Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.12.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11   

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https://dejure.org/2012,34772
BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11 (https://dejure.org/2012,34772)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2012 - 3 C 34.11 (https://dejure.org/2012,34772)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2012 - 3 C 34.11 (https://dejure.org/2012,34772)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    StVG § 2 Abs. 1; FeV §§ 4, 28 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 30a; RL 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 8 Abs. 1 bis 5; RL 2006/126/EG Art. 2, 7 Abs. 1 bis 5, Art. 11 Abs. 1 bis 4
    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EWR-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; Ausweispapier; amtliche Bescheinigung; Nachweisfunktion; Anerkennungsgrundsatz; Nichtanerkennung einer ausländischen EU- oder ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 2 Abs. 1
    Anerkennungsgrundsatz; Ausweispapier; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; EWR-Führerschein; Eintragung eines deutschen Wohnsitzes; Fahrerlaubnis; Führerschein; Inlandsungültigkeit; Nachweisfunktion; Neuerteilung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 StVG, § 4 FeV, § 28 Abs 1 FeV, § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV, § 30a FeV
    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Inlandsungültigkeit bei Wohnsitzverstoß

  • verkehrslexikon.de

    Keine Gültigkeit einer umgetauschten ausländischen EU-Fahrerlaubnis mit deutschem Wohnsitz

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen in Deutschland bei Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat und deutschem Wohnsitz

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV, Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 8 Abs. 1 bis 5 RL 91/439/EWG, Art. 2, 7 Abs. 1 bis 5, Art. 11 Abs. 1 bis 4 RL 2006/1 26/EG
    Fahrerlaubnisrecht: "Führerscheintourismus" - Umtausch von EU-Führerscheinen | Umtausch eines EU-Führerscheins in den EU-Führerschein eines anderen Mitgliedstaates; Erwerb einer Fahrerlaubnis des umtauschenden Mitgliedstaates anlässlich des Umtausches (offen gelassen); ...

  • blutalkohol PDF, S. 127
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV, Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 8 Abs. 1 bis 5 RL 91/439/EWG, Art. 2, 7 Abs. 1 bis 5, Art. 11 Abs. 1 bis 4 RL 2006/1 26/EG
    Fahrerlaubnisrecht: "Führerscheintourismus" - Umtausch von EU-Führerscheinen | Umtausch eines EU-Führerscheins in den EU-Führerschein eines anderen Mitgliedstaates; Erwerb einer Fahrerlaubnis des umtauschenden Mitgliedstaates anlässlich des Umtausches (offen gelassen); ...

  • rewis.io

    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Inlandsungültigkeit bei Wohnsitzverstoß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 28 Abs. 1 S. 1; FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
    Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen in Deutschland bei Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat und deutschem Wohnsitz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Führerscheinrecht: Deutsche Fahrerlaubnis bleibt auch nach Umtausch in Bulgarien bestehen!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    In anderem EU-Mitgliedstaat umgetauschte Fahrerlaubnis und der Verstoß gegen die Wohnsitzerfordernis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 144, 220
  • NJW 2013, 487
  • NZV 2013, 208 (Ls.)
  • DÖV 2013, 203
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist für beide Richtlinien geklärt, dass dem Aufnahmemitgliedstaat eine Nichtanerkennung u.a. dann nicht verwehrt ist, wenn sich der Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis bereits aus dem ausländischen Führerschein selbst ergibt (EuGH, Urteile vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 und vom 26. April 2012 - Rs. C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 351 - Rn. 47 und Rn. 65, jeweils m.w.N.).

    Auch das gilt gleichermaßen für den Anwendungsbereich der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - a.a.O. Rn 64 ff.).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11
    Dass das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis erst Eingang in das tschechische Recht gefunden hat, nachdem der Kläger seine tschechische Fahrerlaubnis bereits erhalten hatte, ist - ebenso wie für die Fahrzeugklasse C - auch hinsichtlich der Klassen A und B unerheblich; im insoweit maßgeblichen Unionsrecht galt diese Voraussetzung bereits (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 - BVerwGE 132, 315 Rn. 34).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11
    Revisionsrechtlich ist die Ermittlung ausländischen Rechts und der ausländischen Rechtspraxis indes nicht dem Bereich der Rechtserkenntnis zuzuordnen, sondern wie eine Tatsachenfeststellung zu behandeln (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 17 m.w.N und vom 19. Juli 2012 - BVerwG 10 C 2.12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11
    Die Ungültigkeit einer solchen Fahrerlaubnis folgt unmittelbar aus der genannten Regelung; sie hängt nicht zusätzlich noch von einer konstitutiven Einzelfallentscheidung der deutschen Fahrerlaubnisbehörde ab (vgl. Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 3 C 25.10 - BVerwGE 140, 256 Rn. 16 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.2012 - 10 C 2.12

    Visum; nationales Visum; Ehe; Internationales Privatrecht; selbstständige

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11
    Revisionsrechtlich ist die Ermittlung ausländischen Rechts und der ausländischen Rechtspraxis indes nicht dem Bereich der Rechtserkenntnis zuzuordnen, sondern wie eine Tatsachenfeststellung zu behandeln (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 17 m.w.N und vom 19. Juli 2012 - BVerwG 10 C 2.12 - juris Rn. 16).
  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11
    Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19. Mai 2011 (Rs. C-184/10, Grasser - NJW 2011, 3635) entschieden, der Umstand, dass der Aufnahmemitgliedstaat auf den Inhaber des Führerscheins zuvor keine Maßnahme nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG angewandt habe, sei insoweit unbeachtlich (a.a.O. Rn. 32).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist für beide Richtlinien geklärt, dass dem Aufnahmemitgliedstaat eine Nichtanerkennung u.a. dann nicht verwehrt ist, wenn sich der Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis bereits aus dem ausländischen Führerschein selbst ergibt (EuGH, Urteile vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 und vom 26. April 2012 - Rs. C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 351 - Rn. 47 und Rn. 65, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11
    Damit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Wiedemann u.a. (vgl. u.a. Urteil vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06 - Slg. I-4635), dass dem Aufnahmemitgliedstaat auch die Nichtanerkennung eines unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ausgestellten Führerscheins als Ausweispapier nicht verwehrt ist.
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Die Möglichkeit einer entsprechenden Anwendung dieses Ausnahmetatbestands auf in der Norm unbewusst ungeregelte Fallkonstellationen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 34.11 - BVerwGE 144, 220 Rn. 23).

    cc) Dass ein Führerschein im Wege des Umtauschs ausgestellt wurde, ist auch aus dem neuen Führerscheindokument selbst ersichtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 34.11 - BVerwGE 144, 220 Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 10 S 1716/15

    Anerkennung eines in Spanien erneut ausgestellten Führerscheins nach dessen

    Dies gälte auch dann, wenn - wofür etwa die in den Bestimmungen zum EG-Muster-Führerschein (Anhang I zur Richtlinie 2006/126/EG) getroffene Unterscheidung zwischen dem "Ablaufdatum" (Nr. 4b des Führerscheinmusters) und dem "Ablaufdatum nach Klassen" (Nr. 11) spräche - die "Erneuerung eines Führerscheins bei Ablauf der Geltungsdauer" unionsrechtlich nicht nur als Verlängerung der Geltungsdauer des Führerscheindokuments, sondern als Verlängerung der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis (und damit als materielle Entscheidung über das Fortbestehen einer Rechtsposition) verstanden werden müsste (vgl. zur entsprechenden Problematik bei einem "Umtausch" des Führerscheins BVerwG, Urteil vom 27.09.2012 - 3 C 34.11 - BVerwGE 144, 220), da Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG keine allgemeine Pflicht zur Anerkennung fahrerlaubnisrechtlicher Sachentscheidungen begründe, sondern - wie zuvor dargelegt - nur für die "Ausstellung eines Führerscheins" (im Sinne der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis) unter Anwendung der harmonisierten Mindestvoraussetzungen des Artikels 7 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG Geltung beanspruche.
  • OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gültigkeit einer durch Umtausch erworbenen britischen

    a) Ob mit dem Umtausch eines Führerscheins ohne weiteres eine Neuerteilung verbunden ist, ist umstritten (verneinend: OLG Oldenburg NJW 2011, 3315; VG Bayreuth, Beschl. v. 01.08.2013 - B 1 E 13.369, juris Rn. 52; bejahend: BVerwG NJW 2013, 487; OLG München DAR 2012, 341; Thür. OLG NZV 2013, 509; Dauer aaO Rn. 23; vgl. zum Streitstand daneben die Nachweise bei OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 182).

    Die unionsrechtlichen Regelungen zum Umtausch eines "Führerscheins' nach Wohnsitznahme des Inhabers in einem anderen Mitgliedstaat legen den Schluss zumindest nahe, dass mit einem Umtausch die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verbunden ist (so i.E. auch BVerwG NJW 2013, 487, 488).

    Dies belegt, dass der aufnehmende Staat nicht lediglich das Fortbestehen eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen feststellt, sondern in gewissem Umfang Einfluss auf dessen Bestand und Reichweite nehmen kann (ebenso zur insoweit inhaltsgleichen Regelung der 2. EU-Führerschein-Richtlinie: BVerwG NJW 2013, 487, 488).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2014 - 10 S 817/14

    Zur Frage, ob die in einem EU-Mitgliedstaat im Wege des Umtauschs einer

    Welche rechtliche Wirkungen dem Umtausch einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis beizumessen sind, bleibt offen (Abgrenzung zu BVerwG, Urteil vom 27.09.2012 - 3 C 34.11 - BVerwGE 144, 220).

    Der Antragsteller beruft sich für seine Auffassung, dass der von der britischen Fahrerlaubnisbehörde im Wege des Umtauschs am 17.03.2009 ausgestellte Führerschein der unionsrechtlichen Anerkennungspflicht unterliege, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.09.2012 (3 C 34.11 -BVerwGE 144, 220) und rügt, dass das Verwaltungsgericht sich mit dieser Entscheidung nicht auseinandergesetzt habe.

    5 Darauf, dass auch das Bundesverwaltungsgericht die Fälle des Umtauschs einer gültigen EU-Fahrerlaubnis einerseits und der Ausstellung eines an eine gar nicht (mehr) existente Fahrerlaubnis anknüpfenden Führerscheins andererseits unterschiedlich behandelt wissen will, deutet nicht zuletzt der Umstand hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in der vom Antragsteller herangezogenen Entscheidung vom 27.09.2012 (a.a.O.) sich - was ansonsten nahe gelegen hätte - mit dem die genannte zweite Fallgruppe betreffenden Urteil vom 29.01.2009 (3 C 31.07 - NJW 2009, 1687) nicht auseinandersetzt und im Urteil vom 13.02.2014 (3 C 1.13 - juris) ausdrücklich an die einschlägige Passage im Urteil vom 29.01.2009 (a.a.O.) anknüpft, ohne die Entscheidung vom 27.09.2012 auch nur zu erwähnen.

    Jedenfalls kann hier mangels vergleichbaren Sachverhalts und damit mangels Entscheidungserheblichkeit dahinstehen, ob der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27.09.2012 (a.a.O.) - nicht entscheidungstragend - vertretenen Auffassung zu den (insbesondere unionsrechtlichen) Wirkungen des Umtauschs einer Fahrerlaubnis i.S.d. Art. 8 Abs. 1 RL 91/439/EWG bzw. des Art. 11 Abs. 1 RL 2006/126/EG zu folgen ist (a.A. VG München, Beschluss vom 20.09.2013 - M 1 S 13.3840 -juris; Geiger, DAR 2014, 121 und DAR 2012, 381 f.).

    7 1.2 Davon abgesehen kommt hier sehr wohl auch ein Wohnsitzverstoß in Betracht, dessen rechtliche Relevanz bei einem Umtausch entgegen der unsubstantiierten Einlassung des Antragstellers sich ohne Weiteres aus Art. 11 Abs. 1 RL 2006/126/EG (ebenso bereits aus Art. 8 Abs. 1 RL 91/439/EWG) ergibt (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 27.09.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Anerkennungsgrundsatz;

    Die Möglichkeit einer entsprechenden Anwendung dieses Ausnahmetatbestands auf in der Norm unbewusst ungeregelte Fallkonstellationen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 34.11 - BVerwGE 144, 220 Rn. 23).

    cc) Dass ein Führerschein im Wege des Umtauschs ausgestellt wurde, ist auch aus dem neuen Führerscheindokument selbst ersichtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 34.11 - BVerwGE 144, 220 Rn. 16).

  • VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 2337/14

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis - Anerkennung der spanischen Fahrerlaubnis nach

    25 d) Allerdings ist in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - bislang nicht bzw. nicht abschließend geklärt, ob die in Art. 2 Abs. 1 RL 2006/126/EG geregelte Pflicht zur Anerkennung der "von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine" eine unbedingte Pflicht zur Anerkennung auch dann auslösen kann, wenn eine im Inland entzogene Fahrerlaubnis nach Ablauf einer ggfs. verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedsstaat zwar nicht neu ausgestellt, aber im Sinne des Art. 11 Abs. 1 RL 2006/126/EG "umgetauscht" oder - wie hier - im Sinne des Art. 7 Abs. 3 RL 2006/126/EG "erneuert" wurde (vgl. zum Umtausch: BVerwG, Urt. v. 27.09.2012 - 3 C 34/11 -, BVerwGE 144, 220 = juris, Rn. 18, 25 [Umtausch einer gültigen Fahrerlaubnis; wohl bejahend], Beschl. v. 08.09.2011 - 3 B 19/11 -, juris, Rn. 4 [Umtausch einer "vermeintlich bestehenden" Fahrerlaubnis; wohl verneinend], VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.09.2014 - 10 S 817/14 -, juris, LS 1 sowie Rn. 4ff. [Umtausch einer ungültigen Fahrerlaubnis: verneinend; i.Ü.

    Dies gälte auch dann, wenn - wofür etwa die in den Bestimmungen zum EG-Muster-Führerschein (Anl. I zur RL 2006/126/EG) getroffene Unterscheidung zwischen dem "Ablaufdatum" (Nr. 4b des Führerscheinmusters) und dem "Ablaufdatum nach Klassen" (Nr. 11) spricht - die "Erneuerung eines Führerscheins bei Ablauf der Geltungsdauer" unionsrechtlich nicht nur als Verlängerung der Geltungsdauer des Führerscheindokuments, sondern als Verlängerung der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis (und damit als materielle Entscheidung über das Fortbestehen einer Rechtsposition) verstanden werden müsste (vgl. zur entsprechenden Problematik bei einem "Umtausch" des Führerscheins BVerwG, Urt. v. 27.09.2012 - 3 C 34/11 -, BVerwGE 144, 220 = juris, Rn. 18f., 25), da Art. 2 Abs. 1 RL 2006/126/EG keine allgemeine Pflicht zur Anerkennung fahrerlaubnisrechtlicher Sachentscheidungen begründet, sondern - wie zuvor dargelegt - nur für die "Ausstellung eines Führerscheins" (im Sinne der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis) unter Anwendung der harmonisierten Mindestvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 RL 2006/126/EG Geltung beansprucht.

  • VG Düsseldorf, 06.05.2020 - 6 L 295/20

    Inlandsungültigkeit; EU-Führerschein; offensichtlicher Verstoß;

    vgl. EuGH, Urteile vom 26. April 2012 - C-419/10 -, juris Rn. 48, vom 13. Oktober 2011 - C-224/10 -, juris Rn. 35, vom 19. Mai 2011 - C-184/10 -, juris Rn. 33 und vom 26. Juni 2008 - C-329/06 -, juris Rn. 72; BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 34/11 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 16. Mai 2014 - 16 A 2255/10 -, juris Rn. 18 ff.

    851/08, S. 5 ff.; zur analogen Anwendung in Bezug auf die Nichtanerkennung der Nachweisfunktion eines Führerscheindokuments: BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 34/11 -, juris Rn. 18 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 26/07 -, juris Rn. 34 und vom 27. September 2012 - 3 C 34/11 -, juris Rn. 21 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2011 - 3 C 25/10 -, juris, vom 27. September 2012 - 3 C 34/11 -, juris Rn. 11 und vom 13. Februar 2014 - 3 C 1/13 -, juris Rn. 28.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 856/17

    Entziehung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis durch Ausstellermitgliedsstaat

    Zwar fällt auf, dass sich Art. 2 Abs. 1 der RL 2006/126/EG (sog. Dritte EU-Führerscheinrichtlinie), dessen Umsetzung § 28 Abs. 1 FeV dient, anders als § 28 Abs. 1 FeV nicht auf EU-Fahrerlaubnisse bezieht, sondern die Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten "Führerscheine" statuiert und damit trotz der insoweit uneinheitlichen Terminologie der RL 2006/126/EG das Ausweispapier Führerschein und nicht die diesem Papier zugrundliegende materielle Fahrberechtigung meint (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.2012 - 3 C 34.11 - BVerwGE 144, 220; Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.05.2017 in der Rs. C-195/16, Rn. 32 ff.).

    Nichts anderes folgt aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.09.2012 - 3 C 34.11 - (BVerwGE 144, 220).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 16 A 1292/10

    Gültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland

    vgl. EuGH, Urteile vom 19. Mai 2011 - C-184/10 (Grasser) -, juris, Rdnr. 24 und 32 (= NJW 2011, 3635), vom 1. März 2012 - C-467/10 (Akyüz) -, a. a. O. Rdnr. 62 ff., und vom 26. April 2012- C-419/10 (Hofmann) -, a. a. O. Rdnr. 48, 65und 85; BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 34.11 -, juris, Rdnr. 12 (= BVerwGE 144, 220).
  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 11 ZB 15.418

    Ungültigkeit einer im Wege des Umtauschs einer ukrainischen Fahrerlaubnis

    In Feld 10 des polnischen Führerscheins ist zudem das Ausstellungsdatum der ukrainischen Fahrerlaubnis vermerkt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - NJW 2013, 487).

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des Senats der Umtausch einer Fahrerlaubnis immer auch die Erteilung einer nationalen Fahrerlaubnis (die Anerkennung der fremden Fahrerlaubnis für das eigene Staatsgebiet, vgl. U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 44 f, v. 28.10.2011 - 11 BV 10.987 - juris Rn. 20 ff. und hierzu BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - NJW 2013, 487 Rn. 18 f.) darstellt, muss eine EU-Fahrerlaubnis, die auf einem Umtausch einer Fahrerlaubnis eines Drittstaats beruht, von einem anderen EU-Mitgliedstaat, in den der Inhaber dieser Fahrerlaubnis seinen Wohnsitz verlegt, nicht anerkannt werden (Art. 8 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 der Richtlinie 91/439/EWG und Art. 11 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG).

    Unabhängig davon, dass im Fall eines Umtauschs eines "Drittstaatsführerscheins" in einen "EG-Muster-Führerschein" nach Art. 11 Abs. 6 der Richtlinie 2006/126/EG die Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis liegt (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2011 - 11 BV 10.987 - juris Rn. 20 ff., und hierzu BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - NJW 2013, 487 Rn. 18 f.), gilt nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland nicht für den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis, dem die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig entzogen worden ist.

  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193

    Eine im Wege des Umtauschs in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erworbene

  • BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19

    Anerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei Umtausch unter Verstoß gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2017 - 10 S 1216/17

    Entziehung eines echten Führerscheins eines Mitgliedstaats der EU, der aufgrund

  • OVG Thüringen, 20.06.2018 - 2 EO 154/17

    Nichtanerkennung einer umgetauschten EU-Fahrerlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2018 - 12 ME 15/18

    Feststellung der Fahrerlaubnis bei ausländischem Ausstellermitgliedstaat;

  • VG Mainz, 18.05.2015 - 3 L 502/15

    Fahrerlaubnis; EU-Mitgliedsstaat; Umtausch; Wohnsitzerfordernis;

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 ME 25/21

    Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahrer; Führerschein; Führerschein, Umtausch;

  • VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066

    Nichtanerkennung der im Jahr 2008 erworbenen Klasse C trotz tschechischen

  • VGH Bayern, 29.04.2014 - 11 CS 14.287

    § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV ist in Fällen, in denen Drittstaatsfahrerlaubnisse

  • VG Saarlouis, 14.07.2014 - 6 K 2115/13

    Berechtigung zum Gebrauch eines EU-Führerscheins

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2016 - 12 ME 32/16

    Ausstellermitgliedstaat; Ausstellungsmitgliedstaat; Empfangsbekenntnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 2255/10

    Grundsätze zur Versagung der Anerkennung einer tschechischen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 1 N 12.19

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; Umtausch in polnischen

  • OLG Koblenz, 18.12.2013 - 2 Ss 76/13

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Vorsätzliche Begehung; Feststellung der

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2016 - 12 ME 22/16

    Ausstellermitgliedstaat; Ausstellungsmitgliedstaat; Bürgerkarte;

  • VG Aachen, 21.05.2021 - 3 K 4955/17

    Zur unionsrechtlichen gegenseitigen Anerkennung umgetauschter EU-Fahrerlaubnisse

  • LG Hamburg, 25.03.2020 - 318 S 93/19

    Wohnungseigentum: Bauliche Maßnahme im Bereich eines Sondernutzungsrechts;

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2013 - 12 ME 188/13

    Prüfungsbefugnis und Berechtigung der nationalen Behörden und Gerichte zur

  • VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein

  • LG Flensburg, 24.03.2020 - 1 S 19/19

    Regressklage der Kfz-Haftpflichtversicherung gegen einen Fahrer mit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2016 - 3 L 130/15

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 06.08.2013 - 3 B 22.13

    Einhaltung des unionsrechtlichen Wohnsitzerfordernisses bei Umtausch einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 2608/10

    Verdacht des sog. Führerscheintourismus bzgl. Gültigkeit des Fahrerlaubniserwerbs

  • VG Würzburg, 14.08.2015 - W 6 S 15.640

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Schlüssigkeit eines toxikologischen Gutachtens

  • VG Münster, 06.05.2019 - 10 K 5617/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 265/11

    Anerkennung der Gültigkeit der Erteilung einer polnischen Fahrerlaubnis nach

  • VG München, 23.09.2014 - M 1 K 13.5651

    Umtausch einer ukrainischen in eine polnische EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 20.08.2015 - 11 ZB 15.1219

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverstoß

  • VG Freiburg, 16.11.2021 - 13 K 1750/19

    Anordnung der Inlandsungültigkeit seiner Fahrerlaubnis; (mehrfacher) Umtausch

  • VG Regensburg, 24.02.2017 - RN 8 K 16.1870

    Umschreibung seines tschechischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis

  • VG Gelsenkirchen, 18.12.2018 - 7 K 11515/17

    Anerkennung, Wohnsitz, Umtausch, Mangel, Führerscheintourismus, unbestreitbare

  • VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 14 L 3773/15
  • VG Augsburg, 17.10.2014 - Au 7 S 14.1310

    Ersetzung eines tschechischen Führerscheins; kein Erwerb einer neuen

  • VG München, 20.09.2013 - M 1 S 13.3840

    Inlandsungültige EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; Umtausch einer tschechischen

  • VG Augsburg, 21.11.2022 - Au 7 K 21.2491

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung, Eintragung in Spalte 10 des

  • VG Aachen, 26.02.2018 - 3 L 1545/17

    Befugnis, Feststellungsbescheid, Rechtssache Hofmann, Rechtssache I., Umtausch,

  • VG Augsburg, 23.05.2013 - Au 7 E 13.592

    Umtausch von EU-Führerschein; Folgen eines Wohnsitzverstoßes bei Erteilung der

  • VG Bayreuth, 28.10.2016 - B 1 K 16.189

    Kein Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erworbenen

  • VG Bayreuth, 30.07.2013 - B 1 K 12.204

    Umschreibung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 11.09.2015 - B 1 K 14.828

    Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzprinzip

  • LG Arnsberg, 15.02.2016 - 2 Qs 8/16

    Bestätigung der Beschlagnahme eines sichergestellten britischen Führerscheins von

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2011 - 3 C 34.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,70709
BVerwG, 12.12.2011 - 3 C 34.11 (https://dejure.org/2011,70709)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2011 - 3 C 34.11 (https://dejure.org/2011,70709)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - 3 C 34.11 (https://dejure.org/2011,70709)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Anerkennungsgrundsatz; Ausweispapier; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; EWR-Führerschein; Eintragung eines deutschen Wohnsitzes; Fahrerlaubnis; Führerschein; Inlandsungültigkeit; Nachweisfunktion; Neuerteilung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis; ...

Verfahrensgang

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