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   BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98   

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BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98 (https://dejure.org/1999,1570)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1999 - 3 C 39.98 (https://dejure.org/1999,1570)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1999 - 3 C 39.98 (https://dejure.org/1999,1570)
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Frischzellenverordnung (BVerwG)

§ 43 VwGO, Rechtsschutz gegen Bundesrechtsverordnung, Rechtsschutzinteresse bei anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren (Hinweis: vgl. das Verfahren BVerfG, «Frischzellen»)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage - Vorbeugender Rechtsschutz - Qualifiziertes Feststellungsinteresse - Aussetzung der Verordnung

  • Judicialis

    VwGO § 43 Abs. 1; ; Frischzellen-Verordnung § 1; ; Frischzellen-Verordnung § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 43 Abs. 1; Frischzellen-Verordnung § 1 § 2
    Feststellungsklage; vorbeugender Rechtsschutz; qualifiziertes Feststellungsinteresse bei Aussetzung der beanstandeten Verordnung durch das Bundesverfassungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12, 74 Abs. 1 Nr. 19 GG; §§ 32, 90 BVerfGG; 43 Abs. 1 VwGO
    Verwaltungsprozessrecht, Verfassungsrecht, Kompetenzkonforme Auslegung einer VO-Ermächtigung; Rechtsschutz in der Hauptsache nach einstweiliger Anordnung durch das BVerfG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1168 (Ls.)
  • DVBl 2000, 636
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98
    In seinem Urteil vom 13. Januar 1969 - BVerwG I C 86.64 - (Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31) hat das Bundesverwaltungsgericht zwar die dort ausgesprochene Androhung einer Strafanzeige als den Umstand angesehen, der die erforderliche Konkretisierung des Rechtsverhältnisses herbeiführte.

    Die Schutzwirkung, die von einem entsprechenden Urteil im Hinblick auf die Beurteilung der strafrechtlichen Schuldfrage ausgehen kann (vgl. Urteil vom 13. Januar 1969 - BVerwG I C 86.64 - a.a.O. S. 2), würde sich hier schon aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergeben.

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98
    Das Erfordernis einer Verdichtung der Rechtsbeziehungen zu einem "konkreten" Rechtsverhältnis rechtfertigt sich aus dem Anliegen, den Verwaltungsgerichten nicht die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen aufzubürden (vgl. Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77 S. 207, 211).

    Dieses Interesse ist nicht gegeben, wenn es an einer begründeten Besorgnis für die Rechtsstellung eines Klägers fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88

    Feststellungsklage: Konkretes Rechtsverhältnis - Beamtenversorgung:

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben sich rechtliche Beziehungen nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. u.a. Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG VI C 57.66 - BVerwGE 38 S. 346, 347; vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 23.88 - NJW 1990 S. 1866; vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - BVerwGE 89 S. 327, 329 f.; vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 - BVerwGE 100 S. 262, 264 f.).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben sich rechtliche Beziehungen nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. u.a. Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG VI C 57.66 - BVerwGE 38 S. 346, 347; vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 23.88 - NJW 1990 S. 1866; vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - BVerwGE 89 S. 327, 329 f.; vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 - BVerwGE 100 S. 262, 264 f.).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben sich rechtliche Beziehungen nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. u.a. Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG VI C 57.66 - BVerwGE 38 S. 346, 347; vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 23.88 - NJW 1990 S. 1866; vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - BVerwGE 89 S. 327, 329 f.; vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 - BVerwGE 100 S. 262, 264 f.).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben sich rechtliche Beziehungen nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. u.a. Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG VI C 57.66 - BVerwGE 38 S. 346, 347; vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 23.88 - NJW 1990 S. 1866; vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - BVerwGE 89 S. 327, 329 f.; vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 - BVerwGE 100 S. 262, 264 f.).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

    Feststellungsklagen, die die Wirksamkeit der Frischzellen-Verordnung betrafen, wurden von den Verwaltungsgerichten als unzulässig angesehen, weil sie ohne das zu fordernde hinreichend konkrete Rechtsverhältnis gegenüber den landesrechtlichen Arzneimittelbehörden der Sache nach eine Normenkontrolle zum Gegenstand hätten (vgl. dazu zuletzt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1999 - 3 C 39.98 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2017 - 13 B 762/17
    Soweit aufgrund der ausdrücklich hervorgehobenen Vorläufigkeit der Erklärung der Bundesnetzagentur die Möglichkeit im Raum steht, dass diese ihre Einstellung in der Zukunft ändert, ist es der Antragstellerin auch unter Berücksichtigung des sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebenden Gebots effektiven Rechtsschutzes zumutbar, eine solche Entwicklung abzuwarten, allzumal sich die Frage nach der Möglichkeit vorbeugenden Rechtsschutzes - ggf. auch im Wege eines erneuten Eilverfahrens - in einem solchen Fall grundsätzlich neu stellen würde; vgl. zu einem Hauptsacheverfahren BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1985 - 3 C 28.84 - NVwZ 1986, 35 = Juris Rn. 15 und Urteil vom 30. September 1999 - 3 C 39.98 - DVBl. 2000, 636 = Juris Rn. 26.

    Da weder die Staatsanwaltschaft, noch das Strafgericht bei der Beurteilung einer etwaigen Strafbarkeit nach §§ 258, 13 StGB formell oder materiell an die verwaltungsgerichtliche Entscheidung zum Nichtbestehen der streitbefangenen Pflichten gebunden wären und sich das qualifizierte Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin insoweit allein aus dem Einfluss ergäbe, den die verwaltungsgerichtliche Entscheidung auf die strafrechtliche Beurteilung und insbesondere die Beurteilung der Schuldfrage durch die Staatsanwaltschaft bzw. das Strafgericht haben kann, vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 1969 - 1 C 86.64 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31 S. 2 f. = Juris Rn. 19 und vom 30. September 1999 - 3 C 39.98 - DVBl. 2000, 636 = Juris Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 31. Januar 1996 - 13 A 6644/95 - NVwZ-RR 1997, 264 = Juris Rn. 4 und Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 13 A 929/10 - Juris Rn. 13 f.; Schenke/Roth, Die verwaltungsgerichtliche Feststellung strafbewehrter verwaltungsrechtlicher Pflichten, Wirtschaft und Verwaltung 1997, 81 m.w.N.; anderes folgt entgegen der Rechtsauffassung der Antragstellerin auch nicht aus VerfGH Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2003 - 34/00 - Juris, ginge eine unmittelbar zugunsten der Antragstellerin ergehende (erneute) verwaltungsgerichtliche Entscheidung nicht über die Schutzwirkung hinaus, die für die Antragstellerin bereits aus der Entscheidung des Senats vom 22. Juni 2017 und der ausdrücklich in Reaktion auf deren über den Einzelfall hinausgehender Begründung ergangenen Erklärung der Bundesnetzagentur vom 28. Juni 2017, vorläufig bis zu einer Klärung der streitigen Rechtsfragen in einem Hauptsacheverfahren gegenüber allen verpflichteten Unternehmen von einer Durchsetzung der streitbefangenen Rechtspflichten abzusehen, folgt.

  • VG Trier, 23.04.2009 - 5 K 43/09

    Bezeichnung als "bekömmlicher" Wein nicht erlaubt

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. September 1999 - 3 C 39/98 -, DVBl. 2000, S. 636 m.w.N.) haben sich rechtliche Beziehungen dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist.

    Es muss ein spezielles auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse bestehen, das heißt, es muss eine begründete Besorgnis bestehen, bei der Vornahme der beabsichtigten Handlung nicht zumutbaren Rechtsfolgen ausgesetzt zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1999 a.a.O.).

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