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   BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 35.81   

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https://dejure.org/1982,1503
BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 35.81 (https://dejure.org/1982,1503)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1982 - 3 C 35.81 (https://dejure.org/1982,1503)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1982 - 3 C 35.81 (https://dejure.org/1982,1503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Sperrfristanordnung - Kriterien für die Annahme der Unzuverlässigkeit - Zweck der Sperrfristregelung - Heranziehung des Waffengesetzes zur Bestimmung einer angemessenen Sperrfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BJagdG § 17 Abs. 4 Nr. 1, § 18 S. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 233
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1960 - IV 330/60
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 35.81
    Gegen die Annahme einer Ermächtigung zur Anordnung einer Sperrfrist in § 17 Abs. 4 Nr. 1 BJagdG sprechen sich in ihrer 4. Aufl. auch Mitzschke/Schäfer a.a.O., § 17 RdNr. 63, unter Hinweis auf das Urteil des Baden-Württembergischen VGH vom 28. September 1960 - IV 330/60 - (Entscheidungssammlung des Hessischen und Baden-Württembergischen VGH, Band 10, 53) aus; a.A. ist das OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 10. November 1977 - III OVG A 192/76 - (abgedruckt bei Prützel, Jagdrechtliche Entscheidungen, Band 2 Komplex V S. 24) und noch in ihrer 3. Aufl. Mitzschke/Schäfer, § 17 Anm. 6.
  • OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17

    Aussetzung eines Verfahrens auf Verlängerung seines Jagdscheins im Hinblick auf

    Die vom Kläger angeführte jagdrechtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 22.4.1982, 3 C 35.81, BVerwGE 65, 233, juris) fügt sich in diese Linie ein.

    dd) Die vom Kläger angeführte jagdrechtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1982 (BVerwG, Urt. v. 22.4.1982, 3 C 35.81, BVerwGE 65, 233, juris) steht der hier gebotenen Analogie ebenfalls nicht entgegen.

  • VG Düsseldorf, 16.11.2010 - 15 K 2917/10

    Jagdschein ungültig erklären Sperrfrist Ermessen Dauer Länge

    27 vgl. dazu und dem Folgenden: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. April 1982, 3 C 35/81, Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE) 65, 233 ff. (236 f.) und juris-Dokumentation.
  • VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Die Wirkung einer Sperrfrist gemäß § 18 Satz 3 BJagdG erschöpft sich darin, dass - für den Fall ihrer Unanfechtbarkeit - die Jagdbehörde nicht verpflichtet ist, einen Antrag auf Erteilung eines neuen Jagdscheins während der Dauer der Sperrfrist dahin zu überprüfen, ob der für die Entziehung des Jagdscheins maßgebende Grund noch besteht, sie kann vielmehr die Versagung allein mit der Sperrfrist begründen (vgl. auch BVerwG, U.v. 22.4.1982 - 3 C 35/81 - juris Rn. 18).
  • VG Trier, 07.08.2012 - 1 K 203/12

    Erteilung von Jagdschein und Waffenbesitzkarte; Zuverlässigkeit

    Gleichwohl gilt es für den Beklagten im Fall einer erneuten Antragstellung des Klägers, der eine Sperrfrist nicht entgegen steht und vorliegend auch nicht entgegen gestellt werden kann (vgl. zur Sperrfrist nach § 18 Satz 3 BJagdG BVerwG, Urteil vom 22. April 1982 - 3 C 35/81 -, BVerwGE 65, 233), zu berücksichtigen, dass der Schluss von einem einmal an den Tag gelegten Verhalten auf die künftig zu erwartende Handlungsweise nicht für alle Zukunft gezogen werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2012 - 2 LB 227/11

    Gelten einer tatsächlich besuchten Schule als nächste Schule für den

    Ist der Wortlaut der Vorschrift mithin eindeutig und fügt er sich auch in den Sinnzusammenhang der Vorschrift ein, kommt der Entstehungsgeschichte nur insoweit Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach dem Wortlaut und Sinnzusammenhang bereits ermittelten Auslegung bestätigt oder (etwaige, hier nicht bestehende) Zweifel behebt (BVerwG, Urt. v. 22.4.1982 - 3 C 35.81 -, BVerwGE 65, 233).
  • VG München, 23.02.2021 - M 7 K 19.5903

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund einer Freitheitsstrafe wegen

    Die Wirkung einer Sperrfrist gemäß § 18 Satz 3 BJagdG erschöpft sich darin, dass - für den Fall ihrer Unanfechtbarkeit - die Jagdbehörde nicht verpflichtet ist, einen Antrag auf Erteilung eines neuen Jagdscheins während der Dauer der Sperrfrist dahin zu überprüfen, ob der für die Entziehung des Jagdscheins maßgebende Grund noch besteht, sie kann vielmehr die Versagung allein mit der Sperrfrist begründen (vgl. auch BVerwG, U.v. 22.4.1982 - 3 C 35/81 - juris Rn. 18).
  • VG München, 23.09.2020 - M 7 K 19.5903

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und Einziehung des

    Die Wirkung einer Sperrfrist gemäß § 18 Satz 3 BJagdG erschöpft sich darin, dass - für den Fall ihrer Unanfechtbarkeit - die Jagdbehörde nicht verpflichtet ist, einen Antrag auf Erteilung eines neuen Jagdscheins während der Dauer der Sperrfrist dahin zu überprüfen, ob der für die Entziehung des Jagdscheins maßgebende Grund noch besteht, sie kann vielmehr die Versagung allein mit der Sperrfrist begründen (vgl. auch BVerwG, U.v. 22.4.1982 - 3 C 35/81 - juris Rn. 18).
  • VG München, 13.07.2021 - M 7 K 20.3073

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund Verurteilung zu einer Geldstrafe

    Eine im Wege gerichtlicher Kontrolle stattfindende "Herabsetzung" einer solchermaßen gar nicht festgesetzten Frist ist deshalb weder möglich noch veranlasst (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 ZB 19.69 - juris Rn. 10; so auch bereits BVerwG, U.v. 22.4.1982 - 3 C 35/81 - juris Rn. 21).
  • VG Münster, 04.11.2011 - 1 K 2399/10

    Fehlende charakterliche Eignung für die Erteilung eines Jagdscheins aufgrund

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1982 - 3 C 35/81 -, juris.
  • VG Hannover, 15.02.2011 - 6 A 3553/10

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Schulträger;

    Selbst der Entstehungsgeschichte der Vorschrift kommt nur insoweit Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach dem Wortlaut und Sinnzusammenhang bereits ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt (BVerwG, Urt. vom 22.04.1982 - 3 C 35/81 -, BVerwGE 65, 233, 236 f.).
  • BVerwG, 24.08.1982 - 2 B 127.81

    Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels - Verletzung des Anspruchs

  • VG Würzburg, 23.10.2020 - W 9 K 19.1489

    Sperrfrist für die Wiedererteilung eines Jagdscheins

  • VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 08.1405

    Kurbeitragsrecht; Aufenthalt zu Kur- und Erholungszwecken; keine Befreiung trotz

  • VG Ansbach, 12.10.2011 - AN 15 K 11.01496

    Rechtswidrige Verhängung einer Sperrfrist; rechtmäßige Aufforderung zur Rückgabe

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