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   BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82   

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https://dejure.org/1983,1371
BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82 (https://dejure.org/1983,1371)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1983 - 3 C 64.82 (https://dejure.org/1983,1371)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 (https://dejure.org/1983,1371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Weinbergsaufbaugesetz - Vereinbarkeit von Landesrecht mit Bundesrecht - Kollision mit bundesrechtlichem Flurbereinigungsgesetz - Legalenteignung - Inhaltsbestimmung - Rebfläche - Weinberg-Aufbaugemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 143
  • NVwZ 1984, 432
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82
    Normative Ermächtigungen, die solche Belastungen zulassen, sind notwendig Inhaltsbestimmungen des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), bei denen es nur darauf ankommt, ob sie verfassungsrechtlich zulässig sind (BVerfGE 58, 137 [147]).

    Dazu sind die das Eigentum inhaltlich bestimmenden Voraussetzungen, unter denen hier durch Verwaltungsakt der Gebrauch des Eigentums der Rebflächen beschränkt werden kann, im Landesgesetz durch eine nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage geregelt (BVerfGE 58, 137 [146]).

    Der Gesetzgeber braucht die Inhalts- und Schrankenbestimmung nicht bis ins letzte selbst zu regeln (BVerfGE 58, 137 [146]).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82
    Eine sogenannte Legalenteignung (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 1. Alternative GG), die gemäß Abs. 3 Satz 2 a.a.O. unzulässig sein könnte, weil es an einer angemessenen Entschädigungsregelung fehlt, liegt schon deshalb nicht vor, weil die Vorschriften des Weinbergsaufbaugesetzes (insbesondere § 1 Abs. 3) nicht selbst unmittelbar mit ihrem Inkrafttreten und ohne weiteren Vollzugsakt das Eigentumsrecht des Klägers entziehen oder beschneiden (BVerfGE 52, 1 [27]; 58, 300 [331]), sondern nur Ermächtigungen für Eingriffsregelungen erteilen.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit ihrer formalen Abgrenzung zwischen Inhaltsbestimmung des Eigentums und Enteignung (vgl. BVerfGE 52, 1 [27 f.]; 58, 300 [320]; kritisch hierzu Weyreuther, Die Situationsgebundenheit des Grundeigentums, 1983, S. 94 ff.), wäre für eine Administrativenteignung erforderlich, daß die Abräumungsanordnung sich als hoheitlicher Zugriff auf das im Interesse der Allgemeinheit benötigte Eigentum des Klägers darstellt, und der Zugriff auf eine vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen des Klägers gerichtet ist.

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82
    Eine sogenannte Legalenteignung (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 1. Alternative GG), die gemäß Abs. 3 Satz 2 a.a.O. unzulässig sein könnte, weil es an einer angemessenen Entschädigungsregelung fehlt, liegt schon deshalb nicht vor, weil die Vorschriften des Weinbergsaufbaugesetzes (insbesondere § 1 Abs. 3) nicht selbst unmittelbar mit ihrem Inkrafttreten und ohne weiteren Vollzugsakt das Eigentumsrecht des Klägers entziehen oder beschneiden (BVerfGE 52, 1 [27]; 58, 300 [331]), sondern nur Ermächtigungen für Eingriffsregelungen erteilen.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit ihrer formalen Abgrenzung zwischen Inhaltsbestimmung des Eigentums und Enteignung (vgl. BVerfGE 52, 1 [27 f.]; 58, 300 [320]; kritisch hierzu Weyreuther, Die Situationsgebundenheit des Grundeigentums, 1983, S. 94 ff.), wäre für eine Administrativenteignung erforderlich, daß die Abräumungsanordnung sich als hoheitlicher Zugriff auf das im Interesse der Allgemeinheit benötigte Eigentum des Klägers darstellt, und der Zugriff auf eine vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen des Klägers gerichtet ist.

  • BVerwG, 19.08.1982 - 3 C 47.81

    Österreichischer Tierarzt - Tierärztlicher Beruf - Vorübergehende Ausübung -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82
    § 45 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 VwVfG - i.V.m. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über das Verwaltungsverfahren in Rheinland-Pfalz - schließt eine Heilung des Begründungsmangels nur in Fällen aus, in denen dem Verwaltungsakt überhaupt keine Begründung gegeben worden ist (vgl. Urteil vom 19. August 1982 - BVerwG 3 C 47.81 - [Buchholz 418.02 Nr. 2]), nicht aber, wenn - wie hier - die Begründung unzulänglich ist.
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82
    Aus der Belegenheit des jeweiligen Grundeigentums folgt also dessen hier in Rede stehende Belastung, die durch das unter Anwendung der Vorschriften des Weinbergsaufbaugesetzes ergangene Abräumungsgebot verursacht worden ist und nicht einen Rechtsentzug zugunsten fremder Belange bewirkt hat (BVerfGE 42, 263 [299]).
  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der

    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 18.18

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem

    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).
  • VG Berlin, 12.04.2023 - 31 K 22.22

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 3 MD 6/21

    Ersetzen von Rechtsgrundlagen

    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 5 B 35.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorläufige

    Abgesehen davon, daß nach dem auf die Revision des Klägers ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 3 C 64.82 - (BVerwGE 68, 143 [BVerwG 27.10.1983 - 3 C 64/82] = Buchholz 424.34 Weinanbau Nr. 2) noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Abräumungsbeschluß der Aufbaugemeinschaft rechtswidrig war, ist in diesem Urteil auch ausgeführt, daß Flurbereinigungsgesetz einerseits und Weinbergsaufbaugesetz andererseits unterschiedlichen Zwecken dienen (BVerwGE, a.a.O., S. 144 ff.).
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