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   BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10   

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BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10 (https://dejure.org/2011,8772)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2011 - 3 C 30.10 (https://dejure.org/2011,8772)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 3 C 30.10 (https://dejure.org/2011,8772)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EV Art. 26; VZOG § 8 Abs. 1, 2 und Abs. 4, § ... 18; ENeuOG Art. 2, 11 Abs. 1 Satz 1; BEZNG §§ 1, 22, 23; BGB § 187 Abs. 1, §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 288 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, §§ 291, 812 Abs. 1; EGBGB Art. 229 §§ 2, 5, 6 Abs. 4 und § 7 Abs. 1 Nr. 1; BGB a. F. §§ 195, 284 Abs. 1 Satz 1, § 288 Abs. 1 Satz 1, §§ 306, 323 Abs. 1 und Abs. 3
    Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verfügung; verfügende Stelle; Verfügungsbefugnis; Berechtigter; Zuordnungsberechtigter; Sondervermögen; Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn AG; Übergabebescheid; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 26
    Berechtigter; Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn AG; Eigentumsverschaffung; Eigentumsverschaffungsanspruch; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Gegenleistung; Kaufpreis; Prozesszinsen; Schuldrechtsmodernisierungsgesetz; Sondervermögen; Surrogat; Unmöglichkeit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 26 EinigVtr, § 8 Abs 1 S 1 Buchst d VZOG, § 8 Abs 2 S 2 VZOG, § 8 Abs 4 S 2 VZOG, § 18 VZOG
    Vermögenszuordnung; Veräußerungsgeschäft; im Nachhinein festgestelltes Eigentum; Erlösauskehranspruch; Verfügungsbefugnis der Deutsche Bahn AG; Verzugszinsen

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines verfügungsbefugten Grundstücksveräußerers zur Erlösauskehr an den vermeintlichen Erwerber bei nachträglich festgestelltem, bereits zum Zeitpunkt der Veräußerung bestehenden Eigentums des Erwerbers; Handeln der Deutschen Bahn AG für einen bahnintern ...

  • rewis.io

    Vermögenszuordnung; Veräußerungsgeschäft; im Nachhinein festgestelltes Eigentum; Erlösauskehranspruch; Verfügungsbefugnis der Deutsche Bahn AG; Verzugszinsen

  • ra.de
  • rewis.io

    Vermögenszuordnung; Veräußerungsgeschäft; im Nachhinein festgestelltes Eigentum; Erlösauskehranspruch; Verfügungsbefugnis der Deutsche Bahn AG; Verzugszinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines verfügungsbefugten Grundstücksveräußerers zur Erlösauskehr an den vermeintlichen Erwerber bei nachträglich festgestelltem, bereits zum Zeitpunkt der Veräußerung bestehenden Eigentums des Erwerbers; Handeln der Deutschen Bahn AG für einen bahnintern ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1224
  • DÖV 2011, 903
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10
    Dass der Erlösauskehranspruch der Klägerin nicht verjährt ist, ergibt sich aus der vom Verwaltungsgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des Senats, nach der die dreißigjährige Regelverjährung des § 195 BGB a.F. gilt (Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324).

    Diese Voraussetzungen erfüllt jedoch der Anspruch aus § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG, der als öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch anzusehen ist (Urteil vom 11. Dezember 2008 - a.a.O. Rn. 9 m.w.N.), nicht.

  • BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Bundeseisenbahnvermögen;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10
    Vielmehr gewinnen diese Bestimmungen Bedeutung, wenn der Vermögenswert, über den die Beklagte mit Wirkung für das Sondervermögen verfügt hat, einem Dritten außerhalb des - untechnisch gesprochen - Bahnbereichs (so schon der Sprachgebrauch im Urteil des Senats vom 19. August 2003 - BVerwG 3 C 30.02 - Buchholz 428.2 § 18 VZOG Nr. 2) hätte zugeordnet werden müssen.

    Dieses Verständnis des Zusammenspiels der allgemeinen vermögenszuordnungsrechtlichen Bestimmungen mit denen des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes liegt auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Verhältnis von Art. 26 des Einigungsvertrages - EV - und dem zu seiner Umsetzung geschaffenen § 18 VZOG zu den §§ 20 ff. BEZNG zugrunde (vgl. Urteil vom 19. August 2003 a.a.O.).

  • BGH, 10.11.1982 - VIII ZR 252/81

    Anfänglich subjektiv unmögliche Gebrauchsüberlassung der Mietsache -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10
    Dies kann jedoch dahingestellt bleiben, weil auch im Falle anfänglicher Unmöglichkeit entweder § 440 Abs. 1 i.V.m. § 323 Abs. 1 BGB a.F. greift, wonach der Schuldner den Anspruch auf die Gegenleistung verliert (BGH, Urteil vom 10. November 1982 - VIII ZR 252/81 - BGHZ 85, 267 ) oder - wenn es sich um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt - der Vertrag nach § 306 BGB a.F. nichtig ist.
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10
    Eine analoge Anwendung des § 288 BGB und insbesondere des Absatzes 2 dieser Vorschrift kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn es sich bei der öffentlich-rechtlichen Forderung um eine Entgeltforderung handelt, das heißt um eine vertragliche Leistungspflicht, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Leistungspflicht des anderen Vertragspartners steht (Urteil vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - BVerwGE 81, 312 ).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10
    Die Klägerin kann demgemäß eine Verzinsung des öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Erlösauskehr nur unter dem Gesichtspunkt von Prozesszinsen nach § 291 i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangen, also in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz und erst ab dem 25. August 2006, dem Tag nach Klageerhebung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 ).
  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 136/06

    Herausgabe der Nutzungen eines dem Zuordnungsbeteiligten zugeordneten ehemals

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10
    Ebenso wie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Eigentümer, der ein Grundstück in Unkenntnis seines Eigentums vom Verfügungsberechtigten gemietet habe, von diesem nach § 988 BGB die gezahlte Miete als gezogene Nutzung herausverlangen könne (Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 136/06 - NJW 2008, 221), dürfe der Eigentümer einen gezahlten Kaufpreis für den vermeintlichen Eigentumserwerb zurückfordern.
  • BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00

    Erstattungsanspruch, Verzugs(Schadens-)zinsen; Verzugszinsen; Verzugsschaden

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10
    Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts, der zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet; vielmehr können diese bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden (Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 5 C 5.00 - BVerwGE 115, 139 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10
    Für solche gesetzlichen Ansprüche fehlt es an einer ausreichenden Analogiebasis für die Heranziehung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über Verzugszinsen (vgl. Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 24.03 - BVerwGE 120, 227 ).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
    In rechtlicher Hinsicht ist eine frühe Klageerhebung für den Beginn der Verjährungsfrist bedeutungslos (siehe BVerwG, Urteil vom 30.6.2011, 3 C 30/10).

    Die §§ 203 ff. BGB - und somit auch die Verjährungshemmung durch Klageerhebung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 167 ZPO - gelten nämlich für alle in § 199 BGB genannten Verjährungsfristen, mithin auch für diejenige des § 199 Abs. 4 BGB (BVerwG, Urteil vom 30.6.2011, 3 C 30/10; Senat, Urteil vom 23.1.2019, VI - U(Kart) 18/17; OLG München, Urteil vom 11.4.2018, 7 U 1972/17; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.5.2014, 4 U 230/14; OLG Nürnberg, Urteil vom 4.4.2017, 14 U 612/15; Ellenberger in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 80. Aufl. 2021, § 199 Rn. 42).

  • BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag;

    Denn insoweit besteht kein entscheidender Unterschied zu bürgerlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen (vgl. Urteile vom 30. Juni 2011 - BVerwG 3 C 30.10 - Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 13 Rn. 20 und vom 12. Juni 2002 - BVerwG 9 C 6.01 - BVerwGE 116, 312 = Buchholz 407.2 § 13 EKrG Nr. 3 S. 27, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB

    vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2011 - 3 C 30.10 -, DVBl. 2011, 1224, und vom 20. September 2001 - 5 C 5.00 -, BVerwGE 115, 139, jeweils m. w. N.
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