche Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, dass die Rechtsbetroffenen jedenfalls bei sorgfältiger Prüfung in der Lage sein müssen, den Umfang der ihnen auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (EuGH, Urteile vom 10. März 2009 - Rs. C-345/06, Heinrich - Slg. 2009, I-1659 Rn. 44 f., vom 21. Juni 2007 - Rs. C-158/06, ROM-projecten - Slg. 2007, I-5114 Rn. 25 f. und vom 17. Juli 1997 - Rs. C-354/95, National Farmer"s Union u.a. - Slg. 1997, I-4559 Rn. 57 f.).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-369/98

    Fisher

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 29.12
    I-4497 Rn. 34, vom 28. November 2002 - Rs. C-417/00, Agrargenossenschaft Pretzsch - Slg. 2002, I-11070 Rn. 45 und vom 4. Oktober 2007 - Rs. C-375/05, Geuting - Slg. 2007, I-7987 Rn. 30 und - im Kontext eines Auskunftsanspruchs des Antragstellers - Urteil vom 14. September 2000 - Rs. C-369/98, Fisher - Slg. 2000, I-6773 Rn. 27).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-375/05

    Geuting - Rindfleisch - Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestands

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 29.12
    I-4497 Rn. 34, vom 28. November 2002 - Rs. C-417/00, Agrargenossenschaft Pretzsch - Slg. 2002, I-11070 Rn. 45 und vom 4. Oktober 2007 - Rs. C-375/05, Geuting - Slg. 2007, I-7987 Rn. 30 und - im Kontext eines Auskunftsanspruchs des Antragstellers - Urteil vom 14. September 2000 - Rs. C-369/98, Fisher - Slg. 2000, I-6773 Rn. 27).
  • EuGH, 10.03.2009 - C-345/06

    EINE LISTE VON GEGENSTÄNDEN, DIE AN BORD VON FLUGZEUGEN VERBOTEN SIND, KANN DEM

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 29.12
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass der unionsrechtliche Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, dass die Rechtsbetroffenen jedenfalls bei sorgfältiger Prüfung in der Lage sein müssen, den Umfang der ihnen auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (EuGH, Urteile vom 10. März 2009 - Rs. C-345/06, Heinrich - Slg. 2009, I-1659 Rn. 44 f., vom 21. Juni 2007 - Rs. C-158/06, ROM-projecten - Slg. 2007, I-5114 Rn. 25 f. und vom 17. Juli 1997 - Rs. C-354/95, National Farmer"s Union u.a. - Slg. 1997, I-4559 Rn. 57 f.).
  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 29.12
    12 Abs. 1 VO (EG) Nr. 796/2004 bringt in seinem ersten Halbsatz mit der Formulierung, dass der Sammelantrag alle zur Feststellung der Beihilfefähigkeit erforderlichen Informationen enthalten müsse, zunächst den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs allgemein für das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem - im Folgenden: Integriertes System - formulierten Grundsatz zum Ausdruck, dass die vom Betriebsinhaber beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sein müssen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002 - Rs. C-63/00, Schilling und Nehring - Slg. 2002,.
  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 29.12
    Mangels Änderung des Streitgegenstandes musste die Klägerin die erneute Ablehnung nicht unter Wahrung der auf die Bescheide vom 15. und 19. September 2006 bezogenen Klagefrist in das Verfahren einbeziehen (Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 5 S. 10 f. und - im Wehrbeschwerdeverfahren - Beschluss vom 20. September 2011 - BVerwG 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 29.12
    Mangels Änderung des Streitgegenstandes musste die Klägerin die erneute Ablehnung nicht unter Wahrung der auf die Bescheide vom 15. und 19. September 2006 bezogenen Klagefrist in das Verfahren einbeziehen (Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 5 S. 10 f. und - im Wehrbeschwerdeverfahren - Beschluss vom 20. September 2011 - BVerwG 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

  • BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 18.08

    Natürliches Mineralwasser; amtliche Anerkennung; ursprüngliche Reinheit;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2024 - 8 A 10277/23

    Landwirtschaftliche Subventionen

    Da es sich bei der Durchführung der gemäß dem Integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung des Verfahrens mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002, a.a.O. juris Rn. 34 und vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 -, juris Rn. 39; BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 29.12 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 16.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Direktzahlung; Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; Obst,

    Ein Betriebsinhaber war jenseits seiner allgemeinen Mitwirkungspflicht weder nach Art. 12 Abs. 1 VO (EG) Nr. 796/2004 noch nach § 14 InVeKoS-Verordnung verpflichtet, fristgerecht mit seinem Antrag Angaben zur Betriebsübernahme durch vorweggenommene Erbfolge zu machen und Nachweise hierzu vorzulegen, um Zahlungsansprüche mit OGS-Genehmigungen geltend machen zu können (wie Urteil vom 14. November 2013 - BVerwG 3 C 29.12).

    Die Zahlungsansprüche sind zwar Grundlage für die Bewilligung von Betriebsprämien, gegenüber dieser aber rechtlich eigenständig geregelt (vgl. Urteil vom 14. November 2013 - BVerwG 3 C 29.12 - juris Rn. 22).

    Dem entspricht die Regelungstechnik des Unionsgesetzgebers, der an verschiedenen Stellen die Beifügung konkret bezeichneter Nachweise vorschreibt (vgl. Urteil vom 14. November 2013 - BVerwG 3 C 29.12 - juris Rn. 25).

    Entsprechend erfasst der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht Nachweise, die sich auf den Betriebsübergang im Wege der vorweggenommenen Erbfolge beziehen (vgl. Urteil vom 14. November 2013 - BVerwG 3 C 29.12 - juris Rn. 28 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2014 - 10 S 1719/13

    Antizipation der Bewilligungspraxis durch veröffentlichte Subventionsrichtlinie;

    Da es sich bei der Durchführung der gemäß dem Integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung des Verfahrens mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteile vom 16.05.2002 - Rs. C-63/00 -, Slg. 2002, I - 4483; sowie vom 04.10.2007 - Rs. C-375/05 -, Slg. 2007, I - 7983; ähnlich BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 3 C 29.12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2014 - 10 S 847/12

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen nach dem Marktentlastungs- und

    Da es sich bei der Durchführung der gemäß dem Integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung des Verfahrens mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteile vom 16.05.2002 - Rs. C-63/00 - Slg. 2002, I-4483; sowie vom 04.10.2007 - Rs. C-375/05 - Slg 2007, I-7983; BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 3 C 29.12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 5 S 2639/15

    Widerruf eines Bescheids über die Auszahlung einer Beihilfe für die Umstellung

    Dies betrifft insbesondere die im Zulassungsbeschluss für ernstlich zweifelhaft befundene Annahme des Verwaltungsgerichts, dass sich eine den Anforderungen des Grundsatzes der Rechtssicherheit genügende Rechtsnorm findet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 3 C 29.12 - juris Rn. 25), die vorschreibt, dass ein Betriebsinhaber, der Beihilfen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen erhalten hat und in den folgenden drei Jahren den "Cross-Compliance-Verpflichtungen" unterliegt und bereits deshalb einen Sammelantrag einreichen muss, in dem Sammelantrag ("Gemeinsamen Antrag") auch eine Erklärung abgeben muss, dass er Beihilfen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen erhalten hat, und dass bei einem Fehlen dieser Erklärung der Sammelantrag insoweit unwirksam ist.
  • VG Göttingen, 10.11.2016 - 2 A 4/16

    Antragserfordernis; Betriebsleiteridentität; Erstzuweisung; Rechtsstatus;

    Nach dem früheren Agrarförderungsrecht waren eine gesonderte Antragstellung und ein erneuter Nachweis einer betrieblichen Veränderung im Rahmen der Antragstellung auf Erstzuteilung von Zahlungsansprüchen nicht erforderlich (BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 3 C 29/12 -, das abweichende Urteil des OVG Lüneburg vom 17.01.2012 - 10 LB 88/10 - aufhebend, zitiert nach juris; Urteil vom 13.02.2014 - 3 C 16/13 -, AuR 2014, 190).

    Hieran hatte das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit Artikel 12 VO (EG) Nr. 796/2004 Zweifel geäußert, der davon spricht, dass der Sammelantrag alle zur Feststellung der Beihilfefähigkeit erforderlichen Informationen enthalten müsse (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.2013, a.a.O., juris Rn. 25); diese Zweifel lassen sich auf § 21 Abs. 2 InVeKoSV übertragen.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2014 - 10 S 2067/12

    Ausgleichszahlungen nach dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich

    Da es sich bei der Durchführung der gemäß dem integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vorneherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002 - C-63/00 [Schilling und Nehring] -, Slg. 2002, I-4483, Rn. 33 f.; Urteil vom 28. November 2002 - C-417/00 [Agrargenossenschaft Pretzsch] -, Slg. 2002, I-11053, Rn. 45; vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [Geuting] -, Slg. 2007, I-7983, Rn. 30; BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 29.12 - juris).
  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 2987/20

    Landwirtschaftliche Beihilfe; Teilaufhebung und Rückforderung wegen

    Da es sich bei der Durchführung der gemäß dem Integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung des Verfahrens mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002 - C-63/00 - juris, Rn. 34, und vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 - juris, Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 29.12 - juris, Rn. 20).
  • VG Regensburg, 11.04.2018 - RN 5 K 18.525

    Rücknahme von bewilligten und ausgezahlten landwirtschaftlichen Förderungen

    Da es sich bei der Durchführung der gemäß dem Integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung des Verfahrens mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteile vom 16.05.2002 - Rs. C-63/00 - Slg. 2002, I-4483; sowie vom 04.10.2007 - Rs. C-375/05 - Slg 2007, I-7983; BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 3 C 29.12 - juris).
  • VG Hamburg, 15.11.2017 - 9 K 4667/17

    Notwendigkeit einer Rechtsverordnung für Nichtzuteilung von Fangmengen für

    Jedoch ist dies bei der Einbeziehung eines neuen Versagungsbescheids in eine anhängige Verpflichtungsklage, die den Streitgegenstand nicht berührt, nicht der Fall (BVerwG, Urt. v. 14.11.2013, 3 C 29/12, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Urt. v. 17.1.2012, 10 LB 88/10, juris Rn. 39 ff.).
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