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   BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84   

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BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84 (https://dejure.org/1985,1148)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1985 - 3 C 49.84 (https://dejure.org/1985,1148)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1985 - 3 C 49.84 (https://dejure.org/1985,1148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Apotheker - Berufsordnung - Werbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BOApotheker § 8 S. 1, S. 2 Nr. 6, Nr. 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 73
  • NJW 1986, 1558
  • NVwZ 1986, 561 (Ls.)
  • DVBl 1986, 561
  • AnwBl 1986, 34
  • DÖV 1986, 202
  • afp 1986, 265
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 79.81

    Beachtung von Wettbewerbsverboten nach der Berufsordnung für Apotheker der

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84
    Sie hat u.a. vorgetragen, das in § 8 Satz 2 Nr. 6 der Berufsordnung enthaltene Verbot der kostenlosen Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel sei nach Maßgabe der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. Juni 1983 (BVerwG 3 C 79.81) mit Bundesrecht vereinbar, und zwar sowohl im Hinblick auf § 11 Nr. 14 HWG als auch im Hinblick auf das Verhältnis von Berufsordnungsrecht zum Kartellrecht.

    Hieraus folgt für Normen, die die Freiheit der Berufsausübung von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft regeln, daß das zulässige Maß des Eingriffs in den Grundrechtsbereich um so deutlicher in der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt werden muß, je empfindlicher und intensiver die freie berufliche Betätigung betroffen ist, und daß demzufolge insbesondere statusbildende Normen in den Grundzügen durch ein förmliches Gesetz festgelegt werden müssen (BVerfGE a.a.O. S. 160, 163; BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1972 - BVerwG 1 C 30.69 - [BVerwGE 41, 261, 263 [BVerwG 12.12.1972 - I C 30/69]] und vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 79.81 - [BVerwGE 67, 261, 266 [BVerwG 16.06.1983 - 3 C 79/81] = Buchholz 418.20 Nr. 17]).

    Nach Maßgabe dessen schließt eine pauschale landesgesetzliche Ermächtigung zum Erlaß einer Berufsordnung die Aufgabe, den umfang standeswidriger Apothekenwerbung zu bestimmen, zulässigerweise ein, weil es sich insoweit weder um statusbildende, noch um ähnlich stark eingreifende Regelungen handelt (BVerfGE 53, 96 [97 f.]; BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 79.81 - a.a.O.).

    Art. 74 Nr. 19 GG erstreckt sich nicht auf eine Kompetenz des Bundes zum Erlaß standesrechtlicher Verhaltensregeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1983 a.a.O.).

    Für das in § 8 Satz 2 Nr. 6 enthaltene Verbot der kostenlosen Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel ist dies vom erkennenden Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 79.81 - (a.a.O.) entschieden worden.

    Die Vereinbarkeit des in § 8 Satz 2 Nr. 6 Berufsordnung enthaltenen Verbots jeder kostenlosen Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel mit § 11 Nr. 14 HWG ist vom erkennenden Senat wegen der Verschiedenheit des Regelungsgegenstandes im HWG einerseits und des Normzwecks des Standesrechts andererseits bereits im Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 79.81 - (a.a.O.) bejaht worden.

  • BVerfG, 03.01.1980 - 2 BvR 1022/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot für Apotheker

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84
    Nach Maßgabe dessen schließt eine pauschale landesgesetzliche Ermächtigung zum Erlaß einer Berufsordnung die Aufgabe, den umfang standeswidriger Apothekenwerbung zu bestimmen, zulässigerweise ein, weil es sich insoweit weder um statusbildende, noch um ähnlich stark eingreifende Regelungen handelt (BVerfGE 53, 96 [97 f.]; BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 79.81 - a.a.O.).

    Interesse einer funktionsgerechten Gesundheitsfürsorge zu verhindern, entspricht dabei sachgemäßen und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls (BVerfGE 53, 96 [98]).

    Denn, wie schon dargelegt, kann ein solches Werbeverhalten des Apothekers auf diesem Sektor eine Entwicklung dahin einleiten, daß der Apotheker seine ihm vom Gesetz zugewiesene Aufgabe der Arzneimittelversorgung nicht mehr vorrangig wahrnimmt, sondern sich zunehmend einträglicheren Geschäften mit dem Randsortiment zuwendet (vgl. amtl. Begründung zu § 12 Apothekenbetriebsordnung a.a.O. und BVerfGE 53, 96 [98]).

    Daß andererseits für Apotheken ein existenzgefährdender Konkurrenzdruck aufgrund massiver Werbung und durch Billigangebote anderer Geschäfte als Apotheken auf dem Sektor des Randsortiments entstehen kann, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht in bezug auf die in der Berufsordnung enthaltenen Wettbewerbsverbote nicht zu beanstanden (BVerfGE 53, 96 [98 f.]).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84
    Rechtsvorschriften, die unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, müssen allerdings so gefaßt sein, daß sie den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Normenklarheit und gerichtlichen Überprüfbarkeit entsprechen und der Betroffene die Rechtslage erkennen und sein Verhalten danach einrichten kann (BVerfGE 21, 73 [79]).

    In keinem Falle fehlt einem Gesetzesbegriff die gebotene Bestimmtheit allein deshalb, weil er auslegungsbedürftig ist (BVerfGE 21, 245 [261]); die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe anhand gesetzgeberischer Zielsetzungen ist vielmehr typische Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane (BVerfGE 21, 73 [82]).

  • BGH, 15.01.1985 - KZR 17/83

    Berufsrechtsbestimmungen - Überschreiten des staatlichen Ermächtigungsbereichs -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84
    Nur darüber hinausgehende wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind nach dem GWB zu beurteilen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1985 - KZR 17/83 - vgl. auch das Urteil des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. August 1984 - ZA 8/83 - [Pharmazeutische Zeitung 1984, 2506, 2508]).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84
    Das Maß der erforderlichen Bestimmtheit richtet sich nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhaltes und nach dem Normzweck (BVerfGE 59, 104 [114]).
  • BGH, 20.01.1983 - I ZR 13/81

    Kaufmannseigenschaft eines Apothekers

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84
    Der Betrieb einer Apotheke ist zwar Betrieb eines Handelsgewerbes im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 HGB (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1983 - I ZR 13/81 - [NJW 1983, 2085, 2086 [BGH 20.01.1983 - I ZR 13/81]]).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84
    In keinem Falle fehlt einem Gesetzesbegriff die gebotene Bestimmtheit allein deshalb, weil er auslegungsbedürftig ist (BVerfGE 21, 245 [261]); die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe anhand gesetzgeberischer Zielsetzungen ist vielmehr typische Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane (BVerfGE 21, 73 [82]).
  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84
    Hieraus folgt für Normen, die die Freiheit der Berufsausübung von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft regeln, daß das zulässige Maß des Eingriffs in den Grundrechtsbereich um so deutlicher in der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt werden muß, je empfindlicher und intensiver die freie berufliche Betätigung betroffen ist, und daß demzufolge insbesondere statusbildende Normen in den Grundzügen durch ein förmliches Gesetz festgelegt werden müssen (BVerfGE a.a.O. S. 160, 163; BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1972 - BVerwG 1 C 30.69 - [BVerwGE 41, 261, 263 [BVerwG 12.12.1972 - I C 30/69]] und vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 79.81 - [BVerwGE 67, 261, 266 [BVerwG 16.06.1983 - 3 C 79/81] = Buchholz 418.20 Nr. 17]).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84
    Art. 12 Abs. 1 GG gebietet jedoch nicht, daß Regelungen, die die Berufsfreiheit beschränken, ausschließlich durch den staatlichen Gesetzgeber oder die vom Gesetzgeber ermächtigte staatliche Exekutive getroffen werden müssen, sondern gestattet solche Regelungen innerhalb bestimmter Grenzen auch in Gestalt von Satzungen autonomer Körperschaften (BVerfGE 33, 125 [155]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84
    Daß der Normgeber unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden darf, steht außer Frage (BVerfGE 8, 274 [326]).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Während nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts eine übertriebene Häufigkeit der Werbung etwa bei gleichzeitiger Werbung in mehreren Medien oder durch mehrere Anzeigen in einer einzigen Ausgabe einer Tageszeitung vorliegen könne (BVerwGE 72, 73 ), lasse das Landesberufsgericht in dem angegriffenen Urteil nur eine monatliche Zeitungswerbung als berufsgerecht zu.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1988 - 9 S 2730/86

    Werbeverbot für Apotheken

    Da sich die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis aus Art. 74 Nr. 19 GG nur auf die Zulassung zu den Heilberufen erstreckt, nicht aber deren Berufsausübungsregeln umfaßt, ist für diesen Bereich eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder anzunehmen, soweit der Apotheker zum Berufsstand der Heilberufe gezählt wird (so BVerwGE 67, 261, 263 f.; 72, 73, 76 f.).

    Nur darüber hinausgehende wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind nach dem GWB zu beurteilen (BVerwGE 72, 73, 81 und Kammergericht a.a.O.).

    (2) Wie das Bundesverwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat, widerspricht eine gesetzliche Ermächtigung, die pauschal dem Satzungsgeber die Regelung von Berufspflichten überläßt, die auch eine Ordnung wettbewerblicher Verhaltensweisen einschließt, nicht der Aufgabenverteilung zwischen Gesetz- und Satzungsgeber, wie sie das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip des Art. 20 GG vorschreibt (vgl. BVerwGE 72, 73, 75 f.).

    Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze des sogenannten Parlamentsvorbehalts sind dadurch nicht verletzt (vgl. BVerfGE 53, 96, 97; BVerwGE 67, 261, 266; 72, 73, 76; siehe auch Senatsbeschluß vom 27.3.1985, VBlBW 1985, 303).

    Es ist höchstrichterlich anerkannt, daß es sich bei den Wettbewerbsverboten für Angehörige freier Berufe und vornehmlich auch für Apotheker um Regelungen lediglich der Berufsausübung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG und nicht um Zulassungsbeschränkungen handelt (so für Ärzte BVerfGE 71, 162/173 sowie 183/196; Normenkontrollbeschluß des Senats vom 27.3.1985, VBlBW 1985, 303; so ausdrücklich für Apotheker BVerfGE 53, 96/98; BVerwGE 67, 261, 266; 72, 73, 79).

    Es wird vielmehr auch zu Recht angenommen, daß über eine unangemessene Werbung für das Randsortiment und einen sich hieraus ergebenden Konkurrenzkampf der Apotheker untereinander eine Entwicklung dahin eingeleitet werden kann, daß der Apotheker seine ihm vom Gesetz zugewiesene Aufgabe der Arzneimittelversorgung nicht mehr vorrangig wahrnimmt, sondern sich zunehmend einträglicheren Geschäften mit dem Randsortiment zuwendet (vgl. zu den sich aus einer übertriebenen Werbung ergebenden Gefahren BVerwGE 72, 73, 78 f. sowie BVerfGE 53, 96, 98 f.).

  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dazu, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und unter Umständen sogar einer noch rechtzeitigen Korrektur oder zumindest Kompensation eines festgestellten Mangels zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - BVerwGE 94, 64, 68 und 72/73 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 317), und zwar auch dies zum Zweck der Wahrung der Chancengleichheit mit den anderen Prüflingen (vgl. hierzu auch Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 323, Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 315, und zwar speziell zu § 19 Abs. 2 BayJAPO, sowie Beschluß vom 27. Januar 1994 - BVerwG 6 B 12.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 328).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Im Hinblick auf dieses Schreiben kann die Antwort der Klägerin nur als Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision gemäß § 134 Abs. 1 VwGO verstanden werden (im Ergebnis ebenso das Urteil des Senats vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 49.84 -).
  • BVerwG, 05.09.1991 - 3 N 1.89

    Landesapothekerkammer - Verbot der Außenwerbung

    12 Abs. 1 GG läßt es zu, daß Berufsausübungsregelungen - wie das hier an die Kammermitglieder gerichtete Verbot der Außenwerbung für apothekenübliche Waren - nicht ausschließlich durch den staatlichen Normgeber statuiert werden; er gestattet es, derartige Regelungen auf Grund landesgesetzlicher Ermächtigung durch Berufsordnungen autonomer Berufsverbände, nämlich der Landesapothekerkammern, zu erlassen (BVerwG, Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 49.84 - BVerwGE 72, 73, 75 f).

    Daß der selbständige Apotheker mit dem Betrieb seiner Apotheke als Teilnehmer am Wirtschaftsleben ein Handelsgewerbe betreibt (BVerwG, Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 49.84 - BVerwGE 72, 73, 77), schränkt diese Pflichtenstellung nach dem Willen des Gesetzgebers nicht ein.

    Soweit staatliches oder aufgrund staatlicher Ermächtigung gesetztes Berufsrecht der unternehmerischen Freiheit Grenzen zieht, entfällt auch die Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - (BGH, Urteil vom 15. Januar 1985 - KZR 17/83 - GRUR 1985, 986, zuletzt Beschluß vom 19. März 1991 - KVR 4/89; ebenso Urteil des beschließenden Senats vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 49.84 - BVerwGE 72, 73, 81).

  • OVG Niedersachsen, 25.09.1992 - 8 K 4440/91

    Werbeverbot; Nichtapothekenpflichtige Arzneimittel; Apothekenübliche Waren

    Solche aufgrund landesrechtlicher Zuständigkeit erlassenen berufs- und standesrechtlichen Werbe- und Wettbewerbsbeschränkungen gehen auch den bundesrechtlichen Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. BVerwGE 67, 261; Urt. v. 22.8.1985, DVBl 1986, 561; Beschl. v. 5.9.1991, aaO; a.A. für den Bereich des sog. Randsortiments Taupitz NJW 1992, 1937, 940 f.) [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91] .

    Auch die Einbeziehung der freiverkäuflichen Arzneimittel und des sog. Randsortiments einer Apotheke in die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften des Standesrechts ist nicht am Kartellrecht zu messen, wenn aufgrund staatlicher Ermächtigung rechtsgültig erlassenes Berufsrecht der unternehmerischen Freiheit Grenzen setzt (BVerwG, Urt. v. 22.8. 1985, aaO).

    Diese Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts, denen sich der Senat anschließt, gelten - wie aus den Entscheidungsgründen hervorgeht - sowohl für die Werbung des Apothekers für apothekenübliche Waren als auch für freiverkäufliche Arzneimittel, wenn auch die Werbebeschränkungen für das sog. Randsortiment einen Bezug zum Schutz und zur Förderung der Volksgesundheit in geringerer Intensität haben (ebenso BVerwG, Urt. v. 22.8. 1985, aaO, zu ähnlichen Vorschriften der Berufsordnung der Apothekerkammer Berlin).

    Andererseits hat der Normgeber aber mit § 2 Abs. 4 ApBetrO ("Der Apothekenleiter darf die in § 25 genannten Waren in der Apotheke nur in einem Umfang anbieten oder feilhalten, der den ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheke nicht beeinträchtigt") deutlich gemacht, daß der Handel mit den apothekenüblichen Waren nach Umfang und Darbietung auf ein Maß beschränkt sein soll, das mit Recht als "Randsortiment" bezeichnet wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.9. 1991, aaO; BVerwG, Urt. v. 22.8. 1985, aaO).

  • BFH, 14.01.1998 - IV B 48/97

    Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb - Einordnung als

    Der Betrieb einer Apotheke wird schließlich auch in der Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte als Betrieb eines Handelsgewerbes, d. h. als gewerbliches Unternehmen, beurteilt (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 22. August 1985 3 C 49.84, BVerwGE 72, 73, 77, und vom 5. September 1991 3 N 1.89, BVerwGE 89, 30, 34; Urteil des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 20. Januar 1983 I ZR 13/81, NJW 1983, 2085; Urteil des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 15. November 1973 3 RK 63/72, BSGE 36, 245, 250), ohne daß dem Apotheker dabei die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe bzw. die Nähe seines Berufs zu den freien Berufen abgesprochen wird.
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    BVerfGE 7, 129, 154; 64, 261, 279; 84, 34, 49 f.; BVerwGE 72, 73, 77).
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2002 - 5 LB 114/02

    Aufnahme; Beamter; Eignung; Freiheitsstrafe; juristische Staatsprüfung;

    Die Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, d.h. die Ermittlung ihres Sinngehalts stellt, wie jede Auslegung, die Beantwortung einer Rechtsfrage dar, die grundsätzlich von den die Rechtmäßigkeit der Anwendung überprüfenden Verwaltungsgerichten uneingeschränkt nachzuprüfen ist (vgl.: BVerwG, Urt. v. 22.8.1985 - 3 C 49.84 -, BVerwGE 72, 73, 77; BVerfG, Beschl. v. 6.5.1987 - 2 BvL 11/85 -, NJW 1987, 3175, 3176).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1994 - 9 S 3114/93

    Werbeverbot für Apotheker durch Berufsordnung der Landesapothekerkammer

    Daß eine verbotene Beschränkung des Wettbewerbs nicht vorliegt, wenn Standesrecht in zulässiger Weise den Wettbewerb der Berufsangehörigen beschränkt, ist aber in der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs - in Fortführung seiner Rechtsprechung (Urteil vom 15.1.1985, GRUR 1985, 986) - eingeräumt; insoweit besteht Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 5.9.1991, siehe oben; ebenso bereits BVerwGE 72, 73, 81).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 43/86

    Vereinbarkeit eines Werbeverbots für Apotheker mit höherrangigem Recht;

  • BVerwG, 27.02.1986 - 3 C 21.85

    Kosmetische Artikel - Verkauf in Apotheken - Produkte - Hersteller - Vertreiber -

  • VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17

    Nachforderung von Wasserentnahmeentgelten bei Vorbehalt der späteren Nachprüfung

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2021 - 4 MB 25/21

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach Biss eines Menschen: Begriff

  • VG Potsdam, 19.08.2008 - 12 L 343/08

    Zur Frage der Eignung eines Schülers für den Besuch des Gymnasium

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1985 - 10 C 28/84
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