Rechtsprechung
   AG Papenburg, 18.12.2020 - 3 C 337/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47730
AG Papenburg, 18.12.2020 - 3 C 337/20 (https://dejure.org/2020,47730)
AG Papenburg, Entscheidung vom 18.12.2020 - 3 C 337/20 (https://dejure.org/2020,47730)
AG Papenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 3 C 337/20 (https://dejure.org/2020,47730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,47730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Fitnessstudio muss Beiträge bei coronabedingter Schließung zurückzahlen

  • finanztip.de PDF

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fitnessstudio muss Beiträge bei coronabedingter Schließung zurückzahlen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Rückzahlung von Fitnessstudiobeiträge bei coronabedingter Schließung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudio: Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge wegen Corona-Lockdown

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudio wegen Corona geschlossen - Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Rückzahlung der Fitnessstudiobeiträge nach coronabedingter Studioschließung - Keine Verlängerung des Vertrags um Zeitraum der Schließung

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

    Auszug aus AG Papenburg, 18.12.2020 - 3 C 337/20
    Geschäftsgrundlage bezeichnet nach ständiger Rechtsprechung die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diese Vorstellungen aufbaut (BGH NJW 2012, 1718; 2016, 3100).

    Das Festhalten am unveränderten Vertrag ist nach ständiger Rechtsprechung nur unzumutbar, soweit es zu einem mit Recht und Gesetz schlechthin unvereinbaren Ergebnis führt (vgl BGH NJW 2012, 1718).

  • BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15

    Pflicht des Gerichts zur Mitteilung seiner vorläufigen Beweiswürdigung

    Auszug aus AG Papenburg, 18.12.2020 - 3 C 337/20
    Geschäftsgrundlage bezeichnet nach ständiger Rechtsprechung die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diese Vorstellungen aufbaut (BGH NJW 2012, 1718; 2016, 3100).
  • AG Torgau, 20.08.2020 - 2 C 382/19

    Coronapandemie und Fitnessstudios: Studiobetreiber hat

    Auszug aus AG Papenburg, 18.12.2020 - 3 C 337/20
    Das von der Beklagten angeführte Urteil des Amtsgerichts Torgau vom 20.08.2020 zum Aktenzeichen 2 C 382/19 steht dem nicht entgegen.
  • LG Würzburg, 23.10.2020 - 1 HKO 1250/20

    Keine wettbewerbswidrige Täuschung bei Vertragsänderungen wegen behördlicher

    Auszug aus AG Papenburg, 18.12.2020 - 3 C 337/20
    Auch die Entscheidung der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Würzburg im Urteil vom 23.10.2020 zum Aktenzeichen 1 HK O 1250/20 besagt lediglich, dass in der dort nach Wettbewerbsrecht zu beurteilenden Rechtsansicht der Studiobetreiberin, sie könne die Vertragslaufzeit um den Zeitraum der behördlichen Schließung des Fitnessstudios wegen Covid-19-Anordnungen verlängern, keine wettbewerbswidrige Täuschung im Sinne des UWG gesehen werde.
  • LG Osnabrück, 09.07.2021 - 2 S 35/21

    Fitnessstudio muss die während der Corona-bedingten Schließungszeit erhaltenen

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Papenburg vom 18.12.2020 - AZ: 3 C 337/20 - wird zurückgewiesen.
  • FG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 K 41/22

    Freiwillige Beitragszahlungen an wegen Lockdown geschlossenes Fitnessstudio als

    Abschließend verwies die Klägerin darauf, dass mittlerweile einige Zivilgerichte entschieden hätten, dass die vom Betreiber eines Fitnessstudios geschuldete Leistung aufgrund der behördlich angeordneten Schließung für den betroffenen Zeitraum unmöglich sei, so dass auch der Anspruch auf Zahlung der Beiträge entfalle und dem Mitglied ein Anspruch auf Rückzahlung zustehe (AG Papenburg, Urteil vom 18. Dezember 2020 - 3 C 337/20; LG Osnabrück, Urteil vom 9. Juli 2021 - 2 S 35/21).
  • FG Schleswig-Holstein, 14.02.2022 - 4 V 17/21

    Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Umsätze eines pandemiebedingt geschlossenen

    Abschließend verweist die Antragstellerin darauf, dass mittlerweile einige Zivilgerichte entschieden hätten, dass die vom Betreiber eines Fitnessstudios geschuldete Leistung aufgrund der behördlich angeordneten Schließung für den betroffenen Zeitraum unmöglich sei, so dass auch der Anspruch auf Zahlung der Beiträge entfalle und dem Mitglied ein Anspruch auf Rückzahlung zustehe (AG Papenburg, Urteil vom 18. Dezember 2020 - 3 C 337/20; LG Osnabrück, Urteil vom 9. Juli 2021 - 2 S 35/21).
  • AG Obernburg, 21.09.2021 - 1 C 412/20

    Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags für ein Fitnessstudio bei

    Durch einen aktuell im Dezember 2020 von der Bundesregierung eingebrachten "Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge" soll diese Vorschrift sogar noch weiter einschränkend verschärft werden (AG Papenburg, Urteil vom 18.12.2020, 3 C 337/20, bestätigt durch Urteil des LG Osnabrück vom 09.07.2021, 2 S 35/21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht