Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.01.2006

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   BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05   

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BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05 (https://dejure.org/2006,1397)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2006 - 3 C 40.05 (https://dejure.org/2006,1397)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 3 C 40.05 (https://dejure.org/2006,1397)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    LFGB § 2 Abs. 2, § 54; AMG § 2 Abs. 1; VO (EG) 178/2001 Art. 2; RiLi 2001/83/EG Art. 1
    Arzneimittel; Nahrungsergänzungsmittel; Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit; pharmakologische Wirkung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LFGB § 2 Abs. 2, § 54
    Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit; Arzneimittel; Nahrungsergänzungsmittel; pharmakologische Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Arzneimittelrechtliche Behandlung eines Produkts in Deutschland bei gleichzeitiger Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft; Pharmakologische Gesamtwirkung von Stoffen bei der Beurteilung eines Arzneimittels; ...

  • Judicialis

    LFGB § 2 Abs. 2; ; LFGB § 54; ; AMG § 2 Abs. 1; ; VO (EG) 178/2001 Art. 2; ; RiLi 2001/83/EG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 591
  • DVBl 2007, 851 (Ls.)
  • DÖV 2007, 1026
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 38.06

    Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die Abgrenzung der

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05
    Diese Kontroverse rechtfertigt es jedoch - anders als in dem zeitgleich entschiedenen Verfahren BVerwG 3 C 38.06 - nicht, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, wie das Arzneimittel nach der Funktion im Lichte der jetzigen Definition von anderen Erzeugnissen wie den Lebensmitteln abzugrenzen sei.
  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05
    In seinem Urteil vom 9. Juni 2005 (Rs C-211/03, C-299/93 und C-316/03 bis C-318/03 "HLH und Orthica" - Slg. I-5141, 5218) hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts sei es möglich, dass bei der Einstufung von Erzeugnissen als Arzneimittel oder als Lebensmittel noch Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestünden; der Umstand, dass ein Erzeugnis in einem anderen Mitgliedstaat als Lebensmittel eingestuft sei, hindere somit nicht, ihm im Einfuhrmitgliedstaat dann die Eigenschaft eines Arzneimittels zuzuerkennen, wenn es die entsprechenden Merkmale aufweise.
  • EuGH, 16.04.1991 - C-112/89

    Upjohn / Farzoo

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05
    Seiner Rechtsprechung ist aber zu entnehmen, dass damit eine nennenswerte Auswirkung auf den Stoffwechsel und die Beeinflussung der Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers gemeint waren (Urteil vom 16. April 1991 - Rs C-112/89 - Slg. I-1703, Rn. 17 - 22; vgl. dazu Pfortner, PharmR 2004, 388, 392).
  • OLG München, 19.01.2006 - 29 U 3361/05

    Pflanzliche Sterole

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05
    Dies korrespondiert mit der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte, eine pharmakologische Wirkung liege vor, wenn die Wirkungen eines Produkts über dasjenige hinausgehen, was physiologisch auch durch Nahrungsaufnahme im menschlichen Körper ausgelöst wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 34/01 - BGHZ 151, 286 ; OLG München, Urteil vom 19. Januar 2006 - 29 U 3 361/05 - ZLR 2006, 621, 627).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05
    Dies korrespondiert mit der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte, eine pharmakologische Wirkung liege vor, wenn die Wirkungen eines Produkts über dasjenige hinausgehen, was physiologisch auch durch Nahrungsaufnahme im menschlichen Körper ausgelöst wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 34/01 - BGHZ 151, 286 ; OLG München, Urteil vom 19. Januar 2006 - 29 U 3 361/05 - ZLR 2006, 621, 627).
  • BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 19.18

    Berücksichtigung möglicher Gesundheitsrisiken bei der Abgrenzung von

    Die Beklagte darf den Antrag nur ablehnen, wenn ein Versagungsgrund gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 C 40.05 - Buchholz 418.710 LFGB Nr. 2 Rn. 14; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Band II, Stand: März 2019, C 102 § 54 Rn. 46).

    Deren Art. 128 bestimmt aber, dass Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien als Bezugnahmen auf die neue Richtlinie gelten, so dass die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nunmehr die Arzneimitteldefinition in Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG für die Ausgrenzung der Arzneimittel aus den Lebensmitteln für verbindlich erklärt (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 C 40.05 -Buchholz 418.710 LFGB Rn. 15).

    Der Umstand, dass die streitgegenständlichen Produkte in Österreich mit Billigung der dortigen Behörden als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht werden, bedeutet daher nicht, dass sie auch in Deutschland entsprechend eingestuft werden müssten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 C 40.05 - Buchholz 418.710 LFGB Rn. 17).

    Richtig ist zwar, dass für die Beurteilung der physiologischen Auswirkung auf das Produkt insgesamt abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 C 40.05 - Buchholz 418.710 LFGB Nr. 2 Rn. 26).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Aus denselben Gründen findet sich in der zweiten Definition das bekannte Funktionsarzneimittel wieder (Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 40.05 - Buchholz 418.710 LFGB Nr. 2 Rn 18).

    In seinem Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 40.05 - (a.a.O. Rn. 22) hat der Senat ausgeführt, die pharmakologische Wirkung stelle eine gezielte Steuerung von Körperfunktionen von außen dar; sie sei nicht mit der unspezifischen Aufnahme von Nährstoffen über natürliche Nahrungsmittel vergleichbar, bei der der Körper die benötigten Bestandteile selbst identifiziere und modifiziere.

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    Die Verweisung in der BasisVO ist danach als dynamische Verweisung auf die geltende Arzneimitteldefinition im Gemeinschaftskodex zu verstehen (vgl BVerwG, Urteil vom 14.12.2006 - 3 C 40.05 - Buchholz 418.710 LFGB Nr. 2 RdNr 15 = NVwZ 2007, 591), also auf Art. 1 EGRL 2001/83 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (idF der ÄnderungsEGRL 2004/27).
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   BVerwG, 24.01.2006 - 3 C 40.05   

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https://dejure.org/2006,73926
BVerwG, 24.01.2006 - 3 C 40.05 (https://dejure.org/2006,73926)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2006 - 3 C 40.05 (https://dejure.org/2006,73926)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 3 C 40.05 (https://dejure.org/2006,73926)
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