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   AG Bühl, 29.08.2011 - 3 C 359/08   

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https://dejure.org/2011,56305
AG Bühl, 29.08.2011 - 3 C 359/08 (https://dejure.org/2011,56305)
AG Bühl, Entscheidung vom 29.08.2011 - 3 C 359/08 (https://dejure.org/2011,56305)
AG Bühl, Entscheidung vom 29. August 2011 - 3 C 359/08 (https://dejure.org/2011,56305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Mietminderung aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Mangels; Voraussetzungen an die Darlegung eines Nutzungsausfallschadens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Vermieters auf Zahlung der restlichen Miete und Nachzahlung von Nebenkosten nach der Räumung der Mietwohnung; Nutzungsausfallschaden wegen verspäteter Räumung der Mietsache nach Beendigung eines Mietverhältnisses; Erstattung der Kosten eines vorgerichtlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Vermieters auf Zahlung der restlichen Miete und Nachzahlung von Nebenkosten nach der Räumung der Mietwohnung; Nutzungsausfallschaden wegen verspäteter Räumung der Mietsache nach Beendigung eines Mietverhältnisses; Erstattung der Kosten eines vorgerichtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietminderung und das Verschulden des Mieters

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 15.10.2010 - 65 S 136/10
    Auszug aus AG Bühl, 29.08.2011 - 3 C 359/08
    Dies ergibt sich aus den nachfolgenden Überlegungen: Für die Berechnung der Mietminderung muss das Gericht das Maß der Beeinträchtigung des Gebrauchswerts im jeweiligen betroffenen Raum ermitteln und dieses ins Verhältnis mit der gesamten Wohnung setzen, wobei einzelne Quoten für verschiedene Räume gebildet werden können (ebenso LG Berlin, Urteil vom 15.10.2010, Az. 65 S 136/10).

    In der Rechtsprechung finden sich zahlreiche Beispiele, in denen für Schimmelbefall, welcher nicht zu einer nachgewiesenen Gesundheitsgefährdung führte, zu einer Minderung des Mietzinses von insgesamt 20 % führte (vgl. LG Berlin, Urteil vom 15.10.2010, Az. 65 S 136/10; LG Berlin, Urteil vom 26.11.2010, Az. 63 S 188/10; AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 11.05.2007, Az. 9 C 174/06).

  • AG Königs Wusterhausen, 11.05.2007 - 9 C 174/06

    Mietminderung: Verursachung der Schimmelpilzbildung durch ein falsches Heizungs-

    Auszug aus AG Bühl, 29.08.2011 - 3 C 359/08
    In der Rechtsprechung finden sich zahlreiche Beispiele, in denen für Schimmelbefall, welcher nicht zu einer nachgewiesenen Gesundheitsgefährdung führte, zu einer Minderung des Mietzinses von insgesamt 20 % führte (vgl. LG Berlin, Urteil vom 15.10.2010, Az. 65 S 136/10; LG Berlin, Urteil vom 26.11.2010, Az. 63 S 188/10; AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 11.05.2007, Az. 9 C 174/06).
  • LG Berlin, 15.06.2009 - 67 S 279/08
    Auszug aus AG Bühl, 29.08.2011 - 3 C 359/08
    Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn der Schimmel nur teilweise durch ein Verschulden des Vermieters bzw. bauliche Mängel verursacht wird, teilweise oder überwiegend jedoch durch ein fehlerhaftes Nutzungsverhalten des Mieters (ebenso LG Berlin, Urteil vom 04.06.2009, Az. 67 S 279/08; LG Hannover, Urteil vom 27.01.1982, Az. 11 S 322/81).
  • LG Berlin, 26.11.2010 - 63 S 188/10

    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - Erklärungswert

    Auszug aus AG Bühl, 29.08.2011 - 3 C 359/08
    In der Rechtsprechung finden sich zahlreiche Beispiele, in denen für Schimmelbefall, welcher nicht zu einer nachgewiesenen Gesundheitsgefährdung führte, zu einer Minderung des Mietzinses von insgesamt 20 % führte (vgl. LG Berlin, Urteil vom 15.10.2010, Az. 65 S 136/10; LG Berlin, Urteil vom 26.11.2010, Az. 63 S 188/10; AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 11.05.2007, Az. 9 C 174/06).
  • LG Hannover, 27.01.1982 - 11 S 322/81

    Mietminderung bei Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildung

    Auszug aus AG Bühl, 29.08.2011 - 3 C 359/08
    Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn der Schimmel nur teilweise durch ein Verschulden des Vermieters bzw. bauliche Mängel verursacht wird, teilweise oder überwiegend jedoch durch ein fehlerhaftes Nutzungsverhalten des Mieters (ebenso LG Berlin, Urteil vom 04.06.2009, Az. 67 S 279/08; LG Hannover, Urteil vom 27.01.1982, Az. 11 S 322/81).
  • LG Lübeck, 17.11.2017 - 14 S 107/17

    Mietminderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietwohnung

    Auch wenn der Schimmel nur teilweise oder überwiegend durch ein fehlerhaftes Nutzungsverhalten des Mieters mit verursacht wurde und nur teilweise aus der Sphäre des Vermieters stammt, liegt ein zur Geltendmachung der Mängelrechte berechtigender Mietmangel vor (LG Berlin, Urteil vom 04. Juni 2009, 67 S 279/08 LG Hannover, Urteil vom 27. Januar 1982, 11 S 322/81 AG Bühl, Urteil vom 29. August 2011, 3 C 359/08, jeweils zitiert nach juris; Lützenkirchen, MietR, § 536 Rn. 123 m.w.N.).
  • LG Lübeck, 07.05.2018 - 14 S 260/15

    Schimmel ist immer Mietmangel!

    Die Kammer hat insoweit ferner berücksichtigt, dass auch dann, wenn der Schimmel nur teilweise oder überwiegend durch ein fehlerhaftes Nutzungsverhalten des Mieters mitverursacht wurde und nur teilweise aus der Sphäre des Vermieters stammt, ein zur Geltendmachung der Mängelrechte berechtigender Mietmangel vorliegt (LG Berlin, Urteil vom 04. Juni 2009, 67 S 279/08 LG Hannover, Urteil vom 27. Januar 1982, 11 S 322/81 AG Bühl, Urteil vom 29. August 2011, 3 C 359/08; Lützenkirchen, MietR, § 536 Rn. 123 m.w.N.).

    Mehrere für einen Mangel kausale Ursachen sind erst im Rahmen der Bemessung der Minderungsquote nach dem Rechtsgedanken des § 254 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen (LG Berlin, Urteil vom 04. Juni 2009, - 67 S 279/08 - AG Bürr, Urteil vom 29. August 2011, - 3 C 359/08 - LG Lübeck, Urteil vom 17.11.2017, - 14 S 107/17 -).

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