Rechtsprechung
AG Papenburg, 18.12.2020 - 3 C 337/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- RA Kotz
Fitnessstudio muss Beiträge bei coronabedingter Schließung zurückzahlen
- finanztip.de
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fitnessstudio muss Beiträge bei coronabedingter Schließung zurückzahlen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zur Rückzahlung von Fitnessstudiobeiträge bei coronabedingter Schließung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fitnessstudio: Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge wegen Corona-Lockdown
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Fitnessstudio wegen Corona geschlossen - Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Rückzahlung der Fitnessstudiobeiträge nach coronabedingter Studioschließung - Keine Verlängerung des Vertrags um Zeitraum der Schließung
Verfahrensgang
- AG Papenburg, 18.12.2020 - 3 C 337/20
- LG Osnabrück, 09.07.2021 - 2 S 35/21
- BGH, 04.05.2022 - XII ZR 64/21
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (4)
- LG Osnabrück, 09.07.2021 - 2 S 35/21
Fitnessstudio muss die während der Corona-bedingten Schließungszeit erhaltenen …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Papenburg vom 18.12.2020 - AZ: 3 C 337/20 - wird zurückgewiesen. - FG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 K 41/22
Freiwillige Beitragszahlungen an wegen Lockdown geschlossenes Fitnessstudio als …
Abschließend verwies die Klägerin darauf, dass mittlerweile einige Zivilgerichte entschieden hätten, dass die vom Betreiber eines Fitnessstudios geschuldete Leistung aufgrund der behördlich angeordneten Schließung für den betroffenen Zeitraum unmöglich sei, so dass auch der Anspruch auf Zahlung der Beiträge entfalle und dem Mitglied ein Anspruch auf Rückzahlung zustehe (AG Papenburg, Urteil vom 18. Dezember 2020 - 3 C 337/20; LG Osnabrück, Urteil vom 9. Juli 2021 - 2 S 35/21). - FG Schleswig-Holstein, 14.02.2022 - 4 V 17/21
Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Umsätze eines pandemiebedingt geschlossenen …
Abschließend verweist die Antragstellerin darauf, dass mittlerweile einige Zivilgerichte entschieden hätten, dass die vom Betreiber eines Fitnessstudios geschuldete Leistung aufgrund der behördlich angeordneten Schließung für den betroffenen Zeitraum unmöglich sei, so dass auch der Anspruch auf Zahlung der Beiträge entfalle und dem Mitglied ein Anspruch auf Rückzahlung zustehe (AG Papenburg, Urteil vom 18. Dezember 2020 - 3 C 337/20; LG Osnabrück, Urteil vom 9. Juli 2021 - 2 S 35/21). - AG Obernburg, 21.09.2021 - 1 C 412/20
Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags für ein Fitnessstudio bei …
Durch einen aktuell im Dezember 2020 von der Bundesregierung eingebrachten "Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge" soll diese Vorschrift sogar noch weiter einschränkend verschärft werden (AG Papenburg, Urteil vom 18.12.2020, 3 C 337/20, bestätigt durch Urteil des LG Osnabrück vom 09.07.2021, 2 S 35/21).