Rechtsprechung
AG Rüsselsheim, 02.07.1999 - 3 C 536/99 (33) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fremdschaden durch umgestürztes Krad
- lawbike.de (Kurzinformation)
Motorrad fällt um - Haftung für Fremdschäden?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Keine Haftung für Fahrzeugbeschädigung durch Umstürzen eines abgestellten Motorrads