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   BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09   

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BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09 (https://dejure.org/2010,962)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2010 - 3 C 42.09 (https://dejure.org/2010,962)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2010 - 3 C 42.09 (https://dejure.org/2010,962)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    StVO § 2 Abs. 4 Satz 2, § 39 Abs. 1, § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 9 Satz 1 und 2; Zeichen 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg)
    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr; Fahrradfahrer; Fahrradverkehr; gemeinsamer Fuß- und Radweg; Fahrbahn; Zeichen 240; Verkehrszeichen; Verkehrsschild; besondere örtliche Verhältnisse; qualifizierte Gefahrenlage; das ...

  • openjur.de

    §§ 45 Abs. 2 Satz 1, 45 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 4 Satz 2 StVO
    Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt

  • openjur.de

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr; Fahrradfahrer; Fahrradverkehr; gemeinsamer Fuß- und Radweg; Fahrbahn; Zeichen 240; Verkehrszeichen; Verkehrsschild; besondere örtliche Verhältnisse; qualifizierte Gefahrenlage; das ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVO § 2 Abs. 4 Satz 2
    Anfechtungsklage; Beschränkung des fließenden Verkehrs; Fahrbahn; Fahrradfahrer; Fahrradverkehr; Radfahrer; Radverkehr; Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Rechtsgutbeeinträchtigung; Verbot des fließenden Verkehrs; Verkehrsbeschränkung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 4 S 2 StVO, § 39 Abs 1 StVO, § 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 9 S 1 StVO, § 45 Abs 9 S 2 StVO
    Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; qualifizierte Gefahrenlage

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht im Falle des Bestehens einer aufgrund der örtlichen Verhältnisse bestehenden und das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigenden Gefahrenlage; Errichtung von Radwegen nach Erforderlichkeit derselben ...

  • rewis.io

    Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; qualifizierte Gefahrenlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; qualifizierte Gefahrenlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 45 Abs. 1 S. 1; StVO § 45 Abs. 9 S. 2
    Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht im Falle des Bestehens einer aufgrund der örtlichen Verhältnisse bestehenden und das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigenden Gefahrenlage; Errichtung von Radwegen nach Erforderlichkeit derselben ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Radwegebenutzungspflicht nur bei qualifizierter Gefahrenlage zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Radwegbenutzungspflicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Radwegebenutzungspflicht - nicht immer!

  • tagesschau.de-Archiv (Pressebericht, 19.11.2010)

    Folgen des Radweg-Urteils: Freie Fahrt für Radfahrer - oder nicht?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine generelle Radwegebenutzungspflicht

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine zwingende Radwegbenutzungspflicht - Auch nicht bei Anordnung mit Verkehrszeichen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 138, 159
  • NJW 2011, 1527
  • NZV 2011, 363
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO, der durch die Anfügung von § 45 Abs. 9 StVO zwar modifiziert und ergänzt, nicht aber ersetzt worden ist (vgl. Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41), können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.

    a) § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO setzt für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage voraus, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere: Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt (vgl. Urteile vom 5. April 2001 a.a.O. und vom 23. September 2010).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    Verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen - zu denen auch das hier in Rede stehende Zeichen 240 gehört - sind regelmäßig den Dauerverwaltungsakten zuzurechnen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 21. August 2003 - BVerwG 3 C 15.03 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 19 m.w.N.).

    Maßgeblich für den Erfolg einer Anfechtungsklage ist daher regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (stRspr; vgl. für verkehrsbeschränkende Anordnungen u.a. Urteile vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 24 S. 13 f. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 31 S. 18, vom 21. August 2003 a.a.O. sowie zuletzt vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 32 und 37.09 - bislang n.v.), hier also der 11. August 2009.

  • BVerwG, 31.05.2001 - 3 B 183.00

    Fahrrad-Rikscha

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    In solchen Fällen dient die Trennung von motor- und muskelbetriebenen Fahrzeugen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2001 - BVerwG 3 B 183.00 - Buchholz 442.151 § 2 StVO Nr. 2).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    Doch wurde ihm auch insofern die Möglichkeit einer Anfechtungsklage jedenfalls dadurch wieder eröffnet, dass die Widerspruchsbehörde über sein Überprüfungs- und Aufhebungsbegehren in der Sache entschieden hat, ohne sich auf die Bestandskraft der Regelung zu berufen (vgl. etwa Urteil vom 27. Februar 1963 - BVerwG 5 C 105.61 - BVerwGE 15, 306 = Buchholz 436.0 § 122 BSHG Nr. 1 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    Maßgeblich für den Erfolg einer Anfechtungsklage ist daher regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (stRspr; vgl. für verkehrsbeschränkende Anordnungen u.a. Urteile vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 24 S. 13 f. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 31 S. 18, vom 21. August 2003 a.a.O. sowie zuletzt vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 32 und 37.09 - bislang n.v.), hier also der 11. August 2009.
  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186

    Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    - Bayerischer VGH München - 11.08.2009 - AZ: VGH 11 B 08.186.
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    Maßgeblich für den Erfolg einer Anfechtungsklage ist daher regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (stRspr; vgl. für verkehrsbeschränkende Anordnungen u.a. Urteile vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 24 S. 13 f. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 31 S. 18, vom 21. August 2003 a.a.O. sowie zuletzt vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 32 und 37.09 - bislang n.v.), hier also der 11. August 2009.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17

    Anspruch einer Gemeinde auf straßenverkehrsrechtliche Umsetzung eines

    Besondere örtliche Verhältnisse können bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen u. a. in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 - 3 C 42.09 - BVerwGE 138, 159 m. w. N.).
  • VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20

    Eilantrag gegen sog. Pop-up-Radwege erfolgreich

    Hierbei können auch Umstände berücksichtigt werden, die erst nach Erlass der verkehrsregelnden Anordnung eingetreten sind, da es für die rechtliche Beurteilung von Verkehrszeichen als Dauerverwaltungsakte - abweichend von dem Grundsatz, dass bei Anfechtungsklagen regelmäßig auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist - maßgebend auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - BVerwG 3 C 42/09 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Hannover, 17.07.2019 - 7 A 7457/17

    Anfechtung Zusatzzeichen; Mindestabstand; Verwaltungsvorschrift

    Ihm wurde jedoch die Möglichkeit einer Anfechtungsklage dadurch wiedereröffnet, dass die Beklagte über sein Überprüfungs- und Aufhebungsbegehren durch die Ablehnung seines Antrags vom 23. November 2016 mit dem angegriffenen Bescheid vom 11. August 2017, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist, in der Sache entschieden hat, ohne sich auf die Bestandskraft der Regelung zu berufen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 8. November 2010 - 3 C 42.09 -, www.bverwg.de, Rn. 13 m.w.N.; VG Köln, Urteil vom 8. Mai 2015 - 18 K 189/14 - juris, Rn. 32).

    Verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen - zu denen auch die hier in Rede stehenden Verkehrszeichen 244.1 und 244.2 gehören - sind den Dauerverwaltungsakten zuzurechnen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 3 C 42/09 -, juris, Rn. 14 m.w.N.).

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