Rechtsprechung
BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
RL 2006/126/EG Art. 2 Abs. 2, Art. ... 6 Abs. 1 Buchst. a, Art. 7 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 Buchst. b FeV § 11 Abs. 8 Satz 1, § 28 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 9, § 30 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1
- Bundesverwaltungsgericht
RL 2006/126/EG Art. 2 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, Art. 7 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 Buchst. b; FeV § ... 11 Abs. 8 Satz 1, § 28 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 9, § 30 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1
Alkoholbedingter Fahreignungsmangel; Anerkennungsgrundsatz; EU-Fahrerlaubnis; Eignungsprüfung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erneuerung; Fahrerlaubnisklasse C; Geltungsdauer; Gültigkeit; Inlandsfahrberechtigung; Medizinisch-psychologische Untersuchung; Sperrfrist; ... - verkehrslexikon.de
Heilung der Entziehung der FE-Klasse B durch richtlinienkonforme Erteilung der FE-Klasse C durch einen Mitgliedsstaat
- Wolters Kluwer
Heilung der Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse C im Ausland; Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland aufgrund einer Trunkenheitsfahrt und Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Ausland (hier: ...
- doev.de
Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse C geheilt
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Alkoholbedingter Fahreignungsmangel; Anerkennungsgrundsatz; Eignungsprüfung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erneuerung; EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisklasse C; Geltungsdauer; Gültigkeit; Inlandsfahrberechtigung; Medizinisch-psychologische Untersuchung; Sperrfrist; ...
- rechtsportal.de
Heilung der Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse C im Ausland; Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland aufgrund einer Trunkenheitsfahrt und Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Ausland (hier: ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fahrerlaubnis: Entzug der Klasse B wird durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fahrerlaubnis: Entzug der Klasse B wird durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entziehung eines PKW-Führerscheins - und die nachträgliche Ausstellung eines LKW-Führerscheins
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt
- anwalt.de (Kurzinformation)
EU-Fahrerlaubnis - Aufenthalt
- anwalt.de (Kurzinformation)
EU-Führerscheine sind anzuerkennen
- anwalt.de (Kurzinformation)
EU-Führerschein "draufsatteln" hilft nach Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt
Verfahrensgang
- VG Münster, 15.06.2015 - 10 K 775/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - 16 A 1638/15
- BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16
Papierfundstellen
- BVerwGE 163, 79
- NJW 2019, 100
- NZV 2019, 214
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 1 N 12.19
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; Umtausch in polnischen …
Auf die Ausführungen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 2018 - BVerwG 3 C 31.16 - (…juris Rn. 17) kommt es deshalb nicht an.Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht auch im Urteil vom 6. September 2018 (a.a.O., juris Rn. 14 und 16) ausdrücklich wiederholt, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte EU-Fahrerlaubnis nur "unter Wahrung des Wohnsitzerfordernisses" anerkannt werden muss, und, dass "nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/126/EG ... ein Führerschein der Klasse C nur Fahrzeugführern ausgestellt werden (kann), die bereits zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B berechtigt sind.
Abgesehen davon stellt die Begründung des angegriffenen Urteils entgegen der Ansicht des Klägers nicht darauf ab, dass es dem Mitgliedstaat (Bundesrepublik Deutschland) gestattet sei, "die Ausstellerbehörde dahingehend zu überprüfen, ob eine ärztliche Untersuchung hinsichtlich der alkoholbedingten Fahreignung vorgenommen wurde", sondern darauf, dass - anders als im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 2018 (a.a.O., juris Rn. 17) für die Klasse C im Hinblick auf alkoholbedingte Mängel festgestellt wurde - bei einem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE keine ausreichenden Vorkehrungen aus der Richtlinie (2006/06/EG) abzulesen seien, "die eine Heilung des mangelbehafteten Erwerbs der Klasse B rechtfertigten.
- VGH Bayern, 27.01.2020 - 11 C 19.1674
Fahrerlaubnisklassen, Fahrerlaubnisumschreibung, Entzug der Fahrerlaubnis, …
Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 2018 - 3 C 31.16 - ergebe sich entgegen der Auffassung des Antragstellers nichts anderes, da es bei ihm nicht um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach dem Entzug infolge festgestellter Fahreignungsmängel gehe, sondern um eine Fahrerlaubnis aus einem nicht in der Anlage 11 zur FeV genannten Land.Diesem Ergebnis steht insbesondere nicht die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 2018 (BVerwG, U.v. 6.9.2018 - 3 C 31.16 - BVerwGE 163, 79) entgegen.
- VG Neustadt, 21.01.2019 - 1 L 1577/18
Anerkennung und Umschreibung eines tschechischen Führerscheins im Eilverfahren
1) Wie bereits oben ausgeführt gilt die europarechtlich begründete Pflicht der Mitgliedstaaten - und damit auch ihrer nachgeordneten föderalen Gliederungen und deren Behörden - die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen (so erneut: BVerwG, Urteil vom 6.9.2018 - 3 C 31/16).Diese Verpflichtung besteht sogar dann, wenn der Betroffene nach Ablauf einer in Deutschland angeordneten Sperrfrist im Mitgliedstaat seines ordentlichen Wohnsitzes einen Führerschein erhielt, dessen Ausstellung nach den Vorgaben der RL 2006/126/EG die Prüfung der Fahreignung voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 6.9.2018, a.a.O.).
- VGH Bayern, 30.01.2020 - 11 CE 19.2319
Tschechische Fahrerlaubnis, Ohne Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis-Verordnung, …
Sein Antrag im Hauptsacheverfahren habe auch Aussicht auf Erfolg, denn das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 6. September 2018 (3 C 31.16 - BVerwGE 163, 79) darauf hingewiesen, dass die EU-Mitgliedstaaten und deren Behörden verpflichtet seien, die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen.