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   BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07   

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https://dejure.org/2008,969
BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07 (https://dejure.org/2008,969)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2008 - 3 C 37.07 (https://dejure.org/2008,969)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 (https://dejure.org/2008,969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VZOG § 8 Abs. 4 Satz 2; BGB §§ 195, 199
    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Bereicherungsanspruch; Eingriffskondiktion; Verjährung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VZOG § 8 Abs. 4 Satz 2
    Analogie; Bereicherungsanspruch; Bereicherungsanspruch; Eingriffskondiktion; Eingriffskondiktion; Erlösauskehr; Erlösauskehr; Erlösherausgabe; Erlösherausgabe; Herausgabeanspruch; Herausgabeanspruch; Regelverjährung; Verjährung; Verjährungsfrist; Vermögenszuordnung; ...

  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Herausgabeanspruchs nach § 8 Abs. 4 S. 2 Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG); Rechtsnatur des Herausgabeanspruchs nach § 8 Abs. 4 S. 2 VZOG; Zulässigkeit einer analogen Anwendung der Verjährungsvorschriften für den § 816 Abs. 1 S. 1 BGB auf einen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung des Erlösauskehranspruchs

  • Judicialis

    BGB § 195 a.F.; ; BGB § 195; ; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 199; ; BGB § 816 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; VwVfG § 53; ; VZOG § 8 Abs. 4 S. 1, 2; ; VZOG § 8 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögenszuordnungsrecht: ermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Bereicherungsanspruch; Eingriffskondiktion; Verjährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 132, 324
  • NJW-RR 2009, 950 (Ls.)
  • NJ 2009, 132
  • DVBl 2009, 445
  • DÖV 2009, 379
 
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Wird zitiert von ... (126)

  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 3.16

    Kurze Verjährung bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen

    Fehlen einschlägige öffentlich-rechtliche Spezialregelungen, ist weiterhin im Wege der Analogie nach dem Gesamtzusammenhang der für den jeweiligen Anspruch maßgebenden Rechtsvorschriften und der Interessenlage zu beurteilen, welche Verjährungsregelung als die "sachnächste" heranzuziehen ist (BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - 2 C 10.05 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 45 = juris Rn. 19, vom 15. Mai 2008 - 5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153 Rn. 26 und vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324 Rn. 8).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht für beamtenrechtliche Erstattungsansprüche - etwa aus § 12 BBesG -, für Erstattungsansprüche aus dem Bereich des Wohngeldrechtes und für einen Ersatzanspruch nach Art. 104a Abs. 2 GG die kurze dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB n.F. angewendet hat (Urteile 15. Juni 2006 - 2 C 10.05 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 45 = juris Rn. 19, vom 15. Mai 2008 - 5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153 Rn. 27 und vom 15. Juli 2016 - 9 A 16.15 - NVwZ 2017, 56 und juris Rn. 34 ff.), steht dies deshalb nicht in Widerspruch dazu, etwa Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vermögenszuordnungsgesetz einer dreißigjährigen Verjährungsfrist zu unterwerfen (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324 Rn. 13 und vom 22. März 2012 - 3 C 21.11 - BVerwGE 142, 219 Rn. 38).

    Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in der Vergangenheit auf öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche in Ermangelung spezieller Verjährungsregeln die für bürgerlich-rechtliche Bereicherungsansprüche geltenden Verjährungsvorschriften, insbesondere die früher geltende dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. angewendet (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324 Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Zwar hat die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angenommen, dass die Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. in Ermangelung einschlägiger spezieller Verjährungsregelungen eine zutreffende Konkretisierung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens in Abwägung gegen den Grundsatz der gesetzmäßigen Verwaltung darstellen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324 Rn. 8, 13).
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Der Anspruch einer KK gegen einen Krankenhausträger auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung unterliegt einer vierjährigen Verjährung (stRspr, vgl zB BSG SozR 4-7610 § 204 Nr. 2 RdNr 12; BSGE 112, 141 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 8, RdNr 39; BSGE 98, 142 = SozR 4-2500 § 276 Nr. 1, RdNr 25; zum - nach einhelliger Rspr aller betroffener Senate des BSG - zugrunde liegenden allgemeinen Rechtsprinzip der Verjährung im Leistungserbringungsrecht vgl ausführlich Urteil des erkennenden Senats vom 21.4.2015 - B 1 KR 11/15 R - für SozR vorgesehen; entsprechend generell für das öffentliche Recht BVerwGE 132, 324 RdNr 12) .
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