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   BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90   

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BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90 (https://dejure.org/1991,1406)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1991 - 3 C 45.90 (https://dejure.org/1991,1406)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1991 - 3 C 45.90 (https://dejure.org/1991,1406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsverordnung - Umlaufverfahren - Exportbeschränkung - Störung auswärtiger Beziehungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 121
  • NJW 1992, 2648
  • NVwZ 1992, 1085 (Ls.)
  • DVBl 1992, 1161
  • DVBl 1992, 2605
  • DÖV 1992, 445
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90
    Damit räumt die Verfassung der Regierung - ebenso wie in Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG dem Bundestag (vgl. dazu BVerfGE 44, 308 ; 70, 324 ) - die sogenannte Geschäftsordnungsautonomie ein.

    Dazu gehören insbesondere Vorschriften über die Beschlußfähigkeit und die bei Beschlüssen notwendigen Mehrheiten (vgl. BVerfGE 44, 308 ).

    Im Hinblick auf ihre Funktion und ihren Adressatenkreis ist bei dieser Auslegung, wie das Bundesverfassungsgericht für die Geschäftsordnung des Bundestages festgestellt hat (vgl. BVerfGE 1, 144 ; 44, 308 ), insbesondere die Tradition und Praxis heranzuziehen, wie sie durch die historische und politische Entwicklung geformt worden sind.

    Sie ist nur gegeben, wenn grundsätzlich alle Regierungsmitglieder in den Entscheidungsprozeß einbezogen werden und wenn jedem einzelnen von ihnen eine sachgerechte Möglichkeit der Mitwirkung eingeräumt wird (vgl. auch BVerfGE 44, 308 ).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90
    Dabei hält eine Ermächtigungsnorm der verfassungsrechtlichen Prüfung am Maßstab der zu Art. 80 Abs. 1 GG entwickelten Rechtsgrundsätze auch dann stand, wenn sich die dort geforderte Bestimmtheit durch Auslegung nach den allgemein gültigen Auslegungsmethoden ermitteln läßt (vgl. BVerfGE 58, 257 ).

    Geringere Anforderungen sind vor allem bei vielgestaltigen Sachverhalten zu stellen oder wenn zu erwarten ist, daß sich die tatsächlichen Verhältnisse alsbald ändern werden (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 76, 130 ).

    Andererseits muß die Bestimmtheit der Ermächtigungsnorm der Grundrechtsrelevanz der Regelung entsprechen, zu der ermächtigt wird; greift die Regelung erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein, so müssen höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung gestellt werden, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 62, 203 ).

  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90
    Für die Geschäftsordnung des Bundestages hat das Bundesverfassungsgericht aus dem Prinzip der Diskontinuität des Parlaments hergeleitet, daß die Geschäftsordnung jeweils nur für die Dauer der Wahlperiode des Bundestages gelte, der sie beschlossen hat (vgl. BVerfGE 1, 144 ).

    Im Hinblick auf ihre Funktion und ihren Adressatenkreis ist bei dieser Auslegung, wie das Bundesverfassungsgericht für die Geschäftsordnung des Bundestages festgestellt hat (vgl. BVerfGE 1, 144 ; 44, 308 ), insbesondere die Tradition und Praxis heranzuziehen, wie sie durch die historische und politische Entwicklung geformt worden sind.

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90
    Andererseits muß die Bestimmtheit der Ermächtigungsnorm der Grundrechtsrelevanz der Regelung entsprechen, zu der ermächtigt wird; greift die Regelung erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein, so müssen höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung gestellt werden, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 62, 203 ).
  • VG Darmstadt, 14.01.1988 - III/1 E 652/86

    Frage der Wirksamkeit von § 5a Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vom

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90
    Mit Urteil vom 14. Januar 1988 - III/1 E 652/86 - (NJW 1988 S. 2198) hat das Verwaltungsgericht unter Aufhebung des Bescheides des HZA vom 30. August 1984 dem Verpflichtungsantrag stattgegeben.
  • OLG Hamburg, 17.11.1975 - 2 Ss 45/74
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90
    Dem ist jedoch nicht zu folgen (ebenso u.a. OLG Hamburg, Beschluß vom 17. November 1975 - 2 Ss 45/74 Owi - NJW 1976 S. 1046; von Schenck, ZaöRV 1969 S. 288 ff.).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90
    Geringere Anforderungen sind vor allem bei vielgestaltigen Sachverhalten zu stellen oder wenn zu erwarten ist, daß sich die tatsächlichen Verhältnisse alsbald ändern werden (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 76, 130 ).
  • FG Hessen, 14.12.1984 - 7 K 427/84
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90
    Das Finanzgericht gelangte in seinem Urteil vom 14. Dezember 1984 - 7 K 427/84 - (NJW 1985 S. 1726 = DVBl. 1985 S. 348) nach der Vernehmung zweier sachverständiger Zeugen zu der Feststellung, daß die von der beabsichtigten Ausfuhr betroffene Anlage zur Herstellung chemischer Kampfstoffe nicht geeignet sei.
  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90
    Damit räumt die Verfassung der Regierung - ebenso wie in Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG dem Bundestag (vgl. dazu BVerfGE 44, 308 ; 70, 324 ) - die sogenannte Geschäftsordnungsautonomie ein.
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Dies ermöglicht sachgerechte, situationsbezogene Lösungen bei der Abgrenzung von Befugnissen des Gesetzgebers und der Exekutive (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 80, 1 ; BVerwGE 89, 121 ).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 45.90 -.

    f) Das Bundesverwaltungsgericht hob die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts auf und wies die Klage ab (BVerwGE 89, 121).

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Denn der Übergang von einer Anfechtungsklage sowie von einer Verpflichtungsklage zu einer statthaften Fortsetzungsfeststellungsklage stellt anerkanntermaßen keine Klageänderung dar (st.Rspr.; vgl. etwa Urteile vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 42.83 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 155 S. 57 ff. m.w.N. und vom 17. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 45.90 - Buchholz 451.81 § 7 AWG Nr. 1 S. 1 [15]).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 7 C 19.17

    Abwägung; Außenwirkung; Bearbeiter; Beratung; Bundesregierung;

    Die Geschäftsordnung der Bundesregierung enthält ungeachtet der umstrittenen Frage nach ihrer rechtlichen Qualifizierung als Verfassungssatzung, Norm "sui generis" oder "autonome Satzung" (offen gelassen in BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1991 - 3 C 45.90 - BVerwGE 89, 121 , juris Rn. 35) nur Regierungsinnenrecht und berechtigt und verpflichtet als solches nur die Mitglieder der Bundesregierung; das rechtliche Verhältnis zu anderen Bundesorganen oder zum Bürger betrifft sie nicht (vgl. Uhle/Müller-Franken, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 65 Rn. 49; Oldiges/Brinktrine, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 65 Rn. 38; Epping, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Stand 15. Mai 2018, Art. 65 Rn. 17; Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 15. Aufl. 2018, Art. 65 Rn. 9; Hermes, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 65 Rn. 47).

    Abweichendes folgt nicht daraus, dass bei der Auslegung der Geschäftsordnungen von Verfassungsorganen im Hinblick auf ihre Funktion und ihren Adressatenkreis insbesondere Tradition und Staatspraxis mit heranzuziehen sind, wie sie sich durch die historische und politische Entwicklung geformt haben (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1994 - 1 BvR 337/92 - BVerfGE 91, 148 , juris Rn. 119; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1991 - 3 C 45.90 - BVerwGE 89, 121 , juris Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Gesteigerte, über Art. 43 Abs. 1 Satz 2 GG hinausgehende Anforderungen an die Bestimmtheit eines Parlamentsgesetzes, das zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt, können sich allenfalls aus einzelnen grundrechtlichen Gewährleistungen ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.2015 - BVerwG 10 C 12.14 -, BVerwGE 151, 200, 206 f.; Urt. v. 17.10.1991 - BVerwG 3 C 45.90 -, BVerwGE 89, 121, 133 f. (jeweils zu Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00

    Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1981, a.a.O., S. 277 f.; VerfGH NRW, Urteil vom 24. August 1993, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1991 - 3 C 45.90 -, DVBl. 1992, 1161 (1163).
  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 29.94

    Abfallrecht: Gebühr für Entsorgungsbestätigung

    Dem entspricht aus der Sicht des betroffenen Bürgers die Funktion des Bestimmtheitsgebots, bereits durch die gesetzliche Ermächtigung deutlich genug voraussehbar zu machen, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die Rechtsverordnungen haben können ("Voraussehbarkeitsformel"; vgl. Beschlüsse vom 25. Mai 1976 - BVerfGE 42, 191 (200) [BVerfG 25.05.1976 - 2 BvL 1/75] und vom 8. Januar 1981 - BVerfGE 56, 1 (12); BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1991 - BVerwGE 89, 121 (131) [BVerwG 17.10.1991 - 3 C 45/90]).

    Je schwerwiegender die Auswirkungen sind, desto höhere Anforderungen sind an die Bestimmtheit der Ermächtigung zu stellen; neben der Eingriffsintensität wirkt sich auch die Eigenart des jeweiligen Regelungsgegenstandes auf die Anforderungen an die Bestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage aus (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Januar 1981, a.a.O., S. 13 und vom 3. November 1982 - BVerfGE 62, 203 (210) [BVerfG 03.11.1982 - 2 BvL 28/81]; Urteil vom 17. Oktober 1991 - BVerwGE 89, 121 (131 f.) [BVerwG 17.10.1991 - 3 C 45/90]; Jaraß/Pieroth, a.a.O., Rn. 12 f.; AK-Ramsauer, a.a.O., Rn. 54 ff., 59).

  • VG Berlin, 25.02.2016 - 2 K 180.14

    Informationszugang zu einem Kabinettsprotokoll - Verlaufsprotokoll und

    Teilweise wird sie als "autonome Satzung", teilweise als "Verfassungssatzung", teilweise auch als Institut eigener Art angesehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 45.90 - Juris Rn. 35), wobei diese Bemühungen, die Rechtsnatur der Geschäftsordnung näher zu bestimmen, kaum ertragreich sind, weil die auf andere Normkategorien anwendbaren Regeln nicht oder nur teilweise übertragbar sind (vgl. Hermes in: Dreier (Hrsg.), GG, Kommentar, 3. Aufl. 2015, Band II, Art. 65, Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15

    Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer

    Gesteigerte, über Art. 43 Abs. 1 Satz 2 GG hinausgehende Anforderungen an die Bestimmtheit eines Parlamentsgesetzes, das zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt, können sich allenfalls aus einzelnen grundrechtlichen Gewährleistungen ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.2015 - BVerwG 10 C 12.14 -, BVerwGE 151, 200, 206 f.; Urt. v. 17.10.1991 - BVerwG 3 C 45.90 -, BVerwGE 89, 121, 133 f. (jeweils zu Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG)).
  • BVerwG, 22.01.2015 - 10 C 12.14

    Abzugsfähige Erträge; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Beitrag; Beitragserhebung;

    Die Grundrechtsrelevanz der auf der Grundlage einer Rechtsverordnung möglichen behördlichen Maßnahmen und Eingriffe begründet für sich genommen noch keinen spezifischen Vorbehalt zugunsten eines Parlamentsgesetzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1991 - 3 C 45.90 - BVerwGE 89, 121 = juris Rn. 59).
  • VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 1907/02

    Verwaltungsgericht entscheidet gegen "Dosenpfand"

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16

    Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der

  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

  • OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19

    Gebühren für die Gewährung einer Akteneinsicht; Vertretung; Gebührenschuldner

  • VG Düsseldorf, 05.02.2010 - 13 K 8815/08

    Krankenhaus Krankenhausfinanzierung Investitionskosten Pauschalförderung

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17

    Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle;

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 4 CE 20.2271

    Einberufung der konstituierenden Sitzung eines Gemeinderats

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

  • VG Koblenz, 22.06.2007 - 6 K 67/07

    Kostendämpfungspauschale der Beihilfenverordnung ist nichtig

  • BVerwG, 04.02.1993 - 7 B 93.92

    Demokratieprinzip - Gemeinderecht - Mehrheitsentscheidung

  • VG Neustadt, 19.07.2007 - 2 K 15/07

    Kostenbeitrag zu Leistungen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur

  • VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 5844/02

    Pfand für Mineralwasser und CO2-haltige Erfrischungsgetränke in

  • VG Aachen, 18.11.2005 - 7 K 1559/04

    Die Anforderung einer Jagdabgabe ist wegen fehlender Ermächtigungsgrundlage

  • BVerwG, 14.11.2000 - 4 B 74.00

    Wechsel von einer Verpflichtungsklage zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage als

  • VG Düsseldorf, 03.09.2002 - 17 K 5839/02

    Verpflichtung zur Pfanderhebung, Erstattung und Rücknahme von einwegverpackten

  • BVerwG, 04.02.1993 - 7 B 125.92

    Vorschriften über Wahlen im Gemeinderat als Teil des Rechts der Landesbeamten -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2005 - 9 N 74.05

    Berufungszulassungsantrag, Gewässerunterhaltungsgebühren, Umlagesatzung,

  • VG Köln, 11.11.1999 - 1 K 6937/96

    Anspruch auf Schadensersatz nach einer Beschränkung von Rechtsgeschäften oder

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