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   BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13   

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https://dejure.org/2014,50364
BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13 (https://dejure.org/2014,50364)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2014 - 3 C 7.13 (https://dejure.org/2014,50364)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 3 C 7.13 (https://dejure.org/2014,50364)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVO § 32 Abs. 1 und § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8
    Bauzaun; Behinderung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs; Betonsockel; Hindernis; Nichtverkehrsteilnehmer; Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzungsgebühr; Straßenbehörde; Straßenverkehrsbehörde; Verbot, Gegenstände auf Straßen zu bringen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 StVO, § 46 Abs 1 S 1 Nr 8 StVO, § 8 Abs 6 FStrG, § 19 S 1 StrG ND, § 19 S 2 StrG ND
    Sondernutzungsgebühr für Absperrvorrichtungen; Zuständigkeit; Ausnahmegenehmigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 StVO, § 46 Abs 1 S 1 Nr 8 StVO, § 8 Abs 6 FStrG, § 19 S 1 StrG ND, § 19 S 2 StrG ND
    Sondernutzungsgebühr für Absperrvorrichtungen; Zuständigkeit; Ausnahmegenehmigung

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung des Verbots des Verbringens von Gegenständen auf öffentliche Straßen auf Nichtverkehrsteilnehmer

  • rewis.io

    Sondernutzungsgebühr für Absperrvorrichtungen; Zuständigkeit; Ausnahmegenehmigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzungsgebühr; straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung; Zuständigkeitsverlagerung; sachliche Zuständigkeit für die Erhebung der Sondernutzungsgebühr; Bauzaun; Betonsockel; Hindernis; Verkehrshindernis; ...

  • rechtsportal.de

    Erstreckung des Verbots des Verbringens von Gegenständen auf öffentliche Straßen auf Nichtverkehrsteilnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betonsockel und Absperreinrichtungen als Verkehrshindernisse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betonsockel und Absperreinrichtungen als Verkehrshindernisse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 44.92

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13
    Mit dieser Auslegung folgt das Berufungsgericht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur entsprechenden (bundesrechtlichen) Regelung in § 8 Abs. 6 FStrG (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 44.92 - BVerwGE 94, 234 ).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht zu § 33 Abs. 1 StVO schon entschieden hat, reicht eine abstrakte Gefahr aus (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 44.92 - BVerwGE 94, 234 ); das gilt auch für § 32 Abs. 1 StVO.

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Verbotstatbestand des § 33 Abs. 1 Nr. 2 StVO auch dann erfüllt ist, wenn Waren und Dienstleistungen neben einer Straße angeboten werden, dies aber bei objektiver Betrachtung geeignet ist, auf der Straße zu Beeinträchtigungen zu führen (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 11 C 44.92 - BVerwGE 94, 234 ).

    Der Betroffene muss dadurch nicht zwei, sondern nur eine Ausnahmegenehmigung einholen; er muss sich dazu nicht - wie häufig - an zwei Behörden, sondern nur an eine Stelle, nämlich die Straßenverkehrsbehörde, wenden (vgl. zu § 8 FStrG: BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1993 a.a.O. S. 236).

  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 6.13

    Erteilung einer Nutzungserlaubnis - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13
    (Parallelentscheidung zum Urteil vom gleichen Tag in der Sache BVerwG 3 C 6.13).

    Mit dem im Parallelverfahren 3 C 6.13 betroffenen Bescheid vom 7. Juni 2010 erteilte die Beklagte dem Kläger gemäß § 3 ihrer Sondernutzungssatzung eine weitere Erlaubnis, den Straßenraum (Verkehrsfläche und Gehweg) vor dem Gebäude für das Aufstellen von Betonsockeln und Absperrvorrichtungen zu nutzen; diesmal für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010.

  • VGH Bayern, 15.07.1999 - 8 B 98.2161
    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13
    Aus dieser Regelung haben die Verwaltungsgerichtshöfe München und Mannheim gefolgert, § 46 Abs. 1 StVO gehe davon aus, dass die Ausnahmegenehmigung einem Verkehrsteilnehmer erteilt werde (vgl. VGH München, Urteil vom 15. Juli 1999 - 8 B 98.2161 - juris Rn. 20; VGH Mannheim, Urteil vom 26. September 1991 - 5 S 1944/90 - ESVGH 42, 58 = juris Rn. 25.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13
    Das bedeutet, dass die Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs nicht bereits eingetreten oder sicher sein muss; ausreichend ist vielmehr, dass sie mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten oder nicht ganz unwahrscheinlich ist (König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 32 StVO Rn. 17; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 11. März 2005 - 5 S 2421/03 - VBlBW 2005, 391 = juris Rn. 27).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13
    Das Straßenverkehrsrecht will nicht nur Gefahren begegnen, die dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern von anderen Verkehrsteilnehmern drohen, sondern auch Gefahren, die von außerhalb auf den Verkehr einwirken (vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 28. November 1969 - 7 C 67.68 - BVerwGE 34, 241 und vom 21. April 1989 - 7 C 50.88 - Buchholz 442.151 § 29 StVO Nr. 2 S. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 5 S 1944/90

    Zulässigkeit von Aufpflasterungen auf der Straße (Schwellen)

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13
    Aus dieser Regelung haben die Verwaltungsgerichtshöfe München und Mannheim gefolgert, § 46 Abs. 1 StVO gehe davon aus, dass die Ausnahmegenehmigung einem Verkehrsteilnehmer erteilt werde (vgl. VGH München, Urteil vom 15. Juli 1999 - 8 B 98.2161 - juris Rn. 20; VGH Mannheim, Urteil vom 26. September 1991 - 5 S 1944/90 - ESVGH 42, 58 = juris Rn. 25.).
  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13
    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 32, 319 ; 40, 371 ; 67, 299 ) als auch des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass das auf der Kompetenznorm des Art. 74 Nr. 22 GG (nun: Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG) beruhende Straßenverkehrsrecht umfassend die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs regelt, unabhängig davon, durch welche Vorgänge er gefährdet wird.
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78

    Sondernutzungsgebühren - Bundesfernstraßen - Zufahrten - Zugänge - Außerhalb

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13
    Denn die Sondernutzungsgebühr wird nicht als Gegenleistung für die Verwaltungsleistung "Erteilung einer Genehmigung" erhoben, sondern für die Hinnahme einer den Gemeingebrauch übersteigenden Nutzung der öffentlichen Sache Straße und der damit einhergehenden Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs anderer; die Gebühr entsteht also für die Tatsache der Sondernutzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1981 - 4 C 73.78 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 17 = juris Rn. 16 und vom 21. Oktober 1970 - 4 C 38.69 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 3 S. 5).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Einrichtung bewachter Parkplätze zur Begrenzung von Dauerparken -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13
    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 32, 319 ; 40, 371 ; 67, 299 ) als auch des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass das auf der Kompetenznorm des Art. 74 Nr. 22 GG (nun: Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG) beruhende Straßenverkehrsrecht umfassend die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs regelt, unabhängig davon, durch welche Vorgänge er gefährdet wird.
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68

    Laternengarage

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13
    Das Straßenverkehrsrecht will nicht nur Gefahren begegnen, die dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern von anderen Verkehrsteilnehmern drohen, sondern auch Gefahren, die von außerhalb auf den Verkehr einwirken (vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 28. November 1969 - 7 C 67.68 - BVerwGE 34, 241 und vom 21. April 1989 - 7 C 50.88 - Buchholz 442.151 § 29 StVO Nr. 2 S. 3).
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Erteilung einer

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 38.69
  • BVerwG, 20.10.2015 - 3 C 15.14

    Straßenverkehrsbehörde; Ausführung der Straßenverkehrs-Ordnung; sachliche

    Auch der erkennende Senat ist bereits in seinen Urteilen vom 11. Dezember 2014 - dort, da dieser Punkt unstreitig war, noch ohne nähere Begründung - davon ausgegangen, dass die gemäß § 44 Abs. 1 StVO zuständigen Straßenverkehrsbehörden einschreiten dürfen, wenn verkehrswidrige Hindernisse auf die Straße gebracht werden (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 C 6.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:111214U3C6.13.0] - BVerwGE 151, 129 Rn. 28; ebenso das Urteil in der Parallelsache - 3 C 7.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:111214U3C7.13.0] - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 6.13

    Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzungsgebühr;

    Die Beklagte erteilte dem Kläger gestützt auf § 3 ihrer Sondernutzungssatzung mit Bescheid vom 20. Oktober 2009, der Gegenstand des (Parallel-)Verfahrens - 3 C 7.13 - ist, die Erlaubnis, in der Zeit vom 1. Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2009 den Straßenraum (Verkehrsfläche, Gehweg) vor dem Gebäude für die Aufstellung von Betonsockeln und Absperreinrichtungen zu nutzen.
  • VG Berlin, 11.01.2016 - 1 K 136.14

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung

    Eine abstrakte Gefahr reicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 C 7/13 -, juris m.w.N.).

    Dabei sind einerseits der Inhalt der Widmung der Verkehrsfläche (also z.B. für alle Verkehrsarten oder - wie in einer Fußgängerzone - nur für den Fußgängerverkehr) einschließlich der konkreten Zweckbestimmung der betroffenen Areale (also Fahrbahn, Gehweg oder Sperrfläche) und andererseits die Zweckbestimmung des Gegenstandes sowie die mit ihm und der Dauer seines Verbleibs einhergehende Erschwerung oder Gefährdung des Verkehrs von Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 14.766

    Beseitigungsanordnung; maßgeblicher Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung;

    Von einem "Hindernis" i.S.v. § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO ist stets auszugehen, wenn ein Gegenstand auf die Straße gebracht wird, durch den der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 11.12.2014 - 3 C 7/13 - juris Rn. 22/27 f.).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht zu § 33 Abs. 1 StVO bereits entschieden hat, reicht insoweit eine abstrakte Gefahr aus (BVerwG, U.v. 20.10.1993 - 11 C 44.92 - BVerwGE 94, 234, 238); dies gilt auch für § 32 Abs. 1 StVO (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 11.12.2014 - 3 C 7/13 - juris Rn. 23).

    Dabei sind einerseits der Inhalt der Widmung der Verkehrsfläche (also z.B. für alle Verkehrsarten oder - wie in einer Fußgängerzone - nur für den Fußgängerverkehr) einschließlich der konkreten Zweckbestimmung der betroffenen Areale (also Fahrbahn, Gehweg oder Sperrfläche) und andererseits die Zweckbestimmung des Gegenstands sowie die mit ihm und der Dauer seines Verbleibs einhergehende Erschwerung oder Gefährdung des Verkehrs von Bedeutung (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 11.12.2014 - 3 C 7/13 - juris Rn. 24).

  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

    Der Vorrang der straßenverkehrsrechtlichen vor der wegerechtlichen Zuständigkeit komme in der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Urteil vom 17.1.2013 - 7 LB 194/11 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.12.2014 - 3 C 7.13 -) zum Ausdruck.
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 23 ZB 20.862

    Verlängerung der Erlöschensfrist wegen Nichtausübung der gewerberechtlichen

    Dessen Gehalt ist im Wege der Auslegung der Begründung zu ermitteln (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2014 - 3 C 7/13 - juris Rn. 18; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 43 Rn. 58: "aus dessen Gesamtzusammenhang zu ermitteln" u. "anhand der jeweiligen Ablehnungsgründe festzustellen"; Schemmer in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK, VwVfG, 49. Aufl., Stand: 1.10.2020, § 43 Rn. 25: "Die Bescheidgründe können allerdings in Anwendung der allg. Auslegungsgrundsätze zur Ausdeutung des Entscheidungssatzes herangezogen werden").
  • VG Augsburg, 05.04.2016 - Au 3 K 14.99

    Ermessensfehlerhafte behördliche Untersagung der angekündigten Sperrung eines

    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 32, 319/326) als auch des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass das auf der Kompetenznorm des Art. 74 Nr. 22 GG (nunmehr: Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG) beruhende Straßenverkehrsrecht umfassend die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs regelt (vgl. BVerwG, U. v. 11.12.2014 - 3 C 7.13 - juris).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 23 ZB 20.858

    Bindungswirkung von Verwaltungsakten

    Dessen Gehalt ist im Wege der Auslegung der Begründung zu ermitteln (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2014 - 3 C 7/13 - juris Rn. 18; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 43 Rn. 58: "aus dessen Gesamtzusammenhang zu ermitteln" u. "anhand der jeweiligen Ablehnungsgründe festzustellen"; Schemmer in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK, VwVfG, 49. Aufl., Stand: 1.10.2020, § 43 Rn. 25: "Die Bescheidgründe können allerdings in Anwendung der allg. Auslegungsgrundsätze zur Ausdeutung des Entscheidungssatzes herangezogen werden").
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 23 ZB 20.859

    Verlängerung der Erlöschensfrist wegen Nichtausübung einer gewerberechtlichen

    Dessen Gehalt ist im Wege der Auslegung der Begründung zu ermitteln (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2014 - 3 C 7/13 - juris Rn. 18; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 43 Rn. 58: "aus dessen Gesamtzusammenhang zu ermitteln" u. "anhand der jeweiligen Ablehnungsgründe festzustellen"; Schemmer in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK, VwVfG, 49. Aufl., Stand: 1.10.2020, § 43 Rn. 25: "Die Bescheidgründe können allerdings in Anwendung der allg. Auslegungsgrundsätze zur Ausdeutung des Entscheidungssatzes herangezogen werden").
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 23 ZB 20.856

    Verlängerung der Erlöschensfrist wegen Nichtausübung der gewerberechtlichen

    Dessen Gehalt ist im Wege der Auslegung der Begründung zu ermitteln (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2014 - 3 C 7/13 - juris Rn. 18; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 43 Rn. 58: "aus dessen Gesamtzusammenhang zu ermitteln" u. "anhand der jeweiligen Ablehnungsgründe festzustellen"; Schemmer in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK, VwVfG, 49. Aufl., Stand: 1.10.2020, § 43 Rn. 25: "Die Bescheidgründe können allerdings in Anwendung der allg. Auslegungsgrundsätze zur Ausdeutung des Entscheidungssatzes herangezogen werden").
  • VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147

    Landwirtschaftsklausel

  • VG Hannover, 26.11.2019 - 7 A 8511/17

    Bestandskraft; Bundesstraße; Erschließungsfunktion; Gläubiger; Ortsdurchfahrt;

  • VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563

    Kein Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort und Zumutbarkeit

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20

    Ortsdurchfahrt; Sondernutzung; Sondernutzungsgebühr

  • VG Halle, 23.02.2016 - 4 A 124/14

    Berücksichtigung geringer erklärter Werte bei der Festsetzung der Abwasserabgabe

  • VG Halle, 29.10.2015 - 4 A 25/13

    Abwasserabgabe für den Parameter Giftigkeit gegenüber Fischeiern und nach

  • VG Halle, 19.11.2015 - 4 A 272/13

    Abwasserabgaben

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