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   BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 7.93   

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https://dejure.org/1995,4124
BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 7.93 (https://dejure.org/1995,4124)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1995 - 3 C 7.93 (https://dejure.org/1995,4124)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 3 C 7.93 (https://dejure.org/1995,4124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Gewährung einer Referenzmenge im Rahmen der Milchkontingentierung - Beantragung einer Milchanlieferungsmenge in Höhe der Referenzmenge im Rahmen der Härtefallregelung - Bewertung des Kaufs eines Milchviehbetriebes mit Kuhstall und Melkeinrichtung als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landwirtschaft: Vorrang der gemeinschaftsrechtlichen Regelung gegenüber den Investitionsschutzbestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 437 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.12.1995 - 3 C 12.92
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 7.93
    Das Verwaltungsgericht hat gegen seine Entscheidung die Sprungrevision nach § 134 Abs. 1 und 2 VwGO zugelassen, weil der Rechtssache in Zusammenhang mit dem bereits beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren BVerwG 3 C 12.92 grundsätzliche Bedeutung zukomme.

    Zur Begründung seiner Revision hat der Kläger im wesentlichen vorgetragen: Er verfolge mit dieser Klage dasselbe Ziel wie im Verfahren BVerwG 3 C 12.92: Er wolle die Möglichkeit erhalten, auf seinem Hof weiter Milch zu erzeugen und zwar mindestens im gleichen Umfang wie 1983 seitens des Voreigentümers.

    Der Zulässigkeit des Hauptantrags steht die Rechtshängigkeit des schon zuvor im Verfahren BVerwG 3 C 12.92 geltend gemachten Anspruchs nicht entgegen.

  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 38.93

    Feststellungsklage - Abgabensatzung - Ersatzvornahme

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 7.93
    Danach scheidet die Frage der Gültigkeit von Rechtsnormen, also eine abstrakte Normenkontrolle, als Gegenstand einer Feststellungsklage aus (vgl. Beschlüsse vom 21. März 1974 - BVerwG 7 B 97.73 - ; vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 38.93 - <NVwZ-RR 1993, 513>; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 43 Rn. 14).
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 7.93
    Die Feststellungsklage dient der gerichtlichen Klärung der rechtlichen Beziehungen, die sich aus einem bestimmten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Regelung für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander ergeben (BVerwGE 50, 11 [BVerwG 28.11.1975 - VII C 47/73]).
  • BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92

    Einordnung und Rücknahme der Festsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge-Milch

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 7.93
    Der erkennende Senat, bei dem das Revisionsverfahren anhängig ist, möchte der Klage stattgeben, sieht sich daran aber durch das entgegenstehende Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 1993 - BFH VII R 113/92 - gehindert.
  • BVerwG, 21.03.1974 - VII B 97.73

    Klage eines Landkreises gegen seine Auflösung durch Rechtsverordnung der

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 7.93
    Danach scheidet die Frage der Gültigkeit von Rechtsnormen, also eine abstrakte Normenkontrolle, als Gegenstand einer Feststellungsklage aus (vgl. Beschlüsse vom 21. März 1974 - BVerwG 7 B 97.73 - ; vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 38.93 - <NVwZ-RR 1993, 513>; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 43 Rn. 14).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    a) Weil mithin keine Vorschrift des Straßenverkehrsrechts oder eines anderen Gesetzes zugunsten des Klägers heranzuziehen ist, stellt sich im Hinblick auf die durch Gesetz vom 19. Juli 1995 (BGBl I S. 930) Ozongesetz 1995 eingefügten und im Streitfall nicht erfüllten Vorschriften in §§ 40 a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl I S. 880), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Oktober 1998 (BGBl I S. 3178) BImSchG , die gemäß § 74 Satz 3 BImSchG mit Ablauf des Jahres 1999 außer Kraft treten, die vom Berufungsgericht erörterte Frage einer verdrängenden Spezialität (vgl. hierzu lediglich BVerfG, Urteil vom 24. Januar 1962 1 BvL 32/57 BVerfGE 19, 290 ; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1995 BVerwG 3 C 7.93 Buchholz 451.512/MGVO Nr. 115; Urteil vom 28. August 1997 BVerwG 7 C 70.96 BVerwGE 105, 172 m.w.N.) hier nicht, und deshalb wird mit dem Auslaufen des Ozongesetzes 1995 nicht die Frage zu erörtern sein, ob andere bislang durch das Ozongesetz 1995 verdrängte Vorschriften etwa wieder Gültigkeit beanspruchen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Dezember 1995 BVerwG 5 B 31.95 Buchholz 436.0 § 111 BSHG Nr. 2).
  • BVerwG, 06.12.1995 - 3 C 12.92
    Die Sachen BVerwG 3 C 12.92 und BVerwG 3 C 7.93 werden zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.
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