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   BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16   

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BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16 (https://dejure.org/2018,27190)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.2018 - 3 C 31.16 (https://dejure.org/2018,27190)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 2018 - 3 C 31.16 (https://dejure.org/2018,27190)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    RL 2006/126/EG Art. 2 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, Art. 7 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 Buchst. b; FeV § ... 11 Abs. 8 Satz 1, § 28 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 9, § 30 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1
    Alkoholbedingter Fahreignungsmangel; Anerkennungsgrundsatz; EU-Fahrerlaubnis; Eignungsprüfung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erneuerung; Fahrerlaubnisklasse C; Geltungsdauer; Gültigkeit; Inlandsfahrberechtigung; Medizinisch-psychologische Untersuchung; Sperrfrist; ...

  • verkehrslexikon.de

    Heilung der Entziehung der FE-Klasse B durch richtlinienkonforme Erteilung der FE-Klasse C durch einen Mitgliedsstaat

  • IWW

    RL 2006/126/EG Art. 2 Abs. 2, Art. ... 6 Abs. 1 Buchst. a, Art. 7 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 Buchst. b FeV § 11 Abs. 8 Satz 1, § 28 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 9, § 30 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Heilung der Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse C im Ausland; Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland aufgrund einer Trunkenheitsfahrt und Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Ausland (hier: ...

  • doev.de PDF

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse C geheilt

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse C geheilt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alkoholbedingter Fahreignungsmangel; Anerkennungsgrundsatz; Eignungsprüfung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erneuerung; EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisklasse C; Geltungsdauer; Gültigkeit; Inlandsfahrberechtigung; Medizinisch-psychologische Untersuchung; Sperrfrist; ...

  • rechtsportal.de

    Heilung der Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse C im Ausland; Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland aufgrund einer Trunkenheitsfahrt und Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Ausland (hier: ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis: Entzug der Klasse B wird durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis: Entzug der Klasse B wird durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entziehung eines PKW-Führerscheins - und die nachträgliche Ausstellung eines LKW-Führerscheins

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis in ein deutsches Führerscheindokument

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EU-Fahrerlaubnis - Aufenthalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EU-Führerscheine sind anzuerkennen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EU-Führerschein "draufsatteln" hilft nach Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 163, 79
  • NJW 2019, 100
  • NZV 2019, 214
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16
    Nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403 S. 18) kann der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Führerscheins, der seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat begründet, auf Antrag seinen Führerschein in einen gleichwertigen Führerschein des Aufnahmemitgliedstaates umtauschen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:050718U3C9.17.0] - Rn. 40).

    b) Der Ausschlussgrund des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV findet aufgrund des Anwendungsvorrangs der Anerkennungspflicht aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG aber keine Anwendung, wenn dem Betroffenen nach Ablauf der in Deutschland angeordneten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis durch einen anderen Mitgliedstaat ein Führerschein ausgestellt worden ist, der nach den Vorgaben der Richtlinie 2006/126/EG die Prüfung der Fahreignung voraussetzt (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 22 und vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 - Rn. 53).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16
    Damit ist der Schluss auf die Nichteignung nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV nicht zulässig (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:171116U3C20.15.0] - BVerwGE 156, 293 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13

    Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16
    b) Der Ausschlussgrund des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV findet aufgrund des Anwendungsvorrangs der Anerkennungspflicht aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG aber keine Anwendung, wenn dem Betroffenen nach Ablauf der in Deutschland angeordneten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis durch einen anderen Mitgliedstaat ein Führerschein ausgestellt worden ist, der nach den Vorgaben der Richtlinie 2006/126/EG die Prüfung der Fahreignung voraussetzt (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 22 und vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 - Rn. 53).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16
    In diesen Fällen ist der geahndete Fahreignungsmangel durch die von einem anderen Mitgliedstaat bei der späteren Ausstellung eines Führerscheins durchgeführte Eignungsprüfung behoben (EuGH, Urteile vom 19. Februar 2009 - C-321/07 [ECLI:EU:C:2009:104], Schwarz - Slg. 2009, I-1113 Rn. 92 f. und vom 26. April 2012 - C-419/10 [ECLI:EU:C:2012:240], Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 51).
  • EuGH, 22.11.2011 - C-590/10

    Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art.

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16
    Ist die Fahrerlaubnis für die Klasse B mit einer Unregelmäßigkeit behaftet, die ihre Nichtanerkennung rechtfertigt, kann sie daher auch keine geeignete Grundlage für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C sein (EuGH, Beschluss vom 22. November 2011 - C-590/10 [ECLI:EU:C:2011:765], Köppl - NJW 2012, 2018 Rn. 49).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16
    Die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Anhang II und III der Richtlinie 2006/126/EG festgelegten Anforderungen sehen einen gemeinsamen Grundstock an Mindestvoraussetzungen für alle Führerscheinklassen vor (EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-224/10 [ECLI:EU:C:2011:655], Apelt - Slg. 2011, I-9601 Rn. 43).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16
    In diesen Fällen ist der geahndete Fahreignungsmangel durch die von einem anderen Mitgliedstaat bei der späteren Ausstellung eines Führerscheins durchgeführte Eignungsprüfung behoben (EuGH, Urteile vom 19. Februar 2009 - C-321/07 [ECLI:EU:C:2009:104], Schwarz - Slg. 2009, I-1113 Rn. 92 f. und vom 26. April 2012 - C-419/10 [ECLI:EU:C:2012:240], Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 51).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16
    Auch wenn ein Mitgliedstaat die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug einer früheren Fahrerlaubnis nach seinen nationalen Vorschriften von strengeren Vorgaben abhängig macht, muss er die von einem anderen Mitgliedstaat nach Ablauf der Sperrfrist und unter Wahrung des Wohnsitzerfordernisses erteilte EU-Fahrerlaubnis daher anerkennen (EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - Slg. 2008, I-4635 Rn. 54).
  • EuGH, 09.09.2004 - C-195/02

    Kommission / Spanien

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16
    Entsprechende Vorschriften enthält die Fahrerlaubnis-Verordnung seit der Aufhebung der Registrierungspflicht nicht mehr (vgl. zur Unionsrechtswidrigkeit einer Registrierungsverpflichtung EuGH, Urteil vom 9. September 2004 - C-195/02 [ECLI:EU:C:2004:498] - Slg. 2004, I-7857 Rn. 53 ff.).
  • VGH Bayern, 27.01.2020 - 11 C 19.1674

    Inlandsgültigkeit einer rumänischen Fahrerlaubnis - Beschwerde gegen

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 2018 - 3 C 31.16 - ergebe sich entgegen der Auffassung des Antragstellers nichts anderes, da es bei ihm nicht um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach dem Entzug infolge festgestellter Fahreignungsmängel gehe, sondern um eine Fahrerlaubnis aus einem nicht in der Anlage 11 zur FeV genannten Land.

    Diesem Ergebnis steht insbesondere nicht die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 2018 (BVerwG, U.v. 6.9.2018 - 3 C 31.16 - BVerwGE 163, 79) entgegen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 1 N 12.19

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; Umtausch in polnischen

    Auf die Ausführungen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 2018 - BVerwG 3 C 31.16 - (juris Rn. 17) kommt es deshalb nicht an.

    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht auch im Urteil vom 6. September 2018 (a.a.O., juris Rn. 14 und 16) ausdrücklich wiederholt, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte EU-Fahrerlaubnis nur "unter Wahrung des Wohnsitzerfordernisses" anerkannt werden muss, und, dass "nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/126/EG ... ein Führerschein der Klasse C nur Fahrzeugführern ausgestellt werden (kann), die bereits zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B berechtigt sind.

    Abgesehen davon stellt die Begründung des angegriffenen Urteils entgegen der Ansicht des Klägers nicht darauf ab, dass es dem Mitgliedstaat (Bundesrepublik Deutschland) gestattet sei, "die Ausstellerbehörde dahingehend zu überprüfen, ob eine ärztliche Untersuchung hinsichtlich der alkoholbedingten Fahreignung vorgenommen wurde", sondern darauf, dass - anders als im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 2018 (a.a.O., juris Rn. 17) für die Klasse C im Hinblick auf alkoholbedingte Mängel festgestellt wurde - bei einem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE keine ausreichenden Vorkehrungen aus der Richtlinie (2006/06/EG) abzulesen seien, "die eine Heilung des mangelbehafteten Erwerbs der Klasse B rechtfertigten.

  • OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringungsanordnung nach Führen eines Fahrrads

    13 Dass die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B den Schluss auf eine Wiedererlangung seiner Fahreignung zulässt, ergibt sich entgegen der Ansicht des Antragstellers auch nicht aus der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 6. September 2018 - 3 C 31.16 -, juris Rn. 13 ff.).

    Ist die Fahrerlaubnis für die Klasse B mit einer Unregelmäßigkeit behaftet, die ihre Nichtanerkennung rechtfertigt, kann sie daher auch keine geeignete Grundlage für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C sein (EuGH, Beschl. v. 22. November 2011 - C-590/10 -, juris; BVerwG, Urt. v. 6. September 2018 a. a. O. Rn. 16).

    Zum anderen müssen Bewerber vor der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C ärztlich untersucht werden (Anhang III Nr. 4 der Richtlinie 2006/126/EG; BVerwG, Urt. v. 6. September 2018 a. a. O. Rn. 17).

  • OLG Oldenburg, 10.07.2020 - 1 Ss 100/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Berechtigung zum Fahren in Deutschland mit rumänischem

    Dementsprechend sind nationale Regelungen, die Führerscheine betreffen, die in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt worden sind, nur soweit anwendbar, als diese mit der vorgenannten Richtlinie vereinbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.2018 - 3 C 31.16, BVerwGE 163, 79 = NJW 2019, 100 ff.).

    In diesen Fällen ist die geahndete Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch die von einem anderen Mitgliedstaat bei der späteren Neuerteilung eines Führerscheins durchgeführte Eignungsprüfung behoben (vgl. EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - C-321/07, BeckRS 2009, 70211 Rn. 92), so dass insoweit § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV mit Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie nicht vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.2018 - 3 C 31.16, BVerwGE 163, 79 = NJW 2019, 100 ).

  • VG Neustadt, 21.01.2019 - 1 L 1577/18

    Anerkennung und Umschreibung eines tschechischen Führerscheins im Eilverfahren

    1) Wie bereits oben ausgeführt gilt die europarechtlich begründete Pflicht der Mitgliedstaaten - und damit auch ihrer nachgeordneten föderalen Gliederungen und deren Behörden - die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen (so erneut: BVerwG, Urteil vom 6.9.2018 - 3 C 31/16).

    Diese Verpflichtung besteht sogar dann, wenn der Betroffene nach Ablauf einer in Deutschland angeordneten Sperrfrist im Mitgliedstaat seines ordentlichen Wohnsitzes einen Führerschein erhielt, dessen Ausstellung nach den Vorgaben der RL 2006/126/EG die Prüfung der Fahreignung voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 6.9.2018, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.01.2021 - 11 ZB 20.1984

    Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedsstaat auf einen Wohnsitzverstoß

    Sollte der Einwand auf den Ausschluss der Inlandsfahrberechtigung nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV zielen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 6.9.2018 - 3 C 31.16 - BVerwGE 163, 79), hat das Verwaltungsgericht darauf nicht abgestellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2023 - 16 A 168/19
    vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10, Akyüz -, juris, Rn. 40 ff.; zur Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (2. Führerscheinrichtlinie): EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06, C-343/06, Wiedemann und Funk -, juris, Rn. 53 ff. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 6. September 2018 - 3 C 31.16 -, juris, Rn. 14 m. w. N.
  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 11 CE 19.2319

    Umschreibung einer tschechischen in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Sein Antrag im Hauptsacheverfahren habe auch Aussicht auf Erfolg, denn das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 6. September 2018 (3 C 31.16 - BVerwGE 163, 79) darauf hingewiesen, dass die EU-Mitgliedstaaten und deren Behörden verpflichtet seien, die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen.
  • LG Flensburg, 24.03.2020 - 1 S 19/19

    Regressklage der Kfz-Haftpflichtversicherung gegen einen Fahrer mit

    Auch wenn ein Mitgliedstaat die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug einer früheren Fahrerlaubnis nach seinen nationalen Vorschriften von strengeren Vorgaben abhängig macht, muss er die von einem anderen Mitgliedstaat nach Ablauf der Sperrfrist und unter Wahrung des Wohnsitzerfordernisses erteilte EU-Fahrerlaubnis daher grundsätzlich anerkennen (NJW 2012, 1935 "Hofmann"; NJW 2009, 207; so auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. August 2017 - 1 OLG 2 Ss 32/17 -, juris; BVerwG, NJW 2019, 100; MAH StraßenVerkehrsR, § 3 Erwerb und Geltung der Fahrerlaubnis sowie Fragen zur im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis Rn. 81, 82, beck-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - 16 B 144/22

    Anordnung der Aberkennung des Rechts eines Inhabers bzgl. des Gebrauchmachens von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 2018 - 3 C 31.16 -, juris, Rn. 14 m. w. N.
  • VG München, 21.03.2019 - M 6 K 18.1378

    Umschreibung einer serbischen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE

  • VG Regensburg, 03.09.2020 - RO 8 S 20.676

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis

  • VG Köln, 24.11.2022 - 6 L 641/22
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