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   AG Northeim, 26.08.1988 - 3 C 460/88   

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https://dejure.org/1988,8017
AG Northeim, 26.08.1988 - 3 C 460/88 (https://dejure.org/1988,8017)
AG Northeim, Entscheidung vom 26.08.1988 - 3 C 460/88 (https://dejure.org/1988,8017)
AG Northeim, Entscheidung vom 26. August 1988 - 3 C 460/88 (https://dejure.org/1988,8017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einordnung eines Gutscheins als kleines Inhaberpapier oder Schuldschein; Bestehen einer Rücknahmeverpflichtung für ausgegebene Geschenkgutscheine

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Gutscheins als kleines Inhaberpapier oder Schuldschein; Bestehen einer Rücknahmeverpflichtung für ausgegebene Geschenkgutscheine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 54
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Es wird aber - soweit ersichtlich - weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur die Ansicht vertreten, daß bei Fristablauf ein Anspruch des Gutscheininhabers auf Rücknahme des Papiers und Erstattung des Gutscheinbetrags gegeben sei (ablehnend etwa AG Northeim NJW-RR 1989, 54).
  • AG Syke, 19.02.2003 - 9 C 1683/02

    Verfall eines Gutscheins für eine Heißluftballonfahrt; Qualifiziertes oder

    Der Kläger ist damit nicht entreichert (vergl. auch AG Nordheim, NJW-RR 1989, 54).
  • LG Bonn, 08.06.2004 - 10 O 93/04

    Umtausch von Briefmarken, die auf DM oder Pfennig lauten, im Zuge der

    Derartige Leistungsversprechen sind der Rechtsordnung nicht fremd: Bei den sog. Wertgutscheinen, die es im geschäftlichen Verkehr in der verschiedensten Form gibt und deren rechtliche Qualifizierung gesetzlich nicht geregelt ist, handelt es sich nach ganz herrschender Ansicht um kleine Inhaberpapiere im Sinne von § 807 BGB (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 21. September 2000, VuR 2000, 451-453, LG München I, Urteil vom 26. Oktober 1995, VuR 1996, 65-66; AG Northeim, Urteil vom 26. August 1988, NJW-RR 1989, 54).
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