Rechtsprechung
AG Erding, 23.07.2012 - 3 C 719/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- reise-recht-wiki.de
Keine Übertragung von außergewöhnlichen Umständen auf nachfolgende Flüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Blitzschlag ist nicht zwingend ein außergewöhnlicher Umstand!
Wird zitiert von ... (2)
- AG Köln, 12.05.2014 - 142 C 600/13
Ausgleichszahlung wegen einer 24 Stunden verspäteten Beförderung per Flugzeug
Eine Beeinträchtigung des Vorfluges, die auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist, kann aber nicht ohne weiteres als außergewöhnlicher Umstand im Hinblick auf darauf folgende Flüge gelten, für die nach dem Flugplan des Luftfahrtunternehmens dieselbe Maschine eingesetzt werden soll (so auch AG Erding, Urteil vom 23.07.2012, Az. 3 C 719/12; AG Erding, Urteil vom 26.01.2012, Az. 5 C 1252/11; ähnlich LG Frankfurt, Urteil vom 02.09.2011, Az. 2-24 S 47/11; a.A., allerdings ohne Begründung, AG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2011, Az. 31 C 2177/10; AG Wedding, Urteil vom 28.10.2010, Az. 2 C 115/10).Dieses Risiko, welches die Fluggesellschaft bewusst durch den Einsatz eines Fluggerätes auf mehreren Flugstrecken hintereinander in einem engen Zeitplan in Kauf nimmt, kann nicht zu Lasten der späteren Passagiere abgewälzt werden, sondern liegt in der Risikosphäre des durchführenden Luftfahrtunternehmens (AG Erding, Urteil vom 23.07.2012, Az. 3 C 719/12; AG Erding, Urteil vom 26.01.2012, Az. 5 C 1252/11).
- AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14
Vogelschlag als außergewöhnlicher Umstand für eine Flugverspätung
Die Verspätung auf dem nachfolgenden Flug beruhe damit letztlich auf der Organisationsentscheidung des Luftfahrtunternehmens wie es seine Flugzeuge im Umlaufverfahren einsetzt (AG Erding - Urteil vom 23.07.2012 - 3 C 719/12; LG Hannover - Urteil vom 18.01.2012 - 14 S 52/11).