Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 32.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4611
BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 32.03 (https://dejure.org/2004,4611)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.2004 - 3 C 32.03 (https://dejure.org/2004,4611)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 2004 - 3 C 32.03 (https://dejure.org/2004,4611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AusglLeistG § 2 Abs. 1 Satz 2; EntschG § 7 Abs. 1, 7 Abs. 2 Satz 3, Satz 4
    Höhe des Anspruchs; Kürzung der Bemessungsgrundlage; Kürzungsbetrag; Kürzungsbeträge; Degression; Anteilsdegression; Gesamtdegression; Erbe; Erbengemeinschaft; Gesamthandsgemeinschaft; Bruchteilsgemeinschaft; Berechtigter; Geschädigter; Unmittelbar Geschädigter; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AusglLeistG § 2 Abs. 1 Satz 2
    Anteilsdegression; Berechtigter; Bruchteilsgemeinschaft; Degression; Erbe; Erbengemeinschaft; Gesamtdegression; Gesamthandsgemeinschaft; Geschädigter; Höhe des Anspruchs; Kürzung der Bemessungsgrundlage; Kürzungsbetrag; Kürzungsbeträge; Stichtagsberechtigter; ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des von der Bemessungsgrundlage abzuziehenden Kürzungsbetrag; Anteilsdegression bei Mitglieder einer Erbengemeinschaft; Rückübertragung von Vermögenswerten an eine Erbengemeinschaft; Zuordnungsfähigkeit volkseigener Anteile an ungeteilten Erbengemeinschaften; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
  • Judicialis

    AusglLeistG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; EntschG § 7 Abs. 1; ; EntschG § 7 Abs. 2 Satz 3; ; EntschG § 7 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruchsberechtigung nach Entschädigungsgesetz bei Tod des unmittelbar Geschädigten vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    § 2 AusglLeistG; § 7 EntschG
    Berechnung der Degression nach dem EntschG bei Ausgleichsleistungsansprüchen von Erbengemeinschaften (RD Udo Michael Schmidt; Neue Justiz 3/2005, S. 141-142)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.11.2000 - 8 B 206.00

    Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche, - durch Miterben, Anmeldefrist,

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 32.03
    Dies hat nach dem Beschluss vom 30. November 2000 (BVerwG 8 B 206.00 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 22) unter anderem zur Folge, dass der Antrag durch einen der Miterben genügt und die nachträgliche Konkretisierung, dass die Leistung an die Erbengemeinschaft gehen soll, nicht am Fristablauf scheitert.
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 32.03
    Das damit verfolgte Ziel, bei der Entschädigung soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen, findet - wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - seine verfassungsrechtliche Begründung im Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG und rechtfertigt deshalb die durch § 7 Abs. 1 EntschG bewirkten Differenzen zwischen dem Wert des verloren gegangenen Vermögens und der Höhe der Entschädigungsleistung (BVerfGE 102, 254 ).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96

    Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 32.03
    Zwar ist der entzogene Vermögensgegenstand nach § 2a Abs. 4 i.V.m Abs. 1 VermG der Erbengemeinschaft als solcher zurückzuübertragen, die durch eine Maßnahme nach § 1 VermG geschädigt worden ist, und sie ist mithin kraft Gesetzes Berechtigte (vgl. Urteil vom 27 Februar 1997 - BVerwG 7 C 22.96 - Buchholz 428 § 2a VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 13.03.2000 - 3 B 19.00

    Staatlicher Erbanteil am Gesamtnachlass in der ehemaligen DDR - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 32.03
    Nach dem Beschluss des erkennenden Senats vom 13. März 2000 (BVerwG 3 B 19.00 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 30) unterliegt wegen der in einer ungeteilten Erbengemeinschaft für die Miterben hinsichtlich einzelner Nachlassgegenstände bestehenden Verfügungsbeschränkungen der volkseigene Anteil am Eigentum einer ungeteilten Erbengemeinschaft nicht der Vermögenszuordnung nach Art. 22 Abs. 4 EV.
  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12

    Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage;

    Berechtigter im Sinne von § 7 EntschG ist derjenige, der durch die Maßnahme, die den Entschädigungsanspruch ausgelöst hat, unmittelbar geschädigt wurde (Bestätigung der im Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - begründeten Rechtsprechung).

    Die Anteilsdegression nach dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der unmittelbar Geschädigte als "Stichtagsberechtigter" auch noch zum Zeitpunkt des Inkafttretens des Vermögensgesetzes gelebt bzw. existiert hat (grundlegend: Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1; bestätigt durch Urteile vom 19. Mai 2005 - BVerwG 3 C 19.04 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 2 und - BVerwG 3 C 35.04 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 3).

    Hieran hält der Senat insbesondere unter Verweis auf die im Urteil vom 16. September 2004 (a.a.O.) angeführten Gründe fest.

    (b) Im Ergebnis ebenfalls nicht durchgreifend bezieht sich das Verwaltungsgericht (UA S. 10) zur Begründung seiner Ansicht, dass hier die drei ehemaligen Gesellschafter der OHG unmittelbar Geschädigte und damit als Berechtigte im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG anzusehen seien, auf eine Passage im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 2004 (a.a.O.).

    Mit der in Bezug genommenen Aussage in dem vorgenannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 2004 (a.a.O.) wurde jedoch nicht die Konnexität zwischen Vermögensrecht und Entschädigungsrecht in Frage gestellt.

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 35.04

    Höhe des Anspruchs; Anspruch; Kürzung; Kürzungsbetrag; Kürzungsbeträge;

    Die Anteilsdegression im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG ist nicht nur in den Fällen anzuwenden, in denen der unmittelbar Geschädigte auch derjenige ist, der die Wiedergutmachungsleistung beansprucht (Fortführung des Urteils vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1).

    Wie der Senat mit Urteil vom 16. September 2004 (BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1) bereits entschieden hat, ist Berechtigter im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG derjenige, der durch die den Entschädigungsanspruch oder den Anspruch auf Ausgleichsleistung auslösende Maßnahme unmittelbar geschädigt wurde.

    Doch wird im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrecht durch § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG im Fall einer Anteilsdegression trotz einer gesamthänderischen Zuordnung des geschädigten Vermögenswertes der gesamthänderische Verbund zum Zwecke der Berechnung von Entschädigung und Ausgleichsleistung gerade aufgelöst (Urteil vom 19. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1).

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 19.04

    Anspruch; Höhe des Anspruchs; Kürzung; Kürzungsbetrag; Kürzungsbeträge;

    Wie der Senat im Urteil vom 16. September 2004 (- BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1) bereits entschieden hat, ist Berechtigter im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG derjenige, der durch die den Entschädigungsanspruch oder den Anspruch auf Ausgleichsleistung auslösende Maßnahme unmittelbar geschädigt wurde.

    Aus dem Urteil des Senats vom 16. September 2004 (- BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 Nr. 1 S. 2 f.) ergibt sich nichts anderes.

  • BVerwG, 14.06.2007 - 3 C 7.06

    Festsetzung einer höheren Ausgleichsleistung für ein im Zuge der Bodenreform im

    18 Im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrecht wird durch § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG im Fall einer Anteilsdegression trotz einer gesamthänderischen Zuordnung des geschädigten Vermögenswertes der gesamthänderische Verbund zum Zwecke der Berechnung von Entschädigung und Ausgleichsleistung gerade aufgelöst (Urteil vom 16. September 2004 BVerwG 3 C 32.03 Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1).

    20 c) Dem Urteil des Senats vom 16. September 2004 BVerwG 3 C 32.03 (Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1) ist nichts anderes zu entnehmen.

  • BVerwG, 21.06.2021 - 8 B 44.20

    Höhe der Entschädigung für Personenhandelsgesellschaften wegen Entziehung eines

    Diese Frage ist vom Bundesverwaltungsgericht bereits - verneinend - entschieden (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 5 C 8.12 - BVerwGE 147, 216 Rn. 23 ff. und vom 16. September 2004 - 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1 S. 2 ff.).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 3 B 82.03

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision - Zulassung

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 32.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Magdeburg, 28.10.2020 - 3 A 10/20

    Staatliche Ausgleichsleistung für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher

    Nichts anderes besagt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.09.2004 (3 C 32.03; juris) auf die in der Entscheidung vom 19.05.2005 (3 C 19.04; juris) verwiesen wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht