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   BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07   

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BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07 (https://dejure.org/2008,52)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.2008 - 3 C 32.07 (https://dejure.org/2008,52)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 (https://dejure.org/2008,52)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 13 Satz 1 Nr. 2, § 46 Abs. 1 und 3
    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik; Alkoholgewöhnung; Alkoholkonsum; Blutalkoholgehalt; Promille; Trunkenheit; Trinkverhalten; Straßenverkehr; Fahrrad; Radfahrer; Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; Kraftfahreignung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 3 Abs. 1
    Alkohol; Alkoholauffälligkeit; Alkoholgewöhnung; Alkoholkonsum; Alkoholmissbrauch; Alkoholproblematik; Blutalkoholgehalt; Eignung; Eignungsmangel; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisverordnung; Fahrrad; Fahruntüchtigkeit; Führerschein; Führerscheinentzug; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entzug der Fahrerlaubnis bei Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer mit Blutalkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille und in Erwartung der künftigen Führung eines Kraftfahrzeugs in fahruntüchtigem Zustand; Stabile Änderung des Trinkverhaltens als Voraussetzung für ...

  • mpu-intensiv.de

    Fahrrad fahren bei 2,09 Promille - Radfahrer mit BAK von 2,09 Promille kann bei Erwartung, dass er künftig auch Kfz in gleichem Zustand führt, Fahrerlaubnis entzogen werden

  • blutalkohol PDF, S. 479
  • Judicialis

    StVG § 3 Abs. 1; ; FeV § 13 Satz 1 Nr. 2; ; FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 13 S. 1 Nr. 2; FeV § 46 Abs. 1; FeV § 46 Abs. 3
    Präventiver Entzug der Fahrerlaubnis eines Radfahrers mit BAK von 1,6 0/00

  • RA Kotz

    Fahrerlaubnisentziehung - Radfahrer von über 1,6 Promille

  • streifler.de

    Fahrerlaubnisentzug bei Alkoholmissbrauch eines Fahrradfahres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Straßenverkehr als Radfahrer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Das Stammtischgerücht stimmt: Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Betrunkene Radfahrer riskieren den Führerschein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Führerscheinentzug wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Führerscheinentzug für betrunkenen Radler

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturztrunken nach Hause geradelt - Das kostet den Führerschein - Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Führerschein in Gefahr auch auf dem Fahrrad

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsstrafrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis: Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Betrunkene Radler riskieren Führerschein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Alkohol und Radfahren

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug wegen Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad: MPU / Idiotentest drohen zusätzlich!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wer nach Alkoholgenuss sein Auto stehen lässt und stattdessen mit dem Fahrrad fährt, muss aufpassen.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Trinkfreudiger Radfahrer muss zur MPU

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug wegen Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad: MPU droht zusätzlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisrecht: Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug wegen Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad: MPU drohen zusätzlich!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.5.2008)

    Betrunken Radfahren kann den Führerschein kosten

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    MPU zulässig bei Führen eines Fahrrads mit 1,6 Promille

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 131, 163
  • NJW 2008, 2601
  • NZV 2008, 646
  • VersR 2008, 1511
  • DVBl 2008, 1067 (Ls.)
  • DÖV 2008, 777
 
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
    Die Beklagte konnte auf der Grundlage des Gutachtens der PIMA GmbH davon ausgehen, dass der Kläger zum hierfür maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids (vgl. dazu u.a. Urteile vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 und vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 = NJW 2002, 78 m.w.N.) nicht hinreichend sicher zwischen dem Führen von Kraftfahrzeugen und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum trennen konnte.

    Dass mit einer entsprechenden Alkoholgewöhnung ein erhöhtes Gefährdungspotenzial einhergeht, bestätigen auch die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, die als Niederschlag sachverständiger Erfahrung von Gewicht sind (vgl. Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 252).

    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte (Beschluss vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 253; Beschluss vom 9. September 1996 - BVerwG 11 B 61.96 - juris).

  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 B 61.96

    Straßenverkehrsrecht - Eignungszweifel bei Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte (Beschluss vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 253; Beschluss vom 9. September 1996 - BVerwG 11 B 61.96 - juris).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
    Die Beklagte konnte auf der Grundlage des Gutachtens der PIMA GmbH davon ausgehen, dass der Kläger zum hierfür maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids (vgl. dazu u.a. Urteile vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 und vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 = NJW 2002, 78 m.w.N.) nicht hinreichend sicher zwischen dem Führen von Kraftfahrzeugen und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum trennen konnte.
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
    Ergibt diese revisionsgerichtliche Überprüfung, dass das Tatsachengericht seinerseits den zugrunde zu legenden rechtlichen Maßstab verkannt (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) und ein Sachverständigengutachten deshalb unter einem unzutreffenden Blickwinkel gewürdigt und danach zu Unrecht für untauglich gehalten hat, kann das Revisionsgericht nun selbst, ausgehend vom richtigen rechtlichen Maßstab, eine Würdigung dieses Gutachtens vornehmen, wenn es - wie hier - vollständig vorliegt und weitere Tatsachenermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. u.a. Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 9.89

    Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr - Mangelnde Eignung - Fahrerlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte (Beschluss vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 253; Beschluss vom 9. September 1996 - BVerwG 11 B 61.96 - juris).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 3 C 3.20

    MPU auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und

    Dementsprechend ist auch die Regelung des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV darauf ausgerichtet, anknüpfend an einen in der Vergangenheit begangenen Alkoholmissbrauch und damit in Zusammenhang stehende Begleitumstände zu klären, ob sie durchgreifende Zweifel an der künftigen Beachtung des in der Nr. 8.1 zum Ausdruck kommenden Gebotes rechtfertigen, einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum und das Führen eines Fahrzeugs zu trennen (vgl. zum Erfordernis einer Prognose wegen gelegentlichen Cannabiskonsums BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 Rn. 35 ff.; wegen des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 16 und wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 - BVerwGE 131, 163 Rn. 14).
  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nicht nur durch das Führen eines Kraftfahrzeuges, sondern ebenso durch das Führen eines sonstigen Fahrzeuges unter erheblichem Alkoholeinfluss erfüllt (so zur Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad: BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 - BVerwGE 131, 163 Rn. 15 ff. sowie Beschluss vom 20. Juni 2013 - 3 B 102.12 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 20 Rn. 7).

    Gestützt ist die Annahme fehlender Fahreignung nach der Vorlage eines negativen Gutachtens auf eine sachverständige Äußerung und Prognose zum zukünftigen Verhalten des Betroffenen, die auf dessen Untersuchung und psychologische Exploration zurückgehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 - BVerwGE 131, 163 Rn. 19 ff.).

  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach

    Nach Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV liegt Alkoholmissbrauch vor, wenn zu erwarten ist, dass das Führen von Fahrzeugen und ein die Verkehrssicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 - BVerwGE 131, 163).
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