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   BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12   

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https://dejure.org/2013,4407
BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12 (https://dejure.org/2013,4407)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2013 - 3 C 6.12 (https://dejure.org/2013,4407)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2013 - 3 C 6.12 (https://dejure.org/2013,4407)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4 in entsprechender Anwendung; FeV § 11 Abs. 8, § 13 Satz 1 Nr. 2; Anlage 4 Nummer 8. 1
    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten; Gutachtensanforderung; Beibringungsanordnung; Nichtvorlage eines Gutachtens; Erteilung einer Fahrerlaubnis; Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisbehörde; Fahreignung; Eignungszweifel; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4 in entsprechender Anwendung
    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholproblematik; Amtshaftung; Amtshaftungsanspruch; Beibringungsanordnung; Eignungszweifel; Erteilung einer Fahrerlaubnis; Fahreignung; Fahreignungsgutachten; Fahrerlaubnisbehörde; Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsantrag; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 11 Abs 8 FeV 2010, § 13 S 1 Nr 2 FeV 2010, Anl 4 FeV 2010
    Nichtvorlage eines angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens; Fahreignungszweifel wegen Alkoholmissbrauchs; Rehabilitierungsinteresse; Diskriminierung

  • verkehrslexikon.de

    Rehabilitierungsinteresse und Nichtvorlage eines angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • Wolters Kluwer

    Forderung der Fahrerlaubnisbehörde der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für die Erteilung einer Fahrerlaubnis i.R.d. Ablehnung der Erteilung wegen Nichtvorlage (hier: Alkoholmissbrauch); Berufen eines Betroffenen auf ein Rehabilitierungsinteresse ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 11 Abs. 8, § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV
    Fahrerlaubnisrecht: Grundsätzlich kein Rehabilitationsinteresse bei Gutachtensanforderung | Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Verweigerung der Erteilung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung; Erledigung des Rechtsstreits wegen ...

  • blutalkohol PDF, S. 290
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 11 Abs. 8, § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV
    Fahrerlaubnisrecht: Grundsätzlich kein Rehabilitationsinteresse bei Gutachtensanforderung | Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Verweigerung der Erteilung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung; Erledigung des Rechtsstreits wegen ...

  • rewis.io

    Nichtvorlage eines angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens; Fahreignungszweifel wegen Alkoholmissbrauchs; Rehabilitierungsinteresse; Diskriminierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 8; FeV § 13 S. 1 Nr. 2
    Forderung der Fahrerlaubnisbehörde der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für die Erteilung einer Fahrerlaubnis i.R.d. Ablehnung der Erteilung wegen Nichtvorlage (hier: Alkoholmissbrauch); Berufen eines Betroffenen auf ein Rehabilitierungsinteresse ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nicht vorgelegte MPU-Gutachten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Aufforderung zur MPU ist keine Persönlichkeitsverletzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Rehabilitierungsinteresse bei Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung einer MPU

  • schadenfixblog.de (Pressemitteilung)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

  • haufe.de (Kurzinformation)

    DU MUSST zur MPU! Aufforderung zum Idiotentest ist normalerweise nicht diskriminierend

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Kein Rehabilitierungsinteresse allein wegen der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1550
  • NZV 2013, 462
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98

    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage,

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Sie setzte voraus, dass auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgeblichen Zeitpunkt (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 8 Rn. 15 m.w.N.).

    Maßgebend ist vielmehr, ob bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (Urteil vom 11. November 1999 a.a.O. Rn. 16 f.).

    Ebenso wenig ist ersichtlich, dass durch die Anforderung des Fahreignungsgutachtens und den auf dessen Nichtvorlage gestützten Ablehnungsbescheid die Gefahr einer Herabsetzung des Klägers in der Öffentlichkeit besteht (vgl. zu diesem Aspekt Urteil vom 11. November 1999 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Der nun gestellte Feststellungsantrag ist nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, der auf die Fälle eines erledigten Verpflichtungsbegehrens entsprechend anwendbar ist (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 27. März 1998 - BVerwG 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 m.w.N.), nur dann zulässig, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung hat.

    Für die Beurteilung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses als Sachentscheidungsvoraussetzung kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erledigung, sondern im Regelfall auf den Schluss der letzten mündlichen Verhandlung oder bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auf den Entscheidungszeitpunkt an (Urteil vom 27. März 1998 a.a.O. S. 299).

  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier:

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Sowohl vom Bundesverwaltungsgericht (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 3. Juni 2003 - BVerwG 5 C 50.02 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 17 und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113) als auch von den für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 122/02 - NVwZ-RR 2003, 166) wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie").

    Dass es sich hier um ein erstinstanzliches Gericht handelt und dessen Entscheidung im Berufungsverfahren keinen Bestand hatte, ist für die schuldausschließende Wirkung der Kollegialentscheidung unerheblich (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 3. Juni 2003 a.a.O. Rn. 9 m.w.N.).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 122/02

    Steinschlag durch Rasenmäher - Gemeinde muß zahlen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Sowohl vom Bundesverwaltungsgericht (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 3. Juni 2003 - BVerwG 5 C 50.02 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 17 und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113) als auch von den für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 122/02 - NVwZ-RR 2003, 166) wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie").
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134 ).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Sowohl vom Bundesverwaltungsgericht (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 3. Juni 2003 - BVerwG 5 C 50.02 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 17 und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113) als auch von den für die Durchführung von Amtshaftungsprozessen zuständigen Zivilgerichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 122/02 - NVwZ-RR 2003, 166) wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie").
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
    Zu Unrecht beruft sich der Verwaltungsgerichtshof für ein Rehabilitierungsinteresse des Klägers auf das Urteil des 2. Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - (Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14).
  • VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 2 K 15.457

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Dieses liegt vor, wenn die begehrte Feststellung, dass der Verwaltungsakt bzw. die Nebenbestimmung rechtswidrig war, als "Genugtuung" erforderlich ist, weil die behördliche Maßnahme diskriminierenden Charakter hatte und diese geeignet war, eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen herbeizuführen (BVerfG, B. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - NJW 2004, 2512; BVerwG, U. v. 21.3.2013 - 3 C 6.12 - NVwZ 2013, 1550).
  • VGH Bayern, 07.03.2018 - 3 BV 16.2040

    Klage gegen Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Maßgebend ist vielmehr, ob bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche (Nach-) Wirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BVerwG, U.v. 21.3.2013 - 3 C 6.12 - juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - 15 A 2100/18

    Versammlung Anspruch auf Einschreiten Beeinträchtigungen Dritter

    vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 21, und vom 21. März 2013 - 3 C 6.12 -, juris Rn. 13.
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholproblematik; Amtshaftung; Amtshaftungsanspruch; Beibringungsanordnung; Eignungszweifel; Erteilung einer Fahrerlaubnis; Fahreignung; Fahreignungsgutachten; Fahrerlaubnisbehörde; Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsantrag; ...

Verfahrensgang

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