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   AG Neu-Ulm, 21.12.2015 - 3 C 427/15   

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AG Neu-Ulm, 21.12.2015 - 3 C 427/15 (https://dejure.org/2015,54442)
AG Neu-Ulm, Entscheidung vom 21.12.2015 - 3 C 427/15 (https://dejure.org/2015,54442)
AG Neu-Ulm, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 3 C 427/15 (https://dejure.org/2015,54442)
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  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 21.12.2015 - 3 C 427/15
    1 BGB zu ersetzen, soweit die Begutachtung zur GeltendmachunQ von Schadensersatzansprüchen erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGHZ 115, 364; BGH VersR 2014, 474 m.w.N.).

    Als erforderlich sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten tätigen würde (BGH VersR 2014, 474).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 21.12.2015 - 3 C 427/15
    1 BGB zu ersetzen, soweit die Begutachtung zur GeltendmachunQ von Schadensersatzansprüchen erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGHZ 115, 364; BGH VersR 2014, 474 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 305/84

    Stillschweigende Rückabtretung einer Forderung

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 21.12.2015 - 3 C 427/15
    hat aber, als sie entsprechend ihrem Verlangen nach unmittelbarer Erfüllung durch die Klägerin deren Erfüllungsleistung entgegennahm, damit gleichzeitig stillschweigend und im Einverständnis mit der Klägerin die Forderung zurückabgetreten (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 977; H. P. Westermann in: Erman BGB, Kommentar, § 398 BGB Rn. 33 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 21.12.2015 - 3 C 427/15
    Solange für den Geschädigten als Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige etwa - wie hier nicht - sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zu Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger, bzw. dessen Haftpflichtversicherung regelmäßig Ausgleich an den Sachverständigen gezahlter Aufwendungen oder Freistellung hiervon verlangen (so OLG Naumburg, NZV 2006, 546, 548 m.w.N.; AG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.10.2014, 30 C 2874/14).
  • OLG München, 21.06.2013 - 10 U 1206/13

    Haftungsverteilung bei einer Vorfahrtverletzung

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 21.12.2015 - 3 C 427/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, die das Amtsgericht Neu-Uim teilt, ist hinsichtlich der Kostenpauschale ein Betrag von 25, 00 EUR angemessen (OLG München, Urteil vom 21.06.2013-10 U 1206/13-, juris).
  • OLG Schleswig, 08.01.2015 - 7 U 5/14

    Integritätsinteresse und Prognoserisiko bei uraltem Kfz

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 21.12.2015 - 3 C 427/15
    Es realisiert sich dann, wenn die Reparaturkosten sich im Verlaufe der Reparatur unerwartet erhöhen, so dass aus diesem Grunde die 130 %-Grenze überschritten wird (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.01.2015- 7 U 5/14 -, juris).
  • AG Frankfurt/Main, 24.07.2014 - 30 C 2874/14
    Auszug aus AG Neu-Ulm, 21.12.2015 - 3 C 427/15
    Solange für den Geschädigten als Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige etwa - wie hier nicht - sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zu Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger, bzw. dessen Haftpflichtversicherung regelmäßig Ausgleich an den Sachverständigen gezahlter Aufwendungen oder Freistellung hiervon verlangen (so OLG Naumburg, NZV 2006, 546, 548 m.w.N.; AG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.10.2014, 30 C 2874/14).
  • BGH, 23.09.1981 - VIII ZR 242/80

    Abtretung - Darlehn - Zessionar - Rückzahlung eines Darlehns - Keine Hingabe der

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 21.12.2015 - 3 C 427/15
    Wie der Bundesgerichtshof betont hat, kommt es dabei nicht so sehr auf die äußeren Erklärungen der Beteiligten und ihre Vorstellungen vom rechtlich Notwendigen an sondern darauf, welchen Zweck sie mit ihrem Verhalten erreichen wollen (BGH NJW 1982, 275, 276).
  • AG Nürnberg, 02.05.2008 - 34 C 1589/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berechnung der Kfz-Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 21.12.2015 - 3 C 427/15
    Dies war zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung angemessen und notwendig (vgl. AG Nümberg, Urteil vom 02.05.2008- 34 C 1589/08-, Rn. 8, juris; AG Gummersbach, Urteil vom 06.02.2007- 1 C 598/0 -, juris).
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