Rechtsprechung
   AG Bonn, 16.08.2007 - 3 C 65/07   

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https://dejure.org/2007,3531
AG Bonn, 16.08.2007 - 3 C 65/07 (https://dejure.org/2007,3531)
AG Bonn, Entscheidung vom 16.08.2007 - 3 C 65/07 (https://dejure.org/2007,3531)
AG Bonn, Entscheidung vom 16. August 2007 - 3 C 65/07 (https://dejure.org/2007,3531)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Telemedicus

    Haftung eines Anschlussinhabers für Anrufe bei einem Mehrwertdienst

  • Telemedicus

    Haftung eines Anschlussinhabers für Anrufe bei einem Mehrwertdienst

  • aufrecht.de

    Papa zahlt, wenn der Sohn die Telefonsex-Hotline wählt

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Papa zahlt, wenn der Sohn die Telefonsex-Hotline wählt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitervermittlung zu kostenpflichtigen Telefonnummern durch einen Auskunftsdienst; Haftung für Telefongespräche eines Familienmitgliedes nach den Regeln der Anscheinsvollmacht

  • kanzlei.biz

    Haftung für Minderjährige bei Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten

  • info-it-recht.de

    Der Papa muss zahlen, wenn der Sohn die Telefon-Sex-Hotline wählt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Telefonanschluss-Inhaber haftet für Sex-Hotline-Gespräche eines Familienmitgliedes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vater haftet als Anschlussinhaber für Sex-Telefonate seines minderjährigen Sohnes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anschluss-Inhaber haftet für Sex-Hotline-Gespräches des Sohnes

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Haftung für Anruf Minderjähriger bei Sex-Telefonnummern

  • beck.de (Leitsatz)

    Weitervermittlung über eine Auskunftsrufnummer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anschluss-Inhaber haftet für Sex-Hotline-Gespräches des Sohnes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vater haftet als Anschlussinhaber für Sex-Telefonate seines minderjährigen Sohnes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater haftet für Erotikanrufe des minderjährigen Sohnes - Telefongesellschaft kann nicht wissen, wer anruft

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 67
  • MIR 2008, Dok. 268
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 30.04.1993 - 19 U 134/92

    Anschlußinhaber; Beweispflicht; Tatsache; Mißbrauch eines BTX-Anschlusses;

    Auszug aus AG Bonn, 16.08.2007 - 3 C 65/07
    Denn der Kläger haftet für Telefongespräche eines Familienmitgliedes nach den Regeln der Anscheinsvollmacht (vgl. OLG Köln in NJW-RR 1994, Seite 177).
  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 200/11

    Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter über die

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur wird allerdings überwiegend vertreten, dass zugunsten des Diensteanbieters ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Telefonrechnung eingreifen kann (z.B. OLG Bremen MMR 2012, 93; OLG Hamm MMR 2004, 337, 338; LG Trier, Urteil vom 26. Juli 2005 - 1 S 40/05, juris Rn. 6; AG Bonn MMR 2008, 67; AG Leer MMR 2007, 473, 474; Kessel aaO Rn. 62 ff; Schlotter aaO Rn. 28; zu § 16 TKV siehe Nießen in Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, Stand Juli 2003, C § 41/§ 16 TKV Rn. 36 ff m. umfangr.
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