Rechtsprechung
AG Emmendingen, 24.06.2013 - 3 C 38/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einseitige Beschränkung des Rechts zur Benutzung einee Waschmaschine und einen Wäschetrockner in der Mietwohnung; Einseitige Änderung des vertraglich vereinbarten Umfangs des zulässigen Gebrauchs der Mietsache durch eine übersandte Hausordnung; Wirksamkeit einer Klausel ...
- mietrechtsiegen.de
Kann die Hausordnung einseitig bei sachlichem Grund geändert werden?
- RA Kotz
Hausordnung - Änderung aufgrund einer Mietvertragsklausel möglich?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermieter darf Umfang des Mietgebrauchs nachträglich nicht ändern!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Emmendingen, 24.06.2013 - 3 C 38/13
- LG Freiburg, 10.12.2013 - 9 S 60/13
Papierfundstellen
- ZMR 2013, 893
Wird zitiert von ...
- LG Freiburg, 10.12.2013 - 9 S 60/13
Feststellungsklage: Berechtigung zum Aufstellen und Betreiben einer automatischen …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Emmendingen vom 24.06.2013 - 3 C 38/13 - wird zurückgewiesen.