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   BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89   

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https://dejure.org/1991,2632
BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89 (https://dejure.org/1991,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1991 - 3 C 6.89 (https://dejure.org/1991,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1991 - 3 C 6.89 (https://dejure.org/1991,2632)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rücknahme der Revision - Eingeschränkter Revisionsantrag - Bösgläubigkeit bei Wegfall der Bereicherung - Herausgabeanaspruch einer zu Unrecht gewährten Beihilfe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 703
  • NVwZ 1992, 371 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16

    Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig

    Eine unbeschränkt zugelassene Revision kann durch einen in der Begründungsfrist angekündigten eingeschränkten Antrag wirksam beschränkt werden, weil nach § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO erst die Revisionsbegründung einen bestimmten Antrag enthalten muss (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 C 6.89 - Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Doch ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a.Urteil vom 20. Juli 1991 - BVerwG 3 C 6.89 - Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 5 S. 1 ) dem von § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO begründeten Erfordernis eines bestimmten Antrags bereits genügt, wenn die Revisionsschrift Ziel und Umfang des Rechtsmittels eindeutig erkennen läßt.
  • BVerwG, 28.05.2021 - 7 C 4.20

    Luftreinhalteplan für Hamburg ist fortzuschreiben

    Das Fehlen eines ausdrücklich formulierten Antrags ist aber unschädlich, wenn sich gleichwohl Ziel und Umfang des Revisionsbegehrens aus dem Revisionsvorbringen eindeutig entnehmen lassen (BVerwG, Urteile vom 20. Juni 1991 - 3 C 6.89 - Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 5 S. 2, vom 5. April 2016 - 1 C 3.15 - BVerwGE 154, 328 Rn. 15 und vom 20. März 2019 - 4 C 5.18 - NVwZ 2020, 404 Rn. 12).
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