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AG Mannheim, 20.01.2012 - 3 C 392/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unmittelbare Haftung der Kommune für Schäden bei einer hoheitlich in Auftrag gegebenen Abschleppmaßnahme
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Falschparker - und die Haftung des Abschleppunternehmens
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 20.01.2012 - 3 C 392/11
- LG Mannheim, 27.07.2012 - 1 S 19/12
- BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Arnsberg, 13.04.1999 - 5 S 7/99
Haftungsverteilung bei Kollision im Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereich
Auszug aus AG Mannheim, 20.01.2012 - 3 C 392/11
Dies hat zur Folge, daß auch eine Halterhaftung des Abschleppunternehmens nach § 7 Abs. 1 StVG ausscheidet, wenn die Beschädigung des abgeschleppten Fahrzeuges nicht bei dem Betrieb, sondern aufgrund einer unsachgemäßen Durchführung des Abschleppvorganges erfolgte (vgl. hierzu LG Frankfurt, DAR 2000, 268).