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   BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12   

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BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12 (https://dejure.org/2013,31828)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2013 - 3 C 32.12 (https://dejure.org/2013,31828)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2013 - 3 C 32.12 (https://dejure.org/2013,31828)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 11 Abs. 2, 7 und 8, § 14 Abs. 1 Satz 3, § 46 Abs. 1 Satz 1: Anl. 4 Nr. 9. 2. 2
    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung; Medizinisch-psychologisches Gutachten; Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens; Zweifel an der Fahreignung; Wiedererlangung der Fahreignung; gelegentlicher Cannabiskonsum; Alkoholkonsum; Mischkonsum; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
    Alkoholkonsum; Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Medizinisch-psychologisches Gutachten; Mischkonsum; Verfahrensrüge; Verhältnismäßigkeit; Verstoß gegen Denkgesetze; Wiedererlangung der Fahreignung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 11 Abs 3 FeV 2010, § 11 Abs 7 FeV 2010, § 11 Abs 8 FeV 2010, § 14 Abs 1 S 3 FeV 2010
    Entziehung der Fahrerlaubnis; Verlust der Fahreignung nach Mischkonsum von Alkohol und Cannabis

  • verkehrslexikon.de

    Zur Fahreignung bei Mischkonsum von Alkohol und Cannabis

  • Wolters Kluwer

    Verlust der Fahreignung bei gelegentlichem Konsum von Cannabis mit zusätzlichem Gebrauch von Alkohol bzgl. Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 11 Abs. 8, § 14 Abs. 1 Satz 3, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV, Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV
    Fahrerlaubnisrecht: Mischkonsum von Cannabis und Alkohol | Gelegentlicher Konsum von Cannabis und Konsum von Alkohol; Mischkonsum; Kombinierte Rauschwirkung; Schwellenwerte für eine Fahrerlaubnisrelevanz; Keine einschränkende Auslegung der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ...

  • blutalkohol PDF, S. 43
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 11 Abs. 8, § 14 Abs. 1 Satz 3, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV, Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV
    Fahrerlaubnisrecht: Mischkonsum von Cannabis und Alkohol | Gelegentlicher Konsum von Cannabis und Konsum von Alkohol; Mischkonsum; Kombinierte Rauschwirkung; Schwellenwerte für eine Fahrerlaubnisrelevanz; Keine einschränkende Auslegung der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ...

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Verlust der Fahreignung nach Mischkonsum von Alkohol und Cannabis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust der Fahreignung bei gelegentlichem Konsum von Cannabis mit zusätzlichem Gebrauch von Alkohol bzgl. Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Auch ein nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehender Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt die Annahme mangelnder Fahreignung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Auch ein nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehender Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt die Annahme mangelnder Fahreignung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Saufen” und Kiffen” - "Fleppe” weg - auch ohne Bezug zum Straßenverkehr

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mischkonsum von Alkohol und Cannabis - Lappen weg, auch wenn kein Bezug zum Straßenverkehr vorliegt!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Mischkonsum kostet den Führerschein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Cannabis + Alkohol = Führerschein ade

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Cannabis-Alkohol-Mischkonsum - und die Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gelegentlicher Mischkonsum von Cannabis und Alkohol - Fahrerlaubnisverlust

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mischkonsum von Cannabis und Alkohol - Fahrerlaubnisentzug trotz nüchterner Verkehrsteilnahme

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug bei Mischkonsum

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt die Annahme mangelnder Fahreignung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch ein nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehender Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt die Annahme mangelnder Fahreignung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gelegentliche Einnahme von Cannabis gebietet im Falle des Mischkonsums die Entziehung der Fahrerlaubnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mangelnde Fahreignung bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ohne Bezug zum Straßenverkehr rechtfertigt die Annahme mangelnder Fahreignung

  • spiegel.de (Pressemeldung, 14.11.2013)

    Kiffer riskieren ihren Führerschein auch ohne Autofahrt

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 14.11.2013)

    Mischkonsum von Cannabis und Alkohol Gelegenheitskiffern droht Verlust des Führerscheins

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Entziehung Fahrerlaubnis bei Mischkonsum auch ohne Autofahrt

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Mischkonsum (Alkohol, Drogen) und Führerscheinentzug

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Führerschein ist schnell weg

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsrecht - Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt die Annahme mangelnder Fahreignung auch wenn er nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Fahreignung bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 148, 230
  • NJW 2014, 1318
  • NZV 2014, 379
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 206/13

    Gelegentlicher Cannabiskonsum und Beigebrauch von Alkohol;

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12
    Zu berücksichtigen ist im Übrigen, dass der Verwaltungsgerichtshof unabhängig davon auch auf die Vagheit der Einlassung des Klägers hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht hat, dass beide Substanzen auch unter zeitlichem und mengenmäßigem Blickwinkel in einer Weise eingenommen worden sein müssten, die zu einer kombinierten Rauschwirkung habe führen können; insoweit verweist er auf seinen Beschluss vom 15. September 2009 - 11 CS 09.1166 - (juris), in dem er sich zu Recht - wie auch weitere Instanzgerichte (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 10. Februar 2006 - 10 S 133/06 - DÖV 2006, 483, und vom 19. August 2013 - 10 S 206/13 - juris; VG Hamburg, Beschluss vom 10. September 2009 - 15 E 1544/09 - juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 6 B 95/10 - juris) auf den Standpunkt gestellt hat, dass es im Hinblick auf die Gefahren des Mischkonsums, deren Vermeidung die Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung dient, allein auf die kombinierte Rauschwirkung ankommt.

    Ein fahrerlaubnisrelevanter Mischkonsum von Cannabis und Alkohol setzt demnach in zeitlicher Hinsicht eine Einnahme der Substanzen voraus, die zu einer Wirkungskumulation führen kann (VGH Mannheim, Beschluss vom 19. August 2013, a.a.O. Rn. 6; so auch Pießkalla, NVZ 2008, 542 ).

    Eine solche substantiierte Darlegung der in seiner Sphäre angesiedelten Sachverhaltselemente hätte ihm aber oblegen, hätte er den sich der Behörde bei lebensnaher Betrachtung aufdrängenden Sachverhalt mit der Pflicht zur weiteren Sachaufklärung in Frage stellen wollen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 19. August 2013 a.a.O. Rn. 10).

  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 CS 09.1166

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12
    Zu berücksichtigen ist im Übrigen, dass der Verwaltungsgerichtshof unabhängig davon auch auf die Vagheit der Einlassung des Klägers hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht hat, dass beide Substanzen auch unter zeitlichem und mengenmäßigem Blickwinkel in einer Weise eingenommen worden sein müssten, die zu einer kombinierten Rauschwirkung habe führen können; insoweit verweist er auf seinen Beschluss vom 15. September 2009 - 11 CS 09.1166 - (juris), in dem er sich zu Recht - wie auch weitere Instanzgerichte (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 10. Februar 2006 - 10 S 133/06 - DÖV 2006, 483, und vom 19. August 2013 - 10 S 206/13 - juris; VG Hamburg, Beschluss vom 10. September 2009 - 15 E 1544/09 - juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 6 B 95/10 - juris) auf den Standpunkt gestellt hat, dass es im Hinblick auf die Gefahren des Mischkonsums, deren Vermeidung die Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung dient, allein auf die kombinierte Rauschwirkung ankommt.

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 15. September 2009 - 11 CS 09.1166 - juris Rn. 32 ff.), der sich insoweit auf einen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - (NJW 2005, 349 ff.) und auf die Begründung des Bundesrates zu § 24a Abs. 1 StVG in der seinerzeitigen Fassung (BTDrucks 13/1439 S. 4) beruft, liegen die Schwellen für eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit bei einer THC-Konzentration von 1 ng/ml und für eine alkoholbedingt verminderte Fahrtüchtigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 0, 3 bis 0, 4 Promille, wobei nicht ausgeschlossen werden könne, dass bei Aufnahme beider Substanzen Werte, die jeweils unter diesen Schwellen lägen, in ihrer Summation Einfluss auf die Fahreignung haben könnten; dies könne allerdings nicht als feststehend im Sinne des § 11 Abs. 7 FeV betrachtet werden.

  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 11 B 10.955

    Veränderung der die örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde begründenden

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12
    Der Verwaltungsgerichtshof habe aus jenem Gutachten in seinem Urteil vom 12. März 2012 (11 B 10.955) gefolgert, dass es keinen Erfahrungssatz gebe, demzufolge Personen, die einen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol betrieben, früher oder später mit Sicherheit in diesem Zustand ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen würden, eine Trennungsbereitschaft also aufgäben.

    Entscheidend ist - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 12. März 2012 - 11 B 10.955 - (juris Rn. 54) zutreffend ausführt - keine "handlungsbezogene", sondern eine "wirkungsbezogene" Betrachtungsweise; nötig ist keine gleichzeitige Einnahme der Substanzen, sondern unter zeitlichem Blickwinkel eine Einnahme, die eine kombinierte Rauschwirkung zur Folge haben kann.

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12
    Zwar trifft es zu, dass nach dieser Rechtsprechung (grundlegend; BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (Urteil vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29), der einmalige oder gelegentliche Cannabiskonsum für sich gesehen nicht den für die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens hinreichenden Verdacht eines Fahreignungsmangels begründet; denn dafür genügt nicht jeder Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines solchen Mangels hindeutet.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Zugrundelegung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12
    Selbst wenn man diesen Schwellenwert für THC in Zweifel zöge (dies ist Gegenstand einer anhängigen Revision - BVerwG 3 C 3.13 - gegen ein Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 22. November 2012 - 10 S 3174/11), lägen diese Schwellen dennoch so niedrig, dass die Behörde auch bei Ausblendung etwaiger Summationswirkungen nicht ernstlich davon ausgehen musste, dass die Kombination beider Stoffe in jedem der eingestandenen Fälle keine fahrerlaubnisrelevante kombinierte Rauschwirkung hätte herbeiführen können, zumal der Konsum auf Partys typischerweise den Zweck verfolgt, in die entsprechende "Partystimmung" zu kommen.
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 15. September 2009 - 11 CS 09.1166 - juris Rn. 32 ff.), der sich insoweit auf einen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - (NJW 2005, 349 ff.) und auf die Begründung des Bundesrates zu § 24a Abs. 1 StVG in der seinerzeitigen Fassung (BTDrucks 13/1439 S. 4) beruft, liegen die Schwellen für eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit bei einer THC-Konzentration von 1 ng/ml und für eine alkoholbedingt verminderte Fahrtüchtigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 0, 3 bis 0, 4 Promille, wobei nicht ausgeschlossen werden könne, dass bei Aufnahme beider Substanzen Werte, die jeweils unter diesen Schwellen lägen, in ihrer Summation Einfluss auf die Fahreignung haben könnten; dies könne allerdings nicht als feststehend im Sinne des § 11 Abs. 7 FeV betrachtet werden.
  • VG Osnabrück, 15.02.2011 - 6 B 95/10

    Sofortige Entziehung einer Fahrerlaubnis bei verkehrsunabhängigem Mischkonsum von

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12
    Zu berücksichtigen ist im Übrigen, dass der Verwaltungsgerichtshof unabhängig davon auch auf die Vagheit der Einlassung des Klägers hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht hat, dass beide Substanzen auch unter zeitlichem und mengenmäßigem Blickwinkel in einer Weise eingenommen worden sein müssten, die zu einer kombinierten Rauschwirkung habe führen können; insoweit verweist er auf seinen Beschluss vom 15. September 2009 - 11 CS 09.1166 - (juris), in dem er sich zu Recht - wie auch weitere Instanzgerichte (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 10. Februar 2006 - 10 S 133/06 - DÖV 2006, 483, und vom 19. August 2013 - 10 S 206/13 - juris; VG Hamburg, Beschluss vom 10. September 2009 - 15 E 1544/09 - juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 6 B 95/10 - juris) auf den Standpunkt gestellt hat, dass es im Hinblick auf die Gefahren des Mischkonsums, deren Vermeidung die Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung dient, allein auf die kombinierte Rauschwirkung ankommt.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12
    Zwar trifft es zu, dass nach dieser Rechtsprechung (grundlegend; BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (Urteil vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29), der einmalige oder gelegentliche Cannabiskonsum für sich gesehen nicht den für die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens hinreichenden Verdacht eines Fahreignungsmangels begründet; denn dafür genügt nicht jeder Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines solchen Mangels hindeutet.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2013 - 3 M 68/13

    Verfahrensrechtliche Frist für die Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12
    Zum einen verkennt der Verwaltungsgerichtshof - worauf der Sache nach auch der Vertreter des Bundesinteresses hinweist -, dass die Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung maßgeblich auf den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin bei dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115) beruht, denen ein entsprechendes verkehrsmedizinisches Erfahrungswissen zugrunde liegt und die den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auf diesem Gebiet wiedergeben (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 3 M 68/13 - NJW 2013, 3113 ).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12
    Zwar trifft es zu, dass nach dieser Rechtsprechung (grundlegend; BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (Urteil vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29), der einmalige oder gelegentliche Cannabiskonsum für sich gesehen nicht den für die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens hinreichenden Verdacht eines Fahreignungsmangels begründet; denn dafür genügt nicht jeder Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines solchen Mangels hindeutet.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2006 - 10 S 133/06

    Fahrerlaubnis; Eignung; Parallelkonsum von Cannabis und Alkohol

  • VG Hamburg, 10.09.2009 - 15 E 1544/09

    Fahrerlaubnisentziehung bei Konsum von Cannabis und Alkohol

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    a) Das Fahrerlaubnisrecht ist Gefahrenabwehrrecht (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 21).

    Zur Beantwortung der Frage, ob durchgreifende und damit zur Entziehung der Fahrerlaubnis führende Zweifel an der Fahreignung bestehen, ist daher anhand des bekannt gewordenen Verhaltens des Betroffenen und sonstiger fahreignungsrelevanter Umstände eine Prognose anzustellen, ob Wiederholungsgefahr besteht, ob also - mit anderen Worten - künftig mit weiteren für die Beurteilung der Fahreignung relevanten Zuwiderhandlungen zu rechnen ist (vgl. zum Mischkonsum von Alkohol und Cannabis: BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 16).

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Die Anlage 4 zur FeV beruht maßgeblich auf den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin bei den für Verkehr und Gesundheit zuständigen Bundesministerien, denen ein entsprechendes verkehrsmedizinisches Erfahrungswissen zugrunde liegt und die den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auf diesem Gebiet wiedergeben (BVerwG 14. November 2013 - 3 C 32.12 - Rn. 19 mwN, BVerwGE 148, 230) .
  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Bei Bebauungsplänen ist insoweit der späteste in Betracht kommende Zeitpunkt seine Inkraftsetzung (BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 148, 230 Rn. 27).
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