Rechtsprechung
BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 6.08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
VZOG § 8 Abs. 4 Satz 2; BGB §§ 195, 199
Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Bereicherungsanspruch; Eingriffskondiktion; Verjährung. - Bundesverwaltungsgericht
VZOG § 8 Abs. 4 Satz 2
Bereicherungsanspruch; Eingriffskondiktion; Erlösauskehr; Erlösherausgabe; Herausgabeanspruch; Verjährung; Vermögenszuordnung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Wolters Kluwer
Regeln für die Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche i.R.d. Vermögenszuordnungsrechts; Anspruch auf Erlösauskehr und Nutzungsherausgabe aufgrund eines Vermögenszuordnungsbescheides; Analoge Anwendung der Verjährungsnormen des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf ...
- Judicialis
VZOG § 8 Abs. 4 S. 2; ; VwVfG § 53; ; BGB § 195; ; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 199; ; BGB § 816 Abs. 1; ; BGB § 987; ; BGB § 988
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermögenszuordnungsrecht: Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Bereicherungsanspruch;; Eingriffskondiktion; Verjährung.
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15
Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit; …
Die Entscheidungen des 3. Senats vom 11. Dezember 2008, nach denen für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch weiterhin nach dem in § 195 BGB a.F. zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken eine Verjährungsfrist von dreißig Jahren besteht (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324 Rn. 10 ff., vom 11. Dezember 2008 - 3 C 6.08 - juris Rn. 10 ff. …und vom 11. Dezember 2008 - 3 C 20.08 - juris Rn. 10 ff.), betreffen nicht den strukturell dem Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB vergleichbaren Anspruch nach Art. 104a Abs. 2 GG. - OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2013 - 6 A 10940/12
Kennzeichen eines Abgabenvorausverzichts; Ausbaubeitragsrecht; Möglichkeiten der …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 3 C 37/07, BVerwGE 132, 324, juris; 3 C 6/08, juris) ist anerkannt, dass das Rechtsinstitut der Verjährung auch im öffentlichen Recht jedenfalls auf vermögensrechtliche Ansprüche Anwendung findet.Sind speziellere Verjährungsfristen nicht analogiefähig, sieht das Bundesverwaltungsgericht in der dreißigjährigen Regelverjährung den Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens (BVerwG, 3 C 37/07, BVerwGE 132, 324, juris; 3 C 6/08, juris).
- BVerwG, 25.03.2008 - 3 B 121.07 BVerwG 3 B 121.07 (3 C 6.08).
Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 6.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
- VG Berlin, 20.09.2012 - 13 K 190.10
Erschließungsbeitragsrecht: Vorauszahlungen auf den Erschließungsbeitrag; …
Nur wenn es an solchen Vorschriften fehlt, ist im Wege der Analogie nach dem Gesamtzusammenhang der für den jeweiligen Anspruch maßgebenden Rechtsvorschriften und der Interessenlage zu beurteilen, welche Verjährungsregelung als die "sachnächste" heranzuziehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 6.08 -, juris, Rn. 8).