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Rechtsprechung
   AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13   

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AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13 (https://dejure.org/2014,58069)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.11.2014 - 3 C 305/13 (https://dejure.org/2014,58069)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. November 2014 - 3 C 305/13 (https://dejure.org/2014,58069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Verschlechterung der Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses - Vorbeschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch wegen Verschlechterung der Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03

    Umfang des Abzugs "Neu für Alt"; Beginn und Dauer der Verjährungsfrist für nach

    Auszug aus AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13
    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist bei der Ermittlung eines angemessenen Abzuges neu für alt allerdings zu beachten, dass nicht allein die Materialkosten diesem Abzug unterlegen, sondern ebenso die Einbaukosten (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26.6. 2003 - 5 U 192/03).

    Deshalb ist anerkannt, dass sich der Abzug "neu für alt" außer auf die Sachkosten einer Schadensbehebung auch auf den Aufwand erstrecken muss, der begleitend notwendig ist, um die Ersatzsache ihrer Funktion zuzuführen (OLG Koblenz a.a.O.NJOZ 2003, 2062, unter Hinweis auf BGH, VersR 1996, 767; BGH, NJW 1997, 2879).

    Da es sich um eine besondere Art der Vorteilsausgleichung handelt, ist der Geschädigte für ihr Fehlen beweispflichtig (OLG Koblenz, Urteil vom 26.6. 2003 - 5 U 192/03).

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13
    Er soll sich insoweit nicht auf Kosten des Schädigers bereichern (grundlegend BGHZ 30, 29 ff).

    Es handelt sich um eine Vorteilsausgleichung besonderer Art (BGHZ 30, 29 = NJW 1959, 1078; BGH, NJW-RR 1990, 826), für die die Darlegungs- und Beweislast - anders als bei der herkömmlichen Vorteilsausgleichung - nicht beim Schädiger liegt, sondern deren Fehlen der Geschädigte darzutun und nachzuweisen hat.

  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 270/94

    Berechnung des Abzugs "neu für alt"

    Auszug aus AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13
    Deshalb ist anerkannt, dass sich der Abzug "neu für alt" außer auf die Sachkosten einer Schadensbehebung auch auf den Aufwand erstrecken muss, der begleitend notwendig ist, um die Ersatzsache ihrer Funktion zuzuführen (OLG Koblenz a.a.O.NJOZ 2003, 2062, unter Hinweis auf BGH, VersR 1996, 767; BGH, NJW 1997, 2879).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1988 - 10 U 53/88
    Auszug aus AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13
    Ein Schaden kann nicht deshalb verneint werden, weil die Lebensdauer derartiger Gegenstände üblicherweise nur 30 Jahre beträgt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 24.11.1988 - 10 U 53/88).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13
    Das Erfordernis der Fristsetzung gilt auch dann, wenn die Kosten einer Wiederherstellung unverhältnismäßig hoch sind (BGH NJW 06, 1195).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13
    Rechtsgrundlage eines solchen Abzugs ist nämlich § 249 BGB (vgl. BGHZ 102, 322 = NJW 1988, 1835).
  • BGH, 13.03.1990 - X ZR 12/89

    Schadensersatz und Vorteilsausgleich bei Wartungsarbeiten

    Auszug aus AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13
    Es handelt sich um eine Vorteilsausgleichung besonderer Art (BGHZ 30, 29 = NJW 1959, 1078; BGH, NJW-RR 1990, 826), für die die Darlegungs- und Beweislast - anders als bei der herkömmlichen Vorteilsausgleichung - nicht beim Schädiger liegt, sondern deren Fehlen der Geschädigte darzutun und nachzuweisen hat.
  • BGH, 30.06.1997 - II ZR 186/96

    Umfang des Abzugs "neu für alt"; Ersatz von Planungsleistungen bei der

    Auszug aus AG Saarbrücken, 26.11.2014 - 3 C 305/13
    Deshalb ist anerkannt, dass sich der Abzug "neu für alt" außer auf die Sachkosten einer Schadensbehebung auch auf den Aufwand erstrecken muss, der begleitend notwendig ist, um die Ersatzsache ihrer Funktion zuzuführen (OLG Koblenz a.a.O.NJOZ 2003, 2062, unter Hinweis auf BGH, VersR 1996, 767; BGH, NJW 1997, 2879).
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Rechtsprechung
   AG Rüsselsheim, 27.11.2013 - 3 C 305/13 (31)   

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https://dejure.org/2013,54382
AG Rüsselsheim, 27.11.2013 - 3 C 305/13 (31) (https://dejure.org/2013,54382)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 27.11.2013 - 3 C 305/13 (31) (https://dejure.org/2013,54382)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 27. November 2013 - 3 C 305/13 (31) (https://dejure.org/2013,54382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verspätung wegen Streik der Vorfeldaufsicht und -kontrolle

 
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Wird zitiert von ... (6)

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